Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Tarifrecht - Frage
geschrieben von Daniel Vielberth 
Hat zwar nur sehr bedingt was mit den Diskussionen über die Feinheiten der neuen Tarife hier zu tun, aber ist im Gesamtzusammenhang anscheinend ein Thema in der Presse Nürnbergs: Bonuszahlungen an leitende Mitarbeiter, direkt nach Erhöhung der Tarife bekanntgeworden:

[www.nordbayern.de]
an Efchen:

> Soll doch heißen, bis Ende Januar 2012 kann man in Nürnber-Fürth-Stein noch mit alten Streifenkarten 2 Zonen
> stempeln. Neue Streifenkarten müssen mit 3 Streifen gestempelt werden.

Nein hat nichts mit alten oder neuen Streifenkarten zu tun, sondern mit demStichtag 1. Februar. Bis Ende Januar 2012 könnte man auf Streifenkarten jeweils 2 Zonen Stempeln, und dürfte damit in Nürnberg-Fürth-Stein fahren. Ab Februar sind es dann 3, was im Prinzip überbezahlt wäre, weil man für drei ja weiter als Zone 100/200 kommen würde.

> Wieso sind 2 Zonen statt A überbezahlt? A ist doch teurer als 2!?

Das Überbezahlt bezieht sich auf die Zeit ab Februar, wo eben auf der normalen 10er Streifenkarte 3 zu stempeln wären (wenn man keine A-Streifenkarte zur Hand hat z.B.) für ne Fahrt in 100/200.

> War Überbezahlen jemals verboten? Wenn ich FÜ-N fahre, habe ich doch auch bisher 4 Streifen stempeln dürfen. Wen
> interessierts?

Weil hier immer so die Überlegungen kursierten, welches Ziel man einem Kontrolleur nennt, damit der keinen Verdacht schöpft. Obiges zeigt schlicht - das brauchts gar net. Es hat ihn nicht zu interessieren, oder wenn doch, ist Überbezahlen erlaubt, auch wenn man es tut um Geld zu sparen (Überbezahlen im Sinne von Karte mit zu hoher räumlicher Geltung kaufen).

> Abgesehen davon ist FÜ-Wetterkreuz mit 2 Zonen der reguläre Preis und hat nichts mit Überbezahlen zu tun.

Wenn man nur zur Reutleser will im Prinzip schon - siehe Definition Überbezahlen, wie ich es meine.

Der Fall tritt übrigens häufiger auf. Selbes Spielchen von Finkenbrunn nach Kornburg (A = teuer) oder Kleinschwarzenlohe (2 = billiger obwohl weiter)


> Und weiter lösen als man fährt - ist ja normalerweise auch teurer. Wenn man natürlich unsinnige Zwischenlösungen
> macht, schneidet man sich ins eigene Knie.

Und das Recht die "unsinnigen Zwischenlösung" zum Eigennutz zu gebrauchen haben wir jetzt, dank des Wortlauts jener VAG-Publikation.

> Ehm, in Nürnberg ist es A, da werden Zonen gar nicht gezählt. Für die Anschlussfahrt zählt das als 2 Zonen. Wie Du da
> auf 3 kommst, inklusive der anschließenden Rechnung, kann ich nicht nachvollziehen.

Also nochmal langsam, nochmal beide Zitate, diesmal mit hervorhebungen:

"Sie können ihre 10er-Streifenkarte aus dem Jahr 2011 wie bisher noch bis Ende Januar 2012 im Stadtgebiet nutzen. Nach dieser Übergangsfrist müssen sie drei Streifen für eine Fahrt innerhalb Nürnbergs abstemplen [...]"

