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Raue Sitten beim Metronom
geschrieben von Neu Wulmstorf 
Zitat
Jan Gnoth

Gültig ab 9 Uhr = Gültig für Züge/Busse, die planmäßig nach 9 Uhr fahren.
Willst Du es nicht begreifen? Dem Kunden wird 9:00 kommuniziert ohne Einschränkung. Die Einschränkung durch "Planmäßigkeit" steht vielleicht irgendwo versteckt in den Beförderungsbedingungen. Ob so eine versteckte Geschäftsbedingung rechtlich haltbar ist, ist dann noch sehr die Frage.

Dazu zwei Aspekte, die beide nicht in der Verantwortung des Kunden sind: Das Verkehrsunternehmen kann
1) Verspätungen vermeiden
2) weniger kleinkariert reagieren.
Beides trüge dazu bei, den öffentlichen Verkehr wieder ein wenig attraktiver zu machen, statt ihn als Spielfeld betriebsblinden Bonzen zu überlassen.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.01.2014 21:05 von histor.
Die HOCHBAHN schrieb mir mal bei einer ähnlichen Anfrage:

[...]Ob der Zug planmäßig abfährt ist irrelevant, da das Betreten des Fahrkartenpflichtigen Bereichs maßgeblich ist.[...]
Zitat
Lost Crusader 42
Die Oma mit der 9-Uhr-Karte zu Genüge durchgekaut - da gibt es für beide Meinungen gute und weniger gute Argumente, letzten Endes zählen aber die AGB des Verkehrsunternehmens bzw. -verbundes, egal wie gut die Argumente sind.
Falsch. Letztendlich zählt, ob der Richter die Regelungen, die versucht werden, per AGB zu vereinbaren, rechtlich haltbar sind.

Davon mal abgesehen, dass eine solche harte Regelung m.E. komplett schwachsinnig ist.
Zitat
cedric30003
Die HOCHBAHN schrieb mir mal bei einer ähnlichen Anfrage:

[...]Ob der Zug planmäßig abfährt ist irrelevant, da das Betreten des Fahrkartenpflichtigen Bereichs maßgeblich ist.[...]
Hatten wir ja neulich die Diskussion - auch da gab es verschiedene Meinungen. Und nicht wenige waren der Ansicht, dass man einen 9-Uhr-Zug schon erreichen können muss und die Regelung überraschend (und damit nichtig) sein dürfte.

Im Übrigen frage ich mich auch hier, warum die Hochbahn (oder zumindest ein Mitarbeiter) meint, so eine kunenunfreundliche Regelung umsetzen zu wollen.

Und: Es gibt auch schienenverkehrsmittel und Bahnhöfe ohne fahrkartenpflichtigen Bereich. :-)
Zitat
LH
Falsch. Letztendlich zählt, ob der Richter die Regelungen, die versucht werden, per AGB zu vereinbaren, rechtlich haltbar sind.

Davon mal abgesehen, dass eine solche harte Regelung m.E. komplett schwachsinnig ist.
Selbstverständlich, wobei natürlich ohne Kläger kein Richter...
Ich wollte nur dezent darauf zielen, dass wir die Oma schon mal hatten und der Grund für diesen Thread ein anderer ist (sonst übernimmt die IMHO durchaus auch diskussionswürdige "9-Uhr-Oma" wieder den Thread).



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.01.2014 23:20 von Lost Crusader 42.
Zitat
LH
Zitat
cedric30003
Die HOCHBAHN schrieb mir mal bei einer ähnlichen Anfrage:[...]

Und: Es gibt auch schienenverkehrsmittel und Bahnhöfe ohne fahrkartenpflichtigen Bereich. :-)

...aber nicht im hochbahneigenen Netz.
Und um die ging es in diesem speziellen von cedric geschilderten Fall.

