Der Bundestag hat heute weitere zwei Gesetze im Verkehrsbereich verabschiedet:
- das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich“ (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz),
- das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich.
Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz:
>> Mit dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz wird für zwölf Verkehrsinfrastrukturprojekte ermöglicht, die Genehmigung per Gesetz statt über einen Verwaltungsakt zu erteilen. Betroffen davon sind sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte. Dazu gehört unter anderen der Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing sowie die Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins.
Ziel des Gesetzes ist die Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung für die darin genannten Vorhaben und ihre beschleunigte Realisierung. Diese Beschleunigung sei auch vor dem Hintergrund wichtig, „dass das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger vorsieht“, heißt es im Gesetzentwurf der Vorlage. Durch das Gesetz werden die Festlegungen für das Verfahren bis zum Erlass der Maßnahmengesetze für die genannten zwölf Verkehrsinfrastrukturprojekte und deren Bekanntgabe sowie die behördlichen Zuständigkeiten getroffen. [...] <<
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
>> Das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich enthält Regelungen, die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlanken sollen.
Durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sollen zudem Investitionen in das Schienennetz beschleunigt werden. [...] <<
Ausführlich: [
www.bundestag.de]
Das Beschleunigungsgesetz enthält:
- Artikel 1 - Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
- Artikel 2 - Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
- Artikel 3 - Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
- Artikel 4 - Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (vom Verkehrsausschuss ergänzt)
Seite des BMVI mit weiteren Details: [
www.bmvi.de]
Auszüge:
>> Was ist das Ziel?
-- Freistellung bestimmter Ersatzneubauten von der Genehmigungspflicht.
-- Entlastung der Kommunen bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Bahnkreuzungen
-- Dadurch sollen Investitionen in die Infrastruktur und das Schienennetz beschleunigt werden.
-- Verschlankung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von kommunalen Straßen- und U-Bahnen zur Stärkung des ÖPNV. <<
>> Wie wird die Verschlankung beim Bau von kommunalen Straßen- und U-Bahnen umgesetzt?
-- Wir übertragen die Beschleunigungsregeln, die wir 2018 schon für Straße, Schiene und Wasserstraße eingeführt haben, jetzt auch in das Personenbeförderungsgesetz.
-- Dazu kann u.a. in Abstimmung mit dem Vorhabenträger ein Projektmanager eingesetzt werden, der die Behörde beim Anhörungsverfahren unterstützt.
-- Darüber hinaus wollen wir die Transparenz verbessern und die Bürgerbeteiligung stärken. Der Vorhabenträger wird deshalb verpflichtet, alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen.
-- Der Bau einer neuen Straßenbahnlinie zum Beispiel kann dadurch in Zukunft deutlich schneller und unkomplizierter genehmigt werden.
-- Das ist gerade auch im Hinblick auf unser großes Ziel, den ÖPNV zu stärken, sehr wichtig. <<
3 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.02.2020 09:51 von Manfred Erlg.