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Genehmigungen zum Fotografieren
geschrieben von Florian Schulz 
Cococabana schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ein Auszug aus den Beförderungsbedingungen der
> S-Bahn Berlin:
>
> § 4 Verhalten der Fahrgäste
>
> 1. Fahrgäste haben sich bei Benutzung der
> Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie
> es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre
> eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere
> Personen gebieten. Anweisungen des
> Betriebspersonals ist zu folgen.
>
> 2. Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
>
> (...)
> 15. zum Fotografieren und Filmen im Bahngebiet
> zusätzliche künstliche Lichtquellen zu benutzen,
> (...)
>
> Hier komplett nachzulesen:
>
> Kein Aufruf, aber auch kein Verbot. Selbst
> mögliche Stative finden namentlich keine
> Erwähnung.
>
Oh doch. Wenn da ausdrücklich steht, dass Fahrgästen die Benutzung von künstlichen Lichtquellen für Film- und Fotoaufnahmen untersagt ist, dann ist das ein Verbot. Verstöße können geahndet werden. Von meinen Besuchen in Paris weiß ich, dass die RATP die Beförderungsbedingungen in jeder Métrostation in mehreren Sprachen aushängen hat und der dortige Wachdienst (Securité) jegliche Verstöße gegen den §4 "Verhalten der Fahrgäste" mit einer Aufforderung zur Zahlung von 15,- € (oder waren das dort 45,- €?) ahndet. Das betrifft sowohl das Rauchen als auch Foto- und Filmaufnahmen mit künstlichen Lichtquellen (Blitzlicht/Scheinwerfer). Wird ein Métrofahrer durch Blitz-/Scheinwerferlicht geblendet, setzt dieser in jedem Fall einen Notruf (Apèlle Emergeance) ab und der Fotograf wird von der RATP grundsätzlich des betriebsstörenden/-gefährdenden Verhalten angezeigt!


Hallo,

habe hier auf der Platte 3 Dokumente liegen, die das private fotografieren erlauben. Wenn Du sie haben willst, dann lasse mir bitte per PN Deine EMail-adresse zukommen.

- Scan der "Geschäftliche Mitteilungen Nr. 3 / 19.01.2001" als gif
- Artikel von www.zugente.de der sich darauf beruft als pdf
- Scan eines Fax vom 28.02.2001 das sich darauf beruft als pdf


Gruß Ingo
.-
11.05.2006 19:35
.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.02.2012 00:20 von André Loop.
André Loop schrieb:
-------------------------------------------------------
> Für die U-Bahn (BVG) gilt, was in den
> Beförderungsbedingungen steht:
> Lese dazu bitte hier das pdf-Dokument:
>
>
> Interessant dabei:
> §4 Verhalten der Fahrgäste
> (2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
> 15. zum Fotografieren und Filmen im Bahngebiet
> zusätzliche künstliche Lichtquellen zu benutzen.
>
Wie geht die BVG mit Verstößen um? 15,- €?
.-
11.05.2006 20:39
..



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.02.2012 00:20 von André Loop.
André Loop schrieb:
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> Verstöße sind finanziell nicht geregelt, Du denkst
> evt. an das Rauchverbot,
> welches ein Bundesgesetz ist.
>
Richtig. Ich wollte wissen, ob die BVG das Fotografieren/Filmen mit künstlichen Lichtquellen dem Rauchen gleichstellt. Schließlich ist beides ein Verstoß gegen §4 "Verhalten der Fahrgäste".

> Das Fotografieren
> wird aber nicht per Gesetz
> geregelt sondern per Hausordnung.
>
Ich meine, das Blitzlicht-Fotografieren ist ein Bundesgesetz, welches manche Verkehrsbetriebe (so auch die BVG) auch in die Hausordnung aufgenommen haben. Die Hamburger Hochbahn hat es meines Wissens nach nicht in die Hausordnung aufgenommen. Die Hochbahn soll aber laut Aussage eines Mitarbeiters um die Blendgefahr für das Fahrpersonal wissen und auch die entsprechenden Möglichkeiten haben, um im Falle eines Falles gegen den Fotografen rechtlich vorgehen zu können.

> Die BVG erlaubt
> es, die DSW21 (Dortmund)
> untersagen es.
>
Du meinst, die DSW verbieten das Fotografieren grundsätzlich?

> Bei Blitzlichtverwendung kannst Du aufgefordert
> werden, es zu unterlassen
> und bei Wiederholung evt. des Betriebsgeländes
> verwiesen werden
> -nötigenfalls mit Hilfe der Polizei. Mir ist ein
> solcher Fall aber nicht bekannt.
>
Das heißt, wenn dich jemand bei der Einfahrt mit Blitzlicht blendet, kannst du ihn bitten, dieses zu unterlassen, darfst dir aber nicht den Ausweis zeigen lassen.
Jan Gnoth schrieb:
-------------------------------------------------------

> Das heißt, wenn dich jemand bei der Einfahrt mit
> Blitzlicht blendet, kannst du ihn bitten, dieses
> zu unterlassen, darfst dir aber nicht den Ausweis
> zeigen lassen.