"Für alle Zeitkarteninhaber der Tarifstufe A gilt: Wenn Sie in andere Zonen des VGN fahren möchten, kommt die VGN-Regelung für Anschlussfahrscheine zur Anwendung. Die Tarifstufe A wird dabei als zwei Zonen angerechnet und kann von der Preisstufe des Ziel abgezogen werden"


Also: Wenn ich mit einer 10er Streifenkarte sagen wir Herrnhütte HBF ab Februar 2012 fahren wollte, müsste ich 3 Streifen stempeln. In diesem Fall bezahle ich für die Zone 100/200 parktisch 3 (in Worten drei ;-) ) Tarifstufen.

Habe ich eine Karte für die Zone A und fahre ins Umland, darf ich nur 2 davon anrechnen.

Und daraus ergibt sich das Paradoxon das ich nie exakt zulösen kann sondern immer was verliere.


deswegen (Selbstzitat gekürzt) am Beispiel Nürnberg Bamberg mit Karte Zone A + Streifenkarte:

"Würde heißen Hinfahrt auf der 10er-Streifenkarte 8 Streifen stempeln und ich zahle im Prinzip eine Einzelfahrt über 11 Zonen, da die A ja eigentlich 3 sind, aber nur als zwei angerechnet werden darf. Rückwärts wieder 8, habe dabei 2 Streifen "verschenkt" und zwei "gespart""

Hätte an dagegen eine Einzelfahrt für die Absolutstrecke rausgelassen, hätte man nur Preisstufe 10 und nicht 11 ingesamt bezahlt.


> Fährt man zwei Zonen über Nürnberg hinaus, wären 4 Zonen fällig, man zahlt also nur 2 - so wie bisher auch.
> Wieso das günstiger sein soll, 4 Zonen zu zahlen, wenn man seine - ohnehin bezahlte - Zeitkarte der Preisstufe A
> zuhause lässt und 4 Zonen zahlt, erschließt sich mir nicht.

Bedeutet aber immer, das man eigentlich 5 bezahlt aber nur 4 fahren darf. Wenns nur gelegendlich ist, schon machbar, aber regelmäßig einen Streifen verschenken, damit die Bonis der Vorstandsebene, ... aber das war ja ein anderes Thema.

>> Je mehr man drüber nachdenkt, umso logischer wirds...

> Nee, sorry :-D

Sag ich doch... *grins*

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.01.2012 00:58 von Daniel Vielberth.
Re: Tarifrecht - Frage
12.01.2012 12:15
Zitat
Daniel Vielberth
> Soll doch heißen, bis Ende Januar 2012 kann man in Nürnber-Fürth-Stein noch mit alten Streifenkarten 2 Zonen
> stempeln. Neue Streifenkarten müssen mit 3 Streifen gestempelt werden.

Nein hat nichts mit alten oder neuen Streifenkarten zu tun, sondern mit demStichtag 1. Februar.

Du hattest zitiert: "Sie können ihre 10er-Streifenkarte aus dem Jahr 2011 ..."!?

Zitat

Weil hier immer so die Überlegungen kursierten, welches Ziel man einem Kontrolleur nennt, damit der keinen Verdacht schöpft.
Muss man das eigentlich?

Zitat

Also: Wenn ich mit einer 10er Streifenkarte sagen wir Herrnhütte HBF ab Februar 2012 fahren wollte
Okay, da hörts halt bei mir schon auf - denn warum sollte das jemand tun? Mehr bezahlen als nötig. Selbst 3 Streifen dürften teurer sein, als eine Einzelfahrt A (hab ich jetzt nicht überprüft, bei 2/Z in Fürth ist das jedenfalls so).
Dann klinke ich mich aus den restlichen Überlegungen aus, weil das für mich ein Fall ist, der so nie eintritt. Und die, die das Geld haben, mehr zu bezahlen, als sie müssten, interessiert so eine Überlegung ja auch nicht wirklich :-)

