Vorige Woche fragt mich ein Herr auf dem Bahnsteig Wartenau, auf dem ich selbst nur selten anzutreffen bin: "Wissen Sie, wo steht, wie weit eine Nabereichskarte gilt?" Ich darauf: "Das steht nirgends mehr, aber Sie können die Zielwahl benutzen, um eine Fahrkarte zu kaufen." Er dann wieder: "Ich habe ja schon eine."
Letztlich wollte er wissen, ob er mit seiner Nahbereichskarte, die er ohne Zielwahl gekauft hatte, bis Messehallen fahren darf. Das konnte ich ihm spontan auch nicht beantworten, weil ich nicht genau wusste, ob Wartenau nun Zahlgrenze ist oder nicht bzw. ob zwischen Wartenau und Hauptbahnhof eine liegt.
Die einzige Möglichkeit, dies herauszubekommen, wäre gewesen, oben am Automaten einen Verkaufsvorgang einzuleiten, Messehallen als Ziel zu wählen und zu gucken, was angeboten wird. Dann wüsste man aber immer noch nicht, wie weit die Karte denn nun wirklich gilt.
Sie gilt übrigens bis Messehallen, denn Wartenau ist Zahlgrenze, dann erst wieder Hauotbahnhof. Schlump ginge aber nicht mehr.