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Zugteilwechsel trotz Zugbindung?
geschrieben von Paul 
Ich habe eine Frage zu der ICE- Linie Nordrhein- Westfalen- Berlin. Die Zugteile werden ja in Hamm getrennt bzw. verbunden und beide haben unterschiedliche Zugnummern. Ich habe nun ein Dauer Spezial- Ticket Dortmund- Berlin. Und da steht natürlich nur die Zugnummer des Dortmunder Zugteils drauf. Kann ich mit so einem Ticket einfach in Hamm zum anderen Zugteil rüberlaufen, um mich dort mit jemandem zu treffen?
Servus,

da würde ich in Hamm, da dort ja bissel Zeit ist, den Schaffner direkt fragen, von dem Zugteil in den Du möchtest. (Problem: personalwechsel in Bielefeld)


MfG
A jar.
Hallo, vielen Dank schon mal, in der Tat, in Hamm hat der Zug 9 bzw. 4 Minuten Aufenthalt, ich 4. Blöd wäre es nur, wenn mir der Schaffner ab Bielefeld dann erzählt, ich würde schwarz fahren. Kann man das irgendwie ausschließen?
Vielleicht wäre ne Mail / ein Brief an DB Fernverkehr eine Idee, dann könntest Du ein Antwortschreiben vorlegen, um den Schaffner notfalls überzeugen zu können.

Strenggenommen hätte er ja recht, wenn er sagt, Du hast eine falsche Zugnummer. Der Hintergrund der Zugbindung ist ja auch, die Züge (bzw. in dem Fall Zugteile) gleichmäßig auszulasten.

Vermutlich sind zwar 95% der Schaffner kulant und wenn Du nachzahlen musst, wird es auch mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Kulanzgründen erstattet, aber ganz sicher kann man wohl nicht sein.
Strenggenommen hätte der Schaffner in der Tat Recht, wobei es eigentlich kein großes Problem sein dürfte, denn der ICE am Samstag Morgen um 5:29/ 5:49 Uhr ab Köln nach Berlin dürfte nicht sonderlich voll sein und wenn ich die Verfügbarkeit von Dauer Spezial- Tickets für diesen Zug sehe, dürfte zwischen den beiden Zugteilen kein wesentlicher Unterschied sein. Trotzdem könnte ein Schaffner sagen, geht nicht. Aber mit einer schriftlichen Bescheinigung dürfte es in der Tat kein Problem sein.
Wenn man eine Fahrkarte hat und die dann Vorzeigt und dann mit dem Schaffner kurz Plaudert wenn der sagt, das es nicht geht, werden die nichts machen, du hast eine Fahrkarte zum Ziel und wenn eine ZugteilWechselug Stattfindet trotz Zugbindung musst du nur auf der Selben Strecke bleiben

Ansonsten frag mal im Reisezentrum nach oder Ruf die Bahn-Auskunft an.

Eine Strafe wegen Schwarzfahren kann nicht Passieren du hast eine Fahrkarte

Es kann immer sein das man von dem Zugteilwechsel nichts wusste
paddybusNMS schrieb:

> Es kann immer sein das man von dem Zugteilwechsel
> nichts wusste

wie war da noch ein Sprichtwort, welches sich auch im deutschen Rechtssystem mit vorliebe Zitieren lässt:

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...."
Formaljuristisch kann es korrekt sein, das ein mies gelaunter Zugbegleiter zumindest die Nachzahlung auf den Regelpreis verlangen kann, auch wenn die Züge zusammengekuppelt sind, sie tragen ja immer noch verschiedene Zugnummern.....

Ich gehe in einem solchen Fall jedoch auch davon aus, das jeder Kundenorientierte Zugbegleiter dort seinen Ermessensspielraum nutzen wird und keine Nachzahlung fordern wird.....Von einem Schwarzfahrticket mal ganz abgesehen, dort gehe ich mal im Fernverkehr nicht aus, wobei es ja wenn man den Text der Beförderungsbedingungen peinlich genau nimmt auch korrekt wäre, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu verlangen:

"....wer bei einer Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen......"

Und ein Ticket mit Zugbindung in einem falschen Zug ist streng genommen ja kein gültiger Fahrausweis, dafür gibt es ja die Zugbindung, sthet ja auch auf jedem Ticket dann drauf "nur gültig in gebuchten Zügen"

Eine ähnliche Situation ist ja auch die Sache mit TIcket die einen BahnCard rabatt enthalten, man jedoch bei Kontrolle keine von Zugbegeleiter akzeptierte Karte vorlegen kann, mir persönlich schon einmal passiert das ich plötzlich im RE zwischen NMS und Kiel ein Schwarzfahrerticket bekommen habe, da der Zugbegleiter meine JahresCard die ich zu meinem ICE Abo Hamburg - Neumünster kostenlos hatte , nicht anerkannt hatte, da er meinte das auf jeder Karte ja die "25" draufzustehen hatte.

Das ich die Karte jedoch schon beim Fahrkartenkauf im Reisezentrum vorlegen musste und diese dort auf Nachfrage als eine BC25 in Verbindung mit dem Abo akzeptiert wurde, interessierte den Zugbegleiter nicht im geringsten und Bestand auf einer Nachzahlung.

Als ich diese Verweigerte, holte er dann seinen Block raus und liess sich meinen Ausweis geben......

Zur Verteidigung des Zugbegleiters: ich war damals einer der ersten Abo-Kunden die die entsprechende JahresCard ausgestellt bekommen hatten, damals war das Teil so brandneu, das sich alle im Reisezentrum die Karte erstmal angeschaut hatten.

Da waren wohl noch nicht alle Mitarbeiter auf die Änderungen geschult.

Der Widerspruch gegen die feststellung des Schwarzfahrertickets wurde jedoch genau so formaljuristisch beantwortet:

"ohne anerkennung einer Rechtspflicht und aus Kulanz..........verzichten wir auf die Erhebung eines Erhöhten Beförderungsentgeltes...."



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.01.2008 18:53 von Bruemsel.
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