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Koalitionsvertrag CDU-Grüne 2022
geschrieben von christian schmidt 
Im Koalitionsvertrag steht:

"Investitionsmittel werden wir verstärkt auch in Projekte des ÖPNV und der Radwegeinfrastruktur investieren. Von der jeweils verfügbaren Gesamtsumme der GVFG-Mittel gehen 60 Prozent in die Sanierung kommunaler Straßen und 40 Prozent in Investitionen im ÖPNV und Anlagen für den Radverkehr."

Auf Mobi-Wissen steht:

"Für ÖPNV-Investitionsvorhaben in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten ab 30 Millionen Euro stellt der Bund Mittel aus dem GVFG bereit.

Auf Grundlage der Beschlüsse zum Klimaschutzprogramm wurden die Bundesfinanzhilfen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) aufgestockt: von 332 Millionen Euro (2019) auf etwa 665 Millionen Euro (2020) und auf eine Milliarde Euro ab 2020. Eine weitere Erhöhung ist 2025 auf dann zwei Milliarden Euro vorgesehen. Ab 2026 steigt dieser Betrag erneut um 1,8 Prozent jährlich.

Was wird gefördert?
Die Grunderneuerung von bestehenden ÖPNV-Anlagen (sogenannte "Bestandssanierung").

Den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV - darunter von Straßenbahnen und U-Bahnen.

Den Aus- und Neubau von Umsteigeanlagen zum schienengebundenen ÖPNV in kommunaler Baulast - vorausgesetzt, diese stellen Ladestationen für Kraftfahrzeuge mit alternativen Antrieben bereit.
(Quelle: bundesregierung.de)"

Ich nicht verstehen???
Zitat
christian schmidt
Ich nicht verstehen???

Das verwirrende ist, dass es seit der Förderalismusreform zwei GVFG-Gesetze und -Förderungen gibt: ein Bundes- und ein Landesgesetz. Die Informationen aus dem zweiten Link beziehen sich auf ersteres, die Absicht, im Koalitionsvertrag können natürlich nur Aspekte, die im Landesgesetz geregelt werden können, vereinbart werden. Ansonsten würde es sinngemäß heißen: das Land wird sich beim Bund für eine Änderung des Bundes-GVFG einsetzen.
Ah, vielen Dank. Und ich habe das jetzt auch gefunden!

Schöner Name: "Gesetz über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes nach Artikel 143c Absatz 1 des Grundgesetzes und der Landesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Schleswig-Holstein (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein - GVFG-SH)". Aber sagt schon klar worum es geht, Verwendung der Bundesmittel (=nur im ÖPNV) sowie auch der Landesmittel (=wie immer das Land halt will)
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