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U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle
geschrieben von Jay 
Im Tagesspiegel gibt es einen interessanten Artikel:
[www.tagesspiegel.de]

Demnach hat die Fahrerin in Rathaus Spandau vergessen die Türen freizugeben und ist nach kurzem Halt am Bahnsteig in die Kehranlage gefahren, wo sie die Türen dann freigegeben hat.

Daraufhin haben sich dann Fahrgäste auf den Steg begeben und sind teilweise in den gegenüberstehenden Zug eingestiegen, welcher jedoch kurz darauf die Türen schloss und zum Bahnsteig fuhr. Andere Fahrgäste haben sich laut Artikel zu Fuß durch das Gleisbett zurück zum Bahnsteig begeben.

Ich hoffe, dass wir hier eine sachliche Diskussion hinbekommen. Die Kommentare unter dem TSP-Artikel sind teils unterirdisch...

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Es steht doch schon in den Verhaltensregeln, dann bei Gefahr auf Ansage des Triebwagenführers gewartet und danach gehandelt werden soll.
Natürlich ist es evtl. ein Unding die Türen zu vergessen zu öffnen, doch Fehler sind menschlich und können passieren.
Ich kann es nur nicht nachvollziehen, dass man sich einfach über die Gehwege über die Gleisanlage den Weg gesucht hat. Da komm ich lieber zu spät, als mein Leben derart zu riskieren.
Es gab wohl keine klaren Anweisungen.
Im Tagesspiegel Artikel geht aus den Kommentaren hervor, dass manche die Lebensgefahr herunterspielen, aber auch, dass BVG und RBB diese Sache ignorieren.
Bei der Frage mit Handy Nutzung, wen soll man denn da antelefonieren.
Ich selber hätte wahrscheinlich die Notbremse gezogen, denn für so etwas ist diese da.

Mit besten Grüßen
Wuhletal
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Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.
Aber einige Kommentare waren auch ganz okay. Ich hätte zum Beispiel auch geschrieben:

Zitat
Steglitzer
Vergisst der Fahrer am Bahnhof die Türen zu öffnen,,
betätige ich die Türnotöffnung im Wagen und öffne mir die Tür selbst. Punkt. Aus.

Hab ich auch schonmal gemacht. Ist irgendwie naheliegend.

Zitat
rosalia
Wie kann in einem vollen Zug,[...] keiner
auf die Idee kommen, einfach Hilfe zu rufen ?!

Warum hat nicht einfach jemand von innen an die Fahrertür
gehämmert ?

Wenn schon Leute auf dem Laufsteg waren, warum ist keiner nach vorne zur Fahrerin gelaufen ?

Ich finde das ganze höchst seltsam oder es fehlen einfach nur
Einzelheiten im Artikel.

Was ich auch nicht verstehe, fällt das dem Fahrer nicht auf? In den Nachtstunden auf kleinen Unterwegshalten, passiert es schonmal, dass keiner aussteigt. Aber tagsüber an einer Endstation? Sowas bekommt man doch mit, oder nicht? Spätestens doch aber in der Kehranage...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.12.2011 13:13 von DonChaos.
Zitat
Wuhletal
Im Tagesspiegel Artikel geht aus den Kommentaren hervor, dass manche die Lebensgefahr herunterspielen, aber auch, dass BVG und RBB diese Sache ignorieren.

Der unangenehme Vorfall wird BVG-intern und sicherlich mit der Aufsichtsbehörde ausgewertet und hoffentlich zu Konsequenzen führen. Nicht nur für die beteiligten Mitarbeiter, sondern auch organisatorisch. So vielleicht die Verpflichtung zur ständigen Besetzung der Endbahnhöfe (bei Kehrbetrieb außerhalb der Bahnsteige) mit BVG-Personal und Erstattung des zusätzlichen Personalaufwandes durch den Aufgabenträger.

Im Nachgang wird der Vorfall allerdings nur schwer exakt zu rekonstruieren sein, da ein Teil der betroffenen Fahrgäste (die den Zug in den Betriebsanlagen ohne Aufforderung verlassen haben) dabei gegen die VBB-Beförderungsbedingungen sowie die BOStrab §58 (1) verstoßen hat. Zumindest letzteres könnte im schlimmsten Fall nach BOStrab §63 (2) im Sinne des §61 (4) des Personenbeförderungsgesetzes sogar mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden ...

so long

Mario
Die Türfreigabe kann man mal vergessen. Das ist menschlich und passiert, gerade wenn man mit dem Fahrzeug aufgrund von technischen Fehlern Probleme hat. Die BR 481 z.B. hat manchmal den Fehler, dass die Türfreigabe kurz vor dem Stand von allein wieder zurückgenommen wird. Wenn man sich aber abfertigt, dann bekommt man schon mit ob die Tür auf sind oder nicht...

