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Idee zum Tagesticket - Geldspartrick oder Schildbürgerstreich?
geschrieben von fanodast 
In der Vorlesungszeit habe ich ein Studententicket mit vier Tarifstufen (100/200/300/400), in der vorlesungsfreien Zeit, abhängig davon, ob Prüfungen sind oder nicht, mal eine Monatsmarke mit vier Stufen, mal mit nur zwei (100/200).
Als ich einmal zu einer Zeit, in der ich nur eine Monatsmarke für die Stufen 100/200 hatte, nach Erlangen gefahren bin, war ich erleichtert, dass ich zur "Aufrüstung" ja nur ein Tagesticket Solo Stufe 2 brauche. Erleichtert deswegen, weil es dieses Tagesticket überhaupt als Solo gibt. Hätte ich die Monatsmarke nicht gehabt, hätte ich ja ein Tagesticket Plus gebraucht, da es das TT Solo nur bis 2 Stufen gibt, danach ausschließlich TT Plus.
Dann kam mir aber eine Überlegung, die ich hier als Frage stelle:
Monatsmarke mit Tagesticket kombinieren/"aufrüsten" ist erlaubt, jedenfalls haben mir die Fahrkartenkontrolleure das abgenickt. Ist aber irgendwo genau definiert, was man kombinieren darf - und was nicht?
Ansonsten hätte ich nämlich folgende Idee für Leute, die alleine von Nürnberg nach Erlangen fahren: Einfach zwei Tagestickets Solo Stufe 2 kombinieren. Kostet 2x3,80 Euro = 7,60 Euro. Jedenfalls günstiger als die 9 Euro, die das Tagesticket Plus Stufe 4 kostet. Ich habe das noch nicht gemacht, weiß also nicht, ob das a) nach den VGN-Bestimmungen erlaubt und b) von den Kontrolleuren akzeptiert wird (aus a) muss ja nicht unbedingt b) folgen...).
Ich glaube, dass sich hier einige sehr gut mit den legalen Bestimmungen des VGN auskennen - ist meine Überlegung richtig oder nicht?
Hallo fanodast,

sehr gute Frage.

In den Tarifbestimmungen ist bei sog. Anschlußfahrausweisen nur von Zeitkarten die Rede. Da die weiteren "Ausführungen" zur Ermittlung der Tarifstufe etwas zu "ohne Teilzohne des Zeitfahrausweises" aussagen schließe ich mal aus, dass TagesTickets da auch mit gemeint sind (Teilzonen sind ja nur im Verbundpass oder der Zonenkarte der MobiCard angegeben).

Soweit zu den Tarifbestimmungen. Aber ...

wie in den Zügen der DB noch Fahrkarten "halboffiziell" verkauft wurden war es auch möglich eine Einzelfahrkarte bis zur Zonengrenze 100/200 zu kaufen und im Zug dann ein TTSolo für die Zonen 100/200 nachzulösen. Da standen aber dann auch die Zonen 100/200 mit drauf.

Wenn du jetzt am Automaten zwei mal ein TTSolo kaufst haben ja beide den gleichen räumlichen Geltungsbereich. Und ob die Rechnung 2+2 = 4 akzeptiert wird liegt dann glaub ich in der Kullanz des jeweiligen "Prüfers".

Was aber - glaub ich - möglich sein sollte:

Kauf des ersten TT beim Einsteigen.
An der Zonengrenze 200/300 aussteigen (bzw. beim Busfahrer an der Haltestelle der Zonengrenze) und ein zweites Ticket kaufen.

Oder

Beim HandyTicket kann muss man glaub ich auswählen für welche Zonen (oder Stadt) das Ticket sein soll.
Somit hättest Du dann eines für 100/200 und eines für 300/400 was ja nicht gegen die Tarifbestimmung verstößt.

Nichts desto trotz sprichts Du hier m. E. ein Problem in der Tariffairness an, dass den VGN leider (bei Fahrten über mehr als zwei Zonen) unatraktiv macht.

