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Fahrgastrechte-Formular online
geschrieben von panograf 
moinmoin

Fahrgastrechte-Formular online

Auszug, Zitat:
Kein Anspruch besteht in folgenden Fällen:

* Außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnten.

ZitatEnde

wieso ist das so?
Ist es nicht in anderen Fällen
(Flieger-Aschewolke, Auffahrunfall-Aufgefahrener wurde durch dritten aufgeschoben) anders geregelt?

Anlass für meine Frage ist das Vorkommen vor einer Weile in Hamburg-Harburg
bei dem durch einen Kabelbrand, den ein LKW verursacht hatte der Bahnhof für einen halben Tag stillgelegt war.
Wir waren in einen der betroffenen ICEs (nach München) schon in Hamburg-Altona eingestiegen,
wie auch noch einige andere Reisende.
Dass der Zug mit erheblicher Verspätung in Hannover eintreffen würde, erfuhren wir erst nach längerer Zeit durch eine Durchsage.
Später erfuhren wir auch, dass es am HH-Hbf eine Durchsage gegeben hatte (die man im ICE NICHT hören konnte) mit der die Situation der Umleitung über Wittenberge und Stendal beschrieben worden ist. Offensichtlich erkennbar an vielen reservierten aber leergebliebenen Sitzplätzen, hatten es diese Reisenden vorhezogen, den Zug nicht zu nehmen.
Wir hätten uns das auch überlegt. So kamen wir aber mit über 3 Stunden Verspätung in Würzburg an und hatten den ersten Termin schon verpasst.

Im Würzburg an Servicepoint bekamen wir den Hinweis auf "Nichtverschulden der Bahn"

Ich weiß nicht, was ich davon halten soll!
Wie sind andere Meinungen?

Das "Fahrgastrechte-Formular" bietet zu Schilderung dieses Falles keinen Raum.
Danke
genau. Heute legen wir alle Strecken durch Sabotage still, kaufen uns für morgen Fahrkarten und reichen die dann per FGF ein und wollen Geld zurück. So einfach ist das nicht mehr. Dafür kann die Bahn nichts und in diesen Fällen gibt es kein Geld zurück. Was muss man darüber noch diskutieren?
Wirbelstrombremse schrieb:
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> genau. Heute legen wir alle Strecken durch
> Sabotage still, kaufen uns für morgen Fahrkarten
> und reichen die dann per FGF ein und wollen Geld
> zurück. So einfach ist das nicht mehr. Dafür kann
> die Bahn nichts und in diesen Fällen gibt es kein
> Geld zurück. Was muss man darüber noch
> diskutieren?

wenn Du meine Anfrage nochmal richtig liest,
fällt Dir vielleicht auf, was man diskutieren könnte.

Was Fälle angeht, für die die Bahn nix kann, sind wir uns einig!
ja und genau der Brand in Hamburg war ein "Anschlag" auf die Bahn. Selbst wenn der LKW nur so in Brand geraten wäre, wäre es kein Verschulden der Bahn gewesen.
Wirbelstrombremse schrieb:
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> ja und genau der Brand in Hamburg war ein
> "Anschlag" auf die Bahn. Selbst wenn der LKW nur
> so in Brand geraten wäre, wäre es kein Verschulden
> der Bahn gewesen.

Bin ganz Deiner Meinung,
aber das habe ich bereits geschrieben und schon einmal bestätigt.

Es geht nur darum, dass die Bahn uns 3 Stunden ohne Vorwarnung in der Gegend rum kutschiert hat. Hätten wir das rechtzeitig erfahren, hätten wir die Fahrt abgebrochen und uns anders organisiert. Als wir nach 3 Stunden Verspätung in Hannover angekommen waren, war es für eine Neuorganisation des Tages zu spät.
Wirbelstrombremse schrieb:
-------------------------------------------------------
> ja und genau der Brand in Hamburg war ein
> "Anschlag" auf die Bahn. Selbst wenn der LKW nur
> so in Brand geraten wäre, wäre es kein Verschulden
> der Bahn gewesen.

Es geht ja auch nicht darum, dass die Bahn zusätzlich noch weitere Kosten, wie z.B. für eine Hotelübernachtung oder Schadenersatz für eine nicht besuchbare Veranstaltung zahlen soll, sondern lediglich das Geld für die nicht erbrachte Leistung erstatten. Es gibt schließlich auch real nachweisbar Kosten, die ihr durch den Ausfall nicht entstanden sind: Energiekosten, Abschreibungen für das Zugmaterial, wenn eine entsprechende km-abhängige Abschreibung der Standard ist...

