Joerg schrieb:
> Die RE´s erreichen nicht die erforderlichen
> Bremshundertstel, um 140 fahren zu dürfen (Da
> scheibengebremste Wagen eher die Ausnahme sind
> muß mit 126-128 BrH gerechnet werden, um 140
> fahren zu dürfen müssen aber ca. 140
> Bremshundertstel vorhanden sein).
Nun kenne ich mich bei der Berechnung von Bremshundersteln nicht wirklich aus - allerdings habe ich das bislang so verstanden, dass Waggons, die für 140 km/h zugelassen sind (und das sind bei den RE-Zügen nach Cuxhaven alle!) und Lokomotiven, die für 140 km/h zugelassen sind (das ist bei der BR 218 der Fall) auf einer entsprechend ausgebauten Strecke auch 140 km/h fahren dürfen (wenn es der Fahrplan vorsieht).
Gibt es da etwa doch Einschränkungen?
> Bei den RB´s liegt es schlicht und einfach daran,
> daß die Lokomotiven nur für 120 Km/h zugelassen
> sind.
143er dürfen halt nicht schneller fahren - das ist bekannt. Bei den RE-Zügen mit wenigen Halten und BR 218 ließen sich durch Ausnutzen von 140 km/h allerdings einige Minuten einsparen.
> Bei den Haltestellenabständen wäre es allerdings
> auch wenig sinnvoll, die Züge schneller fahren zu
> lassen.
> Wieso der ICE nur 120 fahren durfte weiß ich
> nicht.
>