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Dürfen Kinder auch normale Fahrkarten nutzen?
geschrieben von Ruhlebener 
Dürfen Kinder auch normale (also nicht ermäßigte) Fahrkarten nutzen? Z.B. darf ein 12-Jähriger mit einer normalen "erwachsenen" Tageskarte oder Umweltkarte (ist ja übertragbar) allein unterwegs sein, oder muß er unbedingt eine ermäßigte Karte kaufen und stempeln?
ich denke, er dard auch mit einer erwachsenenkarte unterwegs sein. bvg/s-bahn bekommen doch dadurch mehr geld, was sollten sie also dagegen haben?!?
Wutzkman schrieb:
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> ich denke, er dard auch mit einer erwachsenenkarte
> unterwegs sein. bvg/s-bahn bekommen doch dadurch
> mehr geld, was sollten sie also dagegen haben?!?


So denke ich auch. Wäre ja logisch. Aber BVG-Tarife und Logik....
Wutzkman schrieb:
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> ich denke, er dard auch mit einer erwachsenenkarte
> unterwegs sein. bvg/s-bahn bekommen doch dadurch
> mehr geld, was sollten sie also dagegen haben?!?


Noch mehr Geld bekommen sie, wenn sie ihm dafür 40 EUR abknöpfen. ;)

DAS ist Kapitalismus! Wir wollen doch an die Börse /!\

D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Warum soll er/sie 40 ¤ bezahlen müssen? Ich darf auch mit einer ABC-Karte nur in A herumfahren. Ich verstehe den Witz nicht so ganz bei der Frage von "Ruhlebener". Übertragbar? - Es ist also z.B. die Karte von Pappi? Auf wen darf sie übertragen werden? Sowas muss doch in den Beförderungsbedingungen stehen.

Ansonsten darf ich ja wohl auch mit einer 1. Klasse Karte in der 2. Klasse sein. Und also im Prinzip ein Kind mit einer Erwachsenenkarte fahren. Aber wozu? Was ist der Haken bei der Frage????

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Die antwort weis ich auch nicht aber ich hätte letztens mit bekommen das einer ein Schüler 40Euro abknöpfen wollte weil es Samstag wahr und er eine Schülerkarte hatte da meinte der BVGer Schüler karten gelten nur von Mo-Fr von 6-16Uhr und nicht in den Ferien und nicht an Feiertag aber als der Ganze wagen sich aufgerergt hatte durfte er doch weiterfahren weil der BVGer klein bei gegeben hat. Wenn die BVG Umbedingt einnahmen brauch soll sie doch den Rauchern das Geld abnehmen die im Bahnhof oder im Zug Rauchen aber da gehen die BVGer gerne vorbei ohne etwas zusagen.

ÖPNV DER UMWELT ZUR LIEBE !
histor schrieb:
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> Was ist der Haken bei der Frage????

Ging da nicht vor einiger Zeit mal ein Fall durch die Medien, wo jemand 40¤ zahlen sollte, weil er in einer fremden Stadt mit einem falschen Fahrschein unterwegs war, der zwar teurer war als der richtige, aber auf dieser Strecke nicht galt? Wimre hatte dann ein Gericht das erhöhe Beförderungsentgelt für unrechtmäßig erklärt und dabei auf die fehlende Ortskenntnis verwiesen.
(Das kann hier übrigens auch passieren, wenn jemand mit einem BC-Fahrschein z.B. von Bernauer Straße nach Cottbusser Platz fährt, also eigentlich den billigereren AB-Fahrschein bräuchte.)


