Was fuer eine Frechheit - und was fuer eine Heuchelei von Frau Lohse.
Man kann doch bei Google doch klar erkennen das es zwischen Strasse und Bahnuebergang einen kleinen Schutzraum gibt, und wenn der fuer die Anzahl der Nutzer gross genug ist (d.h. keine Gefahr besteht das Gedraenge entshet und Fusggaenger nicht von der Strasse bzw. dem Bahnuebergang weg koennen) dann ist eine Gefahr nicht ersichtlich. Denn dass eine Strasse und eine Eisenbahnstrecke zu ueberqueren ist kann ja nun alleine keine Gefahr bedeuten. Und der ueberweg ist doch nun auch nicht gerade unuebersichtlich.
Wenn die Verwaltung denkt das dort zu schnell gefahren wird soll sie halt Tempo 30 anordnen.
Mein ratschlag an die Anwohner waere auf jeden Fall so schnell wie moeglich zum Anwalt und gegebenenfalls vor das Verwaltungsgericht: Die Eisenbahnaufsicht bzw. die Stadtverwaltung darf nur sperren wenn es eine reale und Begruendbare Gefaehrdung gibt - und ich sehe weder eine Begruendung noch scheint es eine reale Gefaehrdung zu geben (kein Unfaelle, allerdings zaehlen auch Beschwerden). Dazu kommt das ja scheinbar der jetzige Zustand in der praxis die Sicherheit der Bahnbenutzer verringert - und das darf ja nun echt nicht sein!