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Tarifrecht - Frage
geschrieben von Daniel Vielberth 
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
16.11.2011 22:52
Zitat
Daniel Vielberth
Hätte es dafür nicht genügt, die Regel zu kippen, das das mehrmalige Befahren der Zone 200 nicht gezählt wird? Das würden für viele Fahrten doch auch 3 Tarifstufen rauskommen, und es wäre gerechter als es jetzt ist, wo die Fahrt Herrnhütte - HBF genausoviel kostet wie Reuthleser Straße nach Kornburg Schleife.

Glaube ich nicht. Die meisten fahren wohl nicht zweimal durch 200, so daß dann im Endeffekt nur eine geringe Erhöhung der Einnahmen zu verzeichnen wäre gegenüber einer jetzt deutlichen Erhöhung, da fast alle Nürnberger ÖPNV-Nutzer davon betroffen sind.

Tschö
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
17.11.2011 09:02
Daniel Vielberth fragt:

> Hätte es dafür nicht genügt, die Regel zu kippen, das das mehrmalige Befahren der Zone 200 nicht gezählt wird?

Der Gedanke war mir auch gekommen, als ich meine umfangreichen Erklärungen für Dich geschrieben habe.

Für Einzelfahrten könnte das auch halbwegs praktikabel sein, weil dabei theoretisch feststellbar wäre, ob/dass die Zone 200 ein zweites Mal befahren wird, jedenfalls wenn man die gewählte Route der Fahrt kennt (Eibach über Fürth/Linie 67 nach Großgründlach wäre nur einmaliges Befahren, Eibach über Plärrer nach Großgründlach hingegen zweimaliges).

Für Zeitkarten und Tagestickets hingegen wirds schwierig, weil nicht festlegbar wäre, wann jemand dann Tarifstufe 2 in Nürnberg haben könnte (Zone 200 immer nur einmal befährt), da der Geltungsbereich ja flächenhaft (Gültigkeitsgebiet) und nicht linienhaft (Route) ist. Man hätte natürlich festlegen können, dass Zeitkarten und Tagestickets in N/FÜ/Stein immer Tarifstufe 3 sind.
Re: Tarifrecht - Frage
17.11.2011 12:08
Letztendlich gibt es also keine Preisstufe 2 mehr, wenn man irgendwie nach oder durch Nürnberg fährt.
Alles, was über K hinaus geht, wird A, dann kommt 3.

Fahrten innerhalb der Zone 100, die über K hinaus gehen, sind also dann auch A.

Aber wenn das so wäre, dann müsste Fürth - Großgründlach mit der 179 nach wie vor 2 Zonen sein, weil die Nürnberger Zone 200 NICHT durchfahren wird. Großgründlach liegt in einer weißen Zone, d.h. GG gehört effektiv zu der Zone, von der man in sie rein fährt (also 200, wenn ich aus Nbg komme, 300 wenn ich aus ER komme). D.h. bei einer Fahrt aus FÜ gehört sie zur Fürther Zone 200 (müsste das dann nicht sogar Z statt 2 sein? ;-) Nein, weil GG nicht zu FÜ gehört).

Nun?
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
17.11.2011 13:04
Also 2 Zonen wenn man nach Nürnberg hinein müßte es schon noch geben: nämlich wenn man nicht bis in die 100 rein fährt (z.B. Zirndorf - Rothenburger/Sigmundstraße)

Wie Du geschrieben hast gehört Großgründlach nicht zum Fürther Gebiet, wodurch Z nicht darauf angewendet werden kann. Aber trotzdem zählt es als 200, da Du von dieser Zone kommst. Insofern bewegst Du Dich nur innerhalb der Zone 200, und das ist dann ja der Tarif A.

Tschö
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
17.11.2011 15:14
Efchen schrieb:

> Letztendlich gibt es also keine Preisstufe 2 mehr, wenn man irgendwie nach oder
> durch Nürnberg fährt. Alles, was über K hinaus geht, wird A, dann kommt 3.