An Endbahnhöfen vergesse ich aber auch relativ oft die Türfreigabe. Das liegt wohl daran, dass man kurz vor dem Halt mit dem Gedanken eher auf dem Örtchen ist. Sicherlich wird es der Kollegin auch so gegangen sein.

Warum dürfen bei der BVG in der Abstellanlage die Türen freigegeben werden? Das ist bei der S-Bahn streng verboten, wenn der Zug nicht geräumt wurde.
Für die Türfreigabe sehe ich zwei Gründe.

1. Das Reinigungspersonal kann so den Wagen wechseln
2. Fehlende Seitentür bei einigen Fahrzeugen

Was da nun genau los war, dürfte leider kaum an die Öffentlichkeit gelangen. Wiedersprüchlich ist auch das Verhalten des Kollegen in der Kehranlage. Angeblich hat er Fahrgäste aufgefordert bei ihm einzusteigen. Von Kommentatoren wird das jedoch dementiert. Eines der Hauptprobleme ist natürlich "Da kam irgendeine Ansage die keiner verstanden hat". Ich erlebe es häufiger, dass eine Ansage sehr deutlich durchgeführt wurde, Leute aber schlichtweg nicht hinhören, oder sich darauf versteifen nix zu hören. Am Besten sind die, die dann durch den Wagen brüllen, dass sie nix verstehen und damit erfolgreich diejenigen stören, die es wenigstens versuchen.

Die Ansage im Zug zu bleiben, nicht auszusteigen und zu warten, bis der Zug an den Bahnsteig zurückkehrt, kommt meines Wissens nach automatisch. Bringt natürlich wenig, wenn der Zug dabei gerade über die Weichenstraße scheppert.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
der weiße bim
Im Nachgang wird der Vorfall allerdings nur schwer exakt zu rekonstruieren sein, da ein Teil der betroffenen Fahrgäste (die den Zug in den Betriebsanlagen ohne Aufforderung verlassen haben) dabei gegen die VBB-Beförderungsbedingungen sowie die BOStrab §58 (1) verstoßen hat. Zumindest letzteres könnte im schlimmsten Fall nach BOStrab §63 (2) im Sinne des §61 (4) des Personenbeförderungsgesetzes sogar mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden ...
Das Erteilen der Türfreigabe und das je nach Fahrzeug darauf folgende Aufleuchten der Türöffner könnten durchaus als eine solche Aufforderung verstanden werden.
Türfreigabe vergessen kann passieren, doch beim abfertigen müsste auffallen, dass es keine offenen Türen zum Schließen gibt.
Aprpopo BoStrab: die Einhaltung gehört meines Wissens zur Pflicht des Verkehrsbetriebs und deren Angestellten und nur indirekt zur Pflicht des Fahrgastes. Der dürfte gar nicht wissen was das ist.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Giovanni
Das Erteilen der Türfreigabe und das je nach Fahrzeug darauf folgende Aufleuchten der Türöffner könnten durchaus als eine solche Aufforderung verstanden werden.
Das müsste im Streitfall juristisch geklärt werden, zum Glück für alle ist ja nichts schlimmes passiert.

so long

Mario
Zitat
Logital
Aprpopo BoStrab: die Einhaltung gehört meines Wissens zur Pflicht des Verkehrsbetriebs und deren Angestellten und nur indirekt zur Pflicht des Fahrgastes. Der dürfte gar nicht wissen was das ist.
Das ist das verzwickte an Gesetzen. Sie entfalten ihre Wirkung auch bei Unkenntnis ...

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
Logital
Aprpopo BoStrab: die Einhaltung gehört meines Wissens zur Pflicht des Verkehrsbetriebs und deren Angestellten und nur indirekt zur Pflicht des Fahrgastes. Der dürfte gar nicht wissen was das ist.
Das ist das verzwickte an Gesetzen. Sie entfalten ihre Wirkung auch bei Unkenntnis ...

Na mal gucken, wann der Staatsanwalt beim Betriebsleiter klopft. ;)

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Logital
Türfreigabe vergessen kann passieren, doch beim abfertigen müsste auffallen, dass es keine offenen Türen zum Schließen gibt.