Grüße,
-Efchen
Aber normalerweise ist ein "Drei-Streifen-Abo" Stufe A doch billiger als eine 2-Streifen-Einzelfahrt.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.01.2012 20:11 von Aurachtaler.
Re: Tarifrecht - Frage
13.01.2012 11:24
Eine Fahrt in Preisstufe 3 mit Streifenkarte kostet 2.91€. Eine Einzelfahrt Preisstufe A kostet 2.40€.
Also ist die überzahlte Fahrt mit der Streifenkarte teurer. Warum - das war meine Überlegung - sollte
also jemand 3 Streifen stempeln, wenn er nichtmal mit einer Einzelfahrt A mehr bezahlt? Wer zahlt
schon freiwillig mehr als nötig?
Re: Tarifrecht - Frage
15.01.2012 16:24
Zitat
Efchen
... das mit den Umwegen könnte sich aus den Tarifbestimmungen B.5.1.1 ergeben:
(...)

Zitat: "Einzelfahrkarten berechtigen zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel".

IMHO definiert sich ein Umweg als eine Fahrt, die nicht in Richtung auf das Fahrtziel geht. Somit wäre ein Umweg ausgeschlossen. ...

Maßgeblicher Definitionsbegriff ist "Richtung auf das Fahrtziel". Der Begriff "Umweg" taucht in diesem Zusammenhang an keiner Stelle der Tarifbestimmungen auf; dies ist auch besser so, da sofort sichtbar wird, daß der Inhalt jenes Begriffes so unklar ist, daß es weiterer Ausführungen bedürfen würde, um z.B. zu klären, inwiefern er sich auf
- die absolute Länge der Fahrtstrecke
- die Anzahl der durchfahrenen Haltestellen
- die Anzahl der Umsteigevorgänge
- die Fahrzeit im fraglichen TeilFahrtstreckenabschnitt
- die Fahrzeit insgesamt incl. Wartezeiten
beziehen sollte. Wäre es z.B. bereits als "Umweg" zu betrachten, in Unterfarrnbach - aus Norden kommend - in der S-Bahn sitzen zu bleiben, um bis FÜ-Hbf zu fahren, anstatt in die U-Bahn umzusteigen? Und müßte man, um aus Burgfarrnbach zum Opernhaus zu kommen, bereits in FÜ-Hbf in die U1 und am Plärrer in die U2/3 umsteigen, anstatt bis N-Hbf durch- und dann die eine (!) U-Bahn-Station "zurück"zufahren?

Fragen über Fragen ... - Somit sollten wir den "Umweg"begriff zweckmäßigerweise in dieser Diskussion ignorieren.

Dies führt uns also wieder zurück zum "Richtungs"begriff. Da auch dieser unterschiedliche Auslegungen zulassen würde, ist diejenige darunter zu finden, die keiner weiterer Begriffsbestimmungen bedarf (da diese sonst zuerst Bestandteil der Tarifbestimmungen sein bzw. werden müßten) und logisch widerspruchsfrei (sowie in sich selbst als auch in Kombination mit sämtlichen übrigen Tarifbestimmungen) ist.
Mangels dieser weiteren Begriffsbestimmungen und angesichts der Tatsache, daß der streng mathematische Richtungsbegriff ("Vektor") aufgrund der Unsicherheit über die zugrundeliegende Raumstruktur nicht direkt anwendbar ist, scheidet aus meiner Sicht die "positive" Begriffsbestimmung aus.
Somit bliebe - als "letzter Ausweg" - lediglich die "Ausschluß"definition, der keine der übrigen Festlegungen im Wege stehen:
Unzulässig wären ausschließlich Fahrten, die Haltestellen berühren, von denen aus man keine Möglichkeit mehr hätte, an sein ("angesagtes") Fahrtziel zu fahren ohne dabei an eine Haltestelle zurückzukommen, die man während der bisherigen Fahrt bereits berührt hat. Damit wären die einzigen ausdrücklich festgesetzten Unzulässigkeiten - Rück- und Rundfahrten, die sich offensichtlich dadurch definieren, daß man an bereits befahrene Haltestellen zurückkehrt - berücksichtigt.

