Straßenbahnverkehr in Würzburg erheblich eingeschränkt 05.11.2023 19:40 |
Re: Straßenbahnverkehr in Würzburg erheblich eingeschränkt 06.11.2023 22:00 |
Re: Straßenbahnverkehr in Würzburg erheblich eingeschränkt 17.11.2023 10:14 |
Worin besteht denn der Schaden? 17.11.2023 11:53 |
Re: Straßenbahnverkehr in Würzburg erheblich eingeschränkt 17.11.2023 15:18 |
Zitat
An einem einzelnen Straßenbahn-Fahrzeug der Baureihe GT-N wurde ein technischer Defekt festgestellt. Es handelt sich dabei um eine sicherheitsrelevante Komponente am Fahrwerk. Deshalb wurde vorsorglich die gesamte Fahrzeugflotte GT-N aus dem täglichen Fahrbetrieb genommen.
Re: Straßenbahnverkehr in Würzburg erheblich eingeschränkt 16.12.2023 15:45 |
Re: Straßenbahnverkehr in Würzburg erheblich eingeschränkt 16.12.2023 17:06 |
Es dauert noch, bis das Problem behoben ist 19.01.2024 09:30 |
Re: Es dauert noch, bis das Problem behoben ist 19.01.2024 19:40 |
Zitat
HansL
Hat nur Würzburg Fahrzeuge dieses Typs? Hat man da auf eine Sonderkonstruktion gesetzt. Ist schon bitter, dass der Straßenbahnverkehr wegen eines solchen Konstruktionsfehlers fast zusammenbricht.
Zitat
wikipedia
Der Hersteller hat die Wahl zwischen ausdrehbaren Fahrwerken, nicht- und bedingt ausdrehbaren Fahrwerken. Die Ausschreibung enthält Vorgaben über die zulässigen Ausdrehwinkel je nach Fahrwerksart. Bei Verwendung einer der letzten beiden Varianten müssen die Räder längsgekoppelt sein, ein Motor treibt hier über ein Getriebe zwei Räder je Fahrzeugseite an. Radsatzwellen sind nicht zulässig. Bei Verwendung von ausdrehbaren Fahrwerken wünscht die WVV hohlgebohrte Radsatzwellen. Der Radstand im Fahrwerk beträgt einheitlich 1800 Millimeter.
Außerdem müssen die Neufahrzeuge über vier sichere Stellplätze für Rollstuhlfahrer verfügen. Eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit, die garantiert, dass maximal 50 Millimeter zum Haltestellenbordstein als Spalt verbleiben, werden gefordert. Die Haltestellenverlustzeit bei Bedienung dieser technischen Einrichtung wird auf 20 Sekunden begrenzt. Rampen im Fahrzeuginneren dürfen eine Längsneigung von 6 Prozent nicht überschreiten, wenn sie von Rollstuhlfahrern genutzt werden, andere Rampen dürfen bis zu 12 Prozent Längsneigung haben. Vor der ersten und nach der letzten Tür dürfen Stufen zu Aufenthaltsbereichen vorgesehen werden.
Die Befahrbarkeit der Rampe zwischen Heidingsfeld und Heuchelhof im Zuge der Linien 3 und 5 mit einer Längsneigung von 91 Promille auf einer Länge von etwa 1600 Metern muss der Hersteller ebenso garantieren.
Radsatzgeräusche sind durch Einbau einer Spurkranzschmierung zu minimieren. Zur Lebensdauer der Fahrzeuge fordert die WVV 30 Jahre und 2,5 Millionen Kilometer. Man geht also von der gleichen Lebensdauer der Fahrzeuge aus wie die nun zu ersetzenden GT-E aus dem Jahr 1992. Mit der Inbetriebnahme der Fahrzeuge dürfte etwa 2021 zu rechnen sein, die Ausschreibung enthält hier keinen konkreten Termin, wann das erste und wann das letzte Fahrzeug abgeliefert werden muss.
Re: Es dauert noch, bis das Problem behoben ist 09.02.2024 19:27 |