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Ticket-Sharing zum Ärger der VAG
geschrieben von Christian0911 
Siehe Link:

[www.nordbayern.de]

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
Naja, wenn der Name bekannt ist, dann kann die VAG ja die Straftat(en) ja direkt ahnden lassen. Sowas sollte inzwischen bekannt sein, dass das hochgradig illegal ist, aber manche müssens wohl auf die harte Tour lernen - schade. In jeden Zug liegen für das illegale Austauschen von Mitreisenden beim Bayernticket die Infoflyer aus - ist der Kerle echt so naiv zu glauben - nur weil hier kein Geld anden "Schlepper" fließt, sei es zulässig?

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Man darf ja auch nicht vergessen das auch hier in den "Sharing-Fächern" gefälschte Fahrscheine sein könnten, dann trifft es den Nutzer des Tickets auch mit Strafe von 40,-Euro. Die VAG kann den "Autor" der Sharing-Vorlagen sicher vor Gericht ziehen allerdings kann sie dann auch nur über die Kameraüberwachungen sehen wer wo diese Vorlagen angebracht hat... und diese Leute dann ausfindig zu machen wird nahezu unmöglich sein (außer wenn diese durch andere Straftaten oder ähnlichem schon bekannt sind)

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
> Man darf ja auch nicht vergessen das auch hier in den "Sharing-Fächern" gefälschte Fahrscheine sein könnten, dann trifft
> es den Nutzer des Tickets auch mit Strafe von 40,-Euro.

Die trifft es sowieso, mit Zeitpunkt der Übergabe an einer andere Person, verlieren die meisten Fahrkarten ihre Gültigkeit (außnahme Ex-Streifenkarte, jetzt 4er Ticket, wenn nicht schon durch andere Person zuvor entwertet und benutzt, Mobi-Card außer bei nachträglicher Vorlage (deswegen ist ein EBE mit Mobicard nicht in Verwaltungsgebür umwandelbar, sondern bleibt bei 40 Euro) und Fahrrad-Tageskarten, wobei hier nur das Fahrrad, nicht die Person, die es befördert, ausgetauscht werden darf)

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.01.2015 21:59 von Daniel Vielberth.
In Nürnberg und Fürth beanstandet das eh kein Fahrer wenn du meinet wegen dein TagesTicket nicht unterschreibst, zumindest keiner von der VAG oder Infra außer es gibt dort einen Hyperstrengen, aber das ist eher die Ausnahme, bei der Bahn kann's schon eher passieren das die "zivielen" Kontrolleure in der S-Bahn dir einen Stift in die Hand drücken die DB Sicherheit macht das auch... bloß in U-Bahn, Bus oder Tram interessiert das eigentlich keinen, das hab ich schon getestet, okay das ist zwar auch mit Risiko verbunden aber da könnte man sich immernoch mit "Hab keinen Stift dabei" rausreden.
Und ein nicht unterschriebenes Ticket könnte man theoretisch auch an andere Personen weitergeben ohne das es jemand nachprüfen kann, was anderes ist wenn du ein Tagesticket hast welches vom Kiosk ist und somit eine Stempelpflicht hat, da denke wird man ohne Stempel um die 40,- Euro nicht herumkommen... die Unterschrift ist da denk ich das kleinere Übel, aber wenn die Unterschift keiner verlangt oder beanstandet wenn sie fehlt dann hat diese im Endeffekt NULL Sinn. Beim Bayernticket würd ich das aber auch nicht drauf ankommen lassen obwohl wie gesagt im Nürnberg-München-Express hab ich das auch schon öfter beobachtet das der Schaffner da die Stifte in Stereo (also Beidhändig) verteilt hat, am Ende hatte er wohl keinen Stift mehr :D