Stimmt nicht ganz. Es gibt auch noch 2+T, zum Beispiel Mögeldorf-Schwaig.
(T = Teilzone, hier Teilzone 501 zusammen mit "Ganz-"Zone 200)

> Großgründlach liegt in einer weißen Zone

Mit weißer Zone meinst damit eine Zonengrenze bzw. "neutrale" Zone.

Wenn Du aber genau hinschaust/reinzoomst, wirst Du sehen, dass die Linie 179 im Tarifzonenplan zwischen den Haltestellen Fürth Bislohe Nordring und Nürnberg Steinacher Straße die hellgrüne Teilzone 200.Fürth verlässt und ein kurzes Stück über die dunkelgrüne Teilzone 200.NbgStein verläuft, bevor sie die neutrale Zone erreicht. Daher ist Fürth Rathaus - Großgründlach heute auch Tarifstufe 2 und künftig eben A.
Ich lese mir das schon eine Weile ganz interessiert durch und komme zu dem Schluss: Da kann doch kein normalsterblicher mehr durchblicken. Da ist man ja schon fast gesegnet, wenn man ein VGN-Ticket hat, dass die Zonen 100 und 200 einschließt, oder am besten eines für den Gesamtraum - dann kann einem dieses kranke gerechne nämlich egal sein. Nach allem was ich da lese wäre eine Aufteilung des Gebiets NBG-Stein in 3 Zonen deutlich durchsichtiger und fairer gewesen...
Das war ja vor längerem auch mal mein Vorschlag, Nürnberg feingliedriger zu unterteilen, die ganzen Randkäffer in eine Zone 3 oder 4 auszulagern, dann gelten Zeitkarten halt nur eine eine bestimmte Region, so wie das mit den Tagestickets außerhalb 100/200 schon lange der Fall ist. Nur Zone 100/200 Karten sind ja Sternkarten, wo man sich beliebig bewegen darf, überall sonst lößt man ja immer auf ein konkretes Ziel oder einen fleingliedrigen Bereich.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Re: Tarifrecht - Frage
17.11.2011 22:36
Daniel Vielberth fragte:

> Wenn man, sagen wir mal alte Langstrecken-Streifenkarten hat,
> und die in Phase 1 der neuen Preise verfährt, sind dann 2 Streifen
> für die Fahrt durch die Zone 100/200 noch ausreichend, oder
> gelten zwei Streifen dann wie eine Kurzstrecke? - denn nach
> der Tabelle sind Einzel- und Streifenkarten nur für Kurzstrecken,
> oder für die Zone 100/200 verlassende Fahrten zulässig.

Das Problem ist - sorry - Deine sprachliche Ungenauigkeit.

Es gibt und gab nie "Langstrecken"-Streifenkarten. Es gibt 5er-Kurzsstrecken und 10er-Streifenkarten. Auf einer 10er ist die erforderliche Anzahl Streifen (=Anzahl Zonen) zu stempeln. Derzeit für eine Fahrt im Gebiet N/FÜ/Stein, also Tarifonen 100+200, sind das 2 Streifen, da 2 Zonen. Das wird bald Geschichte sein.

Ab 2012 wird es zusätzlich 5er-"A"-Streifenkarten geben (preislich oberhalb der 10er-Streifenkarte). Auf einer solchen Streifenkarte ist pro Fahrt in N/FÜ/Stein ein Streifen zu stempeln.

Eine 10er-Streifenkarte kann man ab 2012 für nicht-stadtgrenzüberschreitende Fahrten in N/FÜ/Stein nur noch durch "Überbezahlung" nutzen, indem man 3 Streifen stempelt, also fiktiv aus dem Gebiet der Tarifzonen 100/200 hinausfährt, auch wenn man das gar nicht tut*. Die bisherigen 10er-Streifenkarten, die bis Jahresmitte weitergelten, verfallen also nicht. Es genügt aber nicht mehr, wie bisher, nur 2 Streifen zu stempeln.