Fehlende Ortskenntnis nachzuweisen dürfte ja bei einem Berliner, der in Berlin unterwegs ist, schwierig werden. Auch wenn hier die Frage nach der falschen Person und nicht der falschen Strecke gestellt wurde.
Anonymer Benutzer
...
28.02.2008 18:41
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.01.2011 17:51 von 54E.
New Yorker Subway schrieb:
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> Die antwort weis ich auch nicht aber ich hätte
> letztens mit bekommen das einer ein Schüler 40Euro
> abknöpfen wollte weil es Samstag wahr und er eine
> Schülerkarte hatte da meinte der BVGer Schüler
> karten gelten nur von Mo-Fr von 6-16Uhr und nicht
> in den Ferien und nicht an Feiertag aber als der
> Ganze wagen sich aufgerergt hatte durfte er doch
> weiterfahren weil der BVGer klein bei gegeben hat.
> Wenn die BVG Umbedingt einnahmen brauch soll sie
> doch den Rauchern das Geld abnehmen die im Bahnhof
> oder im Zug Rauchen aber da gehen die BVGer gerne
> vorbei ohne etwas zusagen.

*unterschreib*


Zitat

Warum soll er/sie 40 ¤ bezahlen müssen? Ich darf auch mit einer ABC-Karte nur in A herumfahren.

Es kann ja aber sein, dass du jederzeit noch in einen anderen Bereich reinfahren willst, die Kontrolleure könne ja nicht hellsehen. Aber eine Erwachsenenkarte wäre definitiv ,,falsch".

Als ich in Prag war und U-Bahn fahren wollte, ich hatte das wirre Englisch an dem Automaten nicht verstanden, kaufte ich auch einfach irgendwas, ich dachte mir eben ... keine ganz billige Karte aber auch nicht die teuerste. Dann kam, wider meiner Erwartung, tatsächlich eine Kontrolle und der Kontrolleur hatte seltsamerweise nichts zu beanstanden. Also entweder einfach nur aus Glück die Richtige gekauft oder eine zu teure und der Kontrolleur sah davon ab.

D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
histor schrieb:
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> Ich verstehe den Witz nicht so ganz bei der Frage von
> "Ruhlebener". Übertragbar? - Es ist also z.B. die
> Karte von Pappi? Auf wen darf sie übertragen
> werden?

Kein Witz. Pappi hat eine Umweltkarte (Jahresabo), diese sind bei der BVG übertragbar, also nicht personengebunden, kann also jeder mit fahren. Der 12-Jähriger, der keine eigene Schülerkarte hat weil er nicht so oft BVG fährt das es sich lohnen würde, möchte kurz allein einkaufen fahren. Da Pappi gerade dann zu Hause ist und seine Karte nicht braucht, leiht er ihn die Karte. Für mich ganz logisch, dass ein 12-Jähriger mit eine ausgeliehene Umweltkarte fahren darf, aber Logik hin oder her, darf er das, oder gibt es irgendein undurchschaubarer BVG-Fahrkartenlogik der sagt das ein unbegleitet fahrendes Kind NUR mit eine ermäßigte Karte fahren darf?
Tja, das kann dir hier wohl niemand ganz sicher sagen. Aber die Tendenz ist doch eindeutig. Wenn du ganz sicher gehen willst, kopiere doch einfach deinen Text und schick es per mail an die BVG. ;)

______________________

Nicht-dynamische Signatur
Ruhlebener schrieb:
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> Kein Witz. Pappi hat eine Umweltkarte (Jahresabo),
> diese sind bei der BVG übertragbar, also nicht
> personengebunden, kann also jeder mit fahren. Der
> 12-Jähriger, der keine eigene Schülerkarte hat
> weil er nicht so oft BVG fährt das es sich lohnen
> würde, möchte kurz allein einkaufen fahren. Da
> Pappi gerade dann zu Hause ist und seine Karte
> nicht braucht, leiht er ihn die Karte. Für mich
> ganz logisch, dass ein 12-Jähriger mit eine
> ausgeliehene Umweltkarte fahren darf, aber Logik
> hin oder her, darf er das, oder gibt es irgendein
> undurchschaubarer BVG-Fahrkartenlogik der sagt das
> ein unbegleitet fahrendes Kind NUR mit eine
> ermäßigte Karte fahren darf?

