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Ausschreibung des S-Bahn Netzes
geschrieben von BR 472 
Hallo

ich hätte da mal eine Frage? Könnte mir bitte mal jemand erklären was es mit der Ausschreibung des S-Bahn Netzes im Jahre 2017 auf sich hat? Und wie das genau abläuft?

Danke!!

BR 472 die letzten Jahre als S-Bahn in Hamburg :(
Anonymer Benutzer
Re: Ausschreibung des S-Bahn Netzes
27.06.2010 21:43
Das mit der Ausschreibung ist eine Art Vertrag. Die S-Bahn bzw. Deutsche Bahn hat bis zum Jahr 2017 die Genehmigung die S-Bahn Hamburg zu betreiben. Wenn sich nun eine andere Gesellschaft findet, die unter besseren Bedingungen und zu günstigeren Kosten fährt, dann ist es möglich, dass eine andere Gesellschaft, oder ein Privatunternehmen, die S-Bahn Hamburg betreibt. Dabei gibt es natürlich viele zu klärende Fragen. Eine Interessante Frage ist immer die Nach/Weiternutzung von Fahrzeugen. Die 472er sind nämlich 2017 nicht mehr in der Lage, den heutigen Standarts zu entsprechen. Außerdem sind sie (leider) in die Jahre gekommen. Ein Verkehrsunternehmen muss jedoch, um dem Wettbewerb standzuhalten, immer wieder Neues und Modernes präsentieren. Das ist auch u.a. der Grund für die jetzigen Redesign und Modernisierungsmaßnamen am 474er, der ja dann zum "474 Plus" wird. Von den 472er wird man sich verabschieden müssen...aber Kopf hoch, sie werden ja noch mind. sechs Jahre fahren und das ist noch ne lange Zeit.

Viele Grüße
Hallo BR 472,

> ich hätte da mal eine Frage? Könnte mir bitte mal
> jemand erklären was es mit der Ausschreibung des
> S-Bahn Netzes im Jahre 2017 auf sich hat? Und wie
> das genau abläuft?

Ich kann mich Bennett Strunge weitestgehend anschließen, höchstens gibt es noch etwas auszuschmücken.

Es ist generell so, daß sowas wie ÖPNV-Leistungen ausgeschrieben werden müssen, Verträge laufen aus. Schau' Dir mal die ganzen Ausschreibgungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen an (Nds: Niederelbebahn R50/S3, "Hanse-Netz" R30/R40 usw.; SH: Netz-Ost u.a. R10/R20/R21, Netz-Mitte: u.a. R11).

Es gibt zwar Sonderfälle, aber bei der S-Bahn trifft das in dem Sinne nicht zu. Es gibt auch verschiedene Verfahren, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen.

Wahrscheinlich wird es so ablaufen, daß Hamburg (genauer die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)) als der letztendliche Auftraggeber einen Anforderungskatalog erstellt und sich dann Unternehmen darauf bewerben können. Es gibt dabei dann wiederum verschiedene Gewichtungen, wonach dann der Gewinner ermittelt wird. Das kann das billigste Angebot sein oder aber das Angebot, was für das gleiche Geld mehr Leistung anbietet. Bei letzterem kann das beispielsweise ein dichterer Takt sein.

Im Rahmen von Ausschreibungen werden auch immer wieder neue Fahrzeuge gefordert und gefördert. Bei den 472/473ern trifft es sich 2017 gut diese alte Baureihe zu ersetzen. Sicher könnte man die Baureihe noch etwas nutzen - vor allem die zweite, jüngere Serie - nur ist es aus verschiedenen Gründen sinnvoller den Fuhrpark in so einem Zusammenhang entsprechend zu erneuern. Neue Fahrzeuge sind leistungsstärker bei gleichem oder sogar geringerem Stromverbraucht, gleich als Zweisystemer konzipiert oder sind behindertengerechter.



Grüße
Boris
Bennett Strunge schrieb:

> Das mit der Ausschreibung ist eine Art Vertrag.
> Die S-Bahn bzw. Deutsche Bahn hat bis zum Jahr
> 2017 die Genehmigung die S-Bahn Hamburg zu
> betreiben. Wenn sich nun eine andere Gesellschaft
> findet, die unter besseren Bedingungen und zu
> günstigeren Kosten fährt, dann ist es möglich,
> dass eine andere Gesellschaft, oder ein
> Privatunternehmen, die S-Bahn Hamburg betreibt.
> Dabei gibt es natürlich viele zu klärende Fragen.
> Eine Interessante Frage ist immer die
> Nach/Weiternutzung von Fahrzeugen. Die 472er sind
> nämlich 2017 nicht mehr in der Lage, den heutigen
> Standarts zu entsprechen. Außerdem sind sie
> (leider) in die Jahre gekommen. Ein
> Verkehrsunternehmen muss jedoch, um dem Wettbewerb
> standzuhalten, immer wieder Neues und Modernes
> präsentieren. Das ist auch u.a. der Grund für die
> jetzigen Redesign und Modernisierungsmaßnamen am
> 474er, der ja dann zum "474 Plus" wird. Von den
> 472er wird man sich verabschieden müssen...aber
> Kopf hoch, sie werden ja noch mind. sechs Jahre
> fahren und das ist noch ne lange Zeit.

Generall richtig, was die S-Bahn dann aber in jedem Falle verlieren wird, ist die bis heute behaltene Geschäftsbesorgung für Aufgaben von DB Netz.

