Hallo allseits,

Nx vs DB regio ist ja immer noch Thema. Dazu habe ich neulich ein Statement gehört, was ich hinterfragenswert finde. Letztlich isses ja so, das Nx im Moment wegen eines Formfehlers rausgekegelt worden ist. Nun meinte aber jemand, soweit dieser Beschluss der Vergangekammer rechtskräftig bleibt, darf Nx sich nie wieder an irgendwelchen Auschreibungen in Bayern beteiligen. Mal abgesehen davon, dass ich sowas extrem unfair und dem Gedanken von "freien Wettbewerb" völlig entgegengerichtet fände, kann ich es schlichtweg auch nicht glauben. Das denen dann die S-Bahn durch die Lappen wäre, ist klar, aber auch jeglicher andere Verkehr? Deswegen die Frage:

Was konkret bedeuetet der bisherige Sachstand (durch Vergabekammer festgestellte Formfehler) für Nx als EVU?
Wenn morgen das Urteil fällt, was wären - je nach Ausgang - die konkreten Konsequenzen für Nx?

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Zitat
Daniel Vielberth
Was konkret bedeuetet der bisherige Sachstand (durch Vergabekammer festgestellte Formfehler) für Nx als EVU?

Nichtwertung des Angebots bei DIESER Ausschreibung - sprich es gewinnt der Zweitplatzierte, soweit gegen diesen kein Einspruch kommt, oder die BEG entscheidet neu auszuschreiben, weil nicht wirtschaftlich. NX kann sich aber bei allem anderen laufenden und zukünftigen Ausschreibungen im Freistaat ohne Probleme bewerben, muss dann aber halt sich an die Form halten.

Zitat
Daniel Vielberth
Wenn morgen das Urteil fällt, was wären - je nach Ausgang - die konkreten Konsequenzen für Nx?

  • Urteil bestätigt Vergabekammer: Wenn keine Revision wegen Rechtsfehler dann siehe oben. Ansonsten Revision. Berufung dürfte nicht drin sein, weil die Vergabekammer schon als erste Instanz zählt.
  • Urteil widerlegt Vergabekammer: Endgültige Vergabe an NX
  • (unwahrscheinlich) Parteien einigen sich im Vergleich: Da wäre dann alles möglich.
Zitat
Daniel Vielberth

Was konkret bedeuetet der bisherige Sachstand (durch Vergabekammer festgestellte Formfehler) für Nx als EVU?
Wenn morgen das Urteil fällt, was wären - je nach Ausgang - die konkreten Konsequenzen für Nx?

So wie jetzt langsam durchsickert (Siehe Pressemeldungsforum), waren es wohl doch nicht nur Formfehler, sondern auch gravierende Kalkulationsfehler.
Warten wir es ab, ob es morgen auch schon eine Entscheidung gibt.

Gruß,
Wolfgang
[www.nahverkehr-franken.de]
In welchem Pressemitteilungsforum soll das bitte stehen? Habe nichts entsprechendes gefunden.
Zitat
Xamiro
In welchem Pressemitteilungsforum soll das bitte stehen? Habe nichts entsprechendes gefunden.

Ich meinte diese Meldung:
[www.nordbayern.de]

Gruß,
Wolfgang
[www.nahverkehr-franken.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.07.2015 22:40 von nvf.
nvf
bitte löschen
16.07.2015 22:40
.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.07.2015 22:41 von nvf.
Hallo allseits,

zunächst mal danke allen für die Erläuterungen. Da NX gerade auch andernorts ein Thema ist, finde ich folgenden Artikel recht lesenswert, denn er entkräftet einige im Zusammenhang mit NX oft verwende Argumentationsketten:

[www.rp-online.de]

Und er gibt vielleicht sogar eine neue Sichtweise.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Re: bitte löschen
31.07.2015 14:53
Danke für die verlinkten Presseartikel.
Meiner Meinung nach, lässt sich aus dem Presseartikel von nordbayern.de nicht objektiv sagen, dass gravierende Kalkulationsfehler vorliegen. Lediglich die Gewerkschaft EVG fährt hier - wie der Artikel ja bereits sagt- schwere Geschütze auf. Mehr als Behauptungen sind das auch nicht.
Komischerweise hört man von der GdL hier kein Wort, schließlich haben sie mit NX ja entsprechend schon einen Tarifvertrag ausgehandelt. Die EVG sollte nachziehen und dies ebenso für Zugbegleiter und weiteres Personal im Raum NRW erreichen. Stattdessen: Haltlose Anschuldigungen.
Dennoch kann ich der EVG eins abgewinnen:
Der Wettbewerb hat im SPNV seine Wirkung verfehlt: Warum lassen wir Privatbahnen in Deutschland fahren und zerstören somit einen (ehemaligen) Staatsbetrieb? Ein Privatunternehmen handelt gewinnorientiert, ein Staatsbetrieb könnte im Sinne der Gesellschaft handeln. Prinzipiell: Die Anfänge der Privatbahnen waren sinnvoll, um der lahmen Staatsbahn auf die Sprünge zu helfen. Es sollte Privatbahnen, wie damals bei der PEG, schon prinzipiell ermöglicht sein, mit besseren Konzepten der Staatsbahn hier und da Strecken abzuluchsen oder ehemalige Strecken wieder zu eröffnen.
Doch die komplette Ausschreibung einer S-Bahn für 12 Jahre - was soll das bringen?
Re: bitte löschen
31.07.2015 18:46
Zitat
Xamiro
Doch die komplette Ausschreibung einer S-Bahn für 12 Jahre - was soll das bringen?

Also, bei der Ausschreibung der Linien S5/S8 in NRW hat man erreicht, dass man beim Wechsel von Netto (Betreiber erhält Zuschuss + Fahrgasteinnahmen) zu Brutto (Betreiber erhält nur Zuschuss, Einnahmen gehen zum Besteller) trotzdem den Zuschuss signifikant senken konnte. Sprich man hat mehr Geld für andere Bestellungen.

Der Ausbau für den 15-Minutentakt im S-Bahn-Netz des VRRs wird aus den gesunkenen Kosten durch die Ausschreibung des RRX finanziert.

Wenn NX gewinnt, spart Bayern einen dreistelligen Millionenbetrag, der entweder in Taktverdichtungen/Nachtverkehr oder andere Bestellungen (z.B. Reaktivierungen) investiert werden kann.

Es lohnt sich, auch solche Netze auszuschreiben, weil einerseits die DB dann genötigt wird preiswerter anzubieten und andererseits Wettbewerber mit kreativeren Konzepten mit an den Start gehen. Die Bundesbahn war einfach zu unflexibel und zu teuer. Mit dem Geld, was heute in Nahverkehrsbestellungen (inkl. Gewinn der Privaten) geht, würde die Bundesbahn mit ihren Strukturen nicht einmal 75% des Betriebsvolumen stemmen.
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