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Tarifrecht - Frage
geschrieben von Daniel Vielberth 
Hallo allseits,

wir alle "freuen" uns ja schon auf die ersten 15% Preissteierung, die ab Dezember zu bewältigen sind. Auskommen kann man den ganzen ja eh nicht, allderings habe ich jüngst am Automaten festgestellt, das zumindest in Sachen Schülermonatskarten es jetzt noch möglich ist, die Januarkarten zum alten Preis zu erhalten, dazu meine Frage:

Bei Streifenkarten gibt es ja eine Übergangsfrist bis Juni i. d. R.
Monatskarten werden aber max. bis zwei Monate im Voraus verkauft. Wenn ich mir anfang Dezember die Karten für Januar und Februar zum alten Preis herauslassen könnte (fall nicht zwischenzeitlich die Preisänderung schon eingepflegt wird), wäre das legal, oder müsste ich mit Beanstandungen oder Einschränkungen durch Fahrkartenprüfer rechnen? Oder zählt das gleich wie Schwarzfahren? Denn der Preisunterschied sind ja mindestens 6,33 Euro.

(Einschränkungen könnte ich mir dergestalt vorstellen, das meine Karte nicht im gesamten heutigen Gletungsbereich gilt, weil die 200 ja künftig den Wert 2 + T hat, wo dan allerdings die Grenzen liegen k. A.)

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
JA, es ist legal.

Genauso kannst du dir doch auch bei der DB jetzt schon die Fahrkarten holen für die Vorweihnachtszeit - sprich für Fahrten nach dem Fahrplanwechsel --> zum alten Preis.


BVG = Alle meckern drüber, aber ohne geht es nicht !

Jut jemeinte Jrüße
Nico
OK, dann müsste ich das schnellstmöglich tun.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Zitat
BVG_Berlin
JA, es ist legal.

Genauso kannst du dir doch auch bei der DB jetzt schon die Fahrkarten holen für die Vorweihnachtszeit - sprich für Fahrten nach dem Fahrplanwechsel --> zum alten Preis.

Ja, sehe ich auch so. Du bist ja nicht verpflichtet, sämtlichen Tarifkrams zu wissen. Du kaufst dir deine Fahrkarte so wie du sie willst. Und wenn du sie auch kriegst, passt das. Ansonsten dürfte man sie dir nicht verkaufen.
Re: Tarifrecht - Frage
12.11.2011 13:57
Zu der Frage kann ich nur sagen: Unterscheide Preisstufe, Tarifstufe und Gültigkeitsbereich!

Tarifzonen sind Gültigkeitsbereiche. Deine Aussage "200 wird 2+T" ist daher gleich in mehrerlei Hinsicht vollkommen falsch. Erstens: "200" ist eine Tarifzone, die aus zwei Teilen besteht, nämlich aus Fürth (hellgrün) einerseits und dem restlichen "Donut" rund um Nürnberg inkl. Stein (dunkelgrün). Die Tarifzone 200 ist damit allerdings ein verbundweiter Spezialfall, da man den hellgünen Fürther Teil (sozusagen Teilzone "200.Fürth") für sich alleine kaufen kann, bisher als Kurzstrecke (K), demnächst mit Zwischenstufe (Z), ab 2015 mit Tariufstufe 2. Die andere Teilzone "200.NbgStein" hingegen kann man nicht alleine kaufen. Aber das nur am Rande. Jedenfalls enthält die Tarifzone 200 zum Beispiel nicht den Nürnberger Innenbereich, denn das ist die Zone 100, daher der "Donut"-Vergleich. Schau Dir mal den Tarifzonenplan genau an: Tarifzonenplan Das ist durchaus wichtig, denn ein Pendler zwischen beispielsweise Erlangen und dem Nürnberger Norden, der nicht in den Nürnberger Innenbereich will, braucht nur Tarifstufe 3, nämlich für die Tarifzonen 400, 300 und 200. Damit darf er dann sogar in den Nürnberger Süden fahren, jedoch nur über Fürth + Linie 67. Will er die Nürnberger Innenstadt hingegen dazuhaben, braucht er Tarifstufe 4 für die zusätzliche Tarifzone 100. Daran siehst Du sofort, dass "200 wird 2+T" ebenso falsch ist wie "200 ist bisher 2" es wäre. Statt dessen muss es bisher lauten: In der Tarifzone 100/200 gilt Preis- und Tarifstufe 2, was nach VGN-Tarif auch bisher ganz normal war, da es eben zwei Zonen sind = zwei (Tarif-)Stufen. Einzig die Sonderregel, dass die Tarifzone 200 beim nochmaligen Befahren nicht noch einmal zählt, unterschied Nürnberg bisher vom restlichen VGN, denn sonst würde eine Fahrt von Röthenbach zum Flughafen Tarifstufe 3 kosten, da drei Zonen durchfahren werden (200, 100 und noch einmal 200). Im restlichen VGN ist das so.

