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Gehalt Zugfahrer bei der Hamburger Hochbahn
geschrieben von tilo.j 
Zitat
Svenson
Du darfst die Zulagen nicht vergessen die machen auch einiges aus. Und die sind Steuerfrei !!!!

Schon klar, ich meinte ja auch das Anfangsgehalt der Busfahrer ohne Zulagen.
Nachtzulage und Sonntags-/Feiertagszulage sind steuerfrei. (obwohl ich auch schon gehört habe, daß diese Zulagen mittelfristig auch zu versteuern sind...
Zitat
STZ-SL
Aber wenn wir schon mal dabei sind.
Was bekommt denn ein S-Bahn Lokführer???
Muß jetzt nicht auf den Euro genau sein, aber bekommt er viel mehr oder gar weniger???

Moin
Hier ein interessanter Link: Lokführer im LfTv

Die meisten Lokführer fallen unter LF 5. Einen Unterschied zwischen einem "S-Bahn Lokführer" in HH und einem "Strecken Lokführer" gibt es nicht,
da alle Lokführer der S-Bahn den "Großen" Führerschein Klasse 3 haben müssen, aufrund der Strecke Neugraben <-> Stade.

MfG
Zitat
Andrako
Zitat
Svenson
- Anfangsvergütung 2046,- €


Seit über 20 Jahren war ich fest der Annahme, ein Zugfahrer bei der Hochbahn würde deutlich mehr verdienen, als ein Busfahrer bei der Hochbahn.
Wenn die Höhe der Anfangsvergütung korrekt ist, liegt sogar ein Busfahrer bei einer Hochbahn-Tochter darüber.
Das hätte ich nun nicht gedacht.....
Was "bekommen" denn Busfahrer und Busfahrer von Hochbahn Töchtern (z.B. SBG, Jasper etc.)??
ich habe extra "bekommen" geschrieben weil ich der meinung bin, das man egal ob Hochbahn,S-Bahn oder deren Töchtergesellschaften mehr "verdient" als auf der Abrechnung steht.
Zitat
STZ-SL
Was bekommt denn ein S-Bahn Lokführer???
Muß jetzt nicht auf den Euro genau sein, aber bekommt er viel mehr oder gar weniger???

Ich denke da kann man offen drüber reden.
Quelle: www.gdl.de:
Stand leider 2010, die neuen Tabellen sind noch nicht online.

1. Grundentgelt brutto monatlich:

Streckenlokführer (LF5) nach Berufserfahrung:
bis 5 Jahre 2.295 €
5 bis 9 Jahre 2.439 €
10 bis 14 Jahre 2.559 €
15 bis 19 Jahre 2.657 €
20 bis 24 Jahre 2.729 €
ab 25 Jahre 2.775 €

2. Zulagen monatlich:
Nachtzulage, Schichtzulage, Sonntagszulage, Feiertagszulage, Fahrentschädigung und Verpflegungspauschale, insgesamt durchschnittlich 350€ (+- 100€ je nach Monat, außer der Fahrentschädigung alles steuerfrei).

3. Weihnachtsgeld 1/2 Monatsgehalt

4. Kein Urlaubsgeld

Grüße
Vornesitzer



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.08.2011 03:14 von Vornesitzer.
In Grossbritannien ist es total normal das Gehaltsangaben Teil der Jobanzeige sind. Und wird die Stelle nach einem bestimmten Tarifvertrag bezahlt bestimmt findet sich die Tarifstufe in der Stellenbeschreibung. Ich finde das ganz prima, da weis ich immer woran ich bin.
Moin, ich hab mal eine frage... wäre es möglich wenn man als Lokführer arbeitet zu sagen ich kann/möchte den Samstag nicht arbeiten ?
Zitat
DT-Merkenstraße
Moin, ich hab mal eine frage... wäre es möglich wenn man als Lokführer arbeitet zu sagen ich kann/möchte den Samstag nicht arbeiten ?

