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Wendezugsteuerung bei 112
geschrieben von Dominik Pater 
Hallo,
ich frage mich schon seit längerem, ob die Baureihe 112 eigentlich eine Wendezugsteuerung hat. Wenn ja welche Züge kann sie damit "schieben"?
Wäre schön wenn mir einer weiterhelfen könnte.

Schöne Grüsse
Dominik
Hallo Dominik,

In Schleswig Holstein befördern 112er die RE-Wendezüge (6 Wagen) zwischen Hamburg und Kiel. Vor kurzem habe ich auch eine in Flensburg mit einen 3-Wagen-Wendezug gesehen (ich meine, das war ne RB nach Neumünster).

Wenn ich mich noch richtig erinnere, wurden die früheren IR-Wendezüge zwischen Hamburg und Strahlsund auch meistens mit 112ern gefahren.

Wie das in anderen Regionen aussieht weiß ich leider nicht. Ich glaube aber, dass die RE-160-Garnituren rund um Berlin auch mit 112ern bestückt sind, aber da bin ich mir absolut nicht sicher.

Gruß aus Hamburg
Christian

Die RE 160 Züge in Brandenburg fahren mit ner 112. Manchmal, glaub ich, kommt auf den RB-Linien aber auch ne 143 zum Einsatz.
Hallo zusammen,
danke für eure Antworten. Dann ist sie also für diese Wagen Wendezugfähig. Nun interresiert mich noch ob sie auch die S-Bahn Wendezüge in Rhein-Ruhr oder Nürnberg "schieben" kann. Vielleicht weiss da ja auch einer bescheid.

Schöne Grüsse
Dominik



Nachricht bearbeitet (10.02.04 19:59)
>S-Bahn Wendezüge

Technisch Möglich
Darkside schrieb:

> >S-Bahn Wendezüge
>
> Technisch Möglich

Die 112 ist baugleich mit der 143,nur eben schneller.



Gruß
Martin
Danke
11.02.2004 13:16
Danke!

Gruss
Dominik

Fahren eigentlich noch die 114er auf dem RE1?

Unioner
Re: 112 baugleich 143
09.03.2004 20:16
Nicht ganz baugleich!
112 hat 2 verschiedene Wendezugsteuerungen. Einmal Bauart DR und zum anderen "ZWS". Die 143 haben teilweise die "ZWS" nachgerüstet bekommen (Z.B. für die S-Bahn) zum Teil aber auch die konvetionelle Steuerung Bauart DB.
* Unioner_1968 schrieb:
> Fahren eigentlich noch die 114er auf dem RE1?

Ja, sofern die RE auf der Strecke Hamburg -- Büchen -- Schwerin -- Rostock, in Mecklenburg als RE1 bezeichnet, gemeint sind.

Die RB zwischen Hamburg und Schwerin fuhren zuletzt mit einer 112er.


Gruß Tobias
Auf der IRE-Linie zwischen Karlsruhe und Stuttgart habe ich einen 112er-"Sandwich" gesehen. Eine zog, eine schob und dazwischen IR-Wägen in der alten blau-weißen IR-Lackierung. Falls das überhaupt als Wendezug gilt, wenn an beiden Enden Loks sind.

Gruß
matt

112 und 143er haben noch ein Unterschied bei einer 112er sind die Vorder und Rücklichter in einen Lampenkasten bei der 143er nicht.
Dortmunddriver schrieb:
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> 112 und 143er haben noch ein Unterschied bei einer
> 112er sind die Vorder und Rücklichter in einen
> Lampenkasten bei der 143er nicht.
>

Was hat das mit der Ausgangsfrage eigentlich zu tun?
Ansonsten hat die BR 112 eine Menge Unterschiede zur BR 143:

LZB, Führerbremsventil, Zusatzbremsventil, Luftpresser, Einstiegstüren(Schlösser), Armaturen (bedingt durch LZB)...fällt mir so auf die Schnelle ein. Wobei es auch 143 mit MFA gibt.


Um mal auf die eigentliche Frage zurückzukommen, einfach ausgedrückt:

Die BR 112 kann alle Steuerwagen schieben, die entweder ZWS-tauglich sind oder die konventionelle 32pol-DR Wendezugsteuerung haben.

Das sind unter anderem: alle IC/IR Steuerwagen, Wittenberger, alle Dosto, Bxf-Steuerwagen der Rhein-Rhur und Nürnberger S-Bahn...hab ich was vergessen?

MfG Cargonaut
Dazu mal eine Frage, funktioniert Doppeltraktion der 112 bei Wendezugbetrieb? Ich meine,zwei Loks hintereinander.Habe mal gelesen, die Verlängerung des Kieler RE auf 8 Wagen würde an der Lok (112) scheitern.Es war die zu geringe Beschleunigung gemeint.Deshalb die Frage nach der Möglichkeit einer Doppeltraktion. Gruß, MH
geht nicht
09.02.2007 17:34
maximal wäre ein Sandwichbetrieb möglich, würde ich sagen.

MfG Cargonaut
Die 112.0 haben alle eine Wendezugsteuerung, die heißen inzwischen allerdings 114.

Gruß
enze
enze schrieb:
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> Die 112.0 haben alle eine Wendezugsteuerung, die
> heißen inzwischen allerdings 114.
>
> Gruß
> enze

Ja, aber nur die ZWS-Steuerung und die alte DR-Steuerung über das 32pol-Kabel Und Doppeltraktion+Steuerwagenbetrieb ist deswegen auch nicht möglich.

MfG Cargonaut


Hallo MH!

Ja - das hab ich auch mal gehört aber das würde doch als erstes an den erhöhten Bahnhofsgebühren scheitern. Bei dem Haltestellenabstand in Schleswig-Holstein ist glaube ich die Beschleunigung nicht wirklich das entscheidenste Argument (mittlerer Haltestellen-Abstand liegt glaube ich noch immer im Bereich um die 20 KM). Auf der Strecke nach Kiel dürfte das auch nicht extrem viel kürzer sein. Insofern liesse sich das vielleicht noch ein bisschen verkraften. Die Einbindung in den Kieler Knoten wäre da wichtiger - in Neumünster ist der RE ja sowieso weitab von Gut und Böse und nicht in den Knoten eingebunden (RE nach Kiel ca. 10 Minuten zu früh, RE nach HH ca. 10 Minuten zu spät). Insofern sind da nur die Anschlußsituation in Kiel und Hamburg betrachtet werden. Somit ist für mich das Beschleunigungsargument nicht mehr so stichhaltig
dabei musst du jedoch beachten, das der stadtbusverkehr und dessen fahrplan

a)zentral auf den Bahnof ausgerichtet (Abfahrten auf 00, 20, 40)
b)in zweiter stufe auf die abfahrten des RE nach Hamburg abgestimmt ist.

Die Neuordnung zur Abstimmung auf den RE nach Hamburg wurde ja auch erst zum 1. Januar vorgenommen, darin enthalten sind auch komplett veränderte Liniennummern und teilweise -wege.

Die Umläufe der einzelnen Fahrten haben sich, zumindest zu den Uhrzeiten wo ich fahre, für die einzelnen Fahrzeuge und Fahrer anscheinend nur marginal geändert.

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