Wie dem auch sei, ich finde eh die Kontrollen bei der U-Bahn oder Tram waren auch schon mal häufiger, ich fahre jetzt wirklich fast jeden Tag und werde höchstens bei 1 von 50 Fahrten kontrolliert wenn's viel ist, beim Bus ist eh klar das man da den Schein zeigt aber da gibt es auch viele Fahrer denen man einen Kaufland-Kassenzettel als Fahrschein hinhalten könnte...
Zitat
Daniel Vielberth
Naja, wenn der Name bekannt ist, dann kann die VAG ja die Straftat(en) ja direkt ahnden lassen. Sowas sollte inzwischen bekannt sein, dass das hochgradig illegal ist, aber manche müssens wohl auf die harte Tour lernen - schade. In jeden Zug liegen für das illegale Austauschen von Mitreisenden beim Bayernticket die Infoflyer aus - ist der Kerle echt so naiv zu glauben - nur weil hier kein Geld anden "Schlepper" fließt, sei es zulässig?

Guten Abend!

So sehr ich die VAG schätze, aber wer jährlich nach Gusto seine Preise erhöht ohne eine direkte Angebotsverbesserung oder einen Mehrkomfort bieten zu können, der muss eben mit derartigen "Guerilla-Aktionen" leben. Und um eine "echte" Straftat handelt es sich ja hierbei nun wirklich nicht. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass derartiges vor Gericht zu einer (ernsthaften) Strafe führen würde.

Grüße,
401/402
Also wenn ich Jurist wäre, würde ich daraus so die Tatbestände alla "Aufforderung zur Leistungserschleichung" bzw "Beihilfe zu Leistungserschleichung" zimmern, denn in jeden Fall werde ja dadurch quasi Schwarzfahrer erzeugt, die nur nicht unmittelbar nachweißbar sind. Obs den ersten juristen Begriff so schon gibt, weiß ich nicht, das zweite bin ich mir aber sicher, das der ginge. Wie hoch die nun allerdings strafbewehrt sind, kann ich jetzt nicht nachschauen.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Zitat
Daniel Vielberth
Also wenn ich Jurist wäre, würde ich daraus so die Tatbestände alla "Aufforderung zur Leistungserschleichung" bzw "Beihilfe zu Leistungserschleichung" zimmern, denn in jeden Fall werde ja dadurch quasi Schwarzfahrer erzeugt, die nur nicht unmittelbar nachweißbar sind. Obs den ersten juristen Begriff so schon gibt, weiß ich nicht, das zweite bin ich mir aber sicher, das der ginge. Wie hoch die nun allerdings strafbewehrt sind, kann ich jetzt nicht nachschauen.

Die Leistungserschleichung selbst, also das was der Zweitnutzer tut, ist ja in §265a StGB geregelt.
Für deine beiden Tatbestände dürften §26 (Anstiftung) und §27 (Beihilfe) einschlägig sein.
Zitat
401/402

So sehr ich die VAG schätze, aber wer jährlich nach Gusto seine Preise erhöht ohne eine direkte Angebotsverbesserung oder einen Mehrkomfort bieten zu können, der muss eben mit derartigen "Guerilla-Aktionen" leben. Und um eine "echte" Straftat handelt es sich ja hierbei nun wirklich nicht. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass derartiges vor Gericht zu einer (ernsthaften) Strafe führen würde.

Grüße,
401/402

Sorry, aber vielleicht sollten wir doch einmal genauer hinsehen, wie Fahrpreise zustande kommen und wer dafür verantwortlich ist. Dass ÖPNV sich nirgends über die Fahrpreise finanziert, ist bekannt. Es sind immer Zuschüsse nötig und die Frage ist, von wem sie in welcher Höhe kommen. Das ist vor allem eine politische Entscheidung.

Ich habe mich im Zusammenhang mit der Diskussion des "Wiener Modells" mal detaillierter damit befasst, wie sich der VGN finanziert. Wenn man da genauer hinsieht, so findet man ein "Musterbeispiel bürokratischen Wahnsinns". Es ist unglaublich, wie kompliziert die Entscheidungen zwischen Gemeinden, Landkreisen, anderen Zuschussgebern und den Verkehrsanbietern ablaufen. Da dann auch noch alles einvernehmlich geregelt werden soll kommt so etwas heraus wie der immer komplizierter sich entwickelnde VGN-Tarif.