Siehe hier:
Stellenangebot der Hochbahn (Busfahrer)

Da steht "Bereitschaft zur Schicht- und Wochenendarbeit"
Sinngemäß stand das auch bei den Angeboten zum Zugfahrer.

...ich mein, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man zu sowas bereit ist, wenn man diesen Job machen möchte.

Viele Grüße
Marcus
--

Viele Grüße
Marcus



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.06.2012 01:25 von Netzspinne.
Zitat
DT-Merkenstraße
Moin, ich hab mal eine frage... wäre es möglich wenn man als Lokführer arbeitet zu sagen ich kann/möchte den Samstag nicht arbeiten ?

Wer weiß, wenn du regelmäßig Sonntags- und Feiertagsschichten übernimmst, ließe sich vielleicht sowas aushandeln - aber in den Vertrag bekommt man diese Klausel mit Sicherheit nicht, so eine Regelung wäre dann allein auf Kulanzbasis.
Moin, ich hab mal eine frage... wäre es möglich wenn man als Lokführer arbeitet zu sagen ich kann/möchte den Samstag nicht arbeiten ?

Du machst Witze oder?

Wenn man Familie hat kann man da vielleicht (Wissen tu ich´s nicht) das eine oder andere aushandeln, aber wenn man alleinstehend ist kommt man da nicht drum herum.
Ich kenne einige Lokführer bei der S-Bahn und die haben auch am Samstag um 2 Uhr nachts Dienstbeginn und fahren dann gute 10 Stunden ihren Zug durch die Stadt.

Man kommt bei so einem Beruf nicht um "blöde" Arbeitszeite herum, dass sollte aber jedem klar sein, der sein Berufsleben in diese Richtung führen will...
Hey das war doch nur eine frage ;) Ich habe gedacht-fragt= Ihr habt geantwortet
Zitat
HOCHBAHN-Fan
...dann gute 10 Stunden ihren Zug durch die Stadt....

Darf man nicht nur max 8 Stunden?
Zitat
cedric30003
Zitat
HOCHBAHN-Fan
...dann gute 10 Stunden ihren Zug durch die Stadt....

Darf man nicht nur max 8 Stunden?

Plus Pausen und Wendezeiten* kommt man da schnell auf 10 Stunden.

*damit meine ich die Zeiten zum Umlaufen an den Endstationen, die ja nicht auf die Fahrzeit angerechnet werden, dennoch aber als Arbeitszeit vergütet werden.

Gruß Ingo
Unser liebes Arbeitszeitgesetz sagt folgendes:

Zitat

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

D.h. wenn im Grundsatz eine 5-Tagewoche gilt, kann problemlos bis zu 10 Stunden gearbeitet werden, da auch der Samstag ein Werktag ist und somit im Schnitt über die Werktage wieder die 8 Stunden erreicht werden.

Zur Arbeitszeit kommen noch die Pausen hinzu, so dass die Anwesenheitszeit des Arbeitnehmers (Schichtdauer) noch deutlich über 10 Stunden liegen kann.
Zitat
M2204
Unser liebes Arbeitszeitgesetz sagt folgendes:

Zitat

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

D.h. wenn im Grundsatz eine 5-Tagewoche gilt, kann problemlos bis zu 10 Stunden gearbeitet werden, da auch der Samstag ein Werktag ist und somit im Schnitt über die Werktage wieder die 8 Stunden erreicht werden.

Zur Arbeitszeit kommen noch die Pausen hinzu, so dass die Anwesenheitszeit des Arbeitnehmers (Schichtdauer) noch deutlich über 10 Stunden liegen kann.


Weiß jemand wieviele Arbeitstage die Woche für Zugfahrer und Busfahrer hat? Denn: Ein Arbeitnehmer kann zwar 6 Tage pro Woche arbeiten, ist aber eine 5-Tage-Woche arbeitsvertraglich vereinbart, lässt sich die Zeit nicht auf den 6. Tag kumulieren. Vielmehr wird ein Durchschnitt aus allen Arbeitstagen gebildet (hierzu zählen auch freie Tage zum Stundenabbau). Bei einer vereinbarten 5er Woche schaut man sich also 24 x 5 Tage an, zieht Urlaubs- und Krankheitstage ab, und bildet dann einen Durchschnitt, der 8 Stunden nicht überschreiten darf.

