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Geltungsbereich Tageskarte
geschrieben von Efchen 
an Christian0911

Also mit 'ner in Nürnberg gelösten/ gestempelten TT4+ denk' ich geht's (zumindest wird kein Schaffner Verdacht schöpfen, genauer hinzusehen), mit 'ner in Schwabach gelösten dürfte es dann entsprechend net gehen, mit der dürfteste grad bis in die Noris kommen. Dafür kannst mit der in Nbg gelösten net nach Hiltpolstein, was bei der in Schwabach gestempelten wiederum möglich sein dürfte, weils ja nur 3 Zonen(?*) von Schwabach weit weit weg ist.

*Ich rechne hier 7-4, aber ob das der tatsächlichen Preispolitik entspricht, ka.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.08.2006 19:03 von Daniel Vielberth.
Danke für die Beantwortung.

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
> > Wie interpretierst Du dann "Bei Fahrten über
> mehr
> > als 2 Zonen richten sie sich nach der Zahl
> der
> > befahrenen Zonen und Teilzonen, die
> unmittelbar
> > aneinandergrenzen."

> So, dass das für Einzelfahrkarten gilt und für
> Tageskarten
> sicher irgendwo noch eine Ausnahmeregelung kommt.
> Die kommt
> ja auch, nur wird da der "Geltungsbereich" nicht
> näher
> beschrieben.
Dort steht nirgends, daß das für Einzelfahrkarten gilt. Tatsächlich gilt dies für alle Arten von Fahrkarten. Welche Fahrkarten darauf angewendet werden können, dies steht dann später im Abschnitt 4 Fahrausweise bzw. erläutert unter Abschnitt 5 Einzelbestimmungen, auf dessen Abschnitt 5.2.2.2 Tagesticket Plus Du Dich immer beziehst. Es gibt dort aber auch z.B. den Abschnitt 5.1.1 Einzelfahrkarten. Wenn man die beiden vergleicht, so erkennt man, daß dort bei den Einzelfahrkarten auch nicht mehr ausgesagt wird als beim Tagesticket-Absatz. Hier zum Vergleich:

Einzelfahrkarten: Einzelfahrkarten berechtigen zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel und innerhalb des Tarifbereichs, für den sie gelöst sind. ...

Tagesticket Plus: TagesTickets Plus berechtigen ... zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs; ...

Damit könnst Du Deine Interpretation von Tagestickets genausogut auf die Einzelfahrkarten anwenden. Man könnte also mit einer Einzelfahrkarte mit Zone 200 als Startzone erst in die 100er Zone Fahren, dann irgendwie zurück zum Ausgangspunkt kommen (mit einer anderen Fahrkarte oder sonstirgendwie), und dann damit noch in eine andere außerhalb liegende Zone fahren - sofern die Maximalzeit noch nicht überschritten ist.
Aber das ist sicher nicht der Zweck der Fahrkarten, das dürfte Dir sicher auch klar sein.

> > > Wenn man das folgern könnte, dürfte es
> keine
> > > Kurzstreckentickets geben,
> > Nein, da es dafür extra das Kapitel "2.2
> > Kurzstreckentarif" gibt
> Es gibt ja auch einen eigenen Punkt für
> Tagestickets.
Die steht aber wie oben erwähnt nicht unter dem Überpunkt Tarifsystem sondern unter den Überpunkten Fahrausweise bzw. Einzelbestimmungen. D.h. alles unter "Tarifsystem" geschriebene läßt sich auf alle Arten von Fahrausweisen anwenden, sei es auf Einzel-, Mehrfahrten-(Streifen-), Gruppen-, Zeitfahr- oder Tageskarten. Es gibt bei jeder Kartenart die Version für den Zonentarif (z.B. 10er-Streifenkarte, Tagesticket 2/4/10) und die für den Kurzstreckentarif (5er-Streifenkarte, Tagesticket Solo K - gibts aber nicht für Nürnberg). Außerdem gäbs auch noch den Stadttarif S (nur in Ansbach, Dinkelbühl, Feuchtwangen, Rothenburg o.d.T., Herzogenaurach, Hersbruck, Lauf, Gunzenhausen, Treuchtlingen und Weißenburg), für den es allerdings generell keine Tageskarten gibt und einzelne Fahrkartenarten in bestimmten Städten auch nicht.

> > Du darfst dabei nicht unter der Fahkarte
> gucken,
> > sondern unter "Tarifbestimmungen ->
> Tarifsystem
> > -> Zonentarif"
> Da steht aber nichts über den besonderen
> Geltungsbereich
> der Tageskarte, den ich da gesucht habe.
Wie gesagt, das gilt für alle Arten von Fahrkarten.

