Nicht nur die AKN kann auf eigene Rechnung fahren, sonder jedes andere Eisenbahnunternehmen auch. Die AKN als Strecken-Eigentümer muß Zugang gewähren, kann aber 'Miete' verlangen.
Die 'Miete' darf aber nicht übermäßig sein, der Zugang muß zu den selben Konditionen erfolgen die auch der AKN-Betrieb hat (sonst Wettbewerbsverzerrung). Echt kompliziert wird es mit dem Zugang wenn die Strecke voll belegt ist, wie z.B. die AKN südlich von Quickborn im 10-Minuten-Takt.
Auch irgendwelche Zuschüsse an die AKN (oder wen auch immer) um den (sonst defizitären) Betrieb durchzuführen müssen transparent vergeben werden (aber bislang nicht unbedingt im Wettbewerb).
Im übrigen werden die EU-Vorschriften gerade überarbeitet - Details gibts im EU Green Paper of Services of General Interest.
Christian