Dass das nicht aufgefallen ist, könnte z.B. daran liegen, dass die Zf auf der U7 gern an die Reinigungskraft übergeben (illegalerweise), welche dann den Zug in die Kehre und wieder raus fährt.
Der Reinigungsmitarbeiter wusste dann womöglich nicht, ob die Zf die Türen schon wieder verschlossen hatte oder noch nicht.

D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Wenn die Dame schon die Türfreigabe im Bahnhof vergisst,
warum öffnet sie dann ausgerechnet im Tunnel die Türen?
Das hätte tödlich enden können... Unglaublich!
Zitat
micha774
Wenn die Dame schon die Türfreigabe im Bahnhof vergisst,
warum öffnet sie dann ausgerechnet im Tunnel die Türen?
Das hätte tödlich enden können... Unglaublich!

Hat Jay doch geschrieben:

Zitat
Jay
Für die Türfreigabe sehe ich zwei Gründe.

1. Das Reinigungspersonal kann so den Wagen wechseln
2. Fehlende Seitentür bei einigen Fahrzeugen


D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Zitat
Wuhletal
Ich selber hätte wahrscheinlich die Notbremse gezogen, denn für so etwas ist diese da.

Auf diese Idee ist wahrscheinlich niemand gekommen; der Zug stand ja.

Zitat
Vornesitzer
An Endbahnhöfen vergesse ich aber auch relativ oft die Türfreigabe.

Ach, Du bist das.
Zitat
Alter Köpenicker

Zitat
Vornesitzer
An Endbahnhöfen vergesse ich aber auch relativ oft die Türfreigabe.

Ach, Du bist das.

Klar, aber bei der S-Bahn haben wir ein zwei Vorteile:
1. Wir kehren meist am Bahnsteig und wenn man dann am Zug langgeht und darin verzweifelte Fahrgäste sieht, dann fällt mir zumindest schnell ein, das hier etwas nicht stimmt.
2. An den Endbahnhöfen wird der Zug häufig gereinigt und da weist der Reiniger schon darauf hin, dass die Türfreigabe fehlt. Das ist der Vorteil wenn der Reiniger meist vorn mit der Zugreinigung beginnt.

Auch bei Regio vergessen die Kollegen häufig die Türfreigabe an Ablösebahnhöfe, gut zu sehen in Südkreuz und Ostbahnhof. Alles menschlich.
Zitat
Jay
2. Fehlende Seitentür bei einigen Fahrzeugen

Stimmt, ich vergaß. Bei der BR 485 haben wir ja auch keine Seitentür, allerdings muss dann der Zug geräumt werden, wenn es in die Kehranlage geht. Gut zu sehen in Hoppegarten bei der Zuggruppe Elster.
Bei der U7 in Spandau ist der betroffener Bahnsteig nur für aussteigende Fahrgäste; Einsteigende, die evtl. etwas merken würden (wie z.B. in Ruhleben), fehlen ja hier.

Ich frage mich, wie wir, als relativ ÖPNV-informierte Leute, uns verhalten würden. Ich frage mich, ob das nicht-öffnen der Türen und nicht-verlassen-können des Zuges wirklich ausreichend Anlaß wäre, die Notbremse zu ziehen, denn:

- die Chancen sind gut, daß der Zug ziemlich bald wieder in Bahnhof fährt;
- der Fahre verläßt den Zug ja auch bald und läuft zur andere Ende - im H-Zug innen, sonst aussen, dann wird er wohl sehen, daß noch jemanden an Bord ist.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.12.2011 07:40 von Ruhlebener.
Wenn ich U-Bahn fahre, will ich normalerweise zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort ankommen, und nicht ewig in irgendeiner Kehranlage rumhängen. Natürlich würde ich die Notbremse / Alarm betätigen.
Die Arbeitsauffassung vieler U-Bahnfahrer ist inzwischen allgemein unter aller Sau. Es wird beim Fahren MP3-Player gehört, telefoniert, SMS geschrieben und Bücher gelesen. Kein Wunder, dass so was passiert. Ich bekomme in letzter Zeit ständig so ein wie im Artikel beschriebenes Fehlverhalten + Informationsvorhaltung mit. Die BVG sollte da endlich mal eingreifen.

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Nicht-dynamische Signatur



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.12.2011 21:58 von Lehrter Bahnhof.
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