Es ist hier eindeutig ein Vertrag zustande gekommen und ein Vertragspartner hat die vereinbarte Leistung nicht erbracht, also ist der Preis zurück zu erstatten. Die ausgefallenen Einnahmen bzw. die trotzdem entstandenen Kosten könnte die Bahn sich ja auch beim Verursacher bzw. seiner Versicherung zurück holen. Ich habe gerade erst bei Air Berlin erlebt, dass die Flugtickets durchaus erstattet werden auch wenn der Flug wegen höherer Gewalt ausfällt wie jetzt bei der Aschewolke.
Was passiert eigentlich, wenn ich mit dem "Schönes Wochenende-Ticket" unterwegs bin und auf der Rückfahrt wegen eines verspäteten ICE, der Vorrang vor dem Regionalverkehr hat, meinen Anschlußzug verpasse und dadurch nicht mehr mein Ziel erreiche?

Konkret habe ich das mal bei der vorletzten Zugverbindung des Tages erlebt, als der metronom von Hamburg nach Uelzen unterwegs einen verspäteten ICE abwarten musste. Glücklicherweise hat der Anschlußzug gewartet. Was aber, wenn der weg gewesen wäre und ich aufgrund der Tatsache, dass es die letzte Zugverbindung des Tages war, nicht mehr bis Berlin gekommen wäre?
DaniOnline schrieb:
-------------------------------------------------------
> Was aber, wenn der
> weg gewesen wäre und ich aufgrund der Tatsache,
> dass es die letzte Zugverbindung des Tages war,
> nicht mehr bis Berlin gekommen wäre?

Mir ist ähnliches mal im vergangenen Jahr mit dem Deutschlandpass passiert: wegen Bauarbeiten und zusätzlich "Personen im Gleis" im eingleisigen Baustellenbereich stand mein RE Lübeck-Hamburg 45 Minuten in Rahlstedt herum und ich habe den Anschluss an den letzten ICE nach Berlin verpasst. Die Bahn hat mich daraufhin für eine Nacht im Maritim Reichshof direkt gegenüber des Hauptbahnhofs untergebracht.

Theoretisch hätte ich dazu nur am Hauptbahnhof schauen müssen, welche Züge welche Anschlüsse verpasst haben und dementsprechende Angaben machen müssen.
In Deinem Fall war's aber eine Route im Fernverkehr, wo wir ja neuerdings entsprechende Fahrgastrechte haben. Doch wie sieht das im Nahverkehr aus? Ist das dann auch so, dass bei 'nem verpassten letzten Zug des Tages Taxi/Übernachtung auf Kosten der Bahn folgt?
Lopi2000 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wirbelstrombremse schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > ja und genau der Brand in Hamburg war ein
> > "Anschlag" auf die Bahn. Selbst wenn der LKW
> nur
> > so in Brand geraten wäre, wäre es kein
> Verschulden
> > der Bahn gewesen.
>
> Es geht ja auch nicht darum, dass die Bahn
> zusätzlich noch weitere Kosten, wie z.B. für eine
> Hotelübernachtung oder Schadenersatz für eine
> nicht besuchbare Veranstaltung zahlen soll,
> sondern lediglich das Geld für die nicht erbrachte
> Leistung erstatten. Es gibt schließlich auch real
> nachweisbar Kosten, die ihr durch den Ausfall
> nicht entstanden sind: Energiekosten,
> Abschreibungen für das Zugmaterial, wenn eine
> entsprechende km-abhängige Abschreibung der
> Standard ist...
>
> Es ist hier eindeutig ein Vertrag zustande
> gekommen und ein Vertragspartner hat die
> vereinbarte Leistung nicht erbracht, also ist der
> Preis zurück zu erstatten. Die ausgefallenen
> Einnahmen bzw. die trotzdem entstandenen Kosten
> könnte die Bahn sich ja auch beim Verursacher bzw.
> seiner Versicherung zurück holen. Ich habe gerade
> erst bei Air Berlin erlebt, dass die Flugtickets
> durchaus erstattet werden auch wenn der Flug wegen
> höherer Gewalt ausfällt wie jetzt bei der
> Aschewolke.