> > Die Tarifbestimmungen sagen Eindeutig [...]
> Naja, der Mitarbeiter mailte mir aber, dass
> über den Geltungsbereich von Tageskarten nichts
> in den Tarifbestimmungen stünde. "Das muss man
> wissen".
> Und so schicken die einen in die Verkehrsmittel.
Man sollte auch den Mitarbeitern nicht alles abkaufen. Aber wie er verdeutlicht hat: Es ist nicht Rechtens, aber ein Mißbrauch kann kaum nachgewießen werden.

> > > Wie kann ich dem so oder so nachkommen,
> wenn
> > > ich in Zone 200 einsteige, aber Zone 370
> draufgedruckt ist!?
> > Vorher den Tarifzonenplan Gesamtraum
> anschauen.
> Da steht in Fürth aber auch nur 200 und nicht 370.
> Wieso
> innerhalb einer 200er Zone plötzlich auch eine
> 300er Zone
> liegt, ist mir ohnehin schleierhaft.
Stimmt, da habe ich jetzt nicht nachgedacht. Anscheinend gibt's VGN-intern eine feinere Unterteilung der Zonen 100 und 200, die der Normalkunde aber nicht kennt. Damit können die Kontrolleure wohl auch leichter erkennen, wo Du gestempelt hast.

> > Dieser hängt leider allerdings an immer
> weniger
> > Haltestellen aus. Das den wieder die
> wenigsten
> > Leute lesen können ist wieder ein anderes
> Problem
> > :(
> Ja. Da gehts schon weiter mit der
> Kundenunfrendlichkeit.
> Sie verlangen von einem, alles zu wissen, aber
> ohne
> den Fahrplan zu kaufen und ein Studium absolviert
> zu
> haben, dürfte man eigentlich gar nicht
> einsteigen.
> Und den Fahrer braucht man ohnehin nicht zu
> fragen...
Das liegt daran, daß es bis vor kurzem das Ziel des VGNs war, langfristig die Streifenkarten abzuschaffen und bei allen Fahrkarten die Zonen durch die Zielangabe automatisch berechnen zu lassen.

> > Du solltest eigentlich auch so wissen, in
> welcher
> > Zone Du abgestempelt hast.
> *Ich* weiß das.
Na also.

> > > Warum nicht? Wenn Du die in der 200er
> kaufst,
> > und
> > > Preisstufe
> > > 2 draufsteht, dann gilt die in 200 und
> > > *prinzipiell erstmal* in
> > > alle angrenzenden Zonen.
> > ... in EINER der angrenzenden Zonen.
> Ja, klar, deswegen sagte ich *prinzipiell
> erstmal*, weil
> ich nicht nur eine zur Auswahl habe, sondern aus
> ganz ganz
> vielen wählen kann.
Die solltest Du Dir aber schon vor dem Kauf ausgedacht haben ;)

Gute Nacht
UHM
> Kurze Frage, wie willst du, um beim Beispiel zu
> bleiben, von Fürth ohne Zone 100 zu fahren nach
> Lauf a.d Peng (<-Soll Pegn. heißen aber mir
> gefällts anders besser... ;-)) gelagen? Etwa über
> Forchheim-Ebermannstadt-Gössweinstein und
> Pegnitz?
Ja, mit Lauf als Ziel ist das ein bißchen schwierig, da in der 200er Zone bei der S1 die Nord-Süd-Busanschlüsse fehlen. Aber nach Altdorf wär es z.B. möglich: FÜ Hbf -67- Frankenstr. -U1- Langwasser Süd -54/59- Fischbach Bf -S2- Altdorf.

Tschö
UHM
UHM schrieb:
-------------------------------------------------------
> ... Es gibt
> dort aber auch z.B. den Abschnitt 5.1.1
> Einzelfahrkarten. Wenn man die beiden vergleicht,
> so erkennt man, daß dort bei den Einzelfahrkarten
> auch nicht mehr ausgesagt wird als beim
> Tagesticket-Absatz.
Oh doch, oh doch.