Ich selber hab ein Jahresabo Tarifstufe 6. Wenn wir jetzt aber mal am WE zu zweit nach N fahren wollen, muss trotztdem ein TTPlus gekauft werden oder es wird doch wieder gleich mit dem Auto gefahren.
Tagestickets werden nicht als Zeitkarten betrachtet. Siehe z.B. [www.vgn.de]

Tschö
UHM
Mal eine ganz dumme Frage: Wie kontrollieren die eigentlich die Zonen, die man mit einem Tagesticket durchfahren hat? Das Ticket ist ja bereits ab Kauf gültig und muss nicht gestempelt werden, also weiß der Kontrolleur ja nicht, wo man zugestiegen ist, oder?
Ghostwalker schrieb:
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> Mal eine ganz dumme Frage: Wie kontrollieren die
> eigentlich die Zonen, die man mit einem
> Tagesticket durchfahren hat? Das Ticket ist ja
> bereits ab Kauf gültig und muss nicht gestempelt
> werden, also weiß der Kontrolleur ja nicht, wo man
> zugestiegen ist, oder?

Ähm, die Zone in der du löst steht auf dem Fahrschein ja schon drauf, bzw. wenn du einen Fahrschein im Kundenbüro (Nürnberg/Fürth und Erlangen) oder am Kiosk kaufst musst du es ja abstempeln...

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
@Ghostwalker, Christian0911
Bei den meisten Automaten muss man ja beim Kauf das Ziel angeben, und daraus ergeben sich dann die Zonen, die man durchfahren darf.

Allerdings musste man bei den alten Automaten (gibt es die noch irgendwo?) nicht das Ziel auswählen, sondern die Preisstufe eingeben. Bei den neuen Automaten mit dem Touchscreen muss man glaube ich auch wieder die Preisstufe statt dem Ziel auswählen (oder??). Das gleiche ist der Fall bei im Bus gekauften Tickets, oder bei gestempelten, die man im Internet/Kundenbüro gekauft hat. Da dort nur die Preisstufe und der Einstiegsort vermerkt ist, könnte man damit ja (eigentlich verbotenerweise) in verschiedene Richtungen - also in mehrere als die tatsächlich erlaubten Zonen - fahren.

Gruß
U-Bahn-User schrieb:
-------------------------------------------------------
> @Ghostwalker, Christian0911
> Bei den meisten Automaten muss man ja beim Kauf
> das Ziel angeben, und daraus ergeben sich dann die
> Zonen, die man durchfahren darf.
--> Aber das ist nicht an allen so.
> Allerdings musste man bei den alten Automaten
> (gibt es die noch irgendwo?)
--> Es gibt noch mehr alte Automaten, das wäre mir jetzt zu mühselig jeden Stadtpunkt der mir jetzt einfällt aufzuzählen...

[...]

> Das gleiche ist der Fall
> bei im Bus gekauften Tickets
--> Darum muss man ja auch den Busfahrer sein Fahrtziel sagen...

>, oder bei
> gestempelten, die man im Internet/Kundenbüro
> gekauft hat. Da dort nur die Preisstufe und der
> Einstiegsort vermerkt ist, könnte man damit ja
> (eigentlich verbotenerweise) in verschiedene
> Richtungen - also in mehrere als die tatsächlich
> erlaubten Zonen - fahren.

Mal ein Beispiel ich würde eine Karte am Nürnberger Hauptbahnhof
im Kundenbüro kaufen (angenommen Preisstufe 4, an jedem x-beliebigen Automaten am Hauptbahnhof gestempelt) dann mache ich die erste Fahrt mit der S-Bahn nach Schwabach, und zurück, in Nürnberg steige ich dann Richtung Erlangen um und fahre dann nach Erlangen und wieder zurück, das ist doch rechtmäßig, denn es steht ja nur Preisstufe 4 auf dem Ticket und nicht Zone 100/200/600 (wäre Schwabach) oder eben dann Zone 100/200/300/400 für Erlangen, also darf ich mich ab Nürnberg gesehen überall in der Preisstufe 4 bewegen oder nicht???

