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Rück- und Rundfahrten
geschrieben von Neu Wulmstorf 
In den Tarifbestimmungen des HVV heißt es unter 2.1:

Mit Einzelkarten sind Rück- und Rundfahrten nicht zulässig. Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Ausgangspunkt auf derselben Strecke, die bei der Hinfahrt benutzt wurde. Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg
zum Ausgangspunkt,
zu einem diesem nahegelegenen Punkt oder
zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt bereits hätte erreicht werden können, führen.

Diese Regelung verhindert, dass man Bahnen, die nicht überall halten, entgegen fahren darf bzw. mit der Bahn über das Ziel hinausschießen darf um dann wieder ein bisschen zurück zu fahren, selbst wenn das die schnellste Verbindung wäre.

Ein zugegebenermaßen sehr extremes Beispiel wäre eine Fahrt von Neugraben nach Stade am Wochenende, sagen wir um 11:55 Uhr. Die schnellste Verbindung ist es um diese Zeit, nach Harburg zu fahren und dort in den Metronom nach Stade umzusteigen. Mit der nächsten direkten Verbindung erreicht man Stade erst eine halbe Stunde später.

Interessanterweise bietet die HVV-App diese Fahrt sogar an für nur einen Einzelfahrschein. Und das bringt mich zu der Frage ob das nicht doch erlaubt ist.

(Wer es nachprüfen will: nicht dieses Wochenende eigeben weil die S-Bahn in Harburg heute nicht fährt.)
Es ist beim HVV nicht zwingend, dass die von ihm für eine Verbindung verkauften Fahrscheine tarifkonform sind. Die App bietet für (fast) komplette Ringrunden auf der U3 eine Einzelkarte Großbereich an.
Zitat
Neu Wulmstorf
Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Ausgangspunkt auf derselben Strecke, die bei der Hinfahrt benutzt wurde. Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg zum Ausgangspunkt, zu einem diesem nahegelegenen Punkt oder zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt bereits hätte erreicht werden können, führen.

Ich kann nicht erkennen, dass die Verbindung Neugraben-S3-Harburg-R50-Stade eine Rund- oder Rückfahrt sein soll. S3 und R50 fahren nicht dieselbe Strecke, also keine Rückfahrt. Stade ist weder der Ausgangspunkt der Fahrt noch in dessen Nähe gelegen und Stade kann auch mit der Hinfahrt nicht erreicht werden. Und wenn es dann noch der verkehrsgünstigste Weg ist: Warum sollte das nicht erlaubt sein?
NVB
Re: Rück- und Rundfahrten
22.06.2014 15:58
Das wird alles nicht so eng gesehen. Kein Kontrolleur beanstandet eine Fahrt von Ohlstedt nach Poppenbüttel über Jungfernstieg, obwohl es eine direkte Buslinie zu einem Bruchteil der Fahrzeit gibt ...
Kann man in der HVV-App nicht sogar nachvollziehen welche für welche Verbindungsanfrage der jeweillige Fahrschein ausgespuckt wurde?
(Kann ich selber leider nich testen, da WP)
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