> Hier zum Vergleich:
>
> Einzelfahrkarten: Einzelfahrkarten berechtigen zu
> einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel und
> innerhalb des Tarifbereichs, für den sie gelöst
> sind. ...
>
> Tagesticket Plus: TagesTickets Plus berechtigen
> ... zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des
> Geltungsbereichs; ...
Ich hab die interessanten Unterschiede mal hervorgehoben für dich. Einzelfahrkarten darfst du nur für eine Fahrt benutzen, demnach ist es explizit untersagt mit einem Einzelfahrschein eine Fahrt doppelt bzw. mit einem anderen Ziel aber selben Ausgangspunkt anzutreten. Bei einem Tagesticket steht davon allerdings nix. Abgesehen davon ist bei den Einzelfahrscheinen noch von Fahrziel die Rede, sprich du musst vorher wissen wo du hin willst, bei einem Tagesticket fehlt diese Einschränkung. Zuletzt ist da noch der Unterschied Tarifbereich und Geltungsbereich, wobei der Tarifbereich, im Gegensatz zum Geltungsbereich klar geklärt ist, nämlich mit der Liste der zu befahrenden Zonen auf Basis der Zonenberechnung.

> Aber wie er verdeutlicht hat: Es ist
> nicht Rechtens, aber ein Mißbrauch kann kaum
> nachgewießen werden.
Aber jetzt mal ehrlich UHM, es steht nirgends, dass eine "Sternfahrt" mit einem Tagesticket verboten ist. Bei einem Einzelfahrschein hast du diese Einschränkung, dass es nicht möglich ist, aber bei einem Tagesticket nicht. Dafür müsste der genannte Geltungsbereich einfach genauer definiert sein.
Klar, es steht auch nirgends, dass es erlaubt ist, allerdings sind solche Bestimmungen auch mehr oder weniger Einschränkungen des Nutzers und keine Aufzählung der Rechte des Nutzers. Demnach ist diese schwammige oder fehlende Formulierung in der Regel zu Gunsten des Nutzers auszulegen. Und wenn man dazu den Hinweis von Daniel betrachtet, dass der VGN ja selber für die Nutzung der Tagestickets zu "Sternfahrten" in Kombination mit einer Fahrradtour wirbt, dann kann man davon ausgehen, dass auch im Streitfall zu Gunsten des Nutzers entschieden würde, zumindest so lange es bei dieser Wischiwaschi-Formulierung bleibt.


Grüße,
mirQ
UHM schrieb:
-------------------------------------------------------
> Damit könnst Du Deine Interpretation von
> Tagestickets genausogut auf die Einzelfahrkarten
> anwenden.

Nein, denn bei Einzeltickets fährt man nur eine Strecke
und kommt gar nicht in die Verlegenheit, von 200 zuerst
in die 300 und dann noch in die 100 und dann wieder in
die 200 zu fahren.
Ich will ja auch nur sagen, dass die Tarifbestimmungen
deutlicher sein müssten, denn anderswo ist es üblich,
dass für Tagestickets andere Bestimmungen gelten und ich
wäre bis vor kurzem nie auf die Idee gekommen, dass das
in Nürnberg so ist, wie es ist. Und dass die Tarifbestimmungen
dabei auch nicht wirklich helfen, mir zumindest nicht.

> Man könnte also mit einer
> Einzelfahrkarte [...] und dann damit noch in eine
> andere außerhalb liegende Zone fahren

Das könnte man sicherlich. Da gilt dann - verständlicherweise
- das, was der Herr mir gemailt hat: "Werr sich dabei erwischen
lässt, ist selbst schuld".

> Aber das ist sicher nicht der Zweck der
> Fahrkarten, das dürfte Dir sicher auch klar sein.

Klar. Ich suche auch nicht nach Graufahrmöglichkeiten,
ich habe lediglich den Geltungsbereich einer Tageskarte
aus einem anderen Verbund auf den VGN angewendet, ohne
mir darüber Gedanken zu machen, dass das auch nur anders
geregelt sein könnte, und als ich mir Gedanken darüber
gemacht habe, habe ich nichts definitives über den Geltungs-
bereich in den Tarifbestimmungen gefunden.

> Stimmt, da habe ich jetzt nicht nachgedacht.
> Anscheinend gibt's VGN-intern eine feinere
> Unterteilung der Zonen 100 und 200, die der
> Normalkunde aber nicht kennt. Damit können die
> Kontrolleure wohl auch leichter erkennen, wo Du
> gestempelt hast.

Ja, das ist anzunehmen, das war auch früher schon im VRR so.
Aber wenn man lt. Beförderungsbestimmungen dazu verpflichtet
ist, sich von der Gültigkeit seiner Fahrkarte zu überzeugen,
dann kann es da nichts geben, was "der Normalkunde nicht
kennt", denn wenn er die Fahrkarte so akzeptiert, handelt er
grob fahrlässig gegen die Beförderungsbestimmungen.
So gesehen ist jeder Fahrgast im VGN ein Krimineller :-)

> Die solltest Du Dir aber schon vor dem Kauf
> ausgedacht haben ;)

Ja, im VGN muss man das wohl. Das sagt einem aber auch keiner :-)

Egal...das wird hier eine Grundsatzdiskussion :-) Das eigentliche Thema
ist ja bereits geklärt.
mirQ schrieb:
-------------------------------------------------------
> Zuletzt ist da noch der
> Unterschied Tarifbereich und Geltungsbereich,
> wobei der Tarifbereich, im Gegensatz zum
> Geltungsbereich klar geklärt ist, nämlich mit der
> Liste der zu befahrenden Zonen auf Basis der
> Zonenberechnung.