Nun zu den Preis- und Tarifstufen: "200 wird 2+T" stimmt auch dann nicht, wenn Du damit meintest "Tarifzonen 100/200 kosten künftig Tarifstufe 2+T". Es ist anders: Tarifzonen 100/200 kosten künftig Tarifstufe A. Und A liegt preislich zwischen 2 und 2+T. Der Kinder-Einzelfahrschein A kostet sogar genausoviel wie in Tarifstufe 2. Siehe auch hier: VGN-Tarif 2012. Zusätzlich muss man wissen, dass die Zonen 100 und 200 bei Fahrten die darüber hinaus noch weitere Zonen einschließen, weiterhin als zwei Zonen zählen. Für einen Erlangen-Pendler, der auch den Nürnberger Innenbereich befährt, ändert sich also nichts, denn er braucht weiterhin die Zonen 100/200/300/400, also Tarifstufe 4. Ebenso jemand aus Behringersdorf (witerhin 2+T). Ebenso Fahrten zum Beispiel Dutzendteich-Feucht (Zone 200 und Zone 505, also Tarifstufe 2).

Daher ist die Frage, was "Dein" Fahrkartenautomat verkauft. Ein Ticket mit Aufdruck "gültig in Zone 100/200" oder "gültig in Nürnberg/Fürth/Stein" gilt eben dort. Ein Ticket mit Aufdruck "Tarifstufe 2" (benötigt zusätzlich eine Zonenkarte oder einen Verbundpass mit eingetragenen Zonen) gilt nur für eben diese und damit ab 01.01.2012 nicht mehr für "Zone 100/200".



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.11.2011 09:07 von benji2.
Danke Benji,

das war genau die Info, die ich gebraucht habe. Ich dachte mir schon, dass da irgendwo ein böser Haken und ne versteckte Falle ist, und jetzt weiß ich wo. Auf meinen Wertmarken steht normal nur "Tarifstufe 2" und nur im Zonenpass steht die 100/200 drin. Und genau das diese Kombi wird durch die Zone A ungültig. Da wäre ich schön auf die Schnauze gefallen, wenn ich versucht hätte, mit den Stufe 2 Karten im neuen Jahr zu fahren. Danke für die Erläuterung.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Re: Tarifrecht - Frage
14.11.2011 11:23
Zitat
subwayschorsch
Du bist ja nicht verpflichtet, sämtlichen Tarifkrams zu wissen.

Tach,

wie begründest Du diese Annahme?

Zitat

Du kaufst dir deine Fahrkarte so wie du sie willst. Und wenn du sie auch kriegst, passt das.
Dann kaufe ich mir jetzt eine Fahrkarte von Nürnberg nach Forchheim und drucke dazu die "2". Es kommt eine Fahrkarte raus - ich krieg sie so, wie ich sie will. Passt also, oder?

SCNR,
-Efchen
Zitat
Efchen
Zitat
subwayschorsch
Du bist ja nicht verpflichtet, sämtlichen Tarifkrams zu wissen.

Tach,

wie begründest Du diese Annahme?

Zitat

Du kaufst dir deine Fahrkarte so wie du sie willst. Und wenn du sie auch kriegst, passt das.
Dann kaufe ich mir jetzt eine Fahrkarte von Nürnberg nach Forchheim und drucke dazu die "2". Es kommt eine Fahrkarte raus - ich krieg sie so, wie ich sie will. Passt also, oder?

SCNR,
-Efchen

Wenn die der Automat das so ausspuckt, sicher. Ich schrieb ja, wenn du sie kriegst. Wirst du aber in dem Fall nicht.
Ich denke nicht jeder kennt den Tarifkrimskrams so gut wie einige User hier. Und wenn ich mir heute eine Fahrkarte 100/200 für den 2. januar 2012 mit Zone 2 kaufen kann, ist das nicht mein Problem, woher soll ich wissen dass die dann nicht mehr gültig sein könnte? Dann sollte man sie nicht heute schon verkaufen.
(um weitere Diskussionen zu vermeiden: ich weiß jetzt nicht wie weit vorher man Fahrkarten kaufen kann und ob der geschilderte Fall überhaupt möglich ist)
Zitat
subwayschorsch
wenn ich mir heute eine Fahrkarte 100/200 für den 2. januar 2012 mit Zone 2 kaufen kann, ist das nicht mein Problem, woher soll ich wissen dass die dann nicht mehr gültig sein könnte? Dann sollte man sie nicht heute schon verkaufen.
(um weitere Diskussionen zu vermeiden: ich weiß jetzt nicht wie weit vorher man Fahrkarten kaufen kann und ob der geschilderte Fall überhaupt möglich ist)