Weitere Beschränkungen in der Wahl des Fahrtweges (selbstverständlich unter Beachtung der sonstigen Tarifbestimmungen wie z.B. Höchstfahrzeiten) sind aus Inhalt und Wortlaut der aktuellen Tarifbestimmungen nicht abzuleiten.

Kurze Schlußfolgerung: alle in meinem Hauptbeitrag v. 09.12.2011 dargestellten Fahrtmöglichkeiten wären nicht beweisbar bestimmungswidrig. Lediglich Fahrten in "Sackgassen" innerhalb der Zone 200 hinein müßten zwingend als Fahrt innerhalb der Zone 200 betrachtet werden.

Zitat
Efchen
Ja, aber mir gehts in erster Linie darum, nicht mehr für weniger Leistung bezahlen zu müssen :-)

Das war mir fast klar; deswegen auch meine "kurze Schlußfolgerung" als Handlungsanweisung.
Wer destotrotz Schwierigkeiten bekommen sollte: bitte mich zu informieren; ich würde mich tausendmal mehr auf einen Musterprozess freuen, als dies der VGN tun kann - der, um dies 'mal klarzustellen, nicht der Schuldige an dieser unübersichtlichen Situation ist, sondern die unlösbare Aufgabe bekommen hat, undurchführbare Stadtratsbeschlüsse umzusetzen. (Bild: Nürnberger Stadtrat beschließt, auf der Grundfläche des unterirdischen Verkehrsbauwerks am Plärrer einen 400 m hohen und 40 Megatonnen schweren Turm bauen zu lassen, wobei aber keinerlei Maßnahmen zur Sicherung des U-Bahn-Bauwerks stattfinden dürfen und der U-Bahn-Betrieb absolut unbeeinträchtigt weiterzuführen ist. :-D )

Viel Spaß, sb
Re: Tarifrecht - Frage
16.01.2012 12:01
> Maßgeblicher Definitionsbegriff ist "Richtung auf das Fahrtziel".
>
> Und müßte man, um aus Burgfarrnbach zum Opernhaus zu kommen,
> bereits in FÜ-Hbf in die U1 und am Plärrer in die U2/3 umsteigen,
> anstatt bis N-Hbf durch- und dann die eine (!) U-Bahn-Station "zurück"zufahren?

Wie Du schon zweimal sagst: 1. "in Richtung Fahrtziel" und "zurückfahren" -
das ist so natürlich nicht erlaubt.
Genauso wenig, wie mal von Erlangen aus einen RE benutzt, bis FÜ Hbf fährt,
um dann von dort zurück zum Klinikum zu fahren. Das ist eine Rückfahrt, die
nicht zielführend ist. Man wird die S-Bahn benutzen müssen, um in Unterfarrnbach
auszusteigen.
Zitat
Efchen
> Maßgeblicher Definitionsbegriff ist "Richtung auf das Fahrtziel".
>
> Und müßte man, um aus Burgfarrnbach zum Opernhaus zu kommen,
> bereits in FÜ-Hbf in die U1 und am Plärrer in die U2/3 umsteigen,
> anstatt bis N-Hbf durch- und dann die eine (!) U-Bahn-Station "zurück"zufahren?

Wie Du schon zweimal sagst: 1. "in Richtung Fahrtziel" und "zurückfahren" -
das ist so natürlich nicht erlaubt.
Genauso wenig, wie mal von Erlangen aus einen RE benutzt, bis FÜ Hbf fährt,
um dann von dort zurück zum Klinikum zu fahren. Das ist eine Rückfahrt, die
nicht zielführend ist. Man wird die S-Bahn benutzen müssen, um in Unterfarrnbach
auszusteigen.