Das ist wohl der entscheidende Unterschied.
Wobei UHM darauf antworten wird, dass der Geltungsbereich
ja - für alle Fahrkarten gleich - in Punkt sowieso
klar definiert ist. Aber man hätte das durchaus anders
formulieren können!

> Aber jetzt mal ehrlich UHM, es steht nirgends,
> dass eine "Sternfahrt" mit einem Tagesticket
> verboten ist.

Außer in der Mail, die ich erhalten habe.

> dass
> der VGN ja selber für die Nutzung der Tagestickets
> zu "Sternfahrten" in Kombination mit einer
> Fahrradtour wirbt

Das sagte ich ja auch schon, warum sollte eine 10-Zonen-Karte
anders gelten, als eine 2-Zonen-Karte. Hier kommts natürlich
drauf an, wie diese Werbung geschrieben ist.
Aber andererseits steht sicher irgendwo "Irrtümer vorbehalten"
oder sowas, womit die wieder fein raus sind :-)

Gruß,
-Efchen
Daniel Vielberth schrieb:
-------------------------------------------------------
> Kurze Frage, wie willst du, um beim Beispiel zu
> bleiben, von Fürth ohne Zone 100 zu fahren nach
> Lauf a.d Peng gelagen? Etwa über
> Forchheim-Ebermannstadt-Gössweinstein und
> Pegnitz?

Könnte ich mir als Lösung vorstellen. Ich hab jetzt
keinen Plan vorliegen, aber ich könnt mir schon vorstellen,
dass das geht. Aber könnte es nicht auch über Erlangen,
dan nach Osten raus und dann so um den Wald rum gehen?

:-)

P.S.: Es ging nicht um die Frage, wer sowas machen würde :-)
Daniel Vielberth schrieb:
-------------------------------------------------------
> Also mit 'ner in Nürnberg gelösten/ gestempelten
> TT4+ denk' ich geht's (zumindest wird kein
> Schaffner Verdacht schöpfen, genauer hinzusehen),

Aber nach meiner Antwortmail vom VGN ist das nicht erlaubt.
Denn Tageskarten haben auch eine Startzone und eine Zielzone.
Diese Zonen und die Zonen dazwischen darfst Du beliebig oft
befahren. Aber von Schwabach nach Erlangen sind es mehr als 4
Zonen.
mirQ schrieb:
-------------------------------------------------------
> > ... Es gibt
> > dort aber auch z.B. den Abschnitt 5.1.1
> > Einzelfahrkarten. Wenn man die beiden
> vergleicht,
> > so erkennt man, daß dort bei den
> Einzelfahrkarten
> > auch nicht mehr ausgesagt wird als beim
> > Tagesticket-Absatz.
> Oh doch, oh doch.
> > Hier zum Vergleich:
> > Einzelfahrkarten: Einzelfahrkarten
> berechtigen zu
> > einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel
> und
> > innerhalb des Tarifbereichs, für den sie
> gelöst
> > sind. ...
> > Tagesticket Plus: TagesTickets Plus
> berechtigen
> > ... zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb
> des
> > Geltungsbereichs; ...
> Ich hab die interessanten Unterschiede mal
> hervorgehoben für dich. Einzelfahrkarten darfst du
> nur für eine Fahrt benutzen, demnach ist es
> explizit untersagt mit einem Einzelfahrschein eine
> Fahrt doppelt bzw. mit einem anderen Ziel aber
> selben Ausgangspunkt anzutreten. Bei einem
> Tagesticket steht davon allerdings nix. Es ging nie darum, wie oft man hin und her fahren darf, sondern wieviel man dafür zahlen muß daß man dabei durch soundsoviele verschiedenen Zonen hindurchkommt. Insofern sehe ich das nicht als einen Unterschied an, der für das eigentliche Diskussionsthema wichtig wäre. Ich hatte vorausgesetzt, daß jeder weiß, daß man mit einer Tageskarte auch hin- und herfahren kann.

