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ICE-A = Lü Berta oder nicht?
geschrieben von Daniel Vielberth 
Hallo allseits,

ich weiß die Frage ist recht speziell, aber aber da es ja hier im Forum einige Experten dafür gibt, wage ich, sie trotzdem hier zu stellen.

Es geht im Züge, die aus ICE 1, ICE 2 oder Metropolitain-Wagen gebildet werden, diese kriegen bei ihrer Gattungsbezeichznung ein -A angehängt, also z.B IC-A 1008 (Eine Met-Garnitur). Nun glaube ich, mich zu erinnern, dass die Besonderheitheit besater Fz eine gewisse Überbreite auf Türschwellenhöhe war, weswegen die für Strecken explizit zugelassen sein müssen. Nun geht ja die "Kategorie" "breiter als Regelfahrzeug" normal mit Lü Berta los und steigert sich bis Dora. Anton ist ja nur Höhe ohne Breitenzugabe. Ist ein IC-A oder ICE-A dann also wie eine Lü-Berta zu behandeln, wenn sagen wir mal ein Lü Caesar-Zug entgegen kommt? Oder ist die Tatschache, das laut Örili Züge mit -A allgemein zugelassen werden, zugleich der "Freibrief" diese wie Züge mit Regelprofil zu behandeln?

Ich hatte den Fall noch nicht, aber ausschließen kann an es ja nie. Begegnungsverbot mit Lü Caesar ja oder nein (Ich würde momentan für ja tendieren, lasse mich aber gerne eines anderen belehren)?

Danke im Voraus.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Oh man... was hat das noch mit fränkischen Nahverkehr zu tun?

Stell deine Frage bei DSO (z.b.) oder nutz die PN Funktion dieses Forums. ;)
Wenn "-A" nach den öRil zugelassen ist, dann ist die Strecke dafür geprüft und man braucht nichts zu beachten. Wenn da Lü "C" im Nachbargleis ausgeschlossen wäre, da könnte man auf manchen Strecken kaum noch vernünftig eine "Cäsar" fahren.

Ob ein -A auf nicht zugelassenen Strecken theoretisch eine Lü B wäre ist dann die Quizfrage für DSO. Ich würde aber vorher Popcorn holen.
Oder frage das Team Spezialverkehre in München.

Grüße
Also X-Wagen sind an den Tritten im Türbereich auch breiter als gewöhnliche Fahrzeuge. Allerdings gelten X-Wagen wenn Sie außerhalb gewöhnlicher Strecken fahren nicht als Lü, sondern lediglich als außergewöhnliche Sendung wobei nur in Nebengleisen (beim Rangieren) auflagen gegeben sind. Ich hatte das bisher einmal bei einer Drehfahrt.
Ich könnte mir vorstellen das das beim ICE ähnlich ist.
an Fahrdienstleiter ESTW und marco2206

Vielen Dank euch beiden, da hab ich nämlich schon mit 4-5 Leuten drüber gesprochen aber sicher waren wir uns alle irgendwie nicht so wirklich.

Spannend wäre ja jetzt die Frage, wie es z.B sagen wir mal auf den beiden Pegnitzstrecken oder der Ringbahn aussieht. Regulär kommen die fraglichen Fahrzeuge da ja nie lang, aber ne Mittelwagenüberführung oder Umleiter beim Ring sind ja net soo unwahrscheinlich. Und ne Überbreite als Cäsar dürfte dort ja am häufigsten im Vergleich zu allen andern Nürnberger Strecken anzutreffen sein.

an mezzo

> Oh man... was hat das noch mit fränkischen Nahverkehr zu tun?
> Stell deine Frage bei DSO (z.b.) oder nutz die PN Funktion dieses Forums. ;)

Dann hätte ich die aber jedem poteniellen Antwortgeber einzel stellen müssen, und nicht jeder bemerkt PM sogleich. Außerdem soll es ja auch sonst unter allgemeinen Bahnfans solche geben, die sich auch den theoretischen Überbau, wie es überhaupt kommt, das ein Zug sich von A nach B bewegt, interessieren* und für jene könnte das Thema auch so interessant sein. Und nicht zuletzt ist das gewählte Beispiel ein Zug, der m. W. mindestens 3 mal im Verbundgebiet hält und schon von daher Lokalbezug hat...