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.02.2008 15:45 von Christian0911.
Hmm... ich musste am Touchscreen bis jetzt immer nur die Preisstufe wählen. Zum Glück! Wenn man da jetzt erst noch das Ziel aussuchen müsste, dann würden ja drei Züge durchfahren, bis man endlich mal ein Ticket gelöst hat... Reicht ja schon, dass der blöde Automat den Chip auf der Geldkarte immer erst beim zweiten oder dritten Anlauf erkennt. (Von den Leuten ganz zu schweigen, die sich mühsam durchtippen, nur um dann festzustellen, dass er Automat kein Bargeld annimmt - und dann schimpfend mit den Nachfolgenden irgendwelche Diskussionen anfangen wollen...)

Danke für die Infos, hab mir mein letztes Ticket mal genauer angesehen. Ja, da ist der gleiche Code, der auch beim Abstempeln der Streifenkarten aufgedruckt wird. Muss dann wohl die Stationsnummer sein. Das Feld für den Namen wird übrigens vorne aufgedruckt, hinten sind nur Barcodes.
An DB-Automaten muss das Ziel eingegeben werden und das wird dann auch aufgedruckt. Somit ist es mit den dort gekauften Tickets eben nicht möglich - im Gegensatz zu den VAG-Automaten oder im Vorverkauf gekauften Tickets die abgestempelt werden - mal vier Zonen in die eine Richtung und dann vier Zonen in die andere Richtung zu fahren.

Aber die Frage von fanodast war ja ob 2 x TTSolo (Preistufe 2) für vier Zonen gelten oder nicht.
Christian0911 schrieb:
-------------------------------------------------------
> > Das gleiche ist der Fall
> > bei im Bus gekauften Tickets
> --> Darum muss man ja auch den Busfahrer sein
> Fahrtziel sagen...
>

Nein, das Ziel interessiert den Busfahrer nicht. Auf seinem Gerät kann er ja sowieso nur die verschiedenen Preisstufen auswählen, und nicht Fahrziele eingeben/auswählen.

> >, oder bei
> > gestempelten, die man im Internet/Kundenbüro
> > gekauft hat. Da dort nur die Preisstufe und der
> > Einstiegsort vermerkt ist, könnte man damit ja
> > (eigentlich verbotenerweise) in verschiedene
> > Richtungen - also in mehrere als die
> tatsächlich
> > erlaubten Zonen - fahren.
>
> Mal ein Beispiel ich würde eine Karte am
> Nürnberger Hauptbahnhof
> im Kundenbüro kaufen (angenommen Preisstufe 4, an
> jedem x-beliebigen Automaten am Hauptbahnhof
> gestempelt) dann mache ich die erste Fahrt mit der
> S-Bahn nach Schwabach, und zurück, in Nürnberg
> steige ich dann Richtung Erlangen um und fahre
> dann nach Erlangen und wieder zurück, das ist doch
> rechtmäßig, denn es steht ja nur Preisstufe 4 auf
> dem Ticket und nicht Zone 100/200/600 (wäre
> Schwabach) oder eben dann Zone 100/200/300/400 für
> Erlangen, also darf ich mich ab Nürnberg gesehen
> überall in der Preisstufe 4 bewegen oder nicht???

Genau so etwas meinte ich. Meiner Meinung nach ist das nicht "legal", da sich die Preisstufe ja eigentlich nach den durchfahrenen Zonen richtet. Und das wären dann ja viel zu viele Zonen. ABER: Es ist nicht natürlich nicht nachweisbar. Sowohl ein Kontrolleur in Richtung Schwabach als auch in Richtung Erlangen muss bzw. wird das Ticket als gültig anerkennen.


Aber nun zur eigentlich Frage:
Ich denke, gegen diese Kombination von TTs spricht absolut gar nichts. Allerdings ist es eben nur mehr oder weniger umständlich durchführbar: Im Bus könnte man ja z.B. ein weiteres TT kaufen/stempeln. Aber in den anderen Verkehrsmitteln müsste man ja in jedem Fall aussteigen, da es unmöglich ist, im Voraus gültige/entwertete TTs für bestimmte Zonen zu kaufen.
U-Bahn-User schrieb:
-------------------------------------------------------

> ... da es unmöglich ist, im Voraus
> gültige/entwertete TTs für bestimmte Zonen zu
> kaufen.