> Abgesehen
> davon ist bei den Einzelfahrscheinen noch von
> Fahrziel die Rede, sprich du musst vorher wissen
> wo du hin willst, bei einem Tagesticket fehlt
> diese Einschränkung.
Klar, wenn man hin- und herfahren kann hat man auch kein entgültiges Ziel. Das hat aber auch nichts mit der Anzahl der Zonen zu tun.

> Zuletzt ist da noch der
> Unterschied Tarifbereich und Geltungsbereich,
> wobei der Tarifbereich, im Gegensatz zum
> Geltungsbereich klar geklärt ist, nämlich mit der
> Liste der zu befahrenden Zonen auf Basis der
> Zonenberechnung.
Wo steht das? Die Begriffe Geltungsbereich und Tarifbereich sind beide nicht näher definiert. Aber es sollte klar sein, daß sich beide auf die Anzahl der zu befahren erlaubten Zonen richtet, so wie es im Punkt "Zonentarif" definiert ist. Allein dieser Punkt definiert den notwendigen Preis, den man zu bezahlen hat - und dieser richtet sich eben nicht nach dem Abstand zwischen Startzone und der von dieser am weitesten entfernten Zone, sonder nach der Anzahl der tatsächlich zu befahrenen Zonen. Von einer Abstandsregelung ist in den ganzen Tarifbestimmungen nirgendwo die Rede, insofern ist das alles an den Haaren herbeigezogen. In anderen Verkehrsverbünden mag es sowas ja geben, im VGN definitiv nicht.

> > Aber wie er verdeutlicht hat: Es ist
> > nicht Rechtens, aber ein Mißbrauch kann kaum
> > nachgewießen werden.
> Aber jetzt mal ehrlich UHM, es steht nirgends,
> dass eine "Sternfahrt" mit einem Tagesticket
> verboten ist.
Das habe ich nie behauptet. Ich sage nur, daß Du für jede befahrene Zone zahlen mußt. Ob diese in einer Reihe, sternförmig, dreieckig oder sonstirgendwie angeordnet sind ist völlig egal.

> Bei einem Einzelfahrschein hast du
> diese Einschränkung, dass es nicht möglich ist,
> aber bei einem Tagesticket nicht. Dafür müsste der
> genannte Geltungsbereich einfach genauer definiert
> sein.
Geltungsbereich für alle Fahrkarten ist wie im Punkt Zonentarif definiert für genau soviele Zonen wie die gewählte Preisstufe zuläßt.
Wenn Du in der 100er Zone ein Tagesticket 4+T kaufst, dann ist dies für 4+T Zonen zulässig. Wenn Du damit nach z.B. Erlangen fährst, dann werden schon einmal für die Zonen 100, 200, 300 und 400 insgesamt 4 Zonen verbraucht. Damit kannst Du Dir dann noch eine Teilzone aussuchen, die Du noch befahren kannst. Dies könnte die Zone 413 genausogut sein wie die 601 oder die 803. Aber mehr geht eben nicht. Um nach Lauf zu kommen brauchst Du dann theoretisch eine weitere Fahrkarte oder gleich eine 7+T-Tageskarte. Mit so einer ginge dann eine Fahrt N - ER - N - LAU, weil Du dann zusätzlich zu den oben aufgelisteten Zonen noch die Zonen 500 und 510 benötigst, was zusammen eben 6 Zonen macht. (Ein 6er-Tagesticket gibt's ja nicht) Dabei würdest Du dann aber ein Problem haben, so ein Ticket aus einem Automaten zu bekommen, denn der will ja das Ziel wissen und berechnet dann fälschlicherweise nur die Zonen vom Start zum Ziel und druckt dies dann auch noch drauf.

> Klar, es steht auch nirgends, dass es erlaubt ist,
> allerdings sind solche Bestimmungen auch mehr oder
> weniger Einschränkungen des Nutzers und keine
> Aufzählung der Rechte des Nutzers. Demnach ist
> diese schwammige oder fehlende Formulierung in der
> Regel zu Gunsten des Nutzers auszulegen. Und wenn
> man dazu den Hinweis von Daniel betrachtet, dass
> der VGN ja selber für die Nutzung der Tagestickets
> zu "Sternfahrten" in Kombination mit einer
> Fahrradtour wirbt, dann kann man davon ausgehen,
> dass auch im Streitfall zu Gunsten des Nutzers
> entschieden würde, zumindest so lange es bei
> dieser Wischiwaschi-Formulierung bleibt.
Wie gesagt, Sternfahrten sind - mit dem entsprechenden Tagesticket - auch kein Problem, insofern wird es da auch keinen Streitfall geben.
Daß das alles ziemlich mißverständlich und kundenunfreundlich ist stimme ich Dir zu.

