Re: Tarifrecht - Frage 09.01.2012 11:43 |
Re: Tarifrecht - Frage 10.01.2012 20:44 |
Re: Tarifrecht - Frage 12.01.2012 12:15 |
Zitat
Daniel Vielberth
> Soll doch heißen, bis Ende Januar 2012 kann man in Nürnber-Fürth-Stein noch mit alten Streifenkarten 2 Zonen
> stempeln. Neue Streifenkarten müssen mit 3 Streifen gestempelt werden.
Nein hat nichts mit alten oder neuen Streifenkarten zu tun, sondern mit demStichtag 1. Februar.
Muss man das eigentlich?Zitat
Weil hier immer so die Überlegungen kursierten, welches Ziel man einem Kontrolleur nennt, damit der keinen Verdacht schöpft.
Okay, da hörts halt bei mir schon auf - denn warum sollte das jemand tun? Mehr bezahlen als nötig. Selbst 3 Streifen dürften teurer sein, als eine Einzelfahrt A (hab ich jetzt nicht überprüft, bei 2/Z in Fürth ist das jedenfalls so).Zitat
Also: Wenn ich mit einer 10er Streifenkarte sagen wir Herrnhütte HBF ab Februar 2012 fahren wollte
Re: Tarifrecht - Frage 12.01.2012 20:09 |
Re: Tarifrecht - Frage 13.01.2012 11:24 |
Re: Tarifrecht - Frage 15.01.2012 16:24 |
Zitat
Efchen
... das mit den Umwegen könnte sich aus den Tarifbestimmungen B.5.1.1 ergeben:
(...)
Zitat: "Einzelfahrkarten berechtigen zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel".
IMHO definiert sich ein Umweg als eine Fahrt, die nicht in Richtung auf das Fahrtziel geht. Somit wäre ein Umweg ausgeschlossen. ...
Zitat
Efchen
Ja, aber mir gehts in erster Linie darum, nicht mehr für weniger Leistung bezahlen zu müssen :-)
Re: Tarifrecht - Frage 16.01.2012 12:01 |
Re: Tarifrecht - Frage 16.01.2012 12:31 |
Zitat
Efchen
> Maßgeblicher Definitionsbegriff ist "Richtung auf das Fahrtziel".
>
> Und müßte man, um aus Burgfarrnbach zum Opernhaus zu kommen,
> bereits in FÜ-Hbf in die U1 und am Plärrer in die U2/3 umsteigen,
> anstatt bis N-Hbf durch- und dann die eine (!) U-Bahn-Station "zurück"zufahren?
Wie Du schon zweimal sagst: 1. "in Richtung Fahrtziel" und "zurückfahren" -
das ist so natürlich nicht erlaubt.
Genauso wenig, wie mal von Erlangen aus einen RE benutzt, bis FÜ Hbf fährt,
um dann von dort zurück zum Klinikum zu fahren. Das ist eine Rückfahrt, die
nicht zielführend ist. Man wird die S-Bahn benutzen müssen, um in Unterfarrnbach
auszusteigen.
Re: Tarifrecht - Frage 16.01.2012 18:48 |
Zitat
Efchen
> Maßgeblicher Definitionsbegriff ist "Richtung auf das Fahrtziel".
>
> Und müßte man, um aus Burgfarrnbach zum Opernhaus zu kommen,
> bereits in FÜ-Hbf in die U1 und am Plärrer in die U2/3 umsteigen,
> anstatt bis N-Hbf durch- und dann die eine (!) U-Bahn-Station "zurück"zufahren?
Zitat
Efchen
Wie Du schon zweimal sagst: 1. "in Richtung Fahrtziel" und "zurückfahren" -
das ist so natürlich nicht erlaubt.
Genauso wenig, wie mal von Erlangen aus einen RE benutzt, bis FÜ Hbf fährt,
um dann von dort zurück zum Klinikum zu fahren. Das ist eine Rückfahrt, die
nicht zielführend ist. Man wird die S-Bahn benutzen müssen, um in Unterfarrnbach
auszusteigen.
Re: Tarifrecht - Frage 17.01.2012 12:01 |
Re: Tarifrecht - Frage 17.01.2012 14:16 |
Zitat
Efchen
> Dieses "Zurück"fahren führt an keine bereits berührte Haltestelle
Ja, aber die Fahrtrichtung ändert sich ja auch "zurück".
(Falls Du FÜ Hbf meinst, widerspreche ich Dir dezidiert und biete dem Ersten, der deswegen Schwierigkeiten bekommen sollte, an, das dadurch ausgelöste Ordnungswidrigkeitsverfahren incl. sämtlicher Kosten zu übernehmen! - Bei N Hbf würde ja mein Minuskriterium zur Anwendung kommen - siehe jedoch Auffassung {Gugelhupf}! Diesbezüglich würde ich auch keine schwach fundierten Meinungen äußern!!)Zitat
Efchen
Ist für mich ne eindeutige Sache,
genauso wie die Strecke von Erlangen nach Ufb über Hbf.
Zitat
Efchen
Aber anscheinend ist das ja nur meine Meinung, sicher weiß es hier keiner.
Zitat
Efchen
Auf der Basis können wir die Diskussion endlos weiter führen :-)
Re: Tarifrecht - Frage 17.01.2012 18:40 |
Re: Tarifrecht - Frage 17.01.2012 18:45 |
Zitat
Daniel Vielberth
Es wurde großspurig angekündigt, bei Fahrscheinkontrollen würde die Aufkleber zum Umetiketieren von Verbundpässen von Preisstufe 2 zu A verteilt, auch noch meiner 4 Kontrolle habe ich noch keinen. Ich will auch nicht ins Kundenbüro, weil ich sehen will, ab wann die wirklich wie versprochen die Aufkleber bei haben.
Re: Tarifrecht - Frage 18.01.2012 17:10 |
Zitat
Fahrdienstleiter ESTW
Zitat
Daniel Vielberth
Es wurde großspurig angekündigt, bei Fahrscheinkontrollen würde die Aufkleber zum Umetiketieren von Verbundpässen von Preisstufe 2 zu A verteilt, auch noch meiner 4 Kontrolle habe ich noch keinen. Ich will auch nicht ins Kundenbüro, weil ich sehen will, ab wann die wirklich wie versprochen die Aufkleber bei haben.
Davon habe ich noch gar nichts gehört bzw. gelesen. Sollten nicht mal Verbundpässe im Kreditkartenformat kommen?
Grüße
Re: Tarifrecht - Frage 22.01.2012 16:06 |
Re: Tarifrecht - Frage 22.01.2012 16:46 |
Re: Tarifrecht - Frage 22.01.2012 17:11 |
Re: Tarifrecht - Frage 22.01.2012 18:18 |
Re: Tarifrecht - Frage 22.01.2012 19:15 |
Zitat
Daniel Vielberth
Und nein, ich werde mich nicht am Schalter anstellen, ich fahr auch in drei Jahren wenns sein muss noch mit einem Verbundpass, der auf Preisstufe 2 lautet, rum.
Re: Tarifrecht - Frage 22.01.2012 19:38 |