timmithie schrieb:
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> Am besten wäre ja, dass Haus von den Tätern auch
> mal mit Grafitti zu besprühen. Also mit den
> eigenen Waffen zurückschlagen
Das wäre aber Selbstjustiz und ebenso eine Straftat, scheidet also aus. Entspricht im übrigen auch nicht so wirklich den heutigen Wertvorstellungen oder dem Grundgesetz. Schade, dass solche verfassungswidrigen Forderungen in einer aufgeklärten Gesellschaft immer wieder aufgestellt werden und auch von der Forenleitung toleriert werden. Aber die Unversehrheit eines Zuges ist hier halt immer noch das mehr oder weniger höchste Gut, naja.
STZFa schrieb:
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> Sowas findet dieses Pack doch geil, New die
> sollten die Reinigung für das von ihnen
> angerichtete zahlen
Wer erwischt wird, muss dies ja auch tun, soweit er wirtschaftlich dazu in der Lage ist.
, sowie einen 50%igen Aufschlag
> für solche Straftaten (nichts anderes ist das was
> diese ©\<√×^^söhne machen) bei denen sie
> nicht erwischt worden sind,
Das wird eher schwierig, da beim Schadenersatz eben der individuell nachweisbare Schaden ersetzt wird und mehr nicht.
Und das es nicht mehr als eine Straftat ist, ist - wie mehrfach von mir erläutert - eben nicht der Fall. Es ist unter Umständen auch eine Straftat, da dies juristisch so definiert ist. Andere Definitionen ordnen Graffiti z.B. dem Bereich der Kunst zu.
> zusätzliche
> Geldstrafen und dergleichen dürfen natürlich nicht
> fehlen.
Fehlen ja auch nicht, wenn denn ein entsprechendes Gerichtsurteil gefällt wird. Wenn die Richter eine andere oder keine Strafe für angemessen halten, kommt es eben zu dieser bzw. keiner.