Tschö
UHM
UHM schrieb:
-------------------------------------------------------
> Es
> ging nie darum, wie oft man hin und her fahren
> darf, ...
Ich hatte es auch nur wegen deinem Beispiel nochmal explizit hervorgehoben, da deine Folgerung aus deinem vorherigen Post damit falsch ist.

> Klar, wenn man hin- und herfahren kann hat man
> auch kein entgültiges Ziel. Das hat aber auch
> nichts mit der Anzahl der Zonen zu tun.
Nein, kein direktes Ziel, aber immerhin soetwas wie eine Zielzone, um eben die Route zu fixieren. Und genau davon steht nix. Wieso wird das dann bei einem Einzelfahrschein explizit eingeschränkt, bei einem Tagesticket aber nicht?

> Wo steht das? Die Begriffe Geltungsbereich und
> Tarifbereich sind beide nicht näher definiert.
> Aber es sollte klar sein, daß sich beide auf die
> Anzahl der zu befahren erlaubten Zonen richtet, so
> wie es im Punkt "Zonentarif" definiert ist.
Gut, zugegeben "Tarifbereich" selber ist nicht konkret definiert, aber wir haben immerhin eine konkrete Zuordnung zum Begriff Tarif, und der wird ja unter "Tarifsystem" geklärt.

> Allein
> dieser Punkt definiert den notwendigen Preis, den
> man zu bezahlen hat - und dieser richtet sich eben
> nicht nach dem Abstand zwischen Startzone und der
> von dieser am weitesten entfernten Zone, sonder
> nach der Anzahl der tatsächlich zu befahrenen
> Zonen.
Ja, demnach müsste ich deiner Meinung nach für eine Fahrt nach Erlangen und zurück, wie in meinem Beispiel oben bereits detailliert erläutert, ein Tagesticket der Tarifstufe 6 kaufen, denn die Regelung des doppelten Befahrens einer Zone ungleich der 200er wird nirgends für eine Tageskarte außer Kraft gesetzt. Und "beliebig häufige Fahrten" besagt nur was über die Menge der Fahrten, nicht jedoch über die Berechnung der Kosten.

> Von einer Abstandsregelung ist in den
> ganzen Tarifbestimmungen nirgendwo die Rede,
> insofern ist das alles an den Haaren
> herbeigezogen.
Nein, das steht wortwörtlich so tatsächlich nicht drinnen, aber ich versuchs für dich noch mal von vorne aufzurollen, weil ich glaube du interpretierst das ganze einfach irgendwie anders.
Dein Punkt "Zonentarif" ist nur die Berechnungsgrundlage für die benötigte Preisstufe deines Tickets für eine Fahrt, alles Andere wäre auch Blödsinn (siehe mein Beispiel drüber). Du darfst mit dem Tagesticket aber beliebig viele Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs machen. Dabei hast du hier aufgrund der Schwammigkeit des "Geltungsbereichs" aber keinerlei Einschränkung, dass die Fahrt immer das selbe Ziel haben muss. Damit funktioniert dann auch die Rückfahrt ... :-)
Ich hoffe, du verstehst wie ich das meine.

Grüße,
mirQ



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.08.2006 15:51 von mirQ.
Hallo erneut,

ich glaube, nicht mal der Verbund durchschaut seine eigene Preispolitik.

Wenn ich von Lauf nach Erlangen fahre, lege ich doch zweimal 4 Zonen = 8 Zonen zurück. Fahrplan-Info spuckt aber 6 aus.

Wenn ich Nürnberg nach Erlangen über Lauf eingebe müsste ich Preisstufe 10 angezeigt bekommen, weil 4 nach Lauf+ 4 zurück + 4 nach Erlangen = 12 mehr als 10 geht net also 10, stattdessen, krieg ich gar keinen Tarif, ABER eine Verbindung! Das soll mal einer plausibel machen! Hier der Beweis:



Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
mirQ schrieb:
-------------------------------------------------------

> > Klar, wenn man hin- und herfahren kann hat
> man
> > auch kein entgültiges Ziel. Das hat aber
> auch
> > nichts mit der Anzahl der Zonen zu tun.
> Nein, kein direktes Ziel, aber immerhin soetwas
> wie eine Zielzone, um eben die Route zu fixieren.
> Und genau davon steht nix. Wieso wird das dann bei
> einem Einzelfahrschein explizit eingeschränkt, bei
> einem Tagesticket aber nicht?
Vielleicht weil es der Sinn eines Einzelfahrscheins ist, nur für eine Fahrt ausgeschlossen Rundfahrten zu gelten, bei Tagestickets aber nicht?