> Oder würden die zwei auf der Langstreckenkarten gestempelten
> Streifen zumindest noch im Wert einer Kurzstrecke
> bis Schoppershof gelten?

Kurzstrecke und 10er-Streifenkarte haben nichts mit einander zu tun. Natürlich kann eine Kurzstrecke auch mit einem "zu weit" geltenden Fahrschein zurückgelegt werden, wenn dieser eben gültig ist. Und das ist für nicht-stadtgrenzüberschreitende Fahrten innerhalb N/FÜ/Stein ab 2012 nur A bzw. 3*.

Zwei gestempelte Streifen auf einer 10er-Streifenkarte sind ab 2012 in Nürnberg nur noch für stadtgrenzüberschreitende Fahrten gültig, wenn genau zwei Zonen befahren werden (Beispiel: Schweinau-Anwanden). Ansonsten A- oder K-Streifenkarte oder 3* stempeln.

* Es handelt sich dabei jedoch um eine rechtliche Grauzone, ähnlich der Umgehung der Haustarife durch VGN-Tarife in kleineren Städten. Genau genommen darf für nicht-stadtgrenzüberschreitende Fahrten auch keine stadtgrenzüberschreitende Fahrkarte erworben oder entwertet werden, selbst wenn sie teurer ist. Allerdings ist diese Regelung im Prinzip unkontrollierbar und damit undurchsetzbar. Man sollte auf Frage aber halt wissen, wohin außerhalb Nürnbergs man gerade fährt. Zufällig bricht man die Fahrt später halt vor Erreichen des Ziels ab....



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.11.2011 22:53 von benji2.
Also die Begriffe Kurzstreckenstreifenkarten und das Gegenstück Langstreckenstreifenkarte sind umgewangssprachlich nicht soo unüblich... Aber jedenfalls Danke für die Erläuterung.

> Kurzstrecke und 10er-Streifenkarte haben nichts mit einander zu tun.

Das ist mir schon klar. Nee, der Fall den ich im da Hinterkopf hatte, während der Fragestellung, ist dieser.

Ein Mensch stempelt aus Unwissenheit auf der Langstrecken- äh 10er-Streifenkarten 2 Streifen, und will zum HBF. Er steht sagen wir Herrnhütte. An Bord der U-Bahn ist ein Fahrausweiskontrollteam, das ihn noch vor Schoppershof kontrolliert. Für die Fahrt zum HBF reicht sein Ticket ja nicht, aber eine überbezahlte Kurzstrecke bis Schoppershof wäre ja - theoretisch - enthalten. Dürfte dieser Mann also Schopperhof aussteigen, dort neu Lösen und dann weiterfahren, oder würde man ihm die 40 gleich abkassieren? Das war mein gedankiches Konstrukt dahinter.

Das selbe stellt sich ja 2014 (OK, da werde ich keine Azubi-Karten mehr nutzen, aber wenn doch)

Wenn in meinem Verbundpass nur Zone 100/200 steht, ich mir aber ab 2014 eine Wertmarke für 2+T kaufe, dann ist deren räumliche Geltung ja gößer A, der Preis aber günstiger als A. Im Prinzip dürfte ich mich also mit der 2 + T in der gesamten Zone 100/200 bewegen und theoretisch in eine Richtung darüber hinaus, praktisch aber nicht, weil mir keine Teilzone für außerhalb eingetragen ist.

Und eigentlich dürfte ein Fahrkartenprüfer das auch nicht beanstanden, denn die räumliche Abdeckung ist ja größer, nur die preisliche kleiner. Es dürfte normal doch nicht verboten sein, eine Wertmarke für einen größeren Bereich als den Eingetragenen zu kaufen, solange ich nicht über die 200 hinaus fahre, oder?

