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Bin ich wirklich "schwarzgefahren" ???
geschrieben von mabu 
Der Ring hat doch genauso wie die BVG Ringlinien (Bus) eine Sonderstellung.
Hallo Mario und natürlich auch ein Hallo an alle,

Ich heiße auch Mario und "meine" Haltestelle ist auch die Oderbruchstr.

Die Haltestelle ist doch prädestiniert dafür, seinen Einzelfahrausweis auszureizen.

Ich glaube die BVG sieht das mit den Rund- und Rückfahrten nicht ganz so kulant.

Was aber bei mir mal Erfolg hatte (nein ich bein kein Schwarzfahrer): Bin am SEZ nach der M10 gerannt, noch geschafft, dann auf einen Platz meinen Rucksack gestellt und Portemonnaie für den Automaten gesucht, dann Kontrolle und keinen Fahrschein. Diskussionen halfen nicht. Bei Vorsprache am Kleistpark hat man mich dann penibel "befragt". Dann musste ich einen Einzelfahrausweis dalassen, der zerissen wurde und die Sache war erledigt.

Also, Mario, wenn Du plausibel am Kleistpark vorsprichst; vielleicht gibt es Kulanz.

PS: Habe mich mal mit BVG Kontrolleuren unterhalten und diese haben mir mal nen Tram Fahrkartenausruck erklärt: Linie und Richtung steht drauf. Was die anderen Zahlen bedeuten, weiss ich leider nicht mehr. Kann man denn bei einem "mobil" in der Tram gekauften Ticket sehen, wo genau man eingestiegen ist?

Ciao, mario
Tramy1 schrieb:
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> Bestest Beispiel erst letztens erlebt mit Freund
> (ca. 4 Monate her). Löse 2 Stundenticket und mein
> Freund auch ein 2 Stundenticket (jeweils 2,10€)
> und fahren mit der 60 vom S Friedrichshagen nach S
> Adlershof, dort was erledigt und mit der 61 bis
> Haltestelle "Drachholzstr." in Friedrichshagen. Am
> Marktplatz Friedrichshagen Fahrkartenkontrolle
> durch die BVG selber und die fragten nur: wie
> weit? Und wir sagten, das wir Drachholzstr.
> aussteigen und die sagten, na dann ist ja O.K.!
> So, was nun? Das Fahrziel war Drachholzstr. mit
> Umsteigen, was ja erlaubt ist, am S Adlershof.

Eigentlich das beste Beispiel für Schwarzfahren. Von Friedrichshagen mit der Straßenbahn nach Adlershof gefahren. Anschließend mit dieser wieder zurück Ri. Friedrichshagen. (Also in Deinem Fall zwischen Hirschgarten und S Adlershof exakt der gleiche Weg.) Letzteres ist damit eindeutig eine Rückfahrt. Dabei ist völlig unerheblich, ob Du mit den Linien 60 oder 61 gefahren bist und diese in Friedrichshagen verschiedene Linienwege haben.

Jens
in der Tram steht weder Linie noch Richtung drauf. Man kann es an den Automatentickets nur in etwa an der Zeit feststellen wie weit man mit dem Ticket gefahren ist. 6 Stationen á 1,5 minuten ergeben 9-10 minuten. Danach ist die Kurzstrecke vorbei.

Bei den Blankofahrscheinen die am Entwerter entwertet werden gibt es zwei Unterschiede. Straßenbahnen die mit IBIS ausgerüstet sind haben an jeder Haltestelle einen neue Nummer. Man erkennt das auch an den Entwertern mit Zählwerk. Wenn nun jemand entwertet und hat die Nummer 012345 und nach 7 Stationen ist er immer noch in der Straßenbahn und das Zählwerk zeigt 012352 ist es eindeutig das eine Station zu viel gefahren ist.