> > Wo steht das? Die Begriffe Geltungsbereich
> und
> > Tarifbereich sind beide nicht näher
> definiert.
> > Aber es sollte klar sein, daß sich beide auf
> die
> > Anzahl der zu befahren erlaubten Zonen
> richtet, so
> > wie es im Punkt "Zonentarif" definiert ist.
> Gut, zugegeben "Tarifbereich" selber ist nicht
> konkret definiert, aber wir haben immerhin eine
> konkrete Zuordnung zum Begriff Tarif, und der wird
> ja unter "Tarifsystem" geklärt.
Mag sein. Ich habe inzwischen übrigens die Definition für "Geltungsbereich" gefunden: Es ist gleich Punkt 1 und definiert als Geltungsbereich alle VGN-Linien der VGN-Unternehmen. Es sagt also eigentlich überhaupt nichts aus, außer daß man damit nicht aus dem gesamten Verbundraum herausfahren darf.

> Ja, demnach müsste ich deiner Meinung nach für
> eine Fahrt nach Erlangen und zurück, wie in meinem
> Beispiel oben bereits detailliert erläutert, ein
> Tagesticket der Tarifstufe 6 kaufen, denn die
> Regelung des doppelten Befahrens einer Zone
> ungleich der 200er wird nirgends für eine
> Tageskarte außer Kraft gesetzt.
So wie es geschrieben ist müßte man das tatsächlich so interpretieren. Ich denke, das hat mal einer für die Einzelfahrkarten geschrieben und wurde dann für alle anderen übernommen. Ich denke, daß die Kontrolleure in diesem Fall Kulanz geben ;)

> Und "beliebig
> häufige Fahrten" besagt nur was über die Menge der
> Fahrten, nicht jedoch über die Berechnung der
> Kosten.
Exakt. Dafür gibts ja die Bemerkung "Zahl der befahrenen Zonen".

> Dein Punkt "Zonentarif" ist nur die
> Berechnungsgrundlage für die benötigte Preisstufe
> deines Tickets für eine Fahrt, alles Andere wäre
> auch Blödsinn (siehe mein Beispiel drüber). Du
> darfst mit dem Tagesticket aber beliebig viele
> Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs machen.
> Dabei hast du hier aufgrund der Schwammigkeit des
> "Geltungsbereichs" aber keinerlei Einschränkung,
> dass die Fahrt immer das selbe Ziel haben muss.
> Damit funktioniert dann auch die Rückfahrt ...
> :-)
> Ich hoffe, du verstehst wie ich das meine.
Ich verstehe schon, was Du meinst, aber es ist halt leider falsch.
Punkt 2. Tarifsystem definiert die 3 möglichen Tarife a) Zonentarif, b) Kurzstreckentarif und c) Stadttarif. Andere Tarifarten gibt es nicht.
Also muß das Tagesticket 2 unter einem dieser 3 Tarife fallen. Beim Stadttarif steht ausdrücklich "Preisstufe S" dabei, also scheidet dieser aus. Es bleibt nun nur noch der Zonentarif und der Kurzstreckentarif. Für einen der beiden mußt Du Dich nun entscheiden! Welchen nimmst Du?

Tschö
UHM
UHM schrieb:
-------------------------------------------------------
> Vielleicht weil es der Sinn eines
> Einzelfahrscheins ist, nur für eine Fahrt
> ausgeschlossen Rundfahrten zu gelten, bei
> Tagestickets aber nicht?
> ......
> So wie es geschrieben ist müßte man das
> tatsächlich so interpretieren. Ich denke, das hat
> mal einer für die Einzelfahrkarten geschrieben und
> wurde dann für alle anderen übernommen. Ich denke,
> daß die Kontrolleure in diesem Fall Kulanz geben
> ;)
Kulanz hin oder her, deiner Meinung nach dürfte ich nicht mit einem 4er Tagesticket von Nürnberg City nach Erlangen und wieder zurück fahren, dafür bräuchte ich ein Tagesticket 6. Für was gibt es dann überhaupt z.B. das Tagesticket solo? In dem Fall dürfte ich es eh nicht anders benutzen als einen stinknormalen Einzelfahrschein. Fehlt da nicht ein bisschen die Logik?