---

* Wobei das in Zukunft schwieriger wird, noch ist die Fahrdienstvorschrift mit dem vollständigen Inhalt der Aufgaben von Tf und FDL bei DB Netz downloadbar, aber man arbeitet daran, diese in zwei Vorschriften zu zerlegen, wobei dann zumindest der Teil für FDL nicht mehr öffentlich zugänglich sein wird, sogesehen sollten Fans die Chance nutzen, und sich noch die letztgültige runter laden, denn inhaltlich wird die wohl nicht auf den Kopf gestellt, aber eben bald nicht mehr erhältlich sein.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
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Zitat
Daniel Vielberth
Spannend wäre ja jetzt die Frage, wie es z.B sagen wir mal auf den beiden Pegnitzstrecken oder der Ringbahn aussieht. Regulär kommen die fraglichen Fahrzeuge da ja nie lang, aber ne Mittelwagenüberführung oder Umleiter beim Ring sind ja net soo unwahrscheinlich.

Auf NN - NND- NNR - NF sind -A zugelassen, also kein Thema. NND - NNMO/NNO sind sie nicht zugelassen. Zumindest NN - NNMO auch nicht. Zur rechten Pegnitzstrecke kann ich jetzt nichts sagen.
Auf den gem. öRil nicht zugelassen Strecken dürfte aber per Einzel-Lü-Anordnung fast alles machbar sein.

Grüße
Daniel:

bei aller Freude an der Eisenbahn, diese Vorschriften sind eigentlich Betriebsinterna und haben in
Dem Forum nix zu suchen.
Zitat
Mezzo
Daniel:

bei aller Freude an der Eisenbahn, diese Vorschriften sind eigentlich Betriebsinterna und haben in
Dem Forum nix zu suchen.

Naja, jedes EVU kann ja einfach anfragen, man hätte gerne ne Trasse und hat ein Fahrzeug im A-Profil, welche Strecken gehen da und gibt's da sonst Probleme. Dann bekommt man ohne Probleme die Infos von der Planungsabteilung für die Trassen. Interna im Sinne von geheim sind das sicher nicht. Es geht hier ja nicht um irgendwelche Daten, die einen Einfluss auf das Unternehmen haben, wenn jemand anderes sie kennt.

Für den Laien sind die Infos aber auch ganz interessant. Ob das unbedingt in's Frankenforum muss kann man Streiten, aber gerade mit mindestens zwei Stellwerkern hier im Forum ist die Frage, denke ich, sicher nicht falsch platziert.
an Mezzo,

Nein noch ist es nicht so. Gib bei Google mal "Ril 408" ein, dann findest du als ersten Treffer dies:

[www.google.de]

und da sind die links zu allen derzeit öffentlich zugänglichen Regelwerken. Wie gesagt, noch ist die gesammte 408 zugänglich, weil Netzzugangsbedigung, und die Fragestellung ergibt sich aus den simplen Vergleich von der 408 Modul 0435 zunächst erste Seite "außergewöhniche Fahrzeuge sind und dann der Unterpunkt b) (das was ich mit ICE 1 ICE 2 und Met sinngemäß geschrieben hab), und dann auf der dritten Seite "Besondere Regelungen für Lü-Sendungen" nämlich Cäsar unter Ausschluss Berta.

Das einzige, ws nicht unmittelbar aus diseser Vorschrift hervorgeht, dafür aber aus der Wikipedia unter "Inter-City-Express" steht: "Die ICE-1- und -2-Züge sind etwas breiter und schwerer, als es der internationale Eisenbahnverband UIC für internationale Züge vorschreibt." So damit hast du ganz legal alle Komponenten meiner Frage, aus öffentlich zugänglicher Quelle.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
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