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Verbesserungen des GVFG und des Regionalisierungsgesetzes
geschrieben von Marienfelde 
Die finanzielle Ausstattung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) soll in den kommenden Jahren deutlich verbessert werden. Die Fördermittel sollen von 332 Mio. € in diesem Jahr über 665 Mio. € 2020 und je 1 Mrd. € (2021 - 2024) auf jeweils 2 Mrd. € (ab 2025) erhöht werden.

Zudem sind künftig auch Sanierungen förderfähig und der maximale Fördersatz soll von 60 auf 75% angehoben werden. Auch kleinere Vorhaben sollen förderfähig werden; die bisherige "Fördergrenze" soll von 50 auf 30 Mio. € (in Einzelfällen 10 Mio. €) sinken.

Hier noch ein Link zum Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: [www.bmvi.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.11.2019 13:59 von Marienfelde.
Am 6.11.2019 hat das Bundeskabinett zwei Gesetzesentwürfen zugestimmt, nämlich dem oben schon angesprochenen Entwurf für Änderungen des GVFG sowie einer Erhöhung der Regionalisierungsmittel bis 2031 um insgesamt 5,248 Mrd. €.

Auch die GVFG-Mittel sollen nach 2025 (von dann 2 Mrd. € ausgehend) um jährlich 1,8% "dynamisiert" werden.

" • Die Mittel können künftig - nachrangig zu Neu- und Ausbau - auch verwendet werden für Vorhaben der Grunderneuerung. Verkehrsunternehmen, Städte und Kommunen können z.B. U-Bahnhöfe, Treppenaufgänge, Decken, Tunnel grunderneuern.

• Der Neu und Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs wird als eigenständiges Förderziel festgelegt. Die Mindestvorhabengröße wird auf 10 Mio. € abgesenkt (bisher förderfähig nur als Bestandteil einer Strecke)

• Die Reaktivierung oder Elektrifizierung von Schienenstrecken wird als eigenständiges Förderziel festgelegt. Die Mindestvorhabengröße wird auf 10 Mio. € abgesenkt (bisher förderfähig nur als Bestandteil einer Strecke)

• Der Fördersatz des Bundes wird von 60 auf 75 Prozent erhöht, sofern eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung erfolgt"

Zu beachten ist aber der Wegfall der Mittel aus dem auslaufenden "Entflechtungsgesetz". Die Möglichkeit, mit GVFG-Mitteln künftig auch den Bestand (auch bei kleineren Vorhaben) pflegen zu können, halte ich aber für sehr positiv.

Hier noch ein Link dazu: [www.bmvi.de]
Nunmehr liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vor.
Demnach sollen die Regionalisierungsmittel wie folgt erhöht werden:

2020: 150 Mio. €
2021: 302,7 Mio. € (150 Mio. € + 1,8% +150 Mio. €)
2022: 308,1486 Mio. € (302,7 Mio. € + 1,8%)
2023: 463.695.274,80 € (308,1486 Mio. € + 1,8% + 150 Mio. €)
2024: 463.695.274,80 € + 1,8% = 472.041.780 € (gerundet)
2025 - 2031: Die um jeweils weitere 1,8% p.a. "dynamisierten" Beträge des Jahres 2024

Auf Berlin entfallen anfangs (2020) 7,684 Mio. € (gerundet), dann 15,352 Mio. € (2021), 23,282 Mio. € (2023) und zum Schluß (2031) 26,039 Mio. €.

Die Brandenburger Anteile sind zuerst (bis 2023) etwas höher, danach wegen der Anpassungen durch den "Kieler Schlüssel" aber niedriger als die Anteile Berlins.

Dem Vorschlag der Bundesregierung zufolge erfolgt demnach kein Abbau der den "Oststaaten", Berlin und dem Saarland zusätzlich zugewiesenen "dynamisierten" 200 Mio. €. Der Osten und die Saar würden also von der Erhöhung der Regionalisierungsmittel ihren bisherigen Anteilen entsprechend voll profitieren.

Hier noch ein Link zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: [dip21.bundestag.de]

Allseits einen schönen Mittwoch wünscht Euch
Marienfelde
Der Bundestag hat heute die Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und des Regionalisierungsgesetzes (RegG) beschlossen. Morgen sollen zwei weitere Verkehrsgesetze veabschiedet werden, das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG)


GVFG: Finanzhilfen des Bundes für öffentlichen Personen­nahverkehr beschlossen

>> Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2020, die Aufstockung der Finanzhilfen des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen. Den Entwurf der Bundesregierung für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)“ (19/15621, 19/16404, 19/16578 Nr. 1.11) nahm er gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/16908) an. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte zudem der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorgelegt (19/16914). [...] <<

Weiterlesen und Links: [www.bundestag.de]

Bei der Beratung im Ausschuss ist der Katalog der Fördermöglichkeiten erweitert worden; so können z.B. jetzt auch Straßenbahnstrecken auf straßenbündigem Gleiskörper in engen Stadtteilen durch den Bund gefördert werden, wenn die Gesamtstrecke überwiegend auf besonderem oder unabhängigem Gleiskörper verläuft.


RegG: Zusätzliche Bundes­mittel für öffent­lichen Personen­nah­verkehr beschlossen

>> Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2020, beschlossen, die Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unterstützt, zu erhöhen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein fünftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (19/15622, 19/16402, 19/16578 Nr. 1.9) nahm er auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (19/16909) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen an. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vor (19/16915). [...] <<

Weiterlesen und Links: [www.bundestag.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.01.2020 17:32 von Manfred Erlg.
Der Bundestag hat heute weitere zwei Gesetze im Verkehrsbereich verabschiedet:
- das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich“ (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz),
- das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich.

Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz:

>> Mit dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz wird für zwölf Verkehrsinfrastrukturprojekte ermöglicht, die Genehmigung per Gesetz statt über einen Verwaltungsakt zu erteilen. Betroffen davon sind sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte. Dazu gehört unter anderen der Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing sowie die Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins.

Ziel des Gesetzes ist die Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung für die darin genannten Vorhaben und ihre beschleunigte Realisierung. Diese Beschleunigung sei auch vor dem Hintergrund wichtig, „dass das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger vorsieht“, heißt es im Gesetzentwurf der Vorlage. Durch das Gesetz werden die Festlegungen für das Verfahren bis zum Erlass der Maßnahmengesetze für die genannten zwölf Verkehrsinfrastrukturprojekte und deren Bekanntgabe sowie die behördlichen Zuständigkeiten getroffen. [...] <<

Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

>> Das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich enthält Regelungen, die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlanken sollen.

Durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sollen zudem Investitionen in das Schienennetz beschleunigt werden. [...] <<

Ausführlich: [www.bundestag.de]

Das Beschleunigungsgesetz enthält:

- Artikel 1 - Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
- Artikel 2 - Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
- Artikel 3 - Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
- Artikel 4 - Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (vom Verkehrsausschuss ergänzt)

Seite des BMVI mit weiteren Details: [www.bmvi.de]

Auszüge:

>> Was ist das Ziel?
-- Freistellung bestimmter Ersatzneubauten von der Genehmigungspflicht.
-- Entlastung der Kommunen bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Bahnkreuzungen
-- Dadurch sollen Investitionen in die Infrastruktur und das Schienennetz beschleunigt werden.
-- Verschlankung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von kommunalen Straßen- und U-Bahnen zur Stärkung des ÖPNV. <<

>> Wie wird die Verschlankung beim Bau von kommunalen Straßen- und U-Bahnen umgesetzt?

-- Wir übertragen die Beschleunigungsregeln, die wir 2018 schon für Straße, Schiene und Wasserstraße eingeführt haben, jetzt auch in das Personenbeförderungsgesetz.
-- Dazu kann u.a. in Abstimmung mit dem Vorhabenträger ein Projektmanager eingesetzt werden, der die Behörde beim Anhörungsverfahren unterstützt.
-- Darüber hinaus wollen wir die Transparenz verbessern und die Bürgerbeteiligung stärken. Der Vorhabenträger wird deshalb verpflichtet, alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen.
-- Der Bau einer neuen Straßenbahnlinie zum Beispiel kann dadurch in Zukunft deutlich schneller und unkomplizierter genehmigt werden.
-- Das ist gerade auch im Hinblick auf unser großes Ziel, den ÖPNV zu stärken, sehr wichtig. <<



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.02.2020 09:51 von Manfred Erlg.
Am 20.10.2023 hat der Bundestag ein weiteres Beschleunigungsgesetz beschlossen. Am 24. November 2023 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Das Gesetz ist am 29. Dezember 2023 in Kraft getreten.

Zu den wesentlichen Inhalten, soweit sie die Schiene betreffen, gehört die Aufhebung des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes. Damit ist wieder für alle Projekte ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

Siehe auch hier: [www.bahninfo-forum.de] Beiträge vom 24.11.2023 und 28.03.2024.
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