> Ich verstehe schon, was Du meinst, aber es ist
> halt leider falsch.
> Punkt 2. Tarifsystem definiert die 3 möglichen
> Tarife a) Zonentarif, b) Kurzstreckentarif und c)
> Stadttarif. Andere Tarifarten gibt es nicht.
> Also muß das Tagesticket 2 unter einem dieser 3
> Tarife fallen. Beim Stadttarif steht ausdrücklich
> "Preisstufe S" dabei, also scheidet dieser aus. Es
> bleibt nun nur noch der Zonentarif und der
> Kurzstreckentarif. Für einen der beiden mußt Du
> Dich nun entscheiden! Welchen nimmst Du?
Halt halt halt! Ich glaub du hast es doch nicht verstanden. Ich habe nie behauptet, dass der Zonentarif nicht für's Tagesticket gilt, sondern mein Versuch zu zeigen war, dass sich diese Bestimmung zum Zonentarif nur auf eine Fahrt und nicht auf das ganze Ticket bezieht. Was das Tagesticket aber ausmacht ist, dass du eben nicht nur eine, sondern unbegrenzt viele Fahrten machen darfst. Was der Zonentarif beim Tagesticket also konkret aussagt ist, dass du pro Fahrt nicht über deine Preisstufe 2 kommen darfst.

Übrigens bei den Preistabellen findest du ebenfalls noch eine Bemerkung die meine Aussage unterstreicht:
Preisberechnung
Der Fahrpreis richtet sich nach der Zahl der Zonen, die Sie bei einer Fahrt befahren. Wenn Sie Ihren Fahrausweis an einem Automaten lösen, finden Sie dort die Preisstufe für Ihr Fahrtziel. Ansonsten erhalten Sie auch bei der Fahrplanauskunft die jeweilige Preisstufe mit angezeigt.


Grüße,
mirQ



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.08.2006 23:02 von mirQ.
Na, das ist ja noch blöder. Ich kaufe mir ein Tagesticket Solo 2 und kann dann damit durch den ganzen Verbundraum von Rothenburg bis Amberg kommen - ich muß nur jede Zone einmal das Fahrzeug wechseln.
Das glaubst Du doch nicht im Ernst, daß das geht, oder?

Tschö
UHM
Nö, eben nicht .... dafür ist ja aber die Ausgangszone aufgedruckt. Außerdem bleibt auch noch die Frage offen, wie man eine "Fahrt" abgrenzt. Ob da einfach nur Umsteigen reicht?

Grüße,
mirQ
UHM schrieb:
-------------------------------------------------------
> Aber es sollte klar sein, daß sich beide auf die
> Anzahl der zu befahren erlaubten Zonen richtet

Und genau das ist es, was mir ja nicht klar war, sonst
hätte ich nicht dieses Thema gestartet.

Genau das ist der Knackpunkt. Ein Verkehrsverbund sollte
seine Tarifbestimmungen so erklären, dass sie jeder versteht
und auch nicht falsch deuten kann. Denn es ist kundenunfreundlich,
diese schwammig oder missverständlich zu formulieren und
hinterher erhöhtes Beförderungsentgelt zu verlangen.
Und nachfragen kann ich auch nur, wenn ich von etwas nicht
überzeugt bin, dass es richtig ist.

Gute Nacht,
-Efchen
mirQ schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nö, eben nicht .... dafür ist ja aber die
> Ausgangszone aufgedruckt.
... und auf manchen auch die Zielzone, die Du ja aber nicht als Begrenzung anerkennst. Warum ist Dir dann die Startzone so wichtig?

> Außerdem bleibt auch
> noch die Frage offen, wie man eine "Fahrt"
> abgrenzt. Ob da einfach nur Umsteigen reicht?
Im Prinzip ja, wenn man das als neue Fahrt betrachtet haben will. Man kann Umsteigen aber auch als Fortsetzung der Fahrt betrachten, je nachdem.

Tschö
UHM
UHM schrieb:
-------------------------------------------------------
> ... und auf manchen auch die Zielzone, die Du ja
> aber nicht als Begrenzung anerkennst. Warum ist
> Dir dann die Startzone so wichtig?
Natürlich ist die Zielzone die Begrenzung, aber halt nur wenn sie auch drauf steht. Und es geht ja eben genau um diese Tageskarten wo kein Zielzone, sondern nur eine Startzone und die Preisstufe draufsteht.

Grüße,
mirQ
Die Tarifbestimmungen definieren aber die Gültigkeitsbereiche nicht davon abhängig, was auf einer Karte genau aufgedruckt ist. Warum sollte da der anders sein? Die Zusatz-Info mit der Zielzone dient nur den Kontrolleuren, um solchen Mißbrauch eben aufzudecken. Fehlt die Info, dann können die Kontrolleure es halt eben nicht nachweisen - aber deswegen ändert sich Anzahl der erlaubten zu befahrenden Zonen nicht.

Tschö
UHM
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