paddybusNMS schrieb:
> Es kann immer sein das man von dem Zugteilwechsel
> nichts wusste
wie war da noch ein Sprichtwort, welches sich auch im deutschen Rechtssystem mit vorliebe Zitieren lässt:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...."
Formaljuristisch kann es korrekt sein, das ein mies gelaunter Zugbegleiter zumindest die Nachzahlung auf den Regelpreis verlangen kann, auch wenn die Züge zusammengekuppelt sind, sie tragen ja immer noch verschiedene Zugnummern.....
Ich gehe in einem solchen Fall jedoch auch davon aus, das jeder Kundenorientierte Zugbegleiter dort seinen Ermessensspielraum nutzen wird und keine Nachzahlung fordern wird.....Von einem Schwarzfahrticket mal ganz abgesehen, dort gehe ich mal im Fernverkehr nicht aus, wobei es ja wenn man den Text der Beförderungsbedingungen peinlich genau nimmt auch korrekt wäre, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu verlangen:
"....wer bei einer Kontrolle keinen
gültigen Fahrausweis vorzeigen kann, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen......"
Und ein Ticket mit Zugbindung in einem falschen Zug ist streng genommen ja kein
gültiger Fahrausweis, dafür gibt es ja die Zugbindung, sthet ja auch auf jedem Ticket dann drauf "nur gültig in gebuchten Zügen"
Eine ähnliche Situation ist ja auch die Sache mit TIcket die einen BahnCard rabatt enthalten, man jedoch bei Kontrolle keine von Zugbegeleiter akzeptierte Karte vorlegen kann, mir persönlich schon einmal passiert das ich plötzlich im RE zwischen NMS und Kiel ein Schwarzfahrerticket bekommen habe, da der Zugbegleiter meine JahresCard die ich zu meinem ICE Abo Hamburg - Neumünster kostenlos hatte , nicht anerkannt hatte, da er meinte das auf jeder Karte ja die "25" draufzustehen hatte.
Das ich die Karte jedoch schon beim Fahrkartenkauf im Reisezentrum vorlegen musste und diese dort auf Nachfrage als eine BC25 in Verbindung mit dem Abo akzeptiert wurde, interessierte den Zugbegleiter nicht im geringsten und Bestand auf einer Nachzahlung.
Als ich diese Verweigerte, holte er dann seinen Block raus und liess sich meinen Ausweis geben......
Zur Verteidigung des Zugbegleiters: ich war damals einer der ersten Abo-Kunden die die entsprechende JahresCard ausgestellt bekommen hatten, damals war das Teil so brandneu, das sich alle im Reisezentrum die Karte erstmal angeschaut hatten.
Da waren wohl noch nicht alle Mitarbeiter auf die Änderungen geschult.
Der Widerspruch gegen die feststellung des Schwarzfahrertickets wurde jedoch genau so formaljuristisch beantwortet:
"ohne anerkennung einer Rechtspflicht und aus Kulanz..........verzichten wir auf die Erhebung eines Erhöhten Beförderungsentgeltes...."
2 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.01.2008 18:53 von Bruemsel.