Gruß Ingo
Zitat
LH
[...]
Und: Es gibt auch schienenverkehrsmittel und Bahnhöfe ohne fahrkartenpflichtigen Bereich. :-)

Beim Bus & bei S-Bahn etc. beginnt dieser Bereich halt erst an der Türschwelle.
Zitat
Neu Wulmstorf
Juristisch hat sich Metronom in beiden Fällen korrekt verhalten.
Möglicherweise.
Zitat
Neu Wulmstorf
Aber es hat dem aus Steuermitteln finanzierten ÖPNV geschadet.
Und deshalb geht es alle an!
Zitat
Heiko T.
Wenn die Frau erst ab 9 Uhr wissentlich mitfahren darf und der nächste Zug eigentlich, den sie nehmen darf, erst 21 Minuten später fährt, dann kann sie diesen Zug laut Fahrplan nicht benutzen. Dann wird man sich auch die Frage stellen dürfen, warum diese Person dann um diese Uhrzeit schon am Bahnsteig steht...
Vielleicht kannte sie den Fahrplan nicht auswendig?
Zitat
Heiko T.
Es ist doch mehr als dreist annehmen zu können, das ich einfach mal auf dem Bahnsteig stelle und mal abwarte, ob der Zug nicht Verspätung hat...
Es ist doch mehr als dreist annehmen zu können, daß
jeder Fahrgast sich vor Fahrtantritt über den exakten Wortlaut der AGB informiert.
Zitat
Heiko T.
Eine 1. Klasse gab es auch Jahrzehnte lang bei der S-Bahn Hamburg und selbst da ist man bei Kontrollen so vorgegangen, das man Fahrgäste im 1. Klasse Abteil abkassiert hat.
Diese 1. Klasse war schon von außen mit UIC-Streifen
und ,,1'' gekennzeichnet, im übrigen war weder ein Abteilwechsel vom 472 in den 473 (versehentlich) durchführbar, noch ein Abteilwechsel vom 473 in den 472 (als Alternative zum Abkassieren).
Hallo "Fette Beufe",

Ich kann leider mit drn Bemerkhngen nichts anfangen.

Ob die Dame es nun wusste oder nicht, das kann hier nun niemand beantworten.
Wenn die Bahn pünktlich gefahren wäre, dann wäre es nun auch kein Thema mehr.
Wenn sie es wusste und nicht das erste mal mit der Bahn fährt, dann sollte man es eigentlich besser wissen.
Wenn ich eine Karte besitze, die erst ab 9 Uhr gültig ist, dann sollte man sich schon vorher informieren, ob ich so etwas darf, oder nicht. Ich hätte mich dann vorher informiert, auch wenn dieser Zug, den ich nach dem Fahrplan nicht hätte nehmen dürften, dann weg gewesen wâre. Somit sollte man sich schon einen Zug raussuchen, wenn ich schon so eine Begrenzung habe. Ich kann nicht verlangen, das ich nun ein Schriftstück mitbekomme, wo alle Fahrten aufgelistet sind, die ich dann nicht nehmen dürfte, somit liegt es doch allein am Fahrgast.
Das man mun bei der S-Bahn nicht von einenm Abteil zum anderen wechseln konnte, ist mir schon bekannt gewesen, ändert aber nichts daran, das dort auch viele gewesen sind, die dort nichts zu suchen hatten.
Und auch im Metronom kann man klar und deutlich die Unterschiede erkennen, auch im Innenraum!
Wenn das die Leute nicht erkennen konnen, oder denen es es so etwas von egal ist, dann grenzt es eigentlich an ein Wunder, das man zum Ziel gelangt.
In den allermeisten Fällen liegt das Problem doch beim Fahrgast und nicht beim VU.
Ist doch das gleiche, das Fahrgäste es einfach nicht raffen den Türbereich freizuhalten, weil sich sonst die automatischen Türen nicht schließen.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.01.2014 10:53 von Heiko T..
Zitat
Heiko T.
(...)
Wenn sie es wusste und nicht das erste mal mit der Bahn fährt, dann sollte man es eigentlich besser wissen.
Wenn ich eine Karte besitze, die erst ab 9 Uhr gültig ist, dann sollte man sich schon vorher informieren, ob ich so etwas darf, oder nicht.(...)
Die Karte ist ab 9:00 gültig. Das ist die Geschäftsgrundlage des Kunden. Welche Züge dann ab 9:00 fahren ist allein Sache des Verkehrsunternehmens. Wenn denn der Zug um 8:55 verspätet um 9:05 fährt, hat das Verkehrsunternehmen so gesehen Pech gehabt, dass der Zug durch die 9:00-Leute eben voller wird. Ansonsten muss die "Fahrplanbindung" der 9:00-Karten viel deutlicher kommuniziert werden, um vor einem Gericht Bestand zu haben (meine persönliche Einschätzung nach entsprechenden Urteilen zu Geschäftsbedingungen in der Vergangenheit). Kann allerdings auch anders kommen - denn "auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand". Wissen wird man dies also erst, wenn eine entsprechende Gerichtsentscheidung vorliegt. Im konkreten Fall würde ich es darauf ankommen lassen.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Hallo Horst,

