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Stromschiene und Bahnübergänge
geschrieben von Rycon 
einen wunderschönen guten abend,

immer wieder lese ich hier (und anderswo, das halbe internet ist voll davon) die behauptung, das gleise mit stromschienen nicht in verbindung mit bahnübergängen gebaut werden dürfte. die bei uns im hamburger s-bahn-netz vorhandenen bahnübergänge würden "bestandschutz" genießen.

leider wird diese behauptung nie belegt. in der EBO ist nichts dergleichen (suchwort: stromschiene) spezifiziert.

könnte mir jemand verraten in welchem regelwerk es steht, das stromschiene & bahnübergang verboten ist?

fragend: rycon.


Der Hamburger Weg: [youtu.be]
Rycon schrieb:
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> leider wird diese behauptung nie belegt. in der
> EBO ist nichts dergleichen (suchwort:
> stromschiene) spezifiziert.
>
> könnte mir jemand verraten in welchem regelwerk es
> steht, das stromschiene & bahnübergang verboten
> ist?

Das würde mich auch mal interessieren.

Ich kaue es zwar ständig und öfters wieder (als Antwort auf andere Beiträge), habe aber selbst auch noch keinen handfesten schriftlichen Beleg dafür finden können -- allerdings habe ich mir bisher mit der Suche danach auch nicht die größtmögliche Mühe gegeben.

Gruß Ingo
Verlege die Suche mal ins Berlin-Forum, ich meine da hätte jemand schonmal was Konkretes gebracht.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Ohne das Thema im Berlin-Forum gefunden zu haben, schätze ich mal der Logik nach das die Regelungs-Thematik bei der "anfassbaren" Seitenschiene liegt. Immerhin ist diese Stromschiene wesentlich leichter in Leit-Kontakt zu bringen als eine aufgehängte Oberleitung.
Wo das aber genau paragraphisch formuliert sein soll, entschließt sich meiner Kenntnis. Vllt. gar in anderen Sonder-Bo´s oder der Stvo?

KT
-Stuttgart21? = Kosten, Krach und nur Krawall!
Ich glaube, das werden wir nicht mehr herausfinden, bis einer von uns den Bau eines Bahnübergangs an einer S-Bahn-Strecke seiner Wahl beim Bezirksamt beantragt und den (vermutlich negativen) Bescheid nebst Begründung erhält.

Das wird in irgendeiner Richtlinie stehen, die vor Gericht praktisch Gesetzescharakter hat. Die müssen zwar veröffentlicht sein, aber mitnichten kostenlos (s. VDI-Richtlinien, DIN usw.). Deshalb ist es nicht verwunderlich, im Internet nichts zu finden.
"Ich glaube, das werden wir nicht mehr herausfinden ..."

Ich hatte heute zufällig damit zu tun. Es geht um die Berührungssicherheit von elektrischen Anlagen, steht also in irgendwelchen (EVU?) Vorschriften über die Stromverteilung und Stromerzeugung ...
NVB schrieb:
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> Ich hatte heute zufällig damit zu tun. Es geht um
> die Berührungssicherheit von elektrischen Anlagen,

Müsste es dann nicht möglich sein die Stromscheine die an der Straße endet z.B. erst einige Sekunden vor eintreffen der Bahn unter Spannung zu setzten und gleich wieder freizuschalten, wenn die Bahn durch ist?
Man müsste in dem Bereich nur entsprechend kurze Stromschienenabschnisse verwenden.
"... erst einige Sekunden vor eintreffen der Bahn unter Spannung zu setzten und gleich wieder freizuschalten, wenn die Bahn durch ist?"

Gute Idee, sozusagen APS à la Bordeaux als Stromschienen-Variante ...
NVB schrieb:

> Gute Idee, sozusagen APS à la Bordeaux als
> Stromschienen-Variante ...

Ja, ich hatte bei meiner Überlegung ursprünglich an den Transrapid gedacht. Dort ist ja auch immer nur Abschnitt der Fahrbahn aktiv, auf dem sich der Zug befindet. Nur dass dort die Anschnitte etwas länger als 8m sind :-)
Ich frage mich, wo den nun wirklich bei einem Bahnübergang das Problem sein soll? Eine Hamburger S-Bahn-Einheit ist 66m lang. Vermutlich sind doch alle drei Wagen eines Fahrzeugs elektrich miteinander verbunden - oder? Dann müsste ein Fahrzeug doch vermutlich mindestens 50m Stromschienenlücken überbrücken können, was für vier Fahrspuren à 4m Breite und zwei Gehwegen à 5m Breite und zwölf Meter Sicherheitsabstand auf jeder Seite reichen würde.

Zufällig oder versehentlich würde an eine zwölf Meter entfernte Stromschiene niemand kommen - oder?

Warum soll man da irgendwas verbieten oder mit zusätzlichen Schaltern absichern?

Letzendlich aht man ja eher generell was gegen Bahnübergänge, vorallem wenn sie an dicht befahrenen S-Bahnstrecken liegen.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Eben, Käpt'n Nemo,
bis 1994 gab es 3-4 Bahnübergänge an der S21 zwischen Bergedorf und Aumühle. Dort fuhren alle 10 Minuten Züge, ergänzt durch ein paar Zonenzüge nach Dunkeldeutschland. Gab null Probleme mit der Lücke in der Stromschiene.

Gruß Erol
Zitat

Warum soll man da irgendwas verbieten oder mit zusätzlichen Schaltern absichern?

Guter Grund wäre zum Beispiel eine Vorschrift, die das verlangt;-) So sie denn irgendwo steht.

Gruß

Jonas
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