Es kann schonmal versehentlich passieren, dass der Blitz auslöst, obwohl man das gar nicht möchte. Ist mir selbst sogar passiert, habe aber damit keinen Zug von vorn erwischt. Das Problem meiner Digi-Cam ist nunmal, dass ich beim Öffnen der Linse den Blitz manuell deaktivieren muss. Er bleibt zwar deaktiviert, solange die Kamera angeschalten ist, doch beim erneuten Anschalten aktiviert sich der Blitz dummerweise wieder. Und in der Eile, das ein interessantes Fotomotiv gelegentlich bietet, kann's nunmal versehentlich passieren, dass der Blitz ungewollt auslöst.

Eine Bitte zur Unterlassung finde ich in diesem Moment durchaus verständlich, schließlich möchte ich eigentlich keinen Blitz verwenden. Eine Geldstrafe ist dann schon die Frage, schließlich handelt es sich bei 'nem Versehen nicht um Vorsatz, während Rauchen zum Beispiel vorsätzlich erfolgt.
DaniOnline schrieb:
-------------------------------------------------------
[...], während Rauchen zum Beispiel vorsätzlich
> erfolgt.

Genau, und heute hat sogar einer in der Straßenbahn während der Fahrt geraucht. Dabei handelte es sich um keine andere Person, als den Fahrer.
.-
12.05.2006 02:35
.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.02.2012 00:19 von André Loop.
Anonymer Benutzer
...
12.05.2006 07:54
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.01.2011 19:31 von 54E.
Ich knipse auch gern und viel - am liebsten ja im S-Bahn Bereich. Hatte aber noch keinerlei Probleme gehabt. Ausser wenn ein sich ein paar Security-Leute auf dem Bhf. rumtreiben, habe schon ein bißchen Schiss vorm Knipsen.
54E schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn es eine Betriebsfahrt war, kann und darf der Bimmelfahrer selbstverständlich eine Zigarette
> rauchen, warum auch nicht?

Richtig. Laut gültiger " DF Strab" der BVG von 2004 ist im Abschnitt IV (Durchführung des Fahrbetriebes) in §18 (Verhalten während der Fahrt) festgelegt, dass es nicht gestattet ist:
a) Lebens- und Genussmittel zu verzehren,
b) Unterhaltungen zu führen,
c) das Mikrofon der Übertragungsanlage zu benutzen, wenn die Betriebssituation dies nicht zulässt,
d) Empfangs- oder Wiedergabegeräte für Ton bzw. Bild zu anderen als betrieblichen Zwecken zu nutzen
e) Funkgeräte und Mobiltelefone zu benutzen, ...

Alles andere ist erlaubt :-)

so long

Mario
der weiße bim schrieb:
-------------------------------------------------------
> 54E schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Wenn es eine Betriebsfahrt war, kann und darf
> der Bimmelfahrer selbstverständlich eine
> Zigarette
> > rauchen, warum auch nicht?
>
> Richtig. Laut gültiger " DF Strab" der BVG von
> 2004 ist im Abschnitt IV (Durchführung des
> Fahrbetriebes) in §18 (Verhalten während der
> Fahrt) festgelegt, dass es nicht gestattet ist:
> a) Lebens- und Genussmittel zu verzehren,
> b) Unterhaltungen zu führen,
> c) das Mikrofon der Übertragungsanlage zu
> benutzen, wenn die Betriebssituation dies nicht
> zulässt,
> d) Empfangs- oder Wiedergabegeräte für Ton bzw.
> Bild zu anderen als betrieblichen Zwecken zu
> nutzen
> e) Funkgeräte und Mobiltelefone zu benutzen, ...
>
> Alles andere ist erlaubt :-)
>
> so long
>
> Mario


1.) War es keine Betriebsfahrt, sondern eine normale fahrgastfahrt mit echten Fahrgästen
und
2.) Gehören Zigaretten zu den Genussmitteln
und
3.) War der Gestank fast im kompletten ersten Wagen zu vernehmen.
Ließ mal Deine Dienstordnung richtig, dann müßtest Du zu einem anderen Schluß kommen (betreffs dem Rauchen).

Tschüß pit
Bei mir war das mal als ich am Hamburger S-Bahnhof Othmarschen den Shutteldienst zur AOL-Arena geknippst hab. Da hab ich HOCHBAHN und PVG wagen geknipst, den HOCHBAHN fahren machte dies nichts aus, aber einem PVGler.
Auch als ich mal U-Bahnen knipste, am HBF, Lattenkamp, Stephansplatz und Wandsbek Markt wurde ich nur Stephansplatz von so einer ollen angemacht wieso ich hier Fotos mache und ob sie die mal sehen könne ob sie da nicht evtl drauf sei...
Am ende fragte sie mich noch, ob ich eine genehmigung hätte...Ich antwortet ihr, dass ich keine hätte...sie daraufhin nur: "aha" und ist abgedüst!
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