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Regionaltickets - Frage zu Mitfahrern
geschrieben von VvJ-Ente 
Bei den Regionaltickets (Brandenburg-Berlin-Ticket, MV-Ticket, usw.) steht auf der Homepage der Bahn unter Angebotskonditionen folgendes:

Zitat

Mitfahrer-Rabatt: Bis zu 5 Personen.
Kinder-Ermäßigung: Mit dem Mecklenburg-Vorpommern-Ticket können Eltern/Großeltern mit beliebig vielen eigenen Kindern/Enkelkindern unter 15 Jahren fahren.

Das bedeutet doch, dass mit einem Ticket 5 Erwachsene fahren dürfen, und jeder der 5 Erwachsenen kostenlos noch seine eigenen Kinder mitnehmen darf, richtig?
Ja ich würde sagen, das ist richtig.
Nur eben die Kinder dürfen maximal 14 Jahre alt sein, sonst zählen sie als Erwachsene.


BVG = Alle meckern drüber, aber ohne geht es nicht !

Jut jemeinte Jrüße
Nico
Nein, das bedeutet, daß entweder 5 Erwachsene zusammen fahren dürfen, oder ein (Groß-)Elternpaar mit einer beliebigen Anzahl eignener Kinder.
Zitat
Vielfahrer
Nein, das bedeutet, daß entweder 5 Erwachsene zusammen fahren dürfen, oder ein (Groß-)Elternpaar mit einer beliebigen Anzahl eignener Kinder.

Das geht aber aus dem Text nicht hervor, dass entweder das eine oder das andere gilt. Sprachlich korrekt wäre die Auffassung: Bis zu 5 Personen und soviel Kinder unter 14, die Kind oder Enkel einer der 5 Personen sind.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
das sind die genauen Konditionen aus dem Leitfaden:

Konditionen
• Einzelreisende oder bis zu 5 gemeinsam reisende Personen
- Kinder von 6 bis einschl. 14 Jahre zählen als eine Person
• Familien
- Eltern und/oder Großeltern(teile) (max. 2 Erwachsene) mit beliebig vielen
eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschl. 14 Jahre
Beachte: auch Kombination Eltern- bzw. Großelternteil zugelassen
@ Wirbelstrombremse. Danke!!

Diese Regelung gilt doch auch für das Schönes-Wochenend-Ticket oder?


BVG = Alle meckern drüber, aber ohne geht es nicht !

Jut jemeinte Jrüße
Nico
Zitat
Wirbelstrombremse
das sind die genauen Konditionen aus dem Leitfaden:

Konditionen
• Einzelreisende oder bis zu 5 gemeinsam reisende Personen
- Kinder von 6 bis einschl. 14 Jahre zählen als eine Person
• Familien
- Eltern und/oder Großeltern(teile) (max. 2 Erwachsene) mit beliebig vielen
eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschl. 14 Jahre
Beachte: auch Kombination Eltern- bzw. Großelternteil zugelassen

Warum steht das dann beim Quer-durchs-Land-Ticket explizit so auf der Homepage und bei den Regionaltickets nur die schwammige Formulierung von oben?
Zitat
BVG_Berlin
@ Wirbelstrombremse. Danke!!

Diese Regelung gilt doch auch für das Schönes-Wochenend-Ticket oder?

genau, steht der gleiche Text drin. Gilt also analog.
Zitat
VvJ-Ente
Zitat
Wirbelstrombremse
das sind die genauen Konditionen aus dem Leitfaden:

Konditionen
• Einzelreisende oder bis zu 5 gemeinsam reisende Personen
- Kinder von 6 bis einschl. 14 Jahre zählen als eine Person
• Familien
- Eltern und/oder Großeltern(teile) (max. 2 Erwachsene) mit beliebig vielen
eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschl. 14 Jahre
Beachte: auch Kombination Eltern- bzw. Großelternteil zugelassen

Warum steht das dann beim Quer-durchs-Land-Ticket explizit so auf der Homepage und bei den Regionaltickets nur die schwammige Formulierung von oben?

Hallo?
Ich könnte mir vorstellen, dass die Formulierung bei den Ländertickets einfach älter ist, das Quer-Durchs-Land-Ticket ist ja noch relativ neu, da hat man dann vielleicht eine neue, eindeutigere Formulierung gewählt und sie bei den Ländertickets nur vergessen mal zu aktualisieren.
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