Ist eine 6-Tage-Woche vereinbart gilt das gleiche Beispiel mit 24 x 6 Tagen.

Mein Arbeitsvertrag (nicht im ÖPNV) sieht zum Beispiel konkret Montag-Freitag vor, d.h. ich darf an diesen Tagen im Schnitt max. 8 Stunden arbeiten. Alles darüber hinaus, einschließlich Wochenende und Feiertage sind bei mir automatisch Mehrarbeit.
Zitat
BruceMcLaren
Weiß jemand wieviele Arbeitstage die Woche für Zugfahrer und Busfahrer hat?

Darf ich mal meine Verwunderung darüber ausdrücken, welche Diskussionen hier geführt werden? Da erfragen potentielle Bewerber ihre Rechte, die sie nach Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag ggf. einfordern können. Da werden in diesem Zusammenhang Arbeitszeitgesetze zitiert und hochgerechnet und ab wann man den AG ans Bein pissen kann.

Ihr könnt sicher sein, dass die Hochbahn als AG die Arbeitnehmerschutzgesetze einhält. Ansonsten finden Bewerber in den Stellenausschreibungen Hinweise auf "Schichtdienst" "Wochenendarbeit". Entsprechend ist auch der Arbeitsvertrag, den man unterschreibt, wenn man denn eingestellt wird.

Die Frage, ob man denn sonnabends arbeiten muss, kann man gerne stellen, allerdings wird man dann mit ziemlicher Sicherheit nicht feststellen, was in einem Arbeitsvertrag der Hochbahn geschrieben ist.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Zitat
BruceMcLaren
Weiß jemand wieviele Arbeitstage die Woche für Zugfahrer und Busfahrer hat? Denn: Ein Arbeitnehmer kann zwar 6 Tage pro Woche arbeiten, ist aber eine 5-Tage-Woche arbeitsvertraglich vereinbart, lässt sich die Zeit nicht auf den 6. Tag kumulieren. Vielmehr wird ein Durchschnitt aus allen Arbeitstagen gebildet (hierzu zählen auch freie Tage zum Stundenabbau). Bei einer vereinbarten 5er Woche schaut man sich also 24 x 5 Tage an, zieht Urlaubs- und Krankheitstage ab, und bildet dann einen Durchschnitt, der 8 Stunden nicht überschreiten darf.

Ist eine 6-Tage-Woche vereinbart gilt das gleiche Beispiel mit 24 x 6 Tagen.

Kompliziert. Man muss grundsätzlich trennen einerseits zwischen den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes bzw. bei Busfahrern auch denen der Fahrpersonalverordnung (basiert zwischenzeitlich auf EU-Vorgaben) und andererseits den tarifvertraglichen, betrieblichen oder sogar arbeitsvertraglichen Regelungen. Krankheits- und Urlaubstage zählen im Übrigen in der Berechnung genauso als hätte man gearbeitet. Man kann also Krankheitstage nicht zum Erreichen der durchschnittlich zulässigen Arbeitszeit einschieben.

Die Gesetze und Verordnungen sind also in jedem Fall einzuhalten. Nichtsdestotrotz können Arbeitnehmer natürlich durch ergänzende Regelungen (Tarifvertrag etc.) besser gestellt werden.

