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Ticket-Frage: DB-Zug mit Verspätung, Connex weg, was nun?
geschrieben von DaniOnline 
Ich würde gerne mal wissen, wie es aussieht, wenn ich eine Teilstrecke mit DB Regio zurücklege, dort Verspätung habe und den InterConnex (mit separatem Ticket) nicht mehr bekomme. Darf ich dann DB-Züge für die Weiterfahrt (natürlich nach Bestätigung durch den Zugbegleiter/Service-Point) nutzen?
Bei seperaten Tickets kann man eigentlich nicht von 'Teilstrecken' reden, rechtlich handelt es sich um zwei unabhaengige Fahrten.

Dementsprechend, wenn dein InterConnex-Ticket nur auf dem InterConnex gilt, gilt es halt nicht auf DB-Zuegen, die Verspaetung ist da egal.
Dein Ticket vom Interconnex gilt nicht bei der Deutschen Bahn. Also lieber einen Zug früher nehmen. Ansonsten ist das Geld weg.
Das ist aber auch ein Punkt, der in die Fahrgastrechte aufgenommen werden sollte.
Wenn dem Fahrgast nachweislich ein finanzieller Schaden durch die Verspätung entsteht, sollte dieser erstattet werden.
Aber wer sollte denn fuer den Schaden bezahlen? Der InterConnex ist ein Zug den die Firma Connex auf eigene Rechnung betreibt, und der mit der DB nix zu tun hat. Also kann man nicht von der DB erwarten dass sie dafuer bezahlt. Und Connex kann ja auch nicht fuer eine DB-Verspaetung zahlen.
Zitat
christian schmidt
Aber wer sollte denn fuer den Schaden bezahlen? Der InterConnex ist ein Zug den die Firma Connex auf eigene Rechnung betreibt, und der mit der DB nix zu tun hat. Also kann man nicht von der DB erwarten dass sie dafuer bezahlt. Und Connex kann ja auch nicht fuer eine DB-Verspaetung zahlen.

Warum sollte die DB nicht dafür zahlen? Schließlich ist sie doch dafür verantwortlich, dass ich den Zug nicht bekomme und mir dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
Das ist derselbe Punkt wie wenn Du Deinen Fernlinienbus verpasst, weil der Zug mehrere Stunden verspätet ist (ich war mal mit dem Zug nach Karlsruhe gefahren und von dort mit dem Fernlinienbus weiter nach Barcelona). Ich fürchte, das ist dann Pech. Wo fängst Du an, wo hörst Du auf, wenn es um Schadenersatz geht, v. a. bei höherer Gewalt (Schneesturm...)?

Viele Grüße
Alexander
Höhere Gewalt ist wieder was anderes, solange drei Schneeflocken nich als höhere Gewalt zählen ...
Zitat
Alexander Lehmann
Das ist derselbe Punkt wie wenn Du Deinen Fernlinienbus verpasst, weil der Zug mehrere Stunden verspätet ist (ich war mal mit dem Zug nach Karlsruhe gefahren und von dort mit dem Fernlinienbus weiter nach Barcelona). Ich fürchte, das ist dann Pech. Wo fängst Du an, wo hörst Du auf, wenn es um Schadenersatz geht, v. a. bei höherer Gewalt (Schneesturm...)?

Entscheidend ist wohl vor allem, ob es als durchgehende Reisekette angeboten wird. Wenn man also z.B. ein Rail-and-Fly-Ticket mit dem Flugticket kauft, ist man grundsätzlich gegen Bahnverspätungen abgesichert, durch die man den Flug verpasst. Allerdings kann der Anbieter diese Koppelung wohl auch wieder ausschließen, wie es zumindest Emirates mit den (hier kostenlosen) Rail-and-Fly-Tickets auch macht.

Genauso gilt es auch mit anderen Paketen oder Nicht-Paketen: Fällt bei einer Pauschalreise der Flug (oder Zug) aus, wird i.d.R. alles komplett storniert. Hat man Flug (oder Zug) und Hotel dagegen einzeln gebucht, bleibt man auf den Hotelkosten sitzen.
Zitat
christian schmidt
Bei seperaten Tickets kann man eigentlich nicht von 'Teilstrecken' reden, rechtlich handelt es sich um zwei unabhaengige Fahrten.
Unabhängige Fahrten sind es nur, wenn ein durchgehender Fahrschein erwerbbar wäre. Ansonsten ist es trotzdem eine durchgehende Reisekette.

Zitat

Dementsprechend, wenn dein InterConnex-Ticket nur auf dem InterConnex gilt, gilt es halt nicht auf DB-Zuegen, die Verspaetung ist da egal.
Nirgends in der Fahrgastrechteverordnung steht, dass der Kunde für die Weiterfahrt im nächsten Zug ein neuer Fahrschein erworben werden müsste - auch wenn es von vielen EVUs gefordert wird.
Der Fahrschein ist dann zur Erstattung einzureichen - welches EVU letztendlich zur Kasse gebeten wird kann dem Fahrgast egal sein.
Zitat
Giovanni

Zitat
christian schmidt
Bei seperaten Tickets kann man eigentlich nicht von 'Teilstrecken' reden, rechtlich handelt es sich um zwei unabhaengige Fahrten.

Unabhängige Fahrten sind es nur, wenn ein durchgehender Fahrschein erwerbbar wäre. Ansonsten ist es trotzdem eine durchgehende Reisekette.

Vom Fahrgast aus gesehen ist es sicherlich eine durchgehende Reise. Von den Befoerdungsunternehmen und auch rechtlich aber nicht. Zwei getrennt geloesste Fahrkarten = zwei Fahrten.

Zitat
Giovanni

Zitat
christian schmidt
Dementsprechend, wenn dein InterConnex-Ticket nur auf dem InterConnex gilt, gilt es halt nicht auf DB-Zuegen, die Verspaetung ist da egal.

Nirgends in der Fahrgastrechteverordnung steht, dass der Kunde für die Weiterfahrt im nächsten Zug ein neuer Fahrschein erworben werden müsste - auch wenn es von vielen EVUs gefordert wird.
Der Fahrschein ist dann zur Erstattung einzureichen - welches EVU letztendlich zur Kasse gebeten wird kann dem Fahrgast egal sein.

Lies mal die uerspruengliche Frage durch. Es gibt 'den Fahrschein' nicht, es gibt zwei Fahrscheine. Jedes EVU wird sicher den eigenen Fahrschein erstatten wenn der Fahrgast darauf einen anspruch hat, aber niemals den Fahrschein eines anderen Unternehmen ueber eine fahrt die mit dem eigenen Unternehmen ueberhaupt nichts zu tun hat. Nirgends in der Fahrgastrechteverordnung steht das.
Zitat
Giovanni
Nirgends in der Fahrgastrechteverordnung steht, dass der Kunde für die Weiterfahrt im nächsten Zug ein neuer Fahrschein erworben werden müsste - auch wenn es von vielen EVUs gefordert wird.
Der Fahrschein ist dann zur Erstattung einzureichen - welches EVU letztendlich zur Kasse gebeten wird kann dem Fahrgast egal sein.

Dort wird allerdings zwischen Fahrkarten und (unternehmensübergreifende) Durchgangsfahrkarten unterschieden. Letztere sollen möglichst angeboten werden, aber dies ist hier nun mal nicht der Fall. Für Entschädigungen wird dagegen Bezug genommen auf Fahrkarten und das dort aufgedruckte Ziel.
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