Beim Handyticket sollte das gehen.
Christian0911 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Mal ein Beispiel ich würde eine Karte am
> Nürnberger Hauptbahnhof
> im Kundenbüro kaufen (angenommen Preisstufe 4, an
> jedem x-beliebigen Automaten am Hauptbahnhof
> gestempelt) dann mache ich die erste Fahrt mit der
> S-Bahn nach Schwabach, und zurück, in Nürnberg
> steige ich dann Richtung Erlangen um und fahre
> dann nach Erlangen und wieder zurück, das ist doch
> rechtmäßig, denn es steht ja nur Preisstufe 4 auf
> dem Ticket und nicht Zone 100/200/600 (wäre
> Schwabach) oder eben dann Zone 100/200/300/400 für
> Erlangen, also darf ich mich ab Nürnberg gesehen
> überall in der Preisstufe 4 bewegen oder nicht???

Genau die selbe Frage hatte ich vor einige Monaten schon mal
gestellt. Da wurde mir hier erklärt, dass lt. Tarifbestimmungen
die Zahl Zonen zählen, die man durchfährt.

Das heißt, Deine Rechnung wäre nicht in Ordnung.

Damals hatte ich auch schon angemerkt, dass man ja beim Busfahrer
Karten kauft, aus denen nicht ersichtlich ist, welche Zonen man
fahren darf. Außerdem, wenn ich am Automaten ein Ziel angeben muss,
muss ich also den direkten Weg fahren. Wenn ich aber einen Umweg fahren
möchte, und dabei aber auch ganz legal die Zahl Zonen bezahlen will,
die ich durchfahre, ist das am Automaten also nicht möglich.

Fazit: Das Tagesticket in seiner derzeitigen Form ist ein einziger KRAMPF.
Die sinnvollste Lösung wäre so, wie ich das damals auch schon gesagt habe,
wie das zu meiner damaligen Zeit im VRR war (80er Jahre), da galt so eine
24h-Fahrkarte (die dann übrigens auch 24 Stunden galt und nicht nur einen Kalendertag, aber das ist egal) vom Ausgangspunkt aus in alle Richtungen in
der aufgedruckten Preisstufe. So gab es überhaupt keine Missverständnisse,
die Karte war immer so gültig, wie man sie brauchte und alles war klasse.

Das würde ich auch im VGN empfehlen. Dann gibt es keine Missverständnisse mehr.
Und die meisten Leute würden die Fahrkarte ohnehin so verwenden, wie bisher auch.
Die wenigsten kaufen sich so eine Fahrkarte, um den ganzen Tag möglichst
viele Strecken abzufahren (auch wenn die Zahl derer hier im Forum, die sich sowas
vorstellen könnten, wahrscheinlich bei über 50% liegt ;).

Gruß,
-Efchen
mir wurde mal - leider finde ich die mailkorrespondez nimmer - beigebracht, dass es nicht möglich sei, tagesticket mit streifenkarte zu kombinieren. so zb. um über den geltungsbereich tt noch weiter raus zu fahren. vgn sagt, das geht nicht. und zwar unabhängig davon, ob vorab oder exakt an der zonengrenze gestempelt wird.
die für mich doch etwas verblüffende begründung: es sei nicht möglich, zwei "rabattierte" angebote zu verbinden. wo das - für die interessierte kundschaft - geschrieben steht, habe ich aber nie gefunden.
warum macht der vgn es uns nur so schwer?

es grüßt das phantom ^^
Eine sehr abenteuerliche Begründung. Und wenn das wirklich so wäre, wäre das ein Grund mehr, den VGN nicht zu benutzen. Kundenunfreundlicher geht es doch fast gar nicht mehr.
@ Efchen, das dumme an der Sache ist halt das es Leute gibt die auf den VGN bzw. auf die Fahrzeuge die in selbigem fahren halt angewiesen sind und mit diesen Leuten meint man vom VGN der Meinung zu sein machen zu können was man will...

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.09.2008 13:12 von Christian0911.
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