Hier können aufgrund der im Jahre 2010 gegebenen Aufgabenstellung viele Dinge im eigenen Hause gemacht werden, sei es die Fahrplanserstellung, die Fahrdienstleitung oder auch die Aufgaben der Betriebszentrale. Was passiert, wenn andere, rechtlich unabhängige Unternehmen dafür zuständig sind, sah man ja bereits öfter an anderen Unternehmensbereichen.

Das, was heute in Stationsbereichen kritisiert wird, die Aufgabenteilung und die Fast-Unmöglichkeit den Verantwortlichen zu ermitteln, wird damit weiter zunehmen. Die früher bei Tochtergründungen hochgehaltenen Synergien werden damit in diesem System endgültig begraben.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Also, eine Pflicht zur Ausschreibung besteht nicht. Aber Zuschuesse eines Landes oder Kreises oder einer Gemeinde darf es nur geben wenn ein Vertrag besteht der die Verkehrsleistungen, Qualitaetsstandards und die Zuschuesse im vorherein festlegt.

Der Auftraggeber hat dann im Prinzip die Wahl auszuschreiben oder direkt einen Vertrag mit einem Verkehrsunternehmen zu machen. Bei Ausschreibung sucht der Auftraggeber dann halt ein Unternehmen das die Verkehrsleistungen zu einem definierten Qualitaetsstandard am guenstigten anbietet, und schliesst dann halt mit dem Unternehmen dass das beste Angebot abgegeben hat einen Vertrag. Bei manchen Ausschreibungen wird auch der Zuschuss vorgegeben, und es gewinnt wer die besten Verkehrsleistungen zum besten Qualitaetsstandards anbietet. Ausschreibungen ab einem bestimmten Wert muessen Europaweit ausgeschrieben werden (d.h. im Amtsblatt der Europaeischen Union veroeffentlicht werden). Bei Eisenbahnleistungen ist das eigentlich immer der Fall.

Aufgabentraeger haben wie gesagt im Prinzip auch das Recht direkte Vertraege mit einzelnen Verkehrsunternehmen zu machen. Dann muss allerdings nachgewiesen werden das die Zuschuesse nicht groesser sind als ein durchschnittlich effizientes Unternehmen verlangen wuerde, sonst ist der Vertrag unzulaessig. Schleswig-Holstein schreibt z.B. Eisenbahnleistungen meistens aus, weilman damit die Erfahrung das die Zuschuesse niedriger sind und die Qualitaet hoeher. Die Hamburger Umlandkreise schreiben auch gerne Busleistungen aus. Hamburg hat eher weniger ausgeschrieben, was wohl auch mit der (Kosten-)Struktur des OEPNV in Hamburg zu tun hat.
Hallo Christian,

> Also, eine Pflicht zur Ausschreibung besteht
> nicht.

Richtig, nur ist das im vorherrschenden Zusammenhang nicht anders zu sehen. Natürlich kann auch eigenwirtschaftlich was gemacht werden, nur dann sicher nicht mehr im gewohnten Standard, sondern deutlich darunter.


> Der Auftraggeber hat dann im Prinzip die Wahl
> auszuschreiben oder direkt einen Vertrag mit einem
> Verkehrsunternehmen zu machen.

Direktvergabe wie im Netz-Ost oder Inhouse-Vergaben wie bei der KVG in Kiel.


> Hamburg hat eher weniger
> ausgeschrieben, was wohl auch mit der
> (Kosten-)Struktur des OEPNV in Hamburg zu tun hat.

Du schreibst es selbst, alles andere als Inhouse-Vergaben wären schlecht.



Grüße
Boris
Gilt eine Ausschreibung eigentlich fürs ganze Netz - auch über die Landesgrenze Hamburgs hinaus - oder nur für das Teilnetz innerhalb des Landes und wäre dann eine umgekehrte "(Teil-)Ausschreibung" auch möglich, sprich von NDS und/oder SH aus?

KT
-Stuttgart21? = Kosten, Krach und nur Krawall!
Hallo allerseits

vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten :)


Gruß BR 472

BR 472 die letzten Jahre als S-Bahn in Hamburg :(
Hallo Karl-Theodor,

> Gilt eine Ausschreibung eigentlich fürs ganze Netz
> - auch über die Landesgrenze Hamburgs hinaus -
> oder nur für das Teilnetz innerhalb des Landes und
> wäre dann eine umgekehrte "(Teil-)Ausschreibung"
> auch möglich, sprich von NDS und/oder SH aus?

Theoretisch schon, praktisch macht man sowas nicht.



Grüße
Boris
Boris schrieb:
-------------------------------------------------------
> Theoretisch schon, praktisch macht man sowas
> nicht.

Danke Boris - hätten denn die Länder dann zumindest "Mitspracherecht" oder dürfte Hamburg sich auch darüber "hinwegsetzen" bzw. könnten Sh/Nds folgernd ggf. auch ein Betriebsverbot verhängen, wenn es ihnen nicht passt?

KT
-Stuttgart21? = Kosten, Krach und nur Krawall!
Hallo Karl-Theodor,

> Danke Boris - hätten denn die Länder dann
> zumindest "Mitspracherecht" oder dürfte Hamburg
> sich auch darüber "hinwegsetzen" bzw. könnten
> Sh/Nds folgernd ggf. auch ein Betriebsverbot
> verhängen, wenn es ihnen nicht passt?

Gute Frage, ohne Übereinkünfte und Abmachungen wird man sicher nicht ausschreiben können. Ein Mitspracherecht gibt es da sicher, ich weiß aber nicht, wie weit das reicht und ob das letztendlich sogar ein Verbot ermöglicht.



Grüße
Boris
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