bitte die HVV Tarifbestimmungen Abschnitt B 1.2 beachten.

Es gilt immer das was in den Verträgen steht.

Zu allem anderen habe ich bereits was geschrieben.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Du gehst "auch" von diesen Satz aus Jan:

B 1.2
Für die tageszeitlichen Gültigkeiten sind die Fahrplanangaben maßgebend.
Zitat
Heiko T.
Du gehst "auch" von diesen Satz aus Jan:

B 1.2
Für die tageszeitlichen Gültigkeiten sind die Fahrplanangaben maßgebend.

Sicher. Während hier munter ohne jede Quellen philisophiert wird, ist die Quellenlage eindeutig. Schade, dass hier Fakten nicht zählen. Man mag es gut finden oder nicht, aber das sind gültige Vertragsbestandteile.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Ich hatte selbst den anderen Thred nicht gelesen gehabt...
Und woher soll ich wissen, ob dieser Zug verspätet ist?

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Zitat
Der Hanseat
Und woher soll ich wissen, ob dieser Zug verspätet ist?

Die erwähnten Ausführungen hier: [www.bahninfo-forum.de]

Dort ist alles gesagt und da könnt Ihr Euch noch so flexibel um die Laterne wickeln.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Wenn der nächste erst 19 Min. später kommt, dann wird der sicher nicht 13 Min. früher erscheinen....
Und dann gibt es noch Fahrpläne zum nachlesen oder zu VORlesen, wann die kommen bzw. abfahren.
Bei der Bahn steht es doch dran zB beim ME am ZZA gibt es dann einen schönen weißen Lauftext auf weißem Grund wo das drin steht.
Davonmal ganz ab wird bei der Bahn sowieso immer die planmäßige Abfahrstzeit angezeigt.
Bei der U-Bahn steht dann auf der Anzeige "verspätet". Bei der S-Bahn weiß ich es nicht.
Im Bus sollte dann der Fahrer darauf hinweisen. (Ob es den Fahrer interessiert sei mal dahingestellt)
Zitat
Jan Borchers
Zitat
Der Hanseat
Und woher soll ich wissen, ob dieser Zug verspätet ist?

Die erwähnten Ausführungen hier: [www.bahninfo-forum.de]

Dort ist alles gesagt und da könnt Ihr Euch noch so flexibel um die Laterne wickeln.

Und by the way, vergleichbare Passagen wie beim HVV B1.2 wird es auch in den anderen Tarifen geben - seit Jahren gibt es bei der DB immer wieder Streitfälle um Länderticket-Fahrten, die um 8.59 beginnen etc. und ggf. Verpätungsfällen. Da ist der Tenor noch restriktiver und schon oft politisch ausgefochten worden (geforderte Fahrplanänderungen etc.).

Dieser Passus dürfte bundesweit zu finden sein, wer Langeweile hat, kann sich ja auf die Suche machen.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.01.2014 19:00 von Jan Borchers.
Dieses Thema wurde beendet.