Und was ist, wenn man die S-Bahn gerade verpasst hat, die nächste erst in 40 Minuten fährt, aber der RE in wenigen Minuten einfährt? Die Fahrplan-Auskunft-App wird einem dann diese Verbindung RE+U-Bahn anzeigen, und man müsste schon sehr viel reflektieren (als Normalsterblicher zumindest) um darauf zu kommen, dass das dann nicht gehen soll wegen dem kleingedruckten der Tarifbestimmungen - wo es doch sowieso genausoviel kostet zum Klinikum oder zum Hbf in Fürth, und einem noch dazu die App vom Verkehrsverbund selbst diese Verbindung nahelegt. Ganz ehrlich: Ich käme mir verarscht vor, wenn ein Kontrolleur deshalb von mir 40 € haben wollte, und würde vehement beim VGN protestieren - mit nicht allzu schlechten Aussichten, wahrscheinlich. Auch wenn, da geb ich dir Recht Efchen, natürlich "in Richtung auf das Ziel" schon einigermaßen eindeutig wäre in diesem Fall, aber eben nur einigermaßen, finde ich...
Re: Tarifrecht - Frage
16.01.2012 18:48
Zitat
Efchen
> Maßgeblicher Definitionsbegriff ist "Richtung auf das Fahrtziel".
>
> Und müßte man, um aus Burgfarrnbach zum Opernhaus zu kommen,
> bereits in FÜ-Hbf in die U1 und am Plärrer in die U2/3 umsteigen,
> anstatt bis N-Hbf durch- und dann die eine (!) U-Bahn-Station "zurück"zufahren?

Bitte "" beim letzten Begriff beachten! Dieses "Zurück"fahren führt an keine bereits berührte Haltestelle - anders als in Deinem folgenden Beispiel!
Wir sprechen bis hier ausschließlich über "Umweg"fahrten im weitesten Sinne.

Zitat
Efchen
Wie Du schon zweimal sagst: 1. "in Richtung Fahrtziel" und "zurückfahren" -
das ist so natürlich nicht erlaubt.
Genauso wenig, wie mal von Erlangen aus einen RE benutzt, bis FÜ Hbf fährt,
um dann von dort zurück zum Klinikum zu fahren. Das ist eine Rückfahrt, die
nicht zielführend ist. Man wird die S-Bahn benutzen müssen, um in Unterfarrnbach
auszusteigen.

Inwiefern dieses Zurückfahren unzulässig ist, war und ist nicht Inhalt meiner Ausführungen; insofern stimme ich Dir diesbezüglich bedingt zu.
Siehe jedoch folgenden Beitrag {Gugelhupf}!

Schönen Abend!
sb
Re: Tarifrecht - Frage
17.01.2012 12:01
> Dieses "Zurück"fahren führt an keine bereits berührte Haltestelle

Ja, aber die Fahrtrichtung ändert sich ja auch "zurück". Ist für mich ne eindeutige Sache,
genauso wie die Strecke von Erlangen nach Ufb über Hbf.

Aber anscheinend ist das ja nur meine Meinung, sicher weiß es hier keiner.

Auf der Basis können wir die Diskussion endlos weiter führen :-)
Re: Tarifrecht - Frage
17.01.2012 14:16
Zitat
Efchen
> Dieses "Zurück"fahren führt an keine bereits berührte Haltestelle

Ja, aber die Fahrtrichtung ändert sich ja auch "zurück".

Wenn dies das Kriterium wäre, wäre jegliches Umsteigen am Hbf in Züge, die über denselben Bahnhofskopf hinausfahren, über den man angekommen ist, unzulässig - auch wenn die weiterführende Strecke keine der Haltestellen berührt, die man bisher durch- bzw. angefahren hat. Daß dies nicht impliziert sein kann, ist wohl offensichtlich; sonst könnte man z.B. aus Ansbach kommend keine Weiterfahrt Ri. Fürth (und darüber hinaus) mit demselben (Einzel-)Fahrausweis durchführen. Deswegen ja auch mein feiner auflösendes Kriterium mit den "bereits berührten Haltestellen"! Bitte diesen wesentlichen Unterschied 'mal beachten! Dann lassen sich auch keine Beispiele mehr wie Dein folgendes konstruieren:
Zitat
Efchen
Ist für mich ne eindeutige Sache,
genauso wie die Strecke von Erlangen nach Ufb über Hbf.
(Falls Du FÜ Hbf meinst, widerspreche ich Dir dezidiert und biete dem Ersten, der deswegen Schwierigkeiten bekommen sollte, an, das dadurch ausgelöste Ordnungswidrigkeitsverfahren incl. sämtlicher Kosten zu übernehmen! - Bei N Hbf würde ja mein Minuskriterium zur Anwendung kommen - siehe jedoch Auffassung {Gugelhupf}! Diesbezüglich würde ich auch keine schwach fundierten Meinungen äußern!!)