Ich weiß es klingt teils wirr, aber wenn man da was sparen kann, muss man wissen, was geht. Wenns da jedesmal 40er hagelt, lohnt sich das ganze natürlich nicht, deswegen meine Fragen.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
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Re: Tarifrecht - Frage
18.11.2011 13:36
Zitat
UHM
Also 2 Zonen wenn man nach Nürnberg hinein müßte es schon noch geben: nämlich wenn man nicht bis in die 100 rein fährt
Aber trotzdem zählt es [Großgründlach] als 200, da Du von dieser Zone kommst. Insofern bewegst Du Dich nur innerhalb der Zone 200, und das ist dann ja der Tarif A.
Wieso ist eine Fahrt in die 200, wenn ich nicht die 100 befahre, Zone 2, aber eine Fahrt von Fürth nach GG Zone A? Da fahre ich doch auch nur in die 200 rein, ohne die 100 zu befahren!?

Zitat
benji2
Wenn Du aber genau hinschaust/reinzoomst, wirst Du sehen, dass die Linie 179 im Tarifzonenplan zwischen den Haltestellen Fürth Bislohe Nordring und Nürnberg Steinacher Straße die hellgrüne Teilzone 200.Fürth verlässt und ein kurzes Stück über die dunkelgrüne Teilzone 200.NbgStein verläuft, bevor sie die neutrale Zone erreicht.
Genau darauf habe ich gewartet :-)
Ich bin der Meinung, dass das nicht beabsichtigt ist, immerhin - wenn Du reinzoomst - ist die Haltestelle "Wetterkreuz" lt. diesem Plan auch NICHT in der Zone 400, was ja Unfug ist. Sieht eher aus wie ein verschobener Druck oder sowas.

Zitat

Daher ist Fürth Rathaus - Großgründlach heute auch Tarifstufe 2 und künftig eben A.
Fürth - GG ist auch ohne diesen Millimeter Zone 2, aber das soll es bitteschön auch bleiben :-)

Zitat
Gugelhupf
Ich lese mir das schon eine Weile ganz interessiert durch und komme zu dem Schluss: Da kann doch kein normalsterblicher mehr durchblicken.
Das ist genau das, was mir momentan durch den Kopf geht - ich kann es noch nicht 100% nachvollziehen, aber ich bin Interessierter in solchen Themen und habe schon als Kind Fahrpläne und Tarifpläne auswendig gelernt :-)

Zitat

Nach allem was ich da lese wäre eine Aufteilung des Gebiets NBG-Stein in 3 Zonen deutlich durchsichtiger und fairer gewesen...
Besser ist das, ja! Aber dafür ist es jetzt halt zu spät :-(
Dafür steigen dann nicht nur die Einnahmen aus Fahrkartenverkäufen, sondern auch die Einahmen aus Schwarzfahrern.

Zitat
benji2
Genau genommen darf für nicht-stadtgrenzüberschreitende Fahrten auch keine stadtgrenzüberschreitende Fahrkarte erworben oder entwertet werden, selbst wenn sie teurer ist.
Nicht Dein Ernst! Kannst Du mir sagen, wo das in den Beförderungsbestimmungen steht?
Wie soll denn sowas ein Fahrgast beurteilen? Woher weiß jemand, der nicht aus Nürnberg kommt, wo die Stadtgrenze von Nürnberg ist?
Das ist nicht nur nicht kontrollierbar, das ist einfach nur horrender Blödsinn.

Zitat
Daniel Vielberth
Also die Begriffe Kurzstreckenstreifenkarten und das Gegenstück Langstreckenstreifenkarte sind umgewangssprachlich nicht soo unüblich.
Das stimmt. Aber "Langstrecke" ist einfach nicht definiert. Wenn ich von FÜ nach FO will, kann ich auch eine Langstreckenkarte kaufen, kriege aber nicht das, was ich brauche.

Sorry für den vielen Text und die vielen Zitate, aber es gibt halt viel zu dem ich was sagen will, und alles in einzelnen Antworten sieht man ja (glaub ich) auch nicht so gerne.

