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HHA: Fahrerunterstützendes Fahren
geschrieben von zurückbleiben-bitte 
Ich meine wir hatten es schon mal, aber die Suche spuckt nichts aus. Deswegen:

[www.mopo.de]

Computer sollen Züge steuern
Geister-U-Bahnen in ganz Hamburg

In Hamburgs U-Bahnen ist der Fahrer bald nur noch für die Fahrgastabfertigung zuständig.
Es ist das Thema dieser Tage: Die Zukunft des Hamburger Nahverkehrs. Parteien streiten über die Stadtbahn, die Handelskammer bringt eine „Metrobahn“ ins Spiel. Deutlich wahrscheinlicher aber: eine „Geister-Bahn“.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.03.2014 08:05 von zurückbleiben-bitte.
Automatische Züge hätte es in Hamburg schon mit dem DT3-LZB seit 1975 gegen können. Auch die DT4 wurden so gebaut dass man die Fahrerkabine ausbauen kann. Ist also nichts neues, es wurde immer wieder gefordert, nur war die Hochbahn dagegen...

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Es ist eigentlich der aktuelle Standard. Derzeit gibt es weltweit bereits 38 U-Bahnsysteme mit fahrerlos verkehrenden Linien, aber unzählige weitere machen genau das: automatische Züge, die trotzdem noch Fahrer in den Kabinen haben.

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metrobits.org
Zitat
zurückbleiben-bitte
Ich meine wir hatten es schon mal, aber die Suche spuckt nichts aus. Deswegen:

[www.mopo.de]

Computer sollen Züge steuern
Geister-U-Bahnen in ganz Hamburg

In Hamburgs U-Bahnen ist der Fahrer bald nur noch für die Fahrgastabfertigung zuständig.
Es ist das Thema dieser Tage: Die Zukunft des Hamburger Nahverkehrs. Parteien streiten über die Stadtbahn, die Handelskammer bringt eine „Metrobahn“ ins Spiel. Deutlich wahrscheinlicher aber: eine „Geister-Bahn“.

1. München: Der Fahrer ist für die Abfertigung und das Geben des Startbefehls zuständig. Den Rest macht der Computer -- das aber setzt voraus, daß das gesamte Netz mit LZB ausgerüstet ist. Das hat Hamburg so nicht. Man weiß zwar, in welchem Abschnitt sich welcher Zug gerade herumtreibt, aber eben nicht metergenau.

2. Metrobahn: Dazu habe ich mich auf der Mopo-Seite ausgelassen.
Eine "Metrobahn" ist in Hamburg gar nicht möglich, denn eine Straßenbahn, die nach BOStrab und StVZO zulassungsfähig sein will, muß bis wenige Zentimeter über Schienenoberkante vollverkleidet sein, was einen massiven Konflikt mit der Stromschiene samt Stromabnehmern ergibt. Solch ein "Metrobahn"-System ist überall dort möglich, wo seit jeher die Stromzuführung der U-Bahn über Oberleitungen erfolgt.

3. Geisterbahn: Die wird es systembedingt nach Hamburger Verhältnissen auch weiterhin nur auf dem DOM geben. Denn dazu müßte das gesamte Hamburger System nahezu vollständig erneuert und elektronisch hochgerüstet werden. Außerdem gibt es (noch) zu viele Fahrzeuge, die auf eine derartige Technik gar nicht oder nur mit sehr hohem finanziellen Aufwand umgerüstet werden können. Oder war man so schlau und hat die aktuell erneuerten DT4-Fahrzeuge mit einer Automatisierungsoption vorgerüstet? Soweit ich weiß, sind werksseitig lediglich die DT4.6 und deren Prototypen DT4.56 dafür vorgerüstet.

Gruß Ingo
Zitat
INW
...

2. Metrobahn: Dazu habe ich mich auf der Mopo-Seite ausgelassen.
Eine "Metrobahn" ist in Hamburg gar nicht möglich, denn eine Straßenbahn, die nach BOStrab und StVZO zulassungsfähig sein will, muß bis wenige Zentimeter über Schienenoberkante vollverkleidet sein, was einen massiven Konflikt mit der Stromschiene samt Stromabnehmern ergibt. Solch ein "Metrobahn"-System ist überall dort möglich, wo seit jeher die Stromzuführung der U-Bahn über Oberleitungen erfolgt.