Wenn du dir heute im Lotto-Laden mit VAG-Verkauf eine Karte kaufst (welche auch immer, sagen wir z.B. 10-Streifen oder Tageskarte mit Zone 2) dann würde diese bis 30. Juni 2012 gelten [was also logischer weiße den 2. Januar einschließen würde], außer diese Regelung würde dieses Jahr wegfallen, was ich nicht glaube, bisher haben alte Tickets immer noch bis Ende Juni gegolten, wieso sollte es also dieses mal anders sein?
[Gilt natürlich nur für VGN/VAG-Fahrkarten, wie es bei DB-Eigenen aussieht wie z.B. Bayernticket weiß ich nicht.]

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.11.2011 17:44 von Christian0911.
Anbei, jetzt stellt sich mir noch eine Frage:

Interpretiere ich die Tabelle richtig, wenn ich folgende Rechnung anstelle:

Bei der oben verlinkten Preistabele ist A ja noch günstiger als 2+T.

Aber zum nächsten Wechsel 2013 fallen ja wieder unterschiedliche Teuerungsraten an, A geht um die von der VAG gewollten 15% rauf, 2+T nur um 3% gemäß VGN-Willen.

Wenn ich mich also nicht verrechnet habe hieße das,
bei
- A von 46,10 auf 53,02
- 2+T von 52,20 auf 53,77

Das heißt noch ein Jahr später, ab 2014 wäre es für Schüler in der Zone 100/200 günstiger, sich Karten über 2+T zu kaufen, deren räumlicher Geltungsbereich ja größer 100/200 (da ja 2+T größer A ist) ist, die also folglich gelten müssen (das + T verschenkt man zwar, weil man das ohne im Verbundpass eingetragener Zone nicht fahren darf) spart aber die höhrere Verteuerung von Seiten der städtischen Verkehrsbetriebe, fährt also dennoch günstiger als mit einer Karte, die wirklich "nur" in der Zone 100/200 gilt.

Anbei noch was zum Wegfall der Streifenkarten:

Wenn man, sagen wir mal alte Langstrecken-Streifenkarten hat, und die in Phase 1 der neuen Preise verfährt, sind dann 2 Streifen für die Fahrt durch die Zone 100/200 noch ausreichend, oder gelten zwei Streifen dann wie eine Kurzstrecke? - denn nach der Tabelle sind Einzel- und Streifenkarten nur für Kurzstrecken, oder für die Zone 100/200 verlassende Fahrten zulässig.

Also mal außergeklammert einer möglichen Kulanzregelung, die es vielleicht gestattet, alte Fahrscheine noch zu verfahren. Nur streng nach Tarifordnung, will ich wissen.


Oder sagen wir, die Streifenkarte Langstrecke ist schon nach dem neuen Preis gekauft, dann gilt sich auch nach einer möglichen Kulazregelung, und mal will mit zwei Streifen in Nürnberg Fürth fahren um zwar länger als eine Kurzstrecke, aber auch nicht als Fahrt von 200 nach außerhalb, sagen wir einfach mal Herrnhütte - Schweinau am 19.07.2012. Wäre das bei zwei gestemelten Streifen dann ja parktisch Schwarzfahren, oder? Oder würden die zwei auf der Langstreckenkarten gestempelten Streifen zumindest noch im Wert einer Kurzstrecke bis Schoppershof gelten?

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.11.2011 18:18 von Daniel Vielberth.
Hallo Daniel,

ob deine Rechnung mit A und 2+T richtig ist kann ich nicht sagen. Aber wenn das so wäre, schneidet sich die VAG ins eigene Fleisch. Dann kauft mit 2+T nämlich jeder "mehr" für weniger Geld.
Was auch noch dazukommt: A wurde ja geschaffen, um den innerstädtischen Verkehr zu finanzieren.
Hat man 2+T, so geht das zwangsweise über die Stadtgrenze ins Umland, und da fährt auch die DB und andere Busse. Damit bekommen auch diese Betreiber ihren Anteil ab, was bei A aber größtenteils an die VAG ginge.
Also: Bei 2+T mehr Leistung für weniger Geld, und auch weniger für die VAG...
Oder sehe ich das falsch?
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
15.11.2011 11:28
Da wäre erst mal grundsätzlich die Frage, ob die Verteilung der Gelder Zonenbezogen oder bezogen auf Fahrgastzählungen stattfindet. Ich glaube eher letzteres, kann es aber nicht sicher sagen. In dem Fall würde aber die VAG genauso Ihren Anteil bekommen wie bisher - allerdings eben vom gesamt-VGN-Kuchen, während die Differenz von Preisstufe 2 zum A-Tarif wohl ausschließlich der VAG zugute kommen würde (weiß ich auch nicht, ob das so ist, aber sonst hätte der Aufschlag so keinen Sinn).
Also effektiv würde meiner Meinung nach die VAG verlieren, wenn auch nicht so viel wie Ihr annehmt.