wieso? Er hat doch eindeutig geschrieben das er "3 Stunden rumkutschiert" wurde. Ein böser könnte jetzt behaupten man hat für sein Geld noch mehr bekommen als nötig war. Bzw. wo wurden bei der Umleitungsfahrt Energiekosten und Wagenmaterial eingespart? Im Gegenteil. Die Bahn hat alles versucht um die Leute an ihr Ziel zu bringen. Das es mitunter nicht immer ohne Verspätung geht zeigt eben dieses Beispiel.
Wirbelstrombremse schrieb:
...
> wieso? Er hat doch eindeutig geschrieben das er "3
> Stunden rumkutschiert" wurde. Ein böser könnte
> jetzt behaupten man hat für sein Geld noch mehr
> bekommen als nötig war. Bzw. wo wurden bei der
> Umleitungsfahrt Energiekosten und Wagenmaterial
> eingespart? Im Gegenteil. Die Bahn hat alles
> versucht um die Leute an ihr Ziel zu bringen. Das
> es mitunter nicht immer ohne Verspätung geht zeigt
> eben dieses Beispiel.


OK, ich gehe mal davon aus, dass Du Dich garnicht ernsthaft an diesem Thread beteiligen möchtest.
Gibt es hier nicht auch eine Witze-Unterabteilung?
DaniOnline schrieb:
-------------------------------------------------------
> In Deinem Fall war's aber eine Route im
> Fernverkehr, wo wir ja neuerdings entsprechende
> Fahrgastrechte haben. Doch wie sieht das im
> Nahverkehr aus? Ist das dann auch so, dass bei
> 'nem verpassten letzten Zug des Tages
> Taxi/Übernachtung auf Kosten der Bahn folgt?

Dazu zwei Zitate von Bahn.de:

1. Sie (Die Fahrgastrechte) räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.

2. Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden dem Fahrgast angemessene Übernachtungskosten erstattet.

Was die Angemessenheit angeht: Mein Zimmer hätte laut Preisliste 120 Euro gekostet, wenn man also nicht vom ServicePoint auf ein bestimmtes Hotel verwiesen wird (oder es gar keinen gibt), halte ich das schon mal für einen (großzügigen) Anhaltspunkt.
Wie ist das nun mit den Fahrgastrechten? Es spielt doch keine Rolle wer schuld hat, oder? Das ist eben das Betriebsrisiko. Die Flugbetreiber hatten auch keine Schukd am Vulkanausbruch.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Logital schrieb:
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> Wie ist das nun mit den Fahrgastrechten? Es spielt
> doch keine Rolle wer schuld hat, oder? Das ist
> eben das Betriebsrisiko. Die Flugbetreiber hatten
> auch keine Schukd am Vulkanausbruch.

Die Fahrgastrechte sind ja eine Ergänzung zum allgemeinen Schuldrecht. Da ist - vereinfacht gesagt - der erste Schritt stets die vereinbarte Leistung und der vereinbarte Preis. Wenn beides eindeutig wie vereinbart erbracht wird, ist alles okay.

Wenn die Leistung durch das Unternehmen nicht erbracht wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten: die Nacherfüllung, sprich: man wird zu einem anderen Zeitpunkt befördert oder den Rücktritt vom Vertrag, woraus u.U. Schadenersatzpflichten entstehen.

Nun ist aber eine Bahnfahrt kein normales Gut, sondern eines, bei dem es stark auf die Zeit der Leistungserbringung ankommt. Während es z.B. bei der Lieferung eines Neuwagens bei Lieferverzögerungen mit einem Mietwagen getan ist, hat sich der Zweck der Reise bei großen Verspätungen oftmals schon erledigt. Gleichzeitig akzeptieren die Kunden Einschränkungen ihrer Rechte, um ermäßigte Preise in Anspruch zu nehmen.

Um vor diesem Hintergrund regulierend einzugreifen, wurden die Fahr- und Fluggastrechte eingeführt. Hier sind vor allem weitreichender Regelungen getroffen und Schadenersatzpflichten vereinheitlicht worden, was Verspätungen, Ausfälle, Übernachtungen usw. angeht, die man ansonsten einzeln mit den Verkehrsunternehmen ausdiskutieren müsste.
Nun stellt sich die Frage, ob die "gestrandeten" Tagesausflügler mit ihrem Schönes Wochenende-Ticket nicht nur die Übernachtung, sondern auch ein neues Ticket für den nächsten Tag bekommen. Schließlich war das alte Ticket ja nur bis 3:00 Uhr morgens gültig.

Gibt es eigentlich eindeutige Regelungen, wann das Taxi kommt und wann die Übernachtung folgt? Schließlich sind zwei Übernachtungen mit neuen Fahrkarten vermutlich teurer als das Taxi. Dies allerdings auch nur bis zu 'ner bestimmten Strecke.

