Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung des EBA: Bahn muss Reisende aktiv über Verspätungen informieren 12.09.2015 20:15 |
Zitat
Eisenbahnbundesamt
Das Bundesverwaltungsreicht in Leipzig hat mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil (Az. .: 6 C 28.14 vom 09.09.2015) eine Entscheidung des EBA bestätig, wonach die DB Station & Service AG Reisende aktiv über Verspätungen informieren muss. Die Behörde hatte die DB Station&Service AG als Betreiberin von Bahnhöfen und Haltepunkten seinerzeit per Bescheid verpflichtet, auch kleinere Stationen mit so genannten Dynamischen Schriftanzeigen (DSA) auszustatten.
Re: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung des EBA: Bahn muss Reisende aktiv über Verspätungen informieren 13.09.2015 01:58 |