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SH-Tarif innerhalb Lübeck: keine Mitnahme bei Autokraft / Dahmetal?
geschrieben von Boombastic 
Moin,
ich bin Auszubildender, ich wohne in Bad Oldesloe, arbeite in Lübeck und die Berufsschule befindet sich in Neumünster.
An sich verkehrstechnisch ein guter Ausgangspunkt, aber es gibt hier einige Probleme.
Für OD - HL und OD - NMS fahre ich im SH-Tarif, leider gibt es mit dem Stadtverkehr in HL und NMS noch einige Probleme.
Es gibt Linien von Autokraft und Dahmetal, die nach Lübeck rein und rausfahren und an einigen Haltestellen im Stadtgebiet halten.
Bislang wurde ich immer abgewiesen, als ich dem Bus zuzusteigen wollte. Meist mit der Begründung, dass mein Ticket für den Bus nicht gültig sei. Das wäre logisch, wenn ich ein Ticket des Stadtverkehrs hätte, aber ich habe ein gültiges Tocket im SH-Tarif!

Ähnliches in Neumünster, hier fährt eine Linie, ich glaube aus Hohenweststedt, nach NMS rein. Der Bus rauschte mehrfach an mir vorbei, als ich diesen zur Fahrt von der Berufsschule zum Hauptbahnhof nutzen wollte.

Warum wird mir die Mitfahrt verweigert, obwohl ich ein gültiges Ticket im SH-Tarif habe? Ist das Problem bekannt?

Grüße aus Lübeck
Unsinn. In Lübeck darfst du die AK- und Dahmetal-Busse sogar zum TGL-Tarif nutzen! Auch in Neumünster müsste zumindest der SHT anerkannt werden (gibts dort überhaupt noch einen eigenen zweiten Tarif?).

Viele Fahrer haben sich noch nicht daran gewöhnt auch innerhalb des Stadtgebietes Fahrgäste zu befördern, da es vor einiger Zeit in der Tat ein Bedienverbot gab.

Gruß
Kevin

[www.ratzeburgbus.de]
Kevin von Wissel schrieb:
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> Viele Fahrer haben sich noch nicht daran gewöhnt
> auch innerhalb des Stadtgebietes Fahrgäste zu
> befördern, da es vor einiger Zeit in der Tat ein
> Bedienverbot gab.

Das ist doch aber schon mindestens 10 Jahre aufgehoben, oder?

In ähnlicher Sache habe ich letztens einen Bus auf der 4540 gesehen, der sich innerhalb Hamburgs auf die Busspur der M5 verirrt hatte - angesichts des Staus auf der Strecke vom Bezirksamt Eimsbüttel zum Dammtorbahnhof dachte der Fahrer wohl, es sei eine weise Entscheidung, die Busspur zu nutzen. Dummerweise fand er sich recht schnell als Sandwichbelag zwischen einem XXL und einem Schlenkie wieder und wurde, weil eben recht leer, regelrecht überrannt... er hatte ja Hamburg ZOB geschildert.

Gruß Ingo
INW schrieb:
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> Das [Bedienverbot] ist doch aber schon mindestens 10 Jahre
> aufgehoben, oder?

Zumindest habe ich von Dahmetal noch im Sommer 2005 per Mail die Auskunft bekommen, daß für die Linie 907 auf Lübecker Stadtgebiet ein Bedienungsverbot besteht, was sich ganz konkret auf den Abschnitt Lübeck - Krummesse bezieht. Diese Strecke war auch nie im TGL-Tarif beinhaltet, dieser (bzw. seine Vorläufer) bezog sich immer nur auf die Linien von Lübeck nach Kronsforde. Hintergedanke dabei: Kronsforde ist ein vollständig zu Lübeck gehöriges Dorf, wird aber vom Stadtverkehr nicht bedient. Analog zur Anerkennung auf dem Abschnitt Groß Steinrade - Stockelsdorf - Lübeck wurde also für nicht vom Stadtverkehr bediente Stadtteile zumindest eine tarifliche Integration vorgenommen.

Bis Anfang/Mitte der 90er wurde der wesentliche Teil der heutigen Dahmetal-Linie 907 (Rondeshagen - Berkenthin - Krummesse) mit einem Teil der heutigen SL-Linie 32 (Krummesse - Wulfsdorf - Lübeck) als eine gemeinsame Linie 24 (Rondeshagen - Berkenthin - Krummesse - Wulfsdorf - Lübeck) gefahren, auf der im Stadtgebiet der Stadttarif, auf der übrigen Strecke der Dahmetaltarif zur Anwendung kam. Gefahren wurde diese Linie überwiegend von Dahmetal, eher im Fahrplan der heutigen Linie 907 als in dem der 32. Offenbar hat man sich in der "Trennungsphase" für das Bedienverbot entschieden, um Krummesse keinen überlasteten Expressbus zu schaffen. Schade, aber auch verständlich.

