Eigentlich wollteich zu dem Therma ja nix mehr bringen, aber nu musses doch nochmal sein *bitte um Nachsicht*:
nfv schrieb:
> , von denen auch außerhalb der Absperrungen fotografiert werden kann.
> [...] oder die U2 im Hbf von der "Galerie" aus.
Das überrascht mich jetzt ein wenig, ich hätte dort eher vermutet, das dort, als Teil des Stationskomplexes auch VAG-Recht gilt. Wer im Verteilergeschoss Publikation (religiöse und warscheinlich ist es auch beim Straßenkreuzer so) anbieten will, braucht von der VAG 'ne Genemigung (eine Art Platzkarte), gleichzeitigf soll das Hausrecht an den Zählsperren enden, da beißt sich doch irgendwie was? Bitte um Aufklärung?! - Danke im Voraus.
> Allerdings benehmen sich einigen "Fans" sehr daneben. Wer das ist, wird es
> wissen und ihm sollte bewußt sein, dass er damit die gesamte Fangemeinde in
> Schwierigkeiten bringt. Das könnte dazu führen, dass die VAG die Auflagen
> verschärft.
x-wagen-nutzer ergänzte
> Ich kann auch nur die schwarzen Schafe verurteilen, die oft mir ihrem
> übertriebenen Verhalten eine ganze Hobbygruppe in ein schlechtes Licht
> stellen.
Ich weiß nicht, welche Fotografen sich wie verhalten, dann wenn ich unterwegs bin, treffe ich so gut wie nie einen (es sei denn es ist irgendein besonderer Anlass, wo eh jeder knippst). Jedenfalls Probleme hatte ich ich auch nur einmal, vor sehr langem, da hab' ich mich ja mit der Pressestelle in Verbindung gesetzt, und damals die gemilderte Genemigungsvariante nutzen dürfen, nur Film oder Stativaufnahmen telefonisch ankündigen zu müssen, alles andere ging damals so durch, seitdem hatte ich kein Problem. Also wenn es in jüngerer Vergangenheit zu irgendwelchen Zwischenfällen gekommen ist, war ich nicht beteiligt.
Das ich bisher nachgefragt hab', ob der Vm unterwegs ist, lag schlichtweg daran, dass ich nicht selbst so Erfahren machen will/wollte wie in DSO oder auch hier berichttet wurden. Und da mir im Übrigen sogar empfohlen wurde, meinen Zettel, auf dem ich Kurse und Wagennummer notiert im Falle dessen Auftauchens verschwinden zu lassen (!), scheint die Sorge nicht mal unbegründet, weil gegen das Notieren von Zahlen und Ziffern spricht keine offizielle Regelung, und dennoch könnte scheinbar sogar das Ärger einbringen (im Übrigen sehr zu meiner eigenen Verwunderung
Genauso, wie mir am Sonntag gesagt, wurde, es sei nicht statthaft, auf einen nur mit der Fahrzeugspitze am Bahnsteig stehenden Überführungszug zuzulaufen, bisher dachte ich, man dürfe sich innerhalb des Fahrgastbereiches des Bahnsteiges beliebig bewegen / aufhalten, solange niemand behindert oder beeinträchtigt. Ich mein gut, die Nummern sah ich dann im Vorbeifahren immer noch, aber was wäre denn gewesen, wenn ich normaler Fahrgast gewesen wäre, und in den Bereich des Bahnsteiges laufen wollte wo ich später in den nicht mal 2 Min später eintreffenden) Zug zusteigen wollte (in diesem Fall letzer Wagen). Muss ich, bloß weil da halb ein Zug drinsteht, warten, bis der raus ist und evtl. auch einen Sitzplatz am Bahnsteig verzichten, weil ich mich nicht dem Zug entgegen bewegen darf? So wurde es mir gesagt, aber diesem kann ich nun wirklich kaum Glauben schenken. Ich empfinde das als Auslegungsfehler irgendeiner Regelung, oder kann jemand die tatsächliche Existins jener schmarnigen Vorschrift beweisen? - Frage an alle - )
Gruß D. Vielberth
[
www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.09.2007 23:01 von Daniel Vielberth.