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Was n Schwachsinn, den Passus musst Du uns mal aus der BOStrab zitieren!
Zitat
2XNF6
Zitat
INW
2. Metrobahn: Dazu habe ich mich auf der Mopo-Seite ausgelassen.
Eine "Metrobahn" ist in Hamburg gar nicht möglich, denn eine Straßenbahn, die nach BOStrab und StVZO zulassungsfähig sein will, muß bis wenige Zentimeter über Schienenoberkante vollverkleidet sein, was einen massiven Konflikt mit der Stromschiene samt Stromabnehmern ergibt.

Was n Schwachsinn, den Passus musst Du uns mal aus der BOStrab zitieren!

Nö, muß ich nicht.
Nach StVZO müssen Kraftfahrzeuge so verkleidet sein, daß durch seitliche Berührungen keine Fußgänger gefährdet oder mitgerissen werden können. Frag mich nicht nach Graf Para, aber das wird einem so in der Fahrschule beigepult -- und deswegen habe ich auch schon mal Ärger wegen einer fehlenden Radkappe bei gleichzeitig überstehenden Radbolzen bekommen.

Gruß Ingo
Zitat
INW
Zitat
2XNF6
Zitat
INW
2. Metrobahn: Dazu habe ich mich auf der Mopo-Seite ausgelassen.
Eine "Metrobahn" ist in Hamburg gar nicht möglich, denn eine Straßenbahn, die nach BOStrab und StVZO zulassungsfähig sein will, muß bis wenige Zentimeter über Schienenoberkante vollverkleidet sein, was einen massiven Konflikt mit der Stromschiene samt Stromabnehmern ergibt.

Was n Schwachsinn, den Passus musst Du uns mal aus der BOStrab zitieren!

Nö, muß ich nicht.
Nach StVZO müssen Kraftfahrzeuge so verkleidet sein, daß durch seitliche Berührungen keine Fußgänger gefährdet oder mitgerissen werden können. Frag mich nicht nach Graf Para, aber das wird einem so in der Fahrschule beigepult -- und deswegen habe ich auch schon mal Ärger wegen einer fehlenden Radkappe bei gleichzeitig überstehenden Radbolzen bekommen.

Und seit wann ist eine Bahn ein Kraftfahrzeug????
Zitat
zurückbleiben-bitte
Und seit wann ist eine Bahn ein Kraftfahrzeug????

Bahnen sind kraftbetriebene Fahrzeuge -- halt mit elektrischem Antrieb und schienengebunden. Daher müssen sie auch mit eisenbahnuntypischen Dingen wie Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein, schließlich sollen ja andere Verkehrsteilnehmer erfahren können, wohin der Vornesitzer zu fahren gedenkt, wenn es nicht geradeaus weitergeht.

Gruß Ingo
INW schreibt -wie so oft- Unsinn.

BOStrab:
[www.wedebruch.de]
Alle Hochflurfahrzeuge sofort stilllegen! INW hat gesprochen!!! *lol* Ach wie herrrrrrlich!!!!!!!!!!!!
INW made my day!!! :-D
Zitat
Moritz Platz
INW schreibt -wie so oft- Unsinn.

BOStrab:
[www.wedebruch.de]

Naja, was der Paragraf 46 mit den Blinkern zu tun haben soll weiß ich nicht, dort geht es um die Fahrgastinformation.

Richtig ist hier der Paragraf 40, der bei Fahrzeugen im Straßenraum tatsächlich eine Einrichtung, die man als Blinker bezeichnen könnte, vorschreibt.
Ich möchte nur mal darauf hinweisen, dass es zusätzlich zu einem Gesetz auch noch Verwaltungsvorschriften gibt, in denen solche Dinge normalerweise genau geregelt sind. Dort müsste mal mal nachschauen... Irgendwer hier Jurist im Forum, der sich damit auskennt, wo man suchen müsste?
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