Kläre es ganz einfach bei der BVG vor Ort. M. E. ist dies keine Rückfahrt bzw. Rundfahrt. Dies wäre es m. E. erst, wenn Du wieder die M5 bestiegen hättest und in Richtung Oderbruchstr. gefahren wärst. Meistens zeigt sich die BVG auch kulant.
mabu schrieb:

"Danach ab zur AOK in die Deutschmeisterstrasse. Hat dort ne halbe Ewigkeit gedauert ;-)

Im Anschluß bin ich so kurz vor 10.30 Uhr in die Tram13 Haltestelle Rathaus Lichtenberg eingestiegen"

-> Wozu gibt es jetzt eigentlich die Diskussion darüber, ab wann eine Rundfahrt beginnt? Es wurde die Fahrt unterbrochen - allein das ist doch schon laut den Tarifbestimmungen unzulässig, oder sehe ich das falsch?

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Sie befinden sich HIER.
Tino schrieb:
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> in der Tram steht weder Linie noch Richtung drauf.
> Man kann es an den Automatentickets nur in etwa an
> der Zeit feststellen wie weit man mit dem Ticket
> gefahren ist. 6 Stationen á 1,5 minuten ergeben
> 9-10 minuten. Danach ist die Kurzstrecke vorbei.
>
> Bei den Blankofahrscheinen die am Entwerter
> entwertet werden gibt es zwei Unterschiede.
> Straßenbahnen die mit IBIS ausgerüstet sind haben
> an jeder Haltestelle einen neue Nummer. Man
> erkennt das auch an den Entwertern mit Zählwerk.
> Wenn nun jemand entwertet und hat die Nummer
> 012345 und nach 7 Stationen ist er immer noch in
> der Straßenbahn und das Zählwerk zeigt 012352 ist
> es eindeutig das eine Station zu viel gefahren
> ist.
>
>



Doch, die Tramlinie steht auf den Fahrschein.

Die Erklärung hier:



Hier zu sehen: Haltestelle Josef-Nawrocki-Str., Linie 60 Umlauf 06 nach S Adlershof. Datum und Uhrzeit sind ja klar.

Gruß von Tramy1

GLG.................Tramy1
Anonymer Benutzer
...
08.12.2006 20:39
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2011 15:52 von 54E.
54E schrieb:
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> Der Fahrgast hat den schnellsten (fahrplanmäßig
> möglichen) Weg zu seinem Ziel zu nehmen - und wie
> der von der Oderbruchstraße bis zur
> Herzbergstraße/ Weißenseer Weg aussehen würde -
> dürfte ja klar sein...
>
> Gruß
> 54E - Durchlaufwagen

Entschuldigung mal bitte, aber wie ich wohin fahre sollte immer noch mir überlassen sein, oder?


Anonymer Benutzer
...
08.12.2006 20:47
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2011 15:51 von 54E.
Hallo

Philipp Borchert schrieb:
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> Es wurde
> die Fahrt unterbrochen - allein das ist doch schon
> laut den Tarifbestimmungen unzulässig, oder sehe
> ich das falsch?

Das sehe ich ganz genau so. Ich wundere mich nur, dass da bisher noch keiner drauf aufmerksam gemacht hat. Oder sehen wir das vielleicht beide falsch?

Viele Grüße

Ulrich C.

Ulrich Conrad schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo
>
> Philipp Borchert schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Es wurde
> > die Fahrt unterbrochen - allein das ist doch
> schon
> > laut den Tarifbestimmungen unzulässig, oder
> sehe
> > ich das falsch?
>
> Das sehe ich ganz genau so. Ich wundere mich nur,
> dass da bisher noch keiner drauf aufmerksam
> gemacht hat. Oder sehen wir das vielleicht beide
> falsch?
>
> Viele Grüße
>
> Ulrich C.



Die S-Bahn GmbH schreibt dazu:

"Einzelfahrausweise berechtigen zur Fahrt im jeweiligen Tarifgebiet mit beliebigem Umsteigen unter in Richtung auf das Fahrtziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg.

Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der Geltungsdauer des Einzelfahrausweises (120 Minuten in Berlin) beliebig oft gestattet. Rund- und Rückfahrten sind ausgeschlossen."

Quelle: [s-bahn-berlin.de]


Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
@ Mabu,

also erstmal landet sowas nicht ohne Weiteres vor Gericht! Eine Ladung als Angeklagter erhält man nur nach Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft und, soweit mir bekannt ist, auch nur bei Straftaten. Ich weiß nicht einmal ob dieser konkrete Fall überhaupt die Merkmale einer Ordnungswiedrigkeit erfüllt. Die Gerichte sind überlastet und solche Fälle kommen, wenn überhaupt, nur bei Wiederholung oder nachweisbarem Vorsatz zur Staatsanwaltschaft. Im schlimmsten Fall meldet sich das Süd-Westdeutsche Inkassobüro bei Dir.

Hier ein gutgemeinter Tipp aus eigener Erfahrung:
Man mag es zwar kaum glauben, allerdings kannst Du bei solch "schwammigen" Sachen, gerade was die sowieso in vielen Dingen widersprüchigen Beförderungsbedingungen betrifft, auf die Kulanz der BVG hoffen.
Am Besten schreibst Du denen einen nett und sachlich formulierten Brief und fügst, sofern noch vorhanden, eine Kopie des Tickets bei. Wichtig ist, dass Du denen halt glaubhaft schilderst, dass in diesem Fall wirklich Unwissenheit mit im Spiel war, weil Du auch nicht so oft Bahn fährst und Du Dir natürlich im Nachhinein gleich einen gültigen Fahrschein gekauft hast. Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber in vielen Fällen wird die Angelegenheit auch bei einer Bearbeitungsgebühr belassen.

Adresse: Berliner Verkehrsbetriebe AöR, Potsdamer Straße 188, 10785 Berlin

Den genauen Namen der Abteilung und ggf. die iPLZ (interne Postleitzahl) kann Dir sicher noch einer der User hier nennen.

Viel Glück und besten Gruß, Alex
Ich hänge mich mal einfach an einen Beitrag ran.

Meiner Meinung nach ist die Fahrt auf definitiv keine Rückfahrt gewesen, denn mabu ist nicht "in Richtung auf den Ausgangspunkt auf deselben Strecke, die auf der Hinfahrt benutzt wurde, gefahren - siehe Punkt 5.3.1 der Tarifbestimmungen, zu finden beim VBB unter [www.vbbonline.de]

Da Mario "mabu" ja "auf einem anderen Weg" als bei der Hinfahrt gefahren ist, könnte es eine Rundfahrt sein, dazu müsste er entweder:
- zum Ausgangspunkt
- zu einem diesem nahegelegenen Punkt
oder
- zu einem Fahrziel, dass auf der Hinfahrt hätte erreicht werden können
gefahren sein.

Zum Ausgangspunkt ist er nicht gefahren, Oderbruchstraße != Herzbergstraße / Weißenseer Weg.
Loeperplatz und Herzbergstraße waren auch nicht auf dem Hinweg erreichbar. Dies dürfte z.B. der Fall sein, wenn man von Lichtenberg kommend mit der S5 bis Westkreuz fährt und dann weiter mit der Ringbahn bis Ostkreuz.
Bliebe nur zu klären, ob Herzbergstraße / Weißenseer Weg ein nahegelegener Punkt von Oderbruchstraße ist. Meiner Meinung nach nicht, aber genau wird es wohl wirklich nur ein Richter entscheiden können - sofern es zum Prozess kommt. Der verursacht dann zwar weitere Kosten, falls Du kein Recht bekommst. Aber da Du schreibst, du bekommst Grundsicherung, vermute ich mal, dass die Gerichts- und Anwaltskosten der Steuerzahler übernehmen würde (Stichwort: Prozesskostenhilfe).

