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Skater in Bahn und Bus
geschrieben von Fritztram 
hallo liebe forumsgemeinde;)
warum darf man eigentlich nicht mit skats in die straßenbahn oder ubahn oder bus?
außerdem wo steht das? und warum darf man das denn nicht? Fahrräder sind doch auch erlaubt?
wie verhält sich das bei der sbahn?

ciao

~~~>Straßenbahn für ganz Berlin<~~~
SOD
Re: Skater in Bahn und Bus
04.05.2006 23:34
Hallo Fritztram

Lies Dir mal die Hausordnung der DB durch !

Da unter ->

Nicht gestattet ist ...

- FAhren mit Zweirädern, Kickboards, Skateboards, Inlineskates und Vergleichbarem



Ansonsten hier mal schauen da findet sich die Hausordnung:


[www.db.de]


Gruß SOD
Jeder darf mit Skatern in U-Bahn, S-Bahn oder Bus. Genauso wie mit dem Fahrrad. Da sehe ich keinen Unterschied.








(Für alle, denen das erklärt werden muss: Mit dem Fahrrad darf man nicht reinfahren. Das darf aber in den Bahnen als Gepäck mitgenommen werden - genauso wie auch Skater oder Ski als Gepäck mitgenommen werden dürfen.)



Bäderbahn
F84
Re: Skater in Bahn und Bus
05.05.2006 00:05
Bei der BVG steht es in den Beförderungsbedingungen.
Fritztram schrieb:
-------------------------------------------------------
>> warum darf man eigentlich nicht mit skats in die
> straßenbahn oder ubahn oder bus?
> außerdem wo steht das? und warum darf man das denn
> nicht? Fahrräder sind doch auch erlaubt?
> wie verhält sich das bei der sbahn?


Weil der Betreiber für deine Sicherheit verantwortlich ist. Wie soll er die gewähren, wenn du mit Skatern im Fahrzeug steht, dieses eine Bremsung macht oder scharf bremsen, ausweichen (Bus) oder über eine Weiche (Bahn) fährt?
Fahrräder zu transportieren ist erlaubt (wie auch der Transport der von dir genannten Gegenstände), das Fahren des Rades ist auf den Anlagen und in den Fahrzeugen ebenso verboten.
Der Betreiber hat die Pflicht, dir das "Rollen" (ob auf Skatern dem Fahrrad oder Skateboard) zu untersagen. Viel Geist in der Birne verlangt es nicht, sich vorzustellen, wie man sich im Bus auf Skatern geradezu vorn gegen die Scheibe zubewegt, wenn dieser stark bremsen muss. Auch das Risiko auf dem Bahnsteig erhöht sich mit Rädern unter den Füßen mal auf die Gleise zu fahren.
Später in das Gejammere groß, wenn man die Treppen aus der Tatrabahn hinunterfliegt und mit dem Kopf auf der Fahrbahn landet. Womöglich möchtest du auch bei Doppeldeckerbussen noch mit Skatern auf das Oberdeck klettern?
Alles schon da gewesen, kann dir jeder Mitarbeiter bestätigen.

Leider muss man sowas in Beförderungsregeln festschreiben, weil viele den Geist nicht in der Birne haben, dies selbst zu erkennen.

Einen Unterschied zwischen den Bahnen (du hattest nach S-Bahn gefragt) gibt es nicht, da die Gefahren überall gleichermaßen bestehen.
Würde es mir jedoch spaßig vorstellen, dich auf Skatern auf einen Haltepunkt der Hamburger Bahn stehen zu sehen, während ein ICE durchfährt. Jeglich Diskussion hätte sich dann erledigt. Aber auch auf kleinen Bahnsteigen (mitunter nur 1,20 breit) genügt die Durchfahrt eines Güterzuges, um dich auf den Skatern im Sog des Zuges auf die Schienen zu ziehen.
Fraglich wäre auch, wie man mit dir einen Zug evakuieren soll (etwa bei der U-Bahn über einen Notausgang den Zug verlassen müsstest, vorher über den Schotter zu laufen hättest).

Frage anschaulich und deutlich beantwortet? Es ist einfach für deine Gesundheit besser und dient einem störungsfreien Betriebsablauf.
