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Benachteiligung von Liegerädern im SH-Tarif rechtmäßig?
geschrieben von ThomasHeier 
Hallo,

auf der Webseite scout-sh ist auf der Unterseite [www.nah-sh.de] (rechts, grauer Kasten) der Punkt Fahrradmitnahme. Dort kann man dann bei Punkt 4 lesen, das "... In besonderen Zügen können, sofern aus- reichend Platz vorhanden ist, auch Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden." Warum werden Liegeräder als "andersartig" behandelt und dürfen nicht in alle Züge? Was sind in diesem Sinne "besondere Züge"? Hat jemand einen Tip für mich, ob oder wie ich gegen diese Benachteiligung angehen kann?

MfG
Thomas

Viele Bahnfotos auf meiner HP: www.thomas-heier.de/Bilder
Zitat
ThomasHeier
auf der Webseite scout-sh ist auf der Unterseite [www.nah-sh.de] (rechts, grauer Kasten) der Punkt Fahrradmitnahme. Dort kann man dann bei Punkt 4 lesen, das "... In besonderen Zügen können, sofern aus- reichend Platz vorhanden ist, auch Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden." Warum werden Liegeräder als "andersartig" behandelt und dürfen nicht in alle Züge? Was sind in diesem Sinne "besondere Züge"? Hat jemand einen Tip für mich, ob oder wie ich gegen diese Benachteiligung angehen kann?

Nur Vermutungen, aber ich denke, damit könnten die Ausflugszüge ans Meer gemeint sein, die an Sommerwochenende verkehren.

Was die Andersartigkeit von Liegerädern, Tandems und Dreirädern angeht, so ist deren Nachteil, dass sie 1. nicht mit anderen Rädern problemlos zu mehreren recht dicht nebeneinander gestellt werden können und dadurch mehr Platz wegnehmen, 2. bauartbedingt langsamer in die Züge und ihre "Parkposition" gebracht werden können, 3. (tw. bedingt durch 1.) mehr Platz in Anspruch nehmen und daher andere Fahrgäste stärker beeinträchtigen.
Das soll keine Banachteiligung sein, es kann nur eben nicht garantiert werden, das solche Sonderbauten aufgrund ihrer Maße in alle Züge passen.
Zitat
Lopi2000

Was die Andersartigkeit von Liegerädern, Tandems und Dreirädern angeht, so ist deren Nachteil, dass sie 1. nicht mit anderen Rädern problemlos zu mehreren recht dicht nebeneinander gestellt werden können und dadurch mehr Platz wegnehmen, 2. bauartbedingt langsamer in die Züge und ihre "Parkposition" gebracht werden können, 3. (tw. bedingt durch 1.) mehr Platz in Anspruch nehmen und daher andere Fahrgäste stärker beeinträchtigen.

Bei Tandems und Dreirädern mögen Deine Aussagen zutreffen. Ich bin mit meinem Liegerad genausoschnell im oder aus dem Zug wie jeder durchschnittliche (Fahrrad-)Sonntagsfahrer. Mein Rad braucht nicht mehr Platz (Stellfläche), sondern ist sogar rund 10cm kürzer als ein Standart(Diamantrahmen)fahrrad in 622mm Reifendurchmesser ("28 Zoll"). Und die "Packungsdichte": Kann in 30% der Fälle zutreffen. Und deswegen wird mir der Zugang zu 99% der Züge verwehrt? Ich wiederhole mich: WARUM? Wenn es wirklich um Packungsdicht und Ladezeiten gehen würde, dann müßte jeder Koffer mit einer Größer "größer als Handtasche", jeder Kinderwagen, jeder Krückengeher und jeder Rollstuhlfahrer von der Mitnahme ausgeschlossen werden.


Thomas

Viele Bahnfotos auf meiner HP: www.thomas-heier.de/Bilder
Zitat
Dumdiedumdiedum
Das soll keine Banachteiligung sein, es kann nur eben nicht garantiert werden, das solche Sonderbauten aufgrund ihrer Maße in alle Züge passen.

Welche Sonderaufbauten? Mein Liegerad hat keine Sonderaufbauten, auch wenn manch andere (nicht nur Liege-)räder welche haben.

Thomas

Viele Bahnfotos auf meiner HP: www.thomas-heier.de/Bilder
Ich sprach von Sonderbauten, nicht aufbauten.
Vor einigen Jahren beschwerte sich ein Pärchen mit Tandem bei mir, das die Kiste nicht in einen 628 einzuladen ging. Mann kann es ja nicht jedem recht machen, als nächstes kommen noch die Fahrräder mit der kiste vorne und jammern rum, wo soll man da anfangen und wo hörts wieder auf?
Ich denke auch mal Standardräder sind in Ordnung alles andere in Absprache mit dem Personal, letztendlich muß das auch alles so platziert und gesichert werden das im Notfall nichts durch den Zug fliegt und keine (Flucht-)Wege versperrt werden.

Da vielfach bei uns kleinere Triebwagen wie 648 unterwegs sind ist der Platz auch begrenzt und Passagiere haben eindeutig Vorrang vor Fahrräder.
Eigentlich ist doch alles ganz einfach:

Es handelt sich um einen Standardtext, den man so oder so ähnlich in allen Beförderungsbedingungen finden wird. Es wird halt zwischen normalen und "unnormalen" Fahrrädern unterschieden. Wenn "unnormale" Fahrräder mit reinpassen passt es halt, passen sie nicht rein, passt es halt nicht und es gibt dann keine Sappelei mit dem Schaffner und auch keinen Beförderungsanspruch trotz Fahradfahrkarte, da es sich ja nicht um ein normales Fahrrad handelt.

Wenn Dein Liegerad da reinpaßt wie ein normales Fahrrad, ist doch alles gut. Allerdings gibt es auch Liegeräder mit 3 Rädern wie das Scorpion zum Beispiel. Und dann geht die Sappelei los, ob ein Liegerad mit drei Rädern denn nun ein Dreirad oder ein Liegerad wär.

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird - trotzdem sind gewisse Regeln nötig, auch wenn sie sich manchnmal schwachsinnig anhören und fast nie zum Tragen kommen. Ist doch bei "Bahnamateuren" nichts anderes, die mit zwei Hartschalenkoffern + Rucksack bewaffnet aus irgendwelchen Gründen der Meinung sind, dass sie soetwas wie einen Beförderungsanspruch hätten, nur weil sie eine Fahrkarte in der Tasche haben ;-) Normalerweise werden solche dubiosen Menschen ja auch aus Kulanz mitgenommen, werden dann aber renitent, wenn man sie Aufgrund akkuten Platzmangels auf einem Bedarfshalt in der Wallachei - der nur einmal die Woche bedient wird - aus dem Zug wirft ;-)

PS: Da war jetzt ein wenig Satire dabei ...
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