Zitat
Efchen
Aber anscheinend ist das ja nur meine Meinung, sicher weiß es hier keiner.

Dessen, was ich hier wirklich geschrieben habe, bin ich mir sehr sicher.

Zitat
Efchen
Auf der Basis können wir die Diskussion endlos weiter führen :-)

An mir soll's nicht liegen!

Viel Spaß,
sb
Anbei ein kleines Randthema, was ich hier auch gerne behandelt wüsste: Es wurde großspurig angekündigt, bei Fahrscheinkontrollen würde die Aufkleber zum Umetiketieren von Verbundpässen von Preisstufe 2 zu A verteilt, auch noch meiner 4 Kontrolle habe ich noch keinen. Ich will auch nicht ins Kundenbüro, weil ich sehen will, ab wann die wirklich wie versprochen die Aufkleber bei haben.

Wie sind eure Erfahrungen, habt ihr schon die Aufkleber bei Kontrollen ergattern können?

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Zitat
Daniel Vielberth
Es wurde großspurig angekündigt, bei Fahrscheinkontrollen würde die Aufkleber zum Umetiketieren von Verbundpässen von Preisstufe 2 zu A verteilt, auch noch meiner 4 Kontrolle habe ich noch keinen. Ich will auch nicht ins Kundenbüro, weil ich sehen will, ab wann die wirklich wie versprochen die Aufkleber bei haben.

Davon habe ich noch gar nichts gehört bzw. gelesen. Sollten nicht mal Verbundpässe im Kreditkartenformat kommen?

Grüße
Zitat
Fahrdienstleiter ESTW
Zitat
Daniel Vielberth
Es wurde großspurig angekündigt, bei Fahrscheinkontrollen würde die Aufkleber zum Umetiketieren von Verbundpässen von Preisstufe 2 zu A verteilt, auch noch meiner 4 Kontrolle habe ich noch keinen. Ich will auch nicht ins Kundenbüro, weil ich sehen will, ab wann die wirklich wie versprochen die Aufkleber bei haben.

Davon habe ich noch gar nichts gehört bzw. gelesen. Sollten nicht mal Verbundpässe im Kreditkartenformat kommen?

Grüße

Das mit dem Kreditkartenformat kann ich nicht beantworten, nie was davon gehört. Allerdings wurde in der Tat großspurig angekündigt, dass die Aufkleber bei Kontrollen verteilt würden, sowohl in der Presse als auch in den Infobroschüren, wenn ich mich nicht täusche. Dass das nicht passiert, ist natürlich mal wieder ein ziemliches Armutszeugnis...
Re: Tarifrecht - Frage
22.01.2012 16:06
1. Wegen der Auslegung bezüglich der Begriffe Rückfahrt etc. pp :

Frag noch mal jemand direkt bei der VAG nach.

info@vag.de

Ich meine man kann ja stundenlang darüber diskutieren, ohne den Wirt geht die Rechnung nicht auf.

