Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
2 Fragen
geschrieben von Anonymer Benutzer 
Anonymer Benutzer
2 Fragen
07.03.2004 20:44
Zwei Fragen:

1. Nehmen wir einmal an, ein internationales Konsortium wollte in der BRD HGV anbieten, sagen wir mal auf der Relation S-MZ-WI-K-Deutz-D-E-DO. Ginge das rechtlich? Ginge das technisch?

Zu den rechtlichen Aspekten:
Die DB AG belegt schon fast alle Time-Slots. Kommt nun ein neuer Betreiber, was passiert dann? Darf der nur Nachts fahren? Was passiert, wenn der auch stdl. fahren will? Darf die DB Netz AG dem vorschreiben, wann er zu fahren hat und der DB Reise & Touristik freie Hand, bzw. freie Fahrt lassen?

Zu den technischen Aspekten:
Muß der neue Betreiber den ICE nehmen, oder könnte der z.B. auch den JR 500 nehmen? Wäre der Umbau (Adaption an DB-Technik) relativ leicht zu bewerkstelligen oder käme dabei letztendlich ein neuer Zug raus? Wenn ausländische Züge so umgebaut werden müßten, daß sie technisch gesehen wesentlich andere Züge werden, daß sie z.B. auf der NBS F-K fahren könnten, wäre das noch ein wettbewerbsneutraler und freier Netzzugang?

2. Wenn der neue Betreiber z.B. den ICE nehmen würde (oder gar aus technischen Gründen nehmen müßte), dürfte er den dann auch ICE nennen oder müßte er den anders nennen, obwohl jeder sehen kann, daß es ein ICE ist? Ist der ICE ein Typname (für einen bestimmten Zug) oder ein Marken-Produktname (für eine bestimmte Verkehrsart)? Umgekehrt: Was wäre, wenn die DB AG z.B. einen X2000 kaufen würde und ihn z.B. in der ICE-Lackierung von HH nach L via H, BS, MD und HAL einsetzen würde, würde (sollte/müßte) die ihn dann auch ICE nennen, obwohl doch jeder weiß, daß es in Wirklichkeit kein ICE ist (aber eben in der selben Funktion da ist)?

Wer kennt sich da aus? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Re: 2 Fragen
08.03.2004 14:57
Hallo,

Zitat

Umgekehrt: Was wäre, wenn die DB AG z.B. einen X2000 kaufen würde und ihn z.B. in der ICE-Lackierung von HH nach L via H, BS, MD und HAL einsetzen würde, würde (sollte/müßte) die ihn dann auch ICE nennen, obwohl doch jeder weiß, daß es in Wirklichkeit kein ICE ist (aber eben in der selben Funktion da ist)?

Das beste Beispiel dafür sind die Fahrzeuge der BR 612, diese fahren doch auch als ICE, obwohl es eigentlich nur Regionalzüge sind.

MfG,
Vincent



[www.traminfo.de.vu]

Die Straßenbahn in Ostdeutschland
Re: 2 Fragen
08.03.2004 22:52
Frank Kerkhoff schrieb:
> 1. Nehmen wir einmal an, ein internationales Konsortium wollte
> in der BRD HGV anbieten, sagen wir mal auf der Relation
> S-MZ-WI-K-Deutz-D-E-DO. Ginge das rechtlich? Ginge das
> technisch?
>

Rechtlich: ja
Technisch: auch ja.

> Zu den rechtlichen Aspekten:
> Die DB AG belegt schon fast alle Time-Slots. Kommt nun ein
> neuer Betreiber, was passiert dann? Darf der nur Nachts fahren?
> Was passiert, wenn der auch stdl. fahren will? Darf die DB Netz
> AG dem vorschreiben, wann er zu fahren hat und der DB Reise &
> Touristik freie Hand, bzw. freie Fahrt lassen?

Rechtzeitig vor einem Fahrplanwechsel reichen die einzelnen Unternehmen (DB Fernverkehr, Regio, Railion, Dritte...) bei DB Netz ihre Trassenwünsche ein. Dabei ist es so, dass es Trassen verschiedener Qualität gibt. Salopp gesagt: Zahlt ein Unternehmen viel Geld, erhält es eine schnelle Trasse für seinen Zug. Zahlt es wenig Geld, muss es damit leben, dass der Zug auch mal im Überholgleis warten muss.