Grüße,
-Efchen
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
18.11.2011 14:05
Zitat
Efchen
Zitat
UHM
Also 2 Zonen wenn man nach Nürnberg hinein müßte es schon noch geben: nämlich wenn man nicht bis in die 100 rein fährt
Aber trotzdem zählt es [Großgründlach] als 200, da Du von dieser Zone kommst. Insofern bewegst Du Dich nur innerhalb der Zone 200, und das ist dann ja der Tarif A.
Wieso ist eine Fahrt in die 200, wenn ich nicht die 100 befahre, Zone 2, aber eine Fahrt von Fürth nach GG Zone A? Da fahre ich doch auch nur in die 200 rein, ohne die 100 zu befahren!?
Wie gesagt geht es um das "nach Nürnberg hineinfahren", also von einer Tarifzone außerhalb der 100/200. Damit hast du dann eben die Zonen 200 und eine andere (nicht 100) befahren, wodurch die Preisstufe 2 richtig ist.
Benji hat dies ja auch schon so dargestellt.

Zitat
Efchen
Genau darauf habe ich gewartet :-)
Ich bin der Meinung, dass das nicht beabsichtigt ist, immerhin - wenn Du reinzoomst - ist die Haltestelle "Wetterkreuz" lt. diesem Plan auch NICHT in der Zone 400, was ja Unfug ist. Sieht eher aus wie ein verschobener Druck oder sowas.
Daß das Wetterkreuz nicht in die Zone 400 gedruckt ist ist wohl schon so beabsichtigt. Allerdings wenn man den Gesamtraum-Plan anschaut ist das Wetterkreuz zwischen 300 und 400, im Nürnberg/Fürth-Plan aber in 300. Also eigentlich ein Wiederspruch in sich.
Ich denke, daß das aber so beabsichtigt ist, daß das Wetterkreuz eben zu beiden Zonen 300 und 400 gehört, dies aber im Nürnberg/Fürth-Plan schlecht darstellbar ist, da man da die Zone 400 nicht sieht. Deswegen haben sie wohl die Haltestelle in die 300 gezeichnet, da es dort ja auf jeden Fall dazugehören soll. Hätten sie es außerhalb gezeichnet, so würde man denken, daß es nicht mehr zur 300 gehört, sondern schon zur nächsten Zone.
Insofern wäre das für Dich eine Möglichkeit von Fürth nach Großgründlach nur Preisstufe 2 zahlen zu müssen: Du mußt einfach immer bis zum Wetterkreuz fahren, aber aus unerfindlichen Gründen die Fahrt dann schon in Großgründlach abbrechen. Dann kaufst Du eine Fahrkarte für Zone 200 und 300 und gut ists. Rückwärts funktioniert der Trick dann allerdings mit einem Ziel woanders, da mußt Du dann halt Zirndorf oder so als Fahrkarten-Reiseziel aussuchen.
Allerdings kenne ich bislang nur die Tarifzonenpläne von 2011. Für 2011 können die Zonen tatsächlich ganz anders aussehen. So wurden ja z.B. beim letzten Fahrplanwechsel auch viele Zonengrenzen wegen der S4 z.B. geändert. Nun könnten die z.B. auch wieder das Wetterkreuz verlegen, so daß der Trick doch nicht geht.

Tschö
UHM
Zitat
Efchen
Genau darauf habe ich gewartet :-)
Ich bin der Meinung, dass das nicht beabsichtigt ist, immerhin - wenn Du reinzoomst - ist die Haltestelle "Wetterkreuz" lt. diesem Plan auch NICHT in der Zone 400, was ja Unfug ist. Sieht eher aus wie ein verschobener Druck oder sowas.

