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HOCHBAHN sucht Zugfahrer
geschrieben von 2XNF6 
Zitat
BussHamburg001
Bitte einmal dazu Folgendes lesen:
[www.datenschutzbeauftragter-info.de]

Die Rechtslage ist etwas komplizierter. Dennoch kann ich als Bewerber_in im Bewerbungsgespräch bzw. schriftlich vorab erfragen, welchen Sinn ein Besitz eines FS für das Unternehmen hat. Ein seriöses Unternehmen versteht das und beantwortet eine solche Anfrage vorab.

Gelesen. Uuund?

Das hat mit dem was ich schrieb nun wirklich nichts zu tun. In dem beschriebenen Fall geht es um die Frage ob ein Arbeitgeber den Führerschein einsehen darf wenn ein Arbeitnehmer dienstlich Auto fährt. Bei meinem Kommentar geht es darum dass ein Arbeitgeber nicht ohne Grund einen Führerscheinbesitz verlangen kann, und was wohl bei Zugfahrern gute Gründe sein könnten.

Das in jedem Fall wenn ein Arbeitnehmer dienstlich fahren muss, oder aus zwingenden Gründen mit dem Auto zum Arbeitsplatz fahren muss, selbstverständlich ein Führerschein verlangt werden kann, und Führerscheinverlust zur Kündigung führen kann (und der Arbeitgeber Führerscheinbesitz nachprüfen darf), ist selbstverständlich und würde ich auch nie bestreiten.

Das mit dem vorher fragen ist natürlich so eine Sache, da sowas die Chance auf den Job wohl nicht unbedingt erhöht. Andererseits ist sowas einfach verschweigen (oder falsche Angaben machen) um dann darauf hinzuweisen dass der Arbeitgeber einen Führerschein nicht verlangen darf auch nicht gerade ein guter Anfang in einem neuen Job.

Aber bei der Hochbahn würde ich sowieso mal darauf tippen das deren Verträge koscher sind und dass es gute Gründe gibt auf einen Führerschein zu bestehen, z.B. weil Zugführer an verschiedenen Abstellanlagen anfangen müssen. (Frage: Ist das so bei der Hochbahn?)
Zitat
Stefan12
Zitat
christian schmidt
Irgendwas zu verlangen dass in keinen glaubhaften Zusammenhang mit der Job steht ist sittenwidrig. Wenn die Arbeit an mehreren Standorten beginnen kann die nicht unbedingt nahe beinander liegen ist der Grund offensichtlich. (ÖPNV ist ja hier keine alternative.) Bei mehreren Standorten von denen aber nur einer der normale Arbeitsplatz ist, kann ich auch eine Regelung wie 'Führerschein von Vorteil' (d.h. es ist nicht unbedingt nötig kann aber bei der Wahl zwischen Bewernern den Ausschlag geben) verstehen. Aber bei Ein-Betriebshof-Unternehmen würde ich so eine Bedingung als problematisch sehen....

In welcher Welt lebst du denn?

As it is, im Königreich (Vereinigtes, nicht bei Jork). Aber auch hier in einem Land in dem die Vertragsfreiheit im allgemeinen deutlich geringer durch Gesetze eingeengt ist als in Deutschland, gilt das Arbeitsverträge nicht unnötig diskriminieren dürfen.

Zitat
Stefan12
Wenn ich als Arbeitgeber, es mir aussuchen kann, nehme ich lieber einen Berwerber mit FÜhrerschein.
Denn kann ich flexiebler reagieren und und muss nicht auf solche "Kleinigkeiten" reagieren.
Denn spare ich mir auch das Taxi für den Mitarbeiter.

Sehr witzig, aber 100% falsch. Als Arbeitgeber kann ich mir nicht aussuchen lieber Berwerber mit Führerschein einzustellen oder lieber Bewerber mit blonden Haaren einzustellen oder lieber Bewerber unter 50 Jahren einzustellen ausser es liegen nachvollziehbare Gründe vor.

Schau mal z.B. hier im Beispiel nach – das gilt Analog sicher auch für die Einstellung und für Zugfahrer: Kann ein Arbeitnehmer auch auf andere Weise die Orte des Arbeitsplatzeinsatzes erreichen, ist ein fehlender Führerschein keine rechtfertigung.
Zitat
christian schmidt
Aber bei der Hochbahn würde ich sowieso mal darauf tippen das deren Verträge koscher sind und dass es gute Gründe gibt auf einen Führerschein zu bestehen, z.B. weil Zugführer an verschiedenen Abstellanlagen anfangen müssen. (Frage: Ist das so bei der Hochbahn?)

Ich werde nun nicht die Regularien der Dienstschichten hier erläutern, da ist das hier ganz sicher der falsche Ort, aber die HOCHBAHN verfügt über Dienstfahrzeuge für den mobilen Einsatz, die ggf. auch Betriebsdienstlern gefahren werden können/müssen (Weichenstörung/Schneeräumung etc.). Da alle Betriebsdienstler im mobilen Betrieb anfangen, ist es auch nicht so unwahrscheinlich, dass ein solcher Einsatz passieren könnte.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Reicht denn der Besitz des Führerscheins aus oder ist eine individuelle Motorisierung zwingend erforderlich? Sprich: Geht es nur darum, dass man innerhalb eines Dienstes ein Auto führen kann oder geht es darum, dass einige Dienstbeginn-/-schlussorte mit dem ÖPNV nicht erreichbar sind? Wird z. B. Rücksicht darauf genommen, dass man, soll man einen Dienst auf der U1 in Großhansdorf starten, nicht vor Ankunft des ersten Fahrgastzuges seinen eigenen Dienst beginnen muss?

Vor langer Zeit zeigte mir ein HOCHBAHNer mal ein Heft, ich glaube im rosa Umschlag, wo Linien mit verlässlichen Fahrzeiten veröffentlicht waren, damit eben ein Zugfahrer auch ohne eigene Motorisierung nach Großhansdorf kommt. Gibt es sowas noch?

Viele Grüße
Alexander
Zitat
Alexander Lehmann
Wird z. B. Rücksicht darauf genommen, dass man, soll man einen Dienst auf der U1 in Großhansdorf starten, nicht vor Ankunft des ersten Fahrgastzuges seinen eigenen Dienst beginnen muss?

Wenn das Dein geographischer Bereich ist (jeder ist einem Bereich zugeordnet), dann musst Du natürlich auch mal den ersten von dort fahren und da ist es dann schlecht mit "dem ersten hochfahren".

Zitat
Alexander Lehmann
Vor langer Zeit zeigte mir ein HOCHBAHNer mal ein Heft, ich glaube im rosa Umschlag, wo Linien mit verlässlichen Fahrzeiten veröffentlicht waren, damit eben ein Zugfahrer auch ohne eigene Motorisierung nach Großhansdorf kommt. Gibt es sowas noch?

Ja, für den U-Bahnbereich sind die Linien im groben entlang der U-Bahnstrecken ausgerichtet, sowie zu den Busbetriebshöfen. Wer diese Linienführungen zu Fuß oder mit Nachtbussen erreichen kann, kann ohne Auto auskommen. Ich selbst bin von 1993 bis 2004 ohne Auto gut ausgekommen.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
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