Und dann noch die knifflige Situation, was man macht, wenn man auf 'nem verlassenen Bahnhof (ohne Personal) "strandet".
panograf schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wirbelstrombremse schrieb:
> ...
> > wieso? Er hat doch eindeutig geschrieben das er
> "3
> > Stunden rumkutschiert" wurde. Ein böser könnte
> > jetzt behaupten man hat für sein Geld noch mehr
> > bekommen als nötig war. Bzw. wo wurden bei der
> > Umleitungsfahrt Energiekosten und Wagenmaterial
> > eingespart? Im Gegenteil. Die Bahn hat alles
> > versucht um die Leute an ihr Ziel zu bringen.
> Das
> > es mitunter nicht immer ohne Verspätung geht
> zeigt
> > eben dieses Beispiel.
>
>
> OK, ich gehe mal davon aus, dass Du Dich garnicht
> ernsthaft an diesem Thread beteiligen möchtest.
> Gibt es hier nicht auch eine Witze-Unterabteilung?


Doch möchte ich. Nur Du willst anscheinend nicht verstehen das Du kein Geld zurückbekommst. Wärst Du von der Reise zurückgetreten (ich gebe zu hier lag mangelnde Information seitens des Zugführers vor) hättest Du die kompletten Reisekosten zurückerhalten. Da dich die Bahn aber befördert hat (egal mit welcher Verspätung) ist sie ihren vertraglichen Pflichten nachgekommen. Man kann auch nicht solch ein Ereignis mit dem Vulkanausabruch vergleichen. Denn dort sind die Fluggesellschaften erst gar nicht geflogen. Also mussten sie auch die Ticketkosten erstatten. In Deinem Fall hast Du aber eine Beförderung (ggf. mit Umweg und Verspätung erhalten). Vergleichen könnte man das eher mit Xynthia. Dort wurden Tickets erstattet weil der Zug erst gar nicht fahrenm konnte oder per Anweisung nicht fahren durfte. Man muss also von zwei verschiedenen Arten der "höheren Gewalt" ausgehen.
Wirbelstrombremse schrieb:
....
> Doch möchte ich. Nur Du willst anscheinend nicht
> verstehen das Du kein Geld zurückbekommst.

was soll die Unterstellung?
Die (vielleicht) passende Argumentation kommt ja erst jetzt auf den Tisch.
Vorher wurde meine eigentliche Frage ja garnicht beantwortet.

> Wärst Du von der Reise zurückgetreten (ich gebe zu hier
> lag mangelnde Information seitens des Zugführers
> vor) hättest Du die kompletten Reisekosten
> zurückerhalten.

genau das Zurücktreten war mir aber nicht möglich, Du ignorierst das aber
in Deiner "Beweisführung"
Natürlich ist eine Beweisführung meinerseits jetzt auch so gut wie unmöglich.
Da hätte man wahrscheinlich gleich vor Ort rangehen müssen.

Der Rest Deines Schreibens tut ja nix zur Sache, weil am Thema vorbei.

> .....
ahja aber ich muss mir wieder sagen lassen das der Rest am Thema vorbei ist? Dann darf ich auch bei der Behauptung bleiben das Du es trotzdem nicht verstehen bzw. akzeptieren möchtest. Denn hier werden wieder mal Äpfel mit Birnen verglichen. Ärgere Dich das die Information nicht so geklappt hat wie es sich jeder von uns wünscht und scheib dazu eventuell einen Dreizeiler an die Bahn. Aber hier wirst Du nichts weiter erreichen können.
Wirbelstrombremse schrieb:
-------------------------------------------------------
> ahja aber ich muss mir wieder sagen lassen das der
> Rest am Thema vorbei ist? Dann darf ich auch bei
> der Behauptung bleiben das Du es trotzdem nicht
> verstehen bzw. akzeptieren möchtest. Denn hier
> werden wieder mal Äpfel mit Birnen verglichen.
> Ärgere Dich das die Information nicht so geklappt
> hat wie es sich jeder von uns wünscht und scheib
> dazu eventuell einen Dreizeiler an die Bahn. Aber
> hier wirst Du nichts weiter erreichen können.


ich glaube, Du hast die Übersicht verloren?
Es sind nicht alle Beiträge, in denen nach einem "Finanzausgleich" gefragt/gefordert wird von mir!

Eigentlich findest Du in meinen Beiträgen überhaupt keine derartigen Bemerkungen.
Das unterstellst Du mir!
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