Die nächsten größeren Änderungen in diesem Bereich sind wohl ca. 2011 mit einer Schulneuordnung zu erwarten, die eine Stärkung der Linie 907 im Schülerverkehr erfordern dürfte.
Bedeutet Bedienverbot, dass die entsprechende Haltestelle nur eine Ausstiegshaltestelle ist? Unabhängig von der Fahrkarte der "Einsteigewilligen"?
Die Busse fahren doch im SH-Tarif und müssen doch auch innerhalb Lübecks Personen mit SHT-Farhschein befördern?

Grüße
Moin Moin,

Boombastic schrieb:

> Bedeutet Bedienverbot, dass die entsprechende
> Haltestelle nur eine Ausstiegshaltestelle ist?
> Unabhängig von der Fahrkarte der
> "Einsteigewilligen"?

So ist das Bedienungsverbot zu interpretieren, es kann Haltestellen nur zum Einstieg oder nur zum Ausstieg geben. So halten beispielsweise in Hamburg Altona endene Fernzüge in Hamburg Hbf und Hamburg Dammtor ebenfalls nur zum Ausstieg.

Viele Grüße,
Birger Wolter
Birger_Wolter schrieb:
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> ... So halten beispielsweise in
> Hamburg Altona endene Fernzüge in Hamburg Hbf und
> Hamburg Dammtor ebenfalls nur zum Ausstieg.
>

Und noch viel ärgerlicher: die ECs aus Kopenhagen halten in Lübeck nur zum Ausstieg und nach Kopenhagen nur zum Einstieg. Wobei es sich sowohl beim Hamburger als auch beim Lübecker Bahnbeispiel nicht um Verbote handelt, sondern um freiwillige Maßnahmen der Betrieber. Aus Sicht der Durchgangsreisenden in Lübeck auch durchaus verständlich, als Fahrgast von/nach Lübeck dagegen ärgerlich.
Moin Moin,

Lopi2000 schrieb:

> Und noch viel ärgerlicher: die ECs aus Kopenhagen
> halten in Lübeck nur zum Ausstieg und nach
> Kopenhagen nur zum Einstieg. Wobei es sich sowohl
> beim Hamburger als auch beim Lübecker Bahnbeispiel
> nicht um Verbote handelt, sondern um freiwillige
> Maßnahmen der Betrieber. Aus Sicht der
> Durchgangsreisenden in Lübeck auch durchaus
> verständlich, als Fahrgast von/nach Lübeck dagegen
> ärgerlich.

Ausserhalb des grossen Fahrgastandrangs in den wenigen Sommerwochen ist - gültige Fernverkehrsfahrkarte vorausgesetzt - die Mitfahrt i.d.R. unproblematisch. Nach Hamburg kann das Personal einen schliesslich mangels Zwischenhalt schlecht wieder vor Hamburg raussetzen, und umgekehrt kann einem auch kaum der Ausstieg verwehrt werden, bzw. bei Rauswurf am ersten Halt ist man eben in Lübeck :-)

Am Automaten kriegt man in den Wintermonaten nur keinen Fahrschein von und nach Lübeck :-(

Viele Grüße,
Birger Wolter
> So ist das Bedienungsverbot zu interpretieren, es kann Haltestellen nur
> zum Einstieg oder nur zum Ausstieg geben.

Offiziell lautete der Spruch immer: "Keine gegenseitige Bedienung der Haltestellen zwischen X und Y."

Das kann sogar noch eine Stufe komplizierter sein, als bloße Ein- und Ausstiegsverbote, nämlich wenn die "verbotene Zone" durchquert wird. Dann ist zwar überall das Ein- und Aussteigen erlaubt (für hinein- bzw. hinausfahrende Fahrgäste), aber man darf nicht innerhalb der Zone ein- und wieder aussteigen.

So etwas gibt es z. B. auf dem AST Willinghusen-Kronshorst ("Keine Beförderung innerhalb eines Gemeindeteils") und auf der Linie 5930 Lübeck ZOB-Hamburg Airport ("Keine Zwischenbedienung der Haltestellen im HVV-Bereich").

Bei diesen beiden Beispielen ist die Vorschrift wegen der Sondertarife vielleicht verständlich, aber wenn eine Linie im HVV- oder SH-Tarif fährt wie die anderen Linien auch, sind dies historische Strukturen, die endlich im Sinne der Fahrgäste abgeschafft werden müssen.
Hatte in Neumünster ein ähnliches Problem. Der Fahrer der AK-Linie nach Rickling wollte mich nicht mitnehmen, weil er behaupte er dürfe innerhalb des Stadtgebietes keine Fahrgäste beförden
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