Die Zahl der Arbeitstage für Zug- und Busfahrer hängt im Wesentlichen vom sog. Dienstschnitt ab, d.h. "wie viel bezahlte Zeit enthält ein Dienst im Mittel?". Wenn dieser Schnitt bei einer 40-Stundenwoche genau 8 Stunden beträgt, hat der Mitarbeiter eine 5-Tagewoche. Ist der Schnitt geringer, muss der Mitarbeiter öfter kommen, um sein Arbeitszeitsoll voll zu bekommen, kann also z.B. eine 5,5-Tagewoche haben oder auch nur eine 4,5-Tage-Woche, wenn er pro Dienst im Mittel länger arbeitet. Dies kann bei jedem Betrieb anders sein. Wie es die Hochbahn handhabt, müssten unsere internen Experten preisgeben ;-).

Zusammengefasst: Aus gesetzlicher Sicht kann man jede Woche 48 Stunden arbeiten. Besondere Berücksichtigung finden die Sonntage, indem eine Mindestanzahl freier Sonntage pro Jahr definiert ist und Arbeit an Sonntagen durch einen zeitnahen Ersatzruhetag ausgeglichen werden muss. Außerdem sind Arbeiten an Sonntagen sowieso nur in Ausnahmefällen zugelassen, denn:

Zitat
ArbZG
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

Ausnahmen gibt es natürlich, wie wir jeden Sonntag beobachten können ...

Zitat
BruceMcLaren
Mein Arbeitsvertrag (nicht im ÖPNV) sieht zum Beispiel konkret Montag-Freitag vor, d.h. ich darf an diesen Tagen im Schnitt max. 8 Stunden arbeiten. Alles darüber hinaus, einschließlich Wochenende und Feiertage sind bei mir automatisch Mehrarbeit.

Das ist genau eine persönliche Regelung für Dich. Der Ausgleichszeitraum für die 8 Stunden im Mittel oder zum Ausgleich des Arbeitszeitkontos kann auch völlig anders gestaltet sein, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Hallo Jan,

aus einem Beispiel für eine Samstags-Schickht kam ja die Frage mit den 8 bzw. Stunden auf. Darauf zitierte jemand jemand das entsprechende Gesetz, zwei weitere Leute (auch ich) haben dies dann interpretiert.

Ich fragte nach der Anzahl der Wochenarbeitstage, da dies für meine Interpretation eine Rolle spielt.

Viele Grüße

BruceML
Zitat
Jan Borchers
Da werden in diesem Zusammenhang Arbeitszeitgesetze zitiert und hochgerechnet und ab wann man den AG ans Bein pissen kann.

Äh, wo wollte jemand jemandem ans Bein pissen? Waren die Fragen nicht eher allgemeiner Natur? Ich hatte nicht den Eindruck, dass sich hier jemand für eine Schlammschlacht mit seinem AG rüsten möchte.

Zitat
Jan Borchers
Ihr könnt sicher sein, dass die Hochbahn als AG die Arbeitnehmerschutzgesetze einhält.

Das hat ja auch niemand unterstellt, dass die Hochbahn hier irgendwo gesetzwidrig handelt. Ausgeschlossen ist das natürlich dennoch nicht, denn auch im kommunalen ÖPNV gab es in den letzten Jahren mehrere Fälle, bei denen Unternehmen die Regelungen etwas großzügig interpretiert haben. Außerdem gab es in den letzten Jahren einige arbeitnehmerfreundliche Urteile mit ÖPNV-Bezug, die sicher in der täglichen Betriebspraxis noch nicht überall Einzug gehalte haben. Aber darum sollte es ja hier nicht gehen und wurde m.E. auch nirgends der Hochbahn unterstellt. Oder habe ich die Stelle übersehen?
Zitat
M2204
Äh, wo wollte jemand jemandem ans Bein pissen? Waren die Fragen nicht eher allgemeiner Natur? Ich hatte nicht den Eindruck, dass sich hier jemand für eine Schlammschlacht mit seinem AG rüsten möchte.

Es geht hier Fragen rund um die Einstellung in einem Unternehmen. Wenn ich das speziell hier so durchlese - dann kratze ich mich am Kopf, was das alles mit dem Thema zu tun hat.

Von mir auch auch anders: Bitte diskutiert doch themengerecht!

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
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