2. Wegen der neuen Aufkleber der Zone A in den Verbundpässen:

Die VAG hat angekündigt diese neuen Aufkleber peut-á-peut an die Abo Kunden zu verschicken.
Das die Kontrolleure das machen sollen ist ja ziemlich unwahrscheinlich. So erreichen sie ja niemals alle Kunden, und vor allem wissen sie ja dann nicht wer den neuen Aufkleber schon hat und wer nicht, und wem müssen wir es noch schicken etc. pp
Klingt doch total unlogisch das durch sporadische Kontrollen machen zu lassen.
Eigentlich ist der Aufkleber eh unnötig, da die Zonen 100/200 ja gleich bleiben... das es jetzt statt 2 halt A heißt... Wurscht.

Bei mir steht jetzt eh 2+T am Abo, von dem her brauch ich jetzt keine A-Aufkleber mehr :P

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
Re: Tarifrecht - Frage
22.01.2012 17:11
Sie hätten auch sagen können, jeder Abo Kunde soll selber ins VAG Zentrum kommen. Dann wär der Andrang groß hihi
Ne ich denke das wird verschickt. Januar ist ja noch Schonfrist, aber dann
> Die VAG hat angekündigt diese neuen Aufkleber peut-á-peut an die Abo Kunden zu verschicken.

Ich bin kein Abo-Kunde, ich nutze Schülerfahrschein mit Verbundpass (mache gerade eine zweite Ausbildung), und da schicken die einem gar nichts (bin Selbstzahler der Monatsmarken). Und nein, ich werde mich nicht am Schalter anstellen, ich fahr auch in drei Jahren wenns sein muss noch mit einem Verbundpass, der auf Preisstufe 2 lautet, rum.

> Das die Kontrolleure das machen sollen ist ja ziemlich unwahrscheinlich. So erreichen sie ja niemals alle Kunden, und vor
> allem wissen sie ja dann nicht wer den neuen Aufkleber schon hat und wer nicht

Also ich glaube, der Fahrkartenpürfer, der bei der Kontrolle, wenn man ihm eine Karte mit Zone 100/200 hinhält, wo Preisstufe 2 daraufsteht, net sieht, das da was revierdert werden muss, hat seinen Job als Fahrkartenprüfer eindeutig verfehlt! Weil der sähe dann auch nciht, wenn ich einen Aldi-Kassenzettel als "Fahrschein" hinhalten täte. Also darüber braucht man glaub ich nicht viel diskutieren. Wer außer den Prüfern sieht denn so eindeutig, wo noch ein Aufkleber fehlt, und wo nicht? Gerade DIE und nur DIE wissen/ sehen dass.

Natürlich muss der Aufkleber bei Aushängigung sofort angebracht werden, genauso, wie Tagestickets spätestens bei ner Kontrolle mit Namen versehen werden müssen, oder Schüler spätestens dann die Verbundpassnummer eintragen müssen - notfalls mit einem Leihstift vom Fahrkartenprüfer. Insofern hätte es echt Sinn gemacht - wenn man die Personale halt auch ausgerüstet hätte, was hoffentlich zum Februar noch passiert.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.01.2012 18:20 von Daniel Vielberth.
Zitat
Daniel Vielberth
Und nein, ich werde mich nicht am Schalter anstellen, ich fahr auch in drei Jahren wenns sein muss noch mit einem Verbundpass, der auf Preisstufe 2 lautet, rum.

Davon würd ich dir abraten... ich schätze mal die Kontrolleure werden da ab Februar scharf durchgreifen und gleich mal 'nen 40er verlangen sollte das der Fall sein, das du mit Stufe 2 in 100/200 fährst, 2+T wäre kein Problem.

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
Solange ich die richtige Wertmarke kaufe, kann man mir keiner einen Vorwurf machen, und meine Wertmarke ist ja für Stufe A. Aber das andere ist nicht mein Versäumnis, und das würde ich den Kontrolleur auch durchaus auch begreiflich machen, notfalls, indem ich ihm den Passus aus der Broschüre zeige, das ER mir den Aufkleber zu geben hat. Und dann will ich mal sehen, ob er sich noch traut, nen 40er zu kassieren, wenn das Versäumnis bei ihm liegt.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen