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Anerkennung von Fernbahnfahrkarten bei der Berliner S-Bahn
geschrieben von Nemo 
Hallo,

früher (bis zum 28.05.) war es doch so, dass man mit Fernbahnfahrkarten mit Aufdruck Berlin-Stadtbahn über die Stadtbahn und einigen anderen Strecken mit der S-Bahn fahren konnte. Wie sieht das heutzutage aus? Was steht ab nächste Woche auf den Fahrkarten? Kann man dann damit auch S-Bahn fahren?

Wie sieht es mit dem Umstieg z.B. auf den Russenzug nach Lichtenberg oder anderen Nachtzügen aus, die nicht über Hauptbahnhof fahren, so dass man als Auswärtiger die S-Bahn zur Verbindung braucht, muss man sich dann einen S-Bahnfahrschein kaufen?

Gruß Nemo
Soweit ich weiß, soll die Regelung "alles innerhalb des S-Bahn-Rings" weiter gelten, solange Du 'ne Bahncard hast.
Zeitungsartikel dazu
22.05.2006 13:54
Moin,

Lesestoff: [www.berlinonline.de]

Fazit: Lichtenberg ist nach wie vor möglich.

Viele Grüße
Danielp

---
[www.berlinhbf.de]
Re: Zeitungsartikel dazu
22.05.2006 15:53
... und es geht demnach sogar ohne Bahncard.
Nichts durcheinanderbringen. Das eine ("City") ist eine Bahncardregelung zum benutzen ALLER Verkehrsmittel im Bereich A. Das andere ("Stadtbahn") ist ein Sammelbegriff für DB-Bahnhöfe mit dem man mit DB-Zügen (also auch S-Bahn) zwischen diesen umherfahren kann.
Berlin-Stdtbahn wird abgeschafft, dafür gibt's dann eben als Sammelbezeichnung Berlin. Damit darf dann jeder mit der S-Bahn (also ohne BVG, RE, ...) den Ring entlangfahren, dazu die Strecken
Westkreuz - Ostkreuz
Gesundbrunnen - Südkreuz
Gesundbrunnen - Schöneberg und
Ostkreuz - Lichtenberg

Bäderbahn
Bäderbahn schrieb:
-------------------------------------------------------
> Berlin-Stdtbahn wird abgeschafft, dafür gibt's
> dann eben als Sammelbezeichnung Berlin. Damit darf
> dann jeder mit der S-Bahn (also ohne BVG, RE, ...)
> den Ring entlangfahren, dazu die Strecken
> Westkreuz - Ostkreuz
> Gesundbrunnen - Südkreuz
> Gesundbrunnen - Schöneberg und
> Ostkreuz - Lichtenberg
> Bäderbahn

Die RE und RB dürfen als DB-Produkte selbstverständlich genutzt werden!

Um es vereinfacht zu sagen - man darf innerhalb des S-Bahnrings alle Bahnhöfe mit den DB-Produkten anfahren, zusätzlich gilt die Erweiterung bis Lichtenberg (wie bisher).
...nennt man das.

Der Begriff "Stadtbahn" hat da oft zu verwirrungen geführt, gemeint war aber nur die Stadtbahn. (Lichtenberg bis Charlottenburg)
[www.bahn.de]

Grüsse
Ist jetzt interressant, die Bahnhöfe der Nordsüdbahn und die Bahnhöfe der Ringbahn sind nicht extra aufgeführt, aber solche unwichtigen Stationen wie z.B. Nöldnerplatz.

Darf man dann trotzdem unterwegs ein- oder aussteigen? Könnte ja sein, dass dann auf dem Bahnhof kontrolliert wird. Oder heisst das, dass man dann z.B. Yorckstraße eine Kurzstrecke lösen muss?

Wenn man mal die Auskunft auf Bahn.de bemüht, und z.B. von Stuttgart nach Berlin Lichtenberg will, dann wird einem eine Verbindung mit der S75 ausgegeben zu einem Preis. Bei einer Verbindung von Stuttgart nach Berlin Yockstraße wird derselbe Preis ausgegeben aber mit dem Hinweis, dass es sich hier nur um den DB Anteil handelt.

Es scheint also so zu sein, dass die Transitbahnhöfe unterwegs ausgeschlossen sind.
Da frage ich mal bei der Bahn nach. Das ist ja Aufforderung zum Schwarzfahren (illegales einsteigen im Bahnhof Yorckstraße).

Gruß Nemo



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.05.2006 20:48 von Nemo.
Zitat aus „Punkt3“ Nr. 8/06 vom 20.4.06:

„Der Tarif-Begriff „BerlinStadtbahn“ verschwindet
Neuer Aufdruck auf den Fahrscheinen ab 28. Mai.
Jahrzehntelang gab es den Tarif-Begriff „Berliner Stadtbahn“. Zuletzt stand er für die DB und S-Bahnhöfe zwischen Charlottenburg und Lichtenberg. Ab 28. Mai gibt es ihn nicht mehr. Mit den künfti-gen Linienführungen im Fern- und Regionalverkehr kommen neue Bahnhöfe ins Netz. Da der Begriff „Berlin Stadtbahn“ die neuen Bahnhöfe geografisch nicht umfasst, musste eine neue Tarifbezeichnung her: „Berlin“. Sie beinhaltet alle Bahnhöfe zwischen Westkreuz und Lichtenberg, zwischen Gesund-brunnen, Friedrichstraße und Südkreuz/Schöneberg sowie des S-Bahn-Rings. Einbezogen sind auch die Bahnhöfe der Fern- und Regionalverkehrsstrecken von Jungfernheide bzw. Gesundbrunnen über den Nord-Süd-Tunnel bis Südkreuz – mehr Bahnhöfe als bisher. Wichtig ist diese Regelung für alle Reisenden, auf deren Fahrkarte z.B. „Rostock–Berlin“ oder „Berlin–Rostock“ steht. Innerhalb der ge-nannten Grenzen benötigen sie nämlich keinen zusätzlichen Fahrschein für die An- oder Weiterfahrt mit den Zügen von DB Regio und der Berliner S-Bahn. Doch Achtung: Fahrscheine mit dem Aufdruck „Berlin“ berechtigen nicht zu Fahrten mit den Verkehrsmittelnder BVG, gelten also nicht für U-Bahn, Straßenbahn und Bus.“
Bei auf BahnCard gekauften Fahrausweisen bleibt es bei der bereits bisher verwendeten Bezeichnung „Berlin City“, diese Fahrscheine gelten ja im Tarifgebiet A des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) sowie zu den Bahnhöfen Nöldnerpl. (S-Bahn), Magdalenenstr. (U-Bahn) und Lichtenberg (Fern-, S- und U-Bahn) auch zur Benutzung des gesamten ÖPNV.


Beste Grüße
Harald Tschirner
Nöldnerplatz muss eben mit draufstehen da der Begriff "Berlin" ja nur die Tarifzone A (innerer S-Bahnring) beinhaltet. Da man aber den Bahnhof Lichtenberg als Teilfernbahnhof nicht ausschließen möchte lautet eben der Zusatz "inkl. Nöldnerplatz und Lichtenberg.
Warum sind dann sämtliche Bahnhöfe auf der Stadtbahn aufgeführt? Solche Bahnhöfe wie Bellevue liegen auf der Stadtbahn und sind relativ unwichtig im Verhältnis zu z.B. Unter den Linden?

Gruß Nemo
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