Fritztram schrieb:
-------------------------------------------------------

> außerdem wo steht das? und warum darf man das denn
> nicht? Fahrräder sind doch auch erlaubt?
> wie verhält sich das bei der sbahn?

Ein Nachtrag noch:
Versicherungsrechtlich auch ein Problem:
Grundsätzlich haftet der Fuhrunternehmer für seine Kunden. Mit dem Lösen einer Fahrkarte geht der Fahrgast mit dem Unternehmer einen Vertrag ein. Der Fahrgast verpflichtet sich mit dem Kauf der Fahrkarte, die Beförderungbedingungen einzuhalten und zu akzeptieren, der Unternehmer bemüht sich die Dienstleistung zu erfüllen. Gleichzeitig gilt der Fahrgast nun als versichert, der Unternehmer hat die gesundheit der Kunden zu schützen.

Stürzt ein Fahrgast auf dem Bahnsteig, weil Gehwegplatten schief verlegt, Treppenabsätze locker oder Treppenhandläufe nicht fest montiert sind, oder beim Ein- und Aussteigen, haftet der Fuhrunternehmer. Um das Risiko weitesgehend einzugrenzen, legt der Unternemer in den Beförderungsbedingungen gewisse Regeln auf: Radfahren verboten, keine Rollschuhe oder Rollbretter benutzen! Machst du es dennoch, und dir passiert etwas, wird der Unternehmer auf deinen Vertragsbruch verweisen und nicht haften. Selbst wenn dir der Sturz auch mit Schuhen passiert wäre, kann der Unternehmer sich immer leicht aus der Verantwortung ziehen.

Kurios: Alkoholisierte Personen sind von der Beförderung ausgeschlossen, da für ihre Sicherheit nicht gesorgt werden kann, zuviele Gefahren durch die offenen Bahnsteiggleise oder durch das Stürtzen in den Fahrzeugen bestehen. Andererseits wird gerne damit Werbung gemacht, das Auto lieber stehen zu lassen, Bus&Bahn zu nutzen. Ist eine Person jedoch derart alkoholisiert, dass sie die Gefahren im Betriebsablauf nicht mehr erkennen kann, wird sie von der Beförderung ausgeschlossen. Ab wieviel Promille das ist, entscheiden Richter im Einzelfall.

Theoretisch: Kommt es zu einer Haverie im Betriebsablauf, sei es ein Bus wird gegen den Baum gelenkt, weil der Fahrer abnickt, zwei Bahnen fahren zusammen oder Feuer im Tunnel, und den Personen in diesen Fahrzeugen wird dadurch Schaden zugefügt, haftet der Unternehmer nur für die Personen, die einen Vertrag mit ihm abgeschlossen haben (einen gültigen Fahrausweis vorlegen können). Schwarzfahrer sind nicht versichert, der Unternehmer haftet nicht für diese Schäden, ebenso nur bedingt, wer die Vertragsbedingungen nicht erfüllt hat (Personen auf Rollschuhen). Geschädigte müssten theoretisch zur Geltungsmachung von Schäden von Leib und Sachwerten den Vertrag (= Fahrausweis) vorlegen.
In der Praxis wird sowas recht locker gehandhabt, in Einzelfällen gab es jedoch im Laufe der Geschichte schon harte Auseianndersetzungen vor Gericht.

Grundsätzlich: Fällst du auf dem Bahnsteig hin, klemmst dir im Türschliessvorgang Körperteile ein, segelst die Treppen runter weil diese verunreinigt waren, beschädigt oder schlecht beleuchtet ist es immer richtig, eine Unfallanzeige zu erstatten (je nach Zuständigkeit Landespolizei oder Bundespolizei anfordern lassen). Als Beleg ist der Fahrausweis aufzuheben, damit es später keine blöden Fragen gibt.

Es gab leider Fälle von Fahrgästen, die behaupteten eine schwere Armquetschung erlitten zu haben, da sie vom Fahrer in der Tür eines Fahrzeuges eingeklemmt wurde. Dieser gab die Tür wieder frei, der Fahrgast setzte seine Fahrt fort. Am nächsten Tag nahmen die Beschwerden am Arm nicht ab, ein Arzt wurde aufgesucht, dieser riet eine Unfallanzeige anzufertigen. Am dritten Tag wurden die Ermittlungen durch die zuständige Polizeibehörde aufgenommen: Als Daten lagen vor: ungefähre Zeit +/- 30 Minuten, Bahnhofsname. Es lagen nicht vor: Fahrausweis (zur Geltungsmachung der Ansprüche), Waggonnummer (um eine technische Fehlfunktion am betreffenden Wagen zu überprüfen), Nennung des abfertigenden Fahrers, kein Zeugen des Vorfalls.
So konnte nicht bewiesen werden, dass die Person (nicht Fahrgast, weil keinen Fahrausweis vorgelegt) nach dem Abfertigungsruf / akkustisches Signal in den Türraum trat (weil keine Zeugen benannt), eine Fehlfunktion der Tür (fehlende akkustische / optische Anzeige des Türschließvorganges / Hindernisrücklauf der Tür) nicht bewiesen werden konnte. Es wäre ja möglich, dass die Person alkoholisiert gewesen war, oder auf Skatern unterwegs war, und damit kein Versicherungsschutz besteht. Bleiben bei solchen Vorfällen Langzeitschäden zurück, ist es für den Betroffenen sehr wohl wichtig, wer für die verursachenden Unzulänglichkeiten verantwortlich gemacht werden kann.

Zum Thema zurück:
Auf Rollschuhen, Rollbrettern oder radfahrend auf den Anlagen (Bahnsteigen) oder Fahrzeugen unterwegs zu sein, sollte gut überlegt sein. Auch ist es ratsam, vor Vertragsbindung (vor dem Lösen des Fahrausweises) das Kleingedruckte (Beförderungsbedingen) zu lesen. Auch kann es spannend sein, sich mal ältere Beförderungsbedingen anzuschauen, welche merkwürdigen Regeln es da mal gab ("Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nicht im Türbereich aufhalten").

Wie glücklich war doch der Musikstudent, als er gegen Vorlage seines Fahrausweises (Zeitkarte) ein neues Saxophon erhielt (natürlich in Form eines Geldschecks)! Sein altes Musikinstrument schmolz im U-Bahnwagen 348 dahin und gab zunächst den Gutachtern ein Rästel auf, woher das geschmolzene Blech stammte ... ;-)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.05.2006 09:36 von Schmierzug.
Re: Skater in Bahn und Bus
05.05.2006 11:13
Schmierzug schrieb:
..............
> Wie glücklich war doch der Musikstudent, als er
> gegen Vorlage seines Fahrausweises (Zeitkarte) ein
> neues Saxophon erhielt (natürlich in Form eines
> Geldschecks)! Sein altes Musikinstrument schmolz
> im U-Bahnwagen 348 dahin und gab zunächst den
> Gutachtern ein Rästel auf, woher das geschmolzene
> Blech stammte ... ;-)
>

Lieber Schmierzug

Nun erzähl uns den interessantesten Teil der Story doch auch noch.
Wie konnte das Saxofon schmelzen und der begleitende Student überleben?

Danke und Gruß
Eckehard

Ecke schrieb:
-------------------------------------------------------
>> Nun erzähl uns den interessantesten Teil der Story
> doch auch noch.
> Wie konnte das Saxofon schmelzen und der
> begleitende Student überleben?


Das Musikinstrument wurde im Wagen 348 zurüchgelassen, der Student brachte sich in Sicherheit. Wie der Wagen später aussah, hast du noch vor Augen, oder?
Re: Skater in Bahn und Bus
05.05.2006 11:22
Schmierzug schrieb:
.........
> Das Musikinstrument wurde im Wagen 348
> zurüchgelassen, der Student brachte sich in
> Sicherheit. Wie der Wagen später aussah, hast du
> noch vor Augen, oder?

Danke Schmierzug

herzlichen dank für diese ausführungen
klingt einläuchtent.
trotzdem irgendwie schade das der Senat bei allen bestrebungen den fahrradverkehr auszubauen, die skater vergessen hat, aber so ist das ja nun mal mit minderheiten

danke
fritztram

~~~>Straßenbahn für ganz Berlin<~~~
Ich muss schon bitten:
In keiner Beförderungsbestimmung steht geschrieben, das Kartenspiele verboten wären. Also sind Skater doch zugelassen :-))



so long

Mario
Jay
Re: Skater in Bahn und Bus
05.05.2006 17:31
Mal ne andere Frage, wenn wir gerade mal bei Verträgen & Co sind.

Ich hab mir am Dienstag nen kleines Loch in die Jacke gerissen, als ich am Alex den verengten Übergang von der S zur U-Bahn nutze.
Konnte die Stelle auch schon identifizieren - am Bauzaun ist ein Draht angebracht, der 2 Zaunteile verbindet. Genau an der Stelle ist der Draht aber auf der "Benutzerseite" zusammengewickelt und ragt ein Stück raus.
Was gilt in diesem Fall?
Re: Sachschäden
05.05.2006 17:58
Jay schrieb:
-------------------------------------------------------
> Mal ne andere Frage, wenn wir gerade mal bei Verträgen & Co sind.
>
> Ich hab mir am Dienstag nen kleines Loch in die Jacke gerissen, als ich am Alex den verengten
> Übergang von der S zur U-Bahn nutze. Konnte die Stelle auch schon identifizieren - am
> Bauzaun ist ein Draht angebracht, der 2 Zaunteile verbindet. Genau an der Stelle ist der Draht aber
> auf der "Benutzerseite" zusammengewickelt und ragt ein Stück raus.
> Was gilt in diesem Fall?

Mach ein paar Fotos und schick sie mit ein paar freundlichen Worten an die BVG.
Geht auch per mail (info@bvg.de). Zumindest bekommst du eine Entschuldigung, vieleicht Schadensersatz.



so long

Mario
Anonymer Benutzer
Re: Skater in Bahn und Bus
06.05.2006 19:31
<Also sind Skater doch zugelassen :-))>

Aber NICHT an den Füssen!
Solange man die Skates in den Händen oder ner Tasche trägt, hat ja auch keiner was dagegen.
BundesbahnerHH schrieb:
-------------------------------------------------------
> <Also sind Skater doch zugelassen :-))>
>
> Aber NICHT an den Füssen!
> Solange man die Skates in den Händen oder ner
> Tasche trägt, hat ja auch keiner was dagegen.

Kann es sein, dass Du diesen Satz von Mario/der weiße Bim nicht verstanden hast? Marios Skater sind keine Leute mit Skates.

Jens
Re: Skater in Bahn und Bus
06.05.2006 21:19
Vielleicht bin ich da mit meinen 31 Jahren zu alt, aber was für ein Kartenspiel ist denn Skating?

Gruß Nemo
Re: Skater in Bahn und Bus
06.05.2006 21:21
Vielleicht bin ich da mit meinen 31 Jahren zu alt, aber was für ein Kartenspiel ist denn Skating?

Hmpf

Manchmal muss man Dinge aussprechen, damit sie einem klar werden...
Skat spielen ist natürlich in der U-Bahn erlaubt, obwohl die vielen Kiebitze nerven...

Gruß Nemo
Anonymer Benutzer
Re: Höchstwahrscheinlich ist dem so
07.05.2006 15:18
<Kann es sein, dass Du diesen Satz von Mario/der weiße Bim nicht verstanden hast? Marios Skater sind keine Leute mit Skates.>

Das könnte so sein, ich hab mit meinen 43 Jahren wohl etwas "verpasst".
Klär mich doch bitte mal auf.

Danke!
Ist doch eigentlich schon von Anfang an durch Mario genannt worden, was er mit Skater meint: Skatspieler.

Jens
Anonymer Benutzer
Re: Höchstwahrscheinlich ist dem so
08.05.2006 18:41
Uuups!

Da hab ich wohl mächtig auf dem Schlauch gestanden! ;-)
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