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AKN: Fahrradmitnahme, Sperrzeiten
geschrieben von Anonymer Benutzer 
Anonymer Benutzer
AKN: Fahrradmitnahme, Sperrzeiten
25.09.2002 07:44
Soweit mir bekannt ist, gibt es im HVV Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme, nämlich morgens bis 9 Uhr und zwischen 16 und 18 Uhr.
Gibt es für die AKN da eine Ausnahmeregelung? Ich finde in den HVZen immer reichlich Fahrräder in den Zügen.
Für die Linie A3 könnte ich das noch verstehen, da die Bahnhöfe meist etwas abseits der Orte liegen und diese Züge nie "proppenvoll" sind. Aber auf A1 und A2 sind die Fahrräder schon störend.

Gruß,
Olaf
Mir ist auch schon aufgefallen, dass trotz Sperrzeit in A1 und A2 Fahrräder mitgenommen worden sind, aber hauptsächlich entgegen der Lastrichtung. Wenn die Fahrzeuge leer sind und sich da kein weiterer Fahrgast beeinträchtigt fühlt, können die AKN-Fahrer dann auch während der HVZ ein Auge zudrücken. Viele AKN-Fahrer haben aber aus verständllichen Gründen auch keine Lust, sich mit während der HVZ Fahrrad mitnehmenden Fahrgästen auseinander zu setzen. Gleicher Effekt ist auch beim Fahrausweisvorzeigen beim Einstieg in den Bus nach 21 Uhr zu beobachten. Ich habe es auch schon in U- und S-Bahn beobachtet, dass seit Abschaffung der Haltestellenwärter trotz HVZ-Sperrzeit Fahrräder mitgenommen worden sind. Als die Haltestellen früher noch mit Abfertigungspersonal besetzt waren, habe ich des öfteren beobachtet, dass Fahrgäste, die während der HVZ mit Fahrrädern eingestiegen waren, vom Haltestellenwärter wieder rausgeholt worden sind. Heute erlebe ich es nur ganz selten, dass ein Zugführer, der auf seinem Monitor während der HVZ Fahrgäste mit Fahrrädern einsteigen sieht, diese zum Aussteigen bittet. Ich habe es nur ein einziges Mal miterlebt, dass ein HHA-Zugführer folgende Ansage gemacht hat, als während der HVZ ein Fahrgast mit Fahrrad in die U-Bahn eingestiegen ist: "Achtung, bis 18 Uhr ist noch Fahrrad-Sperrzeit. Der Herr in der roten Jacke mit dem Fahrrad steigt bitte wieder aus." Und dann noch: "U-Bahnwache, schauen Sie bitte mal im 2. Wagen nach."
Hallo!

An den von Jason genannten Gründen mag tatsächlich etwas dran sein. Aber eine offizielle Ausnahme gibt es bei der AKN nicht (zumindest für die Linien im HVV-Gebiet). Lediglich in den Hafenfähren gibt es keine Sperrzeiten für Fahrräder.

Thorsten.
Und die Sperrzeit beginnt auch erst morgens um 6 Uhr, d. h. vor 6h dürfen Fahrräder durchaus mitgenommen werden. Und wenn man erst mal drin ist mit seinem Fahrrad...
Gerade auf der U3 (Ostabschnitt stadteinwärts) ist es vor 6h permanent sehr voll, weil die U3 da nur im 10-Min.-Takt fährt. Hier stören die Fahrräder oft mehr als zwischen 6 und 7h.
Seit einigen Jahren gibt es außerdem in den Hamburger Sommerferien die Ausnahmeregelung, dass die Sperrzeit komplett aufgehoben ist, was inzwischen allerdings nur noch sehr eingeschränkt aktiv kommuniziert wird, während dies in den ersten 2 Jahren auf allen Bahnhöfen per Aushang bekannt gegeben wurde.
Anonymer Benutzer
Re: Fahrradmitnahme, Sperrzeiten - S-Bahn Kopenhagen
25.09.2002 18:40
Gegen eine Fahrradmitnahme in der HVZ entgegen der Lastrichtung spricht natürlich überhaupt nichts. Bei der S-Bahn Kopenhagen gibt es deshalb auch die Regelung, daß die Züge in der HVZ nur in Lastrichtung (nur im inneren Stadtbereich in beiden Richtungen) gesperrt sind, was auch in einem besonderen Prospekt des Verkehrsverbunds HT durch entsprechende Linienpläne erläutert wird. Übertragen auf Hamburger Verhältnisse könnte man dann folgende Bahnen freigeben :

Früh-HVZ :

U1 Wandsbek Markt -> Walddörfer
U1 Kellinghusenstraße -> Norderstedt Mitte
U2 Barmbek -> Gartenstadt
U2 Schlump -> Niendorf Nord
U3 Berliner Tor -> Mümmelmannsberg
S1/11 Berliner Tor -> Poppenbüttel
S1/11 Altona -> Wedel
S2/21 Berliner Tor -> Aumühle
S3/31 Hammerbrook -> Neugraben
S21/3 Holstenstraße/Altona -> Pinneberg
A1 Eidelstedt -> Kaltenkirchen
A2 Norderstedt Mitte -> Ulzburg Süd
A3 Elmshorn -> Ulzburg Süd

Und in der Spät-HVZ entsprechend umgekehrt.

In den Diesel-/Wechselstrom-S-Bahnen S4, S5, S22, S32, S33 und S34 sollten die Sperrzeiten komplett aufgehoben werden. Diese Züge führen ihr Mehrzweckabteil, das durch entsprechende Gurte etc. gerade für die Fahrradmitnahme ausgerüstet ist, auch in der HVZ mit, also soll man es auch dann nutzen dürfen.
Es steht im DB-Fahrplan "auf HVV-Ausweise Fahrradmitnahme von ... nicht gestattet" oder so; im Umkehrschluss heißt das mit DB-Ausweis (evtl. auch nur mit zusätzlicher Fahrradkarte für 3EURO) ist die Fahrradmitnahme erlaubt! Das geht natürlich nur in der S-Bahn bzw. DB-Regio sowie der AKN.
Anonymer Benutzer
Re: Fahrradmitnahme, Sperrzeiten
01.10.2002 17:16
Es bleibt allerdings die Frage, ob die Kombination Fahrgast mit HVV-Karte und Fahrrad mit DB-Karte zulässig ist oder ob nicht auch der Fahrgast dann eine DB-Karte haben muß.
Umgekehrt! Person DB-Karte, Fahrrad HVV-Karte (also keine).
Ziminset Person + Fahrrad DB-Karte hatte auch bei einer Fahrkartenkontrolle in der S1 schon Bestand (natürlich übernehme ich keine Gewähr für Nachahmer).
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