Seither ist mir klar, dass ein Experiment wie das "Wiener Modell" nur denkbar wäre, wenn sich die Stadt Nürnberg alleine darauf einlassen würde und das Ganze mutig bezuschussen würde. Das wäre dann ein Sondertarif rein für das Stadtgebiet. Umliegende Städte und Gemeinden wie Erlangen, Schwabach oder Zirndorf könnte man da kaum einbeziehen, so sinnvoll dies auch wäre.

Aber es ist nicht die VAG, die einseitig Fahrpreise festsetzt, sondern letzten Endes entscheidet das der Stadtrat. Für 2015 hat der Stadtrat es abgelehnt, die von der VAG geforderte Erhöhung der Fahrpreise zu beschließen - was ich ausdrücklich für richtig halte! - aber es genauso abgelehnt, die erforderlichen Zuschüsse anzupassen. Was kann die VAG tun, denn ein Minus kann und darf sie nicht machen?

- Angebotseinschränkungen?
- Einsparuungen bei den Personalkosten?
- Weitere Einsparungen? Wo?

Ich denke, das ist halt die entscheidende Frage: Wo kann die VAG noch sparen, ohne den Fahrplan auszudünnen und ohne die Fahrpreise so weit zu erhöhen, dass es auch wieder kontraproduktiv ist. Vielleicht ist da noch irgendwo etwas möglich, aber so die großen Posten kann ich nicht erkennen.

Für mich ist das eine politische Frage: Wieviel ÖPNV will man und wieviel will man dafür bezahlen? Da müsste sich die Stadt darüber Gedanken machen, ob man das knappe Geld nicht besser dorthin investiert als in Straßenbauprojekte. Und auch Bund und Länder müssten sich mal überlegen, wie es mit den immer stärker zusammengestrichenen Zuschüssen weitergehen soll.

Da läuft ein Finanzierungsgesetz aus! Darum kümmert sich aber niemand, wie es in den nächsten Jahren weitergehen soll. Weil ein ganzes Verkehrsministerium damit ausgelastet ist, an völlig unsinnigen Mautplänen zu basteln.
Übrigens wie ich das auf die Schnelle gesehen hab ist da in der heutigen Bildzeitung auch etwas zu lesen, vllt. findet sich dazu auch ein Onlinelink?

(80Cent für die BILD sind mir persönlich zu schade :D)

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.01.2015 11:08 von Christian0911.
Zitat
f.er
okay das ist zwar auch mit Risiko verbunden aber da könnte man sich immernoch mit "Hab keinen Stift dabei" rausreden.
Und ein nicht unterschriebenes Ticket könnte man theoretisch auch an andere Personen weitergeben ohne das es jemand nachprüfen kann,
Ein nicht unterschriebenes Ticket (egal ob Länderticket oder TTP) ist doch letzten Endes ein ungültiges Ticket?! Du darfst ohne Stift oder dir einen Stift zu leihen halt nicht mit so einer Fahrkarte fahren. Statt dir einen Stift zu reichen könnte jeder Kontrolleur auch gleich einen 40er ausstellen.
an hub17

Danke, Anstiftung war das Wort, das ich gesucht, aber nicht gefunden hatte. Damit ist dann auch der Beweis, das es Straftatbestände sind erfüllt. Wahrscheijnlich wird die VAG zwar trotzdem zunächst übers Hausrecht, und eine Unterlassungserklärung gehen, aber im Wiederholungstäterfall denke ich durchaus, das man das strafrechtlich was machen würde.

Wie HansL wie so schön erklärte, verfehlte Verkehrsfinanzpolitik ist noch lange kein Freibrief für den Bürger, deswegen den Kampf gegen die Verkehrsunternehmen anzuzetteln. Bin sehr gespannt, ob man da nochmal was von hört.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
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Zitat
401/402
So sehr ich die VAG schätze, aber wer jährlich nach Gusto seine Preise erhöht ohne eine direkte Angebotsverbesserung oder einen Mehrkomfort bieten zu können, der muss eben mit derartigen "Guerilla-Aktionen" leben.

Und was ist Mineralölkonzernen, Vermietern,Energieversorgern usw.? Machen die das nicht alle genauso?
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