Tschö
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
15.11.2011 11:47
Zitat
subwayschorsch
Wenn die der Automat das so ausspuckt, sicher. Ich schrieb ja, wenn du sie kriegst. Wirst du aber in dem Fall nicht.
Wenn ich auf die "2" drücke, um mir eine Fahrkarte für zwei Zonen zu kaufen und mir wünsche, dass die bis Forchheim gilt, dann habe ich genau das bekommen, was ich gewollt habe. Und das Wollen war nach Deiner Aussage das einzige, was beim Fahrkartenkauf zählt.

Zitat

Ich denke nicht jeder kennt den Tarifkrimskrams so gut wie einige User hier.
Und ich glaube nicht, dass das dazu berechtigt, falsche Fahrkarten zu kaufen. IMHO ist das eine Holschuld, man muss sich vorher informieren, was man benötigt. Wer irgendwas kauft, ohne Bescheid zu wissen und dann die falsche Fahrkarte hat, der fährt schwarz.

Zitat

Und wenn ich mir heute eine Fahrkarte 100/200 für den 2. januar 2012 mit Zone 2 kaufen kann, ist das nicht mein Problem
Das zweifle ich an, dafür wünsche ich mir Belege, dass Unwissenheit Grund dafür sein soll, dass die Beförderungsbestimmungen ausgehebelt werden.

Meine Frage bezog sich nur darauf, wieso Du glaubst, dass ein Fahrgast sich nicht vorher informieren muss, was er für eine Fahrkarte braucht.
Re: Tarifrecht - Frage
15.11.2011 11:57
Oh Mann,

mit dem A und dem Z werden nur die Fahrgäste - die KUNDEN - in den Wahnsinn getrieben!
Eine einfache Preiserhöhung wäre viel einfacher geworden, die Leute zahlen doch sowieso.

Stattdessen zwingt einen Fürth dazu, Einzeltickets zu kaufen, Streifenkarten fallen weg und
wie Daniel werden etliche nicht mehr wissen, was sie mit ihren unbenutzten Streifenkarten
machen können.

Mit KUNDENfreundlichkeit hat das alles nichts mehr zu tun.

Ich hab auch ein paar Fragen:
1. Gehört Großgründlach eigentlich zu "Nürnberg-Fürth-Stein"?
2. Wann wird Preisstufe A fällig? Nur, wenn man die 100 plus 200 befährt?
3. Was ist auf der Strecke Fürth - Nürnberg (200)? Das ist nur Zone 200. Sicher nicht Z. Aber 2? Oder A?
4. Eine Fahrt von Fürth nach Großgründlach mit der Linie 179 ist bisher 2 Zonen. Was wird es demnächst?
A? Warum? Die Zone 100 wird ja nicht befahren.
5. Eine Fahrt von Fürth über Plärrer nach Großgründlach ist bisher auch Zone 2. Ich gehe davon aus, dass
das demnächst A sein wird?

Eigentlich sollte man mit solchen Fragen ein Kundenzentrum stürmen und nicht eher gehen, als bis einem
das jemand erklärt hat. Per Flashmob? ;-)

Danke für Antworten,
-Efchen
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
15.11.2011 15:41
Gefühlsmäßig würde ich das so beantworten:
1. Gehört Großgründlach eigentlich zu "Nürnberg-Fürth-Stein"?

Ja, da die Angabe Nürnberg-Fürth-Stein sich nicht auf Zonennummern bezieht.


2. Wann wird Preisstufe A fällig? Nur, wenn man die 100 plus 200 befährt?

Nein, auch wenn man nur die 100 oder die 200 außerhalb Fürths befährt und länger als K es zuläßt.


3. Was ist auf der Strecke Fürth - Nürnberg (200)? Das ist nur Zone 200. Sicher nicht Z. Aber 2? Oder A?

A, da ja A für Nürnberg-Fürth-Stein gilt.


