Re: Raue Sitten beim Metronom 01.01.2014 21:04 |
Willst Du es nicht begreifen? Dem Kunden wird 9:00 kommuniziert ohne Einschränkung. Die Einschränkung durch "Planmäßigkeit" steht vielleicht irgendwo versteckt in den Beförderungsbedingungen. Ob so eine versteckte Geschäftsbedingung rechtlich haltbar ist, ist dann noch sehr die Frage.Zitat
Jan Gnoth
Gültig ab 9 Uhr = Gültig für Züge/Busse, die planmäßig nach 9 Uhr fahren.
Re: Raue Sitten beim Metronom 01.01.2014 21:10 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 01.01.2014 21:25 |
Falsch. Letztendlich zählt, ob der Richter die Regelungen, die versucht werden, per AGB zu vereinbaren, rechtlich haltbar sind.Zitat
Lost Crusader 42
Die Oma mit der 9-Uhr-Karte zu Genüge durchgekaut - da gibt es für beide Meinungen gute und weniger gute Argumente, letzten Endes zählen aber die AGB des Verkehrsunternehmens bzw. -verbundes, egal wie gut die Argumente sind.
Re: Raue Sitten beim Metronom 01.01.2014 21:28 |
Hatten wir ja neulich die Diskussion - auch da gab es verschiedene Meinungen. Und nicht wenige waren der Ansicht, dass man einen 9-Uhr-Zug schon erreichen können muss und die Regelung überraschend (und damit nichtig) sein dürfte.Zitat
cedric30003
Die HOCHBAHN schrieb mir mal bei einer ähnlichen Anfrage:
[...]Ob der Zug planmäßig abfährt ist irrelevant, da das Betreten des Fahrkartenpflichtigen Bereichs maßgeblich ist.[...]
Re: Raue Sitten beim Metronom 01.01.2014 23:19 |
Selbstverständlich, wobei natürlich ohne Kläger kein Richter...Zitat
LH
Falsch. Letztendlich zählt, ob der Richter die Regelungen, die versucht werden, per AGB zu vereinbaren, rechtlich haltbar sind.
Davon mal abgesehen, dass eine solche harte Regelung m.E. komplett schwachsinnig ist.
Re: Raue Sitten beim Metronom 01.01.2014 23:23 |
Zitat
LH
Zitat
cedric30003
Die HOCHBAHN schrieb mir mal bei einer ähnlichen Anfrage:[...]
Und: Es gibt auch schienenverkehrsmittel und Bahnhöfe ohne fahrkartenpflichtigen Bereich. :-)
Re: Raue Sitten beim Metronom 01.01.2014 23:41 |
Zitat
LH
[...]
Und: Es gibt auch schienenverkehrsmittel und Bahnhöfe ohne fahrkartenpflichtigen Bereich. :-)
Re: Raue Sitten beim Metronom 02.01.2014 06:33 |
Möglicherweise.Zitat
Neu Wulmstorf
Juristisch hat sich Metronom in beiden Fällen korrekt verhalten.
Und deshalb geht es alle an!Zitat
Neu Wulmstorf
Aber es hat dem aus Steuermitteln finanzierten ÖPNV geschadet.
Re: Raue Sitten beim Metronom 02.01.2014 06:37 |
Vielleicht kannte sie den Fahrplan nicht auswendig?Zitat
Heiko T.
Wenn die Frau erst ab 9 Uhr wissentlich mitfahren darf und der nächste Zug eigentlich, den sie nehmen darf, erst 21 Minuten später fährt, dann kann sie diesen Zug laut Fahrplan nicht benutzen. Dann wird man sich auch die Frage stellen dürfen, warum diese Person dann um diese Uhrzeit schon am Bahnsteig steht...
Es ist doch mehr als dreist annehmen zu können, daßZitat
Heiko T.
Es ist doch mehr als dreist annehmen zu können, das ich einfach mal auf dem Bahnsteig stelle und mal abwarte, ob der Zug nicht Verspätung hat...
Diese 1. Klasse war schon von außen mit UIC-StreifenZitat
Heiko T.
Eine 1. Klasse gab es auch Jahrzehnte lang bei der S-Bahn Hamburg und selbst da ist man bei Kontrollen so vorgegangen, das man Fahrgäste im 1. Klasse Abteil abkassiert hat.
Re: Raue Sitten beim Metronom 02.01.2014 10:19 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 02.01.2014 12:15 |
Die Karte ist ab 9:00 gültig. Das ist die Geschäftsgrundlage des Kunden. Welche Züge dann ab 9:00 fahren ist allein Sache des Verkehrsunternehmens. Wenn denn der Zug um 8:55 verspätet um 9:05 fährt, hat das Verkehrsunternehmen so gesehen Pech gehabt, dass der Zug durch die 9:00-Leute eben voller wird. Ansonsten muss die "Fahrplanbindung" der 9:00-Karten viel deutlicher kommuniziert werden, um vor einem Gericht Bestand zu haben (meine persönliche Einschätzung nach entsprechenden Urteilen zu Geschäftsbedingungen in der Vergangenheit). Kann allerdings auch anders kommen - denn "auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand". Wissen wird man dies also erst, wenn eine entsprechende Gerichtsentscheidung vorliegt. Im konkreten Fall würde ich es darauf ankommen lassen.Zitat
Heiko T.
(...)
Wenn sie es wusste und nicht das erste mal mit der Bahn fährt, dann sollte man es eigentlich besser wissen.
Wenn ich eine Karte besitze, die erst ab 9 Uhr gültig ist, dann sollte man sich schon vorher informieren, ob ich so etwas darf, oder nicht.(...)
Re: Raue Sitten beim Metronom 02.01.2014 15:25 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 02.01.2014 16:54 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 02.01.2014 17:18 |
Zitat
Heiko T.
Du gehst "auch" von diesen Satz aus Jan:
B 1.2
Für die tageszeitlichen Gültigkeiten sind die Fahrplanangaben maßgebend.
Re: Raue Sitten beim Metronom 02.01.2014 17:39 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 02.01.2014 17:55 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 02.01.2014 18:02 |
Zitat
Der Hanseat
Und woher soll ich wissen, ob dieser Zug verspätet ist?
Re: Raue Sitten beim Metronom 02.01.2014 18:03 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 02.01.2014 18:07 |
Re: Raue Sitten beim Metronom 02.01.2014 18:09 |
Zitat
Jan Borchers
Zitat
Der Hanseat
Und woher soll ich wissen, ob dieser Zug verspätet ist?
Die erwähnten Ausführungen hier: [www.bahninfo-forum.de]
Dort ist alles gesagt und da könnt Ihr Euch noch so flexibel um die Laterne wickeln.