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SyltShuttle: DB muß Wettbewerb auf Hindenburgdamm dulden
geschrieben von Railjet 
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die DB Nutzungsbedingungen für die Autoverladebahnhöfe in Niebüll und Westerland veröffentlichen muss, damit Dritte diese Anlagen nutzen können.

[www.justiz-nrw.de] | [jusatpublicum.wordpress.com]


Mal sehen, wer da in naher Zukunft konkretes Interesse zeigt & wie sich dann die Preise entwickeln werden.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.12.2010 17:15 von Railjet.
Wenn der Luxus bleibt mit im Auto sitzen bleiben und auch die Aktion Schütz die Insel bleibt, dann ist es mir eig egal mit welchem Unternehmen man nach Sylt kommt. Hauptsache Sicher, Zuverlässig (das ist der Syltshuttle) und günstig. Ist natürlich ein hoher Verlust für die Bahn, wenn Sie diese Ausschreibung verliert. Erst den RE an die NOB und dann den Syltshuttle an xy. Gibt es ja nur noch den IC.
Zitat
timmithie
Wenn der Luxus bleibt mit im Auto sitzen bleiben und auch die Aktion Schütz die Insel bleibt, dann ist es mir eig egal mit welchem Unternehmen man nach Sylt kommt. Hauptsache Sicher, Zuverlässig (das ist der Syltshuttle) und günstig. Ist natürlich ein hoher Verlust für die Bahn, wenn Sie diese Ausschreibung verliert. Erst den RE an die NOB und dann den Syltshuttle an xy. Gibt es ja nur noch den IC.

Wer sagt denn, daß die Bahn den SyltShuttle zwingend verliert?

Ein neuer Bewerber um ebendiese Dienstleistung braucht dafür einige (ich schätze mal >20) Dieselschlepper und mehr als 100 Fahrzeugtransportwaggons. Die kann man nicht mal eben an der nächsten Straßenecke ...ääähhh... Weiche mieten...

Gruß Ingo
Zitat
INW
Wer sagt denn, daß die Bahn den SyltShuttle zwingend verliert?

Ein neuer Bewerber um ebendiese Dienstleistung braucht dafür einige (ich schätze mal >20) Dieselschlepper und mehr als 100 Fahrzeugtransportwaggons. Die kann man nicht mal eben an der nächsten Straßenecke ...ääähhh... Weiche mieten...

So wie ich es verstehe, geht es hier um gar keine Ausschreibung, sondern um die Möglichkeit als neuer Anbieter mit eigenwirtschaftlichen Verkehren als Konkurrenz zu DB AutoZug aufzutreten.

Offenbar ist die übliche unternehmerische Teilung in Infrastruktur und Betrieb hier bislang nicht so ausgefallen, wie man es annehmen könnte und wie es die Konkurrenz auch gern hätte. Und das Gericht hat nun klargestellt, dass es auch so sein muss: Wie andere Bahnhöfe auch müssen auch die Verladebahnhöfe inkl. der Rampen etc. als Serviceeinrichtungen des Bahnnetzes für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen zugänglich sein.

Jetzt könnte sich die NOB oder wer auch immer ein paar Autotransportwagen organisieren, eine Lok davor hängen und ihren eigenen Syltshuttle anbieten. Angesichts der knappen Trassen und der rechtlich vorgesehenen Bevorzugung von Taktverkehren und anderen regelmäßiger verkehrenden Angeboten wird es sicherlich noch etliche weitere Hürden geben und höchstens ein Nischenangebot bleiben, aber zumindest müsste man nun keine eigenen Verladerampen mehr bauen, um ein Konkurrenzprodukt anzubieten.
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