4. Eine Fahrt von Fürth nach Großgründlach mit der Linie 179 ist bisher 2 Zonen. Was wird es demnächst?
A? Warum? Die Zone 100 wird ja nicht befahren.

A - Bisher galt schon immer, daß Du Zone 2 brauchst wenn Du länger fährst als K gilt, auch wenn Du nur in 100 oder nur in 200 fährst. Zone 2 wird damit im Stadtgebiet konsequent in A umgesetzt.


5. Eine Fahrt von Fürth über Plärrer nach Großgründlach ist bisher auch Zone 2. Ich gehe davon aus, dass
das demnächst A sein wird?

Denke ich auch

Tschö
UHM
Zu 1.) Großgründlach = Ortsteil von Nürnberg, sollte also zu Nürnberg zählen, sonst bräucht ja jeder Ortsteil seinen eigenen Tarif ;-)

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.11.2011 11:25 von Christian0911.
Re: Tarifrecht - Frage
15.11.2011 17:48
Mal eine blöde Frage, ich hab ein Abo für 100/200, da müsste ich ja (wenn es normal ginge) doch ins Kundenbüro gehen und die Zonen auf A umändern lassen, bzw. ich müsste dann ja auch eine neue Marke bekommen (doof halt nur meine Marke beginnt erst wieder im August, sprich bis Juli die alte, alte Tickets würden theoretisch aber nur bis Ende JUNI gelten)

Fahre ich jetzt also im JULI schwarz wenn noch 100/200 im Zonenpass des Abos eigetragen ist und ich fahre von Langwasser nach Fürth oder darf ich das dann weiterhin ohne Änderung?

greez f.er
Re: Tarifrecht - Frage
16.11.2011 12:42
Zitat
UHM
2. Wann wird Preisstufe A fällig? Nur, wenn man die 100 plus 200 befährt?

Nein, auch wenn man nur die 100 oder die 200 außerhalb Fürths befährt und länger als K es zuläßt.
Ich dachte, hier irgendwo gelesen zu haben, dass Preisstufe A für Fahrten aus Nürnberg raus gelten würde.
Das war dann wohl falsch?


Zitat

4. Eine Fahrt von Fürth nach Großgründlach mit der Linie 179 ist bisher 2 Zonen. Was wird es demnächst?
A? Warum? Die Zone 100 wird ja nicht befahren.

A - Bisher galt schon immer, daß Du Zone 2 brauchst wenn Du länger fährst als K gilt, auch wenn Du nur in 100 oder nur in 200 fährst. Zone 2 wird damit im Stadtgebiet konsequent in A umgesetzt.
Das heißt, die Zonen 100 und 200 verschmelzen doch effektiv!? Weil hier zahle ich ja für das Durchfahren einer Zone (bzw. zwei wenn man so will, Fürth + 200) mehr als für das Durchfahren von 2 (bzw. 3)!?

Mich würde interessieren, ob die Angestellten der VAG das alles schon ganz genau wissen und verstehen - ich hab nämlich das Gefühl, dass diese Änderung irgendwie stinkt - also nicht ganz logisch durchdacht ist und für Ahnungslose nicht leicht zu verstehen.
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
16.11.2011 14:12
Zitat
Efchen
Ich dachte, hier irgendwo gelesen zu haben, dass Preisstufe A für Fahrten aus Nürnberg raus gelten würde.
Das war dann wohl falsch?
Ich kann mich nicht erinnern sowas gelesen zu haben. Eher umgekehrt: Beim Fahren aus dem Stadtgebiet heraus oder hinein gilt der herkömmliche Tarif wie bisher.

Zitat

Das heißt, die Zonen 100 und 200 verschmelzen doch effektiv!? Weil hier zahle ich ja für das Durchfahren einer Zone (bzw. zwei wenn man so will, Fürth + 200) mehr als für das Durchfahren von 2 (bzw. 3)!?
Jain. Die Unterscheidung von 100 und 200 war praktisch schon immer nur für den Verkehr von und ins Umland von Bedeutung, daran ändert sich nichts. Für die Preiserhöhung würde ich das eher mit einem Aufsplittungsvergleich verdeutlichen, so daß man eben nun für ca. 3 Zonen zahlen muß wenn man innerhalb Nürnbergs umherfährt.

Tschö
UHM
Hätte es dafür nicht genügt, die Regel zu kippen, das das mehrmalige Befahren der Zone 200 nicht gezählt wird? Das würden für viele Fahrten doch auch 3 Tarifstufen rauskommen, und es wäre gerechter als es jetzt ist, wo die Fahrt Herrnhütte - HBF genausoviel kostet wie Reuthleser Straße nach Kornburg Schleife.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
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