Nach Eingang der Unterlagen erstellt DB Netz einen Fahrplanentwurf.

Gibt es bei den gewünschten Trassen nun Konflikte, kommt es zu Verhandlungen. Wie die genau ausschauen, kann ich nicht sagen. Es soll dort von Seiten der DB Netz aber schon neutral zugehen.

Findet sich also ein Unternehmen mit ausreichendem Finanzpolster und geeignetem Rollmaterial, kann es problemlos hochwertigen, der DB-ebenbürtigen Fernverkehr in Deutschland anbieten. Bloss hat sich hier noch niemand herangewagt.

>
> Zu den technischen Aspekten:
> Muß der neue Betreiber den ICE nehmen, oder könnte der z.B.
> auch den JR 500 nehmen? Wäre der Umbau (Adaption an DB-Technik)
> relativ leicht zu bewerkstelligen

Mit Geld ist alles zu bewerkstelligen. Es spricht nichts dagegen, einen ausländischen Zug so umzurüsten, dass er für Deutschland die Zulassung erhält.

> oder käme dabei letztendlich
> ein neuer Zug raus?

Von außen vielleicht nicht zu erkennen; aber so unwahrscheinlich ist das nicht ;o)

Grüße
Marcus / fernbahn.de
Re: 2 Fragen
09.03.2004 20:20
zu 2:
"ICE" ist ein Markenname der DBAG. Niemand darf diesen Namen also verwenden. Deswegen heißt der ICE3 für Spanien in den Prospekten des Herstellers auch nicht mehr ICE 350 sondern TAV 350 oder Velaro E oder S103 (Baureihe bei der Renfe).
Kris.
Anonymer Benutzer
Markenname "ICE"
10.03.2004 00:12
Kristian schrieb:

> zu 2:
> "ICE" ist ein Markenname der DBAG. Niemand darf diesen Namen
> also verwenden. Deswegen heißt der ICE3 für Spanien in den
> Prospekten des Herstellers auch nicht mehr ICE 350 sondern TAV
> 350 oder Velaro E oder S103 (Baureihe bei der Renfe).
> Kris.

Generell habe ich auch die Info, dass "ICE" ein Markenname der DB AG ist - aber ist der nicht nur in Deutschland geschützt? Ich meine, dass die Norwegischen Staatsbahnen ihre Triebwagen-Verbindung Oslo-Göteborg auch ICE nennen, allerdings sind das dort komplett andere Fahrzeuge.

Viele Grüße
- jb
Re: Markenname "ICE"
10.03.2004 21:28
Moin Jan,
das stimmt, habe unter [www.finnmoller.dk] einen Beweis gesehne. Ich glaube auch in anderen Ländern gibt es ICE Züge. Scheint also nur in Deutschland zu geben oder man hat sich mit den Norwegern geeinigt, weiß nicht wie das rechtlich so ist.
Kris.
Re: Markenname "ICE"
21.03.2004 17:24
warum heißt dann der ice3 in holland auch ice3?? order steht das auf den fahrzeugen nur als veriehrung?

gruß MS

Re: 2 Fragen
22.03.2004 21:21
zu2) Meines Wissens haelt die DB 'ICE' fuer einen Markennamen. Ob sich das aber durchsetzen vor Gericht durchsetzen laesst, ist eine ganz andere Sache. ICE stammt naemlich von 'IC', und IC als Marke hat British Railkays erfunden (in den 50ern oder 60ern, glaube ich), aber sich nur innerhalb Grossbritanniens schuetzen lassen. Ausserhalb kann somit jeder betreiber seinen Zug 'IC' nennen. Die Gerichte muessten nun entscheiden ob ICE einfach nur eine Variante von IC ist (=kein Markenrecht, da IC auch nicht geschuetzt) oder eine eigene Marke.

zu 1) EU-Recht sieht zwingend vor, das alle Betreiber gleichberechtigt sind und das die Slotvergabestelle von allen Betreibern rechtlich und personell getrennt ist. Hierzulande ist DB Netz Vergabestelle, und deshalb auch rechtlich von DB Reise&Touristik getrennt. (Darueber das DB Netz in der Praxis zugunsten ihrer Schwester diskriminiert beschweren sich ja Connex et al andauernd.)

Christian
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen