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Frage zu den Beförderungsbedingungen des HVV
geschrieben von Nils 
Moin.
Habe mir grade mal die Beförderungsbedingungen des HVV durchgelesen. Da heisst es in §3:

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen,
sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere
ausgeschlossen
1. Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
2. Personen mit ansteckenden Krankheiten,
3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen
berechtigt sind.

und jetzt kommt´s ( Hervorhebung von mir )

(2) Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres können von der Beförderung ausgeschlossen
werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens das 6.
Lebensjahr vollendet haben
; die Vorschriften des Absatzes (1) bleiben unberührt.

Heisst das tatsächlich im Klartext, dass man 2 Geschwister, der eine 4, der andere 7 "guten Gewissens" aus dem Zug bzw Bus schmeissen darf, falls die alleine Fahren, und sich daneben benehmen?? Ich kann´s mir schwer vorstellen, dass das erlaubt sein soll!
Zitat
Nils
Heisst das tatsächlich im Klartext, dass man 2 Geschwister, der eine 4, der andere 7 "guten Gewissens" aus dem Zug bzw Bus schmeissen darf, falls die alleine Fahren, und sich daneben benehmen??

Nein, da das ältere Geschwisterkind das 6. Lebensjahr vollendet hat, dürfen die beiden nicht von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Es dürfte hier wohl vor allem darum gehen, das man nicht die Verantwortung für alleinreisende Kinder unter 6 Jahren übernehmen möchte. Welche (haftungs)rechtlichen Punkte dahinterstehen, weiss ich allerdings nicht.

Tobias
Für mich richtet sich dieser Paragraf nicht an die Unternehmen, die Kinder rauswerfen dürfen oder nicht, sondern an die Eltern, die ihre Kinder unter 7 Jahren, sofern sie nicht schon zur Schule gehen, nicht allein Bus und Bahn fahren lassen dürfen. Und das halte ich durchaus für vernünftig.
"Von der Beförderung ausschließen" beinhaltet auch, das Kind gar nicht erst in den Zug steigen zu lassen. Ansonsten wird wohl kaum die Hochbahn-Wache nen 5-Jährigen in Billstedt aussetzen ;)
Also das mit Kindern rausschmeißen kann ich mir nicht vorstellen, das ist wirklich nicht im Wohl und zum Schutze des Kindes. Wenn, sollte es - wie schon gesagt - den Eltern ein Warnhinweis sein. Wobei ich mir eigentlich kaum solche Eltern wirklich vorstellen kann, die ihr Kleines unter 6 allein mit Bus und Bahn fahren lassen würden.

Ich glaube da wäre wohl die Fürsorge und Aufsichtspflicht massivst verletzt.
Gut, mit Schulklassen ist das Thema der Aufsicht ja nur wegen der Versicherung/Haftung, aber ja nicht wegen dem Zwang.
Aber bei unter 6 jährigen, denke ich hat das mit der Reife zu tun. Immerhin müssen Kinder sich ja auch im Verkehrsmitteldschungel orientieren/verhalten können.
Wobei das ja eigentlich ja auch manch Erwachsener nicht immer gänzlich zum besten schafft.
Ich jedenfalls würde meine Kinder erst alleine fahren lassen, wenn ich ihnen zuvor das erklärt und gezeigt habe und meine das sie die Reife besitzen und auch manch einer vermeintlichen Gefahr zu trotzen.

Gibt es eigentlich Kurse der Verkehrsunternehmen dazu? Bestimmt doch?
Zitat
Nils
(2) Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres können von der Beförderung ausgeschlossen
werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens das 6.
Lebensjahr vollendet haben
; die Vorschriften des Absatzes (1) bleiben unberührt.

Heisst das tatsächlich im Klartext, dass man 2 Geschwister, der eine 4, der andere 7 "guten Gewissens" aus dem Zug bzw Bus schmeissen darf, falls die alleine Fahren, und sich daneben benehmen?? Ich kann´s mir schwer vorstellen, dass das erlaubt sein soll!

Die Regel ist sicher so gemeint wie von den anderen Usern schon beschrieben. Bei der Formulierung des Paragraphen ist nach den Pressemeldungen der letzten Jahre aber zu befürchten, dass übereifriges DB-Personal den 4-Jährigen mitten auf dem Kartoffelacker aussetzt und den 7-Jährigen weiterfahren lässt.

______

metrobits.org
Zitat
Kate
Gibt es eigentlich Kurse der Verkehrsunternehmen dazu? Bestimmt doch?

HVV-Fahren ist Schulstoff in Hamburg. Da gibt es richtiges Unterrichtsmaterial zu, für Theorie und Praxis.
Zitat
Ingo Lange
Zitat
Kate
Gibt es eigentlich Kurse der Verkehrsunternehmen dazu? Bestimmt doch?

HVV-Fahren ist Schulstoff in Hamburg.
Seit wann und in welchen Schuljahren? Als ich noch in die Grundschule und später ins Gymnasium ging, da war der HVV kein Schulstoff.

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
Zitat
Ringbahn
Zitat
Ingo Lange
Zitat
Kate
Gibt es eigentlich Kurse der Verkehrsunternehmen dazu? Bestimmt doch?

HVV-Fahren ist Schulstoff in Hamburg.
Seit wann und in welchen Schuljahren? Als ich noch in die Grundschule und später ins Gymnasium ging, da war der HVV kein Schulstoff.

Mir liegt eine Mappe mit über 50 Seiten Arbeitsblätter aus 2005 vor. Ich denke, etwa 5. oder 6. Klasse. Kleiner Auszug:

Rund um das Liniennetz U+S
Die Linientafel der U-Bahn
Mit der S-Bahn oden rum und unten durch
Der Weg zur Abo-Karte für Schüler
Der Fahrkartenautomat
Berufe im HVV
So funktioniert ein Ponton
Mit dem Bus in den Landkreisen
usw.
Ich hatte es 2 mal einmal in der 4 und einmal in der 5 Klasse.
In der 4. haben wir es kurz 3 mal 45 min gehabt und haben nur das lesen das Planes gelernt
in de 5. hatten wir eine ganze Projektwoche Verfügung aber die wurde lieber für andren kram benutzt. So das der Unterreicht eigentlich kein Sinn gemacht hat.
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