Bei Monatskarten oder Jahreskarten ist dast erlaubt, hae ich selst auch früher desöfteren so gemacht und wurde auch desöfteren kontrolliert. Die Kontrolettis hatten nie etwas zu beanstanden. Aber ob das bei Einzelfahrarten auch gilt, weiß ich nicht, wage ich aber zu bezweifeln. Und das mit AB und BC sollte den BVGern logischerweise egal sein, wie einige andere von euch auch schon schrieben (außer wenn es andersrum ist ...)
Die Umweltkarte gilt nicht explizit nur für eine Person > 17 Jahre, sie ist übertragbar, und lediglich der Inhaber kann entscheiden, an wen er sie verleiht oder weitergibt. Wenn ein Kind mit einer ermäßigten Karte fahren darf, darf es auch mit einer nicht-ermäßigten Karte die Verkehrsmittel im Gültigkeitsbereich des Fahrausweises nutzen. Übrigens ist es durchaus nicht unüblich, die Umweltkarte in der Familie zu verleihen, habe auch meinen minderjährigen Brüdern schon meine Umweltkarte geliehen, und da gab es nie Ärger, warum auch?
Zitat

Stahldora schrieb:
>> Warum soll er/sie 40 ¤ bezahlen müssen? Ich darf
>> auch mit einer ABC-Karte nur in A herumfahren.
>
> Es kann ja aber sein, dass du jederzeit noch in
> einen anderen Bereich reinfahren willst, die
> Kontrolleure könne ja nicht hellsehen. Aber eine
> Erwachsenenkarte wäre definitiv ,,falsch".

Hä? Wohin ich "vielleicht" noch irgendwann mal will, das kann ja nun überhaupt kein Kriterium sein. Wenn ich im Bereich "Y" kontrolliert werde und meine Karte gilt für "Y", dann ist es völlig irrelevant, dass ich "vielleicht" noch nach "Z" fahren könnte - ob die Linie, in der ich bin, nun dahin fährt oder nicht. Was ist denn das für ein kruder Gedankengang?

Immer vorausgesetzt - was ja wohl in 999 o/oo aller Fälle so ist - dass eine Erwachsenenkarte teurer ist als eine Kinderkarte und man fährt als Kind mit einer Erwachsenenkarte - was ist das Problem? Da sollte mich der Kontrolleur im Rahmen des Kundendienstes eher darauf aufmerksam machen, beim nächsten mal doch die billigere Kinderkarte zu nehmen.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Antwort vom ehemaligen Verkaufsschaffner: Ja, er darf! (Natürlich!)
er darf es aber NICHT wenn vorher eine erwachsene Person damit gefahren ist.
Anonymer Benutzer
...
29.02.2008 11:52
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.01.2011 17:52 von 54E.
Danke für Aufklärungen
Eckehard
Anonymer Benutzer
...
29.02.2008 13:00
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.01.2011 17:56 von 54E.
Ich hab jetzt mal einen Blick in die Tarifbestimmungen geworfen. Dort steht zumindest bei Umweltkarten und Tageskarten Gesamtnetz, dass die an "jedermann" ausgegeben werden. Und unter jedermann dürften meiner Meinung nach auch Personen fallen, die an sich auch einen günstigeren Fahrschein erhalten können. (OK, bei der Tageskarte Gesamtnetz gibt's ja auch keine ermäßigte Variante, so dass auch Kinder sowieso den vollen Preis zahlen müssen - oder halt keine Tageskarte Gesamtnetz nehmen)

Bei den übrigen Einzelfahrscheinen und Tageskarten hab ich keine Angaben gefunden, für wen der Normalpreis gilt. Es gibt nur eine Regelung, dass der Ermäßigungstarif für Kinder von 6 bis 13 Jahren gilt. Daraus könnten findige Juristen wohl wirklich einen Strick drehen, weil die spezielle Regelung für Kinder der allgemeinen Regelung vorgeht. - Ob das aber eine gute Werbung ist, wage ich zu bezweifeln.
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