Doch, die Haltestelle Wetterkreuz liegt tatsächlich nicht in der Zone 400 sondern in einer sog. "Flächenzonengrenze" und gehört damit sowohl zur Zone 300 als auch zur Zone 400. Abrechnungstechnisch zählt sie zur Teilzone 398 (also Zone 300).
Re: Tarifrecht - Frage
18.11.2011 16:30
Daniel Vielberth schrieb:

> Ein Mensch stempelt aus Unwissenheit auf der Langstrecken- äh
> 10er-Streifenkarten 2 Streifen, und will zum HBF. Er steht sagen
> wir Herrnhütte. An Bord der U-Bahn ist ein Fahrausweiskontrollteam,
> das ihn noch vor Schoppershof kontrolliert. Für die Fahrt zum HBF
> reicht sein Ticket ja nicht, aber eine überbezahlte Kurzstrecke bis
> Schoppershof wäre ja - theoretisch - enthalten.

Einzig richtige Antwort: Er hätte einen nicht gültigen Fahrausweis. Für Fahrten innerhalb N/FÜ/Stein gilt Stufe 2 nicht mehr. Zudem ist auch nicht entscheidend, wie weit Du bereits gefahren bist, sondern wohin du fahren willst. Natürlich kann einen abrupte Willensänderung (z. B. bei noch rechtzeitig erkanntem Irrtum hinsichtlich der gelösten Fahrkarte) manchmal vor dem Schwarzfahren schützen, solange kein Kontrolleur vor dieser Willensänderung vorbeikommt. In geschilderten Falle mit Stufe 2 hilft dies jedoch nicht.

> Dürfte dieser Mann also Schopperhof aussteigen, dort neu Lösen
> und dann weiterfahren, oder würde man ihm die 40 gleich
> abkassieren? Das war mein gedankiches Konstrukt dahinter.

Kulanz von Fakrkartenkontrolleuren ist ein davon separates Thema. (Als zahlender Fahrgast regt mich der selbst schon oft beobachtete lachse und willkürliche Umgang mit Grau- und Schwarzfahrern ziemlich auf.)

> Wenn in meinem Verbundpass nur Zone 100/200 steht,
> ich mir aber ab 2014 eine Wertmarke für 2+T kaufe,
> ....

Dann hast Du eine mit dem Verbundpass nicht kompatible Wertmarke gekauft. Entweder Du kaufst A oder Du lässt Dir zusätzlich zu 100 und 200 noch eine Teilzone eintragen.

Wie Du richtig erkannt hast, sind die "natürlichen Preisgrenzen" für die Tarifstufe A jene Preise der Tarifstufe 2+T.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.11.2011 16:33 von benji2.
Re: Tarifrecht - Frage
18.11.2011 16:56
Nun mit einem Abo hat man einen Vertrag geschlossen. So lange dieses Umwelt Jahres Abo läuft können die da gar nix ändern.
Es verteuert sich ja nicht, das laufende Abo. Und daher gibt es auch keine neue Marke.
Wenn der Vertragspartner einseitig seine Bedingungen ändert, besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. Das wird die VAG nicht tun.

Also werd auch ich zukünftig mit der Zone 200 im Verbundpass durch Nürnberg düsen und zwar so lange bis das Abo vorbei ist.
Dann sehen wir weiter.

Ihr macht mir Angst mit eurer Vision.... was wird denn dann bei einer Fahrt nach Erlangen werden? Nach Ablauf des Abos.

Bisher hab ich die Zeitkarte für Zone 200, also Nürnberg und Fürth (da ist die 100 ja geschenkt mit drin). Mit der kann ich ja bisher bis Fürth Vach fahren, dann muss ich aufzahlen um nach Erlangen HBF - dann weiter mit Bus nach Alterlangen zu kommen. Und zwar 2 Streifen.

Wenn das dann nächstes Jahr umgemodelt wird, hoffe ich mal schwer, dass man dann nicht 3 stempeln muss.
Gut während meines Abos können die das nicht einfach tun. Ich kaufte das Jahresabo ja in der Annahme der bisherigen Bedingungen.

Die VAG ist echt ..... schafft sie doch schon bei uns "Insidern" ordentlich Verwirrung.

Hat nicht einer von euch Connections und kann mal sachlich fragen. Spekulationen von uns nützen ja nix.

Gruß Rob
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
18.11.2011 17:20
Ich glaue jetzt mal nicht, daß du etwas tun mußt, um Deinen Verbundpaß auf A umzustellen: die VAG macht das wahrscheinlich schon für Dich, sie ziehen nämlich einfach mehr Geld von Deinem Konto ein und wenn Deine Marke das nächste Mal abläuft bekommst Du vorher eine entsprechend abgeänderte neue Marke sowie genug vorgedruckte Aufkleber, die Du selbst in Deinen Verbundpaß einkleben kannst um diesen auf den neuen Tarif umzudeklarieren.
Ich habe jetzt im September auch neue Aufkleber bekommen, weil sich letzten Dezember die Tarifzonen wegen der S4 geändert hatten (Preisstufe blieb allerdings gleich).

Tschö
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
21.11.2011 11:37
Zitat
UHM
Wie gesagt geht es um das "nach Nürnberg hineinfahren", also von einer Tarifzone außerhalb der 100/200. Damit hast du dann eben die Zonen 200 und eine andere (nicht 100) befahren, wodurch die Preisstufe 2 richtig ist.
Das heißt, wenn ich von außerhalb Fürths durch Fürth nach GG fahre, ist es billiger, als aus FÜ direkt? Hä???
Das geht ja GAR NICHT!

Zitat

Daß das Wetterkreuz nicht in die Zone 400 gedruckt ist ist wohl schon so beabsichtigt. Allerdings wenn man den Gesamtraum-Plan anschaut ist das Wetterkreuz zwischen 300 und 400, im Nürnberg/Fürth-Plan aber in 300.
Ja, das meinte ich. Da habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Natürlich ist klar, dass Wetterkreuz in diese weiße Zwischenzone gehört, in dem einen Plan war es aber in der Zone 300 gelegen, was Blödsinn ist.

Zitat

Insofern wäre das für Dich eine Möglichkeit von Fürth nach Großgründlach nur Preisstufe 2 zahlen zu müssen: Du mußt einfach immer bis zum Wetterkreuz fahren, aber aus unerfindlichen Gründen die Fahrt dann schon in Großgründlach abbrechen. Dann kaufst Du eine Fahrkarte für Zone 200 und 300 und gut ists. Rückwärts funktioniert der Trick dann allerdings mit einem Ziel woanders, da mußt Du dann halt Zirndorf oder so als Fahrkarten-Reiseziel aussuchen.
Da ist doch dann entweder die Zonenregelung falsch oder die Preisstufe A ist hier blödsinnig geregelt. Das passt doch hinten und vorne nicht.
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
21.11.2011 15:48
Tja, das ist ja genau das, was Daniel hier schon befürchtet hat: daß ab Dezember 2012 dann 2+T billiger ist als A und damit die Leute einfach eine billigere Karte kaufen und die Gewinne für die VAG somit wieder wegbrechen. Jetzt beim Start ist dies nicht der Fall und A ist billiger als 2+T, aber der nächste Erhöhnungsschritt ist schon vorgesehen, und ich kenne die genauen Preise dafür nicht. Es bleibt abzuwarten ob dann 2+T tatsächlich billiger wird oder ob da noch entsprechend etwas gedreht wird.

Tschö
UHM
Vielleicht bringt das etwas mehr Klarheit für alle:

Zone A


Fürth

Re: Tarifrecht - Frage
22.11.2011 05:21
Für einen Außenstehenden klingt die geplante Tarifänderung vollkommen absurd. Dieses Chaos mit verschiedenen Streifenkarten für verschiedene Zonen ist ja einfach nur wahnwitzig. Das versteht doch kein Schwein, selbst wenn man sich für Nahverkehr interessiert.
Nunja, zumindest sind die Fürther die angeschmierten, denn für die wird der ÖPNV deutlich teuerer, sprich ich schätze es gibt bald mehr KFZ mit Kennzeichen FÜ.

Viele Grüße
Christian0911
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