Meiner Meinung nach wäre zwar die BVG in der Beweispflicht, dass du tatsächlich eine Rück- oder Rundfahrt gemacht hast, wenn sie die 40 EUR von Dir haben will. Günstig wäre es aber, wenn du zu Deiner Verteidigung Deine tatsächliche Fahrtstrecke nachweisen könntest. Wenn aus dem Fahrschein wirklich die Fahrtrichtung hervorgeht, sieht man ja schonmal, in welcher Richtung Du abgefahren bist.


Zu der hier ebenfalls aufgeworfenen Frage der Fahrtunterbrechungen: Die sind (wieder) "innerhalb der nachfolgend aufgeführten Fahrzeitbegrenzung beliebig oft gestattet:
...
- im Tarifbereich Berlin 120 Minuten"
steht auch in Punkt 5.3.1 der Tarifbestimmungen.
Jumbo schrieb:

"Zu der hier ebenfalls aufgeworfenen Frage der Fahrtunterbrechungen: Die sind (wieder) "innerhalb der nachfolgend aufgeführten Fahrzeitbegrenzung beliebig oft gestattet[...]"

-> Aha. Das war mir nicht klar, danke für diesen Hinweis, auch @Florian Schulz.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Jumbo schrieb:
-------------------------------------------------------
> Bliebe nur zu klären, ob Herzbergstraße /
> Weißenseer Weg ein nahegelegener Punkt von
> Oderbruchstraße ist. Meiner Meinung nach nicht,
> aber genau wird es wohl wirklich nur ein Richter
> entscheiden können - sofern es zum Prozess kommt.
>
Herzbergstraße / Weißenseer Weg ist ein nahegelegener Punkt. Wie Jumbo 478 schon geschrieben hat, konnte der Prüfer anhand des Stempels auf dem Ticket folgenden Fahrtenverlauf nachvollziehen: Ticket auf M5 an Oderbruchstraße gestempelt, Fahrt von Oderbruchstraße nach Hohenschönhauser Straße / Weißenseer Weg, dort umsteigen in die M13 Richtung Frankfurter Allee - Warschauer Straße. Da die Feststellung genau in der Gegenrichtung erfolgte, ist der Prüfer davon ausgegangen, dass mabu über Hohenschönhauser Straße / Weißenseer Straße mit M5 nach Oderbruchstraße zurück fahren wollte. Dabei spielt es keine Rolle, dass mabu nur noch eine Station bis Herzbergstraße / Weißenseer Weg fahren wollte. Fakt ist, dass mabu mit der M13 in Richtung Hohenschönhauser Straße / Weißenseer Weg gefahren ist, von wo aus mabu mit der M5 zur Oderbruchstraße hätte zurück fahren können.

> Meiner Meinung nach wäre zwar die BVG in der
> Beweispflicht, dass du tatsächlich eine Rück- oder
> Rundfahrt gemacht hast, wenn sie die 40 EUR von
> Dir haben will. Günstig wäre es aber, wenn du zu
> Deiner Verteidigung Deine tatsächliche
> Fahrtstrecke nachweisen könntest. Wenn aus dem
> Fahrschein wirklich die Fahrtrichtung hervorgeht,
> sieht man ja schonmal, in welcher Richtung Du
> abgefahren bist.
>
Natürlich wird die BVG dazu in der Beweispflicht sein müssen, aber das wird die BVG auch ziemlich leicht beweisen können. Zu diesem Zweck braucht nur das Ticket eingezogen zu werden und dem Feststellungsformular beigeheftet zu werden. Ich weiß nicht, ob die BVG das so macht und ob das auch bei mabu so gemacht worden ist. In anderen Städten wird das jedenfalls so gemacht, dass bei nicht zulässigen Rück-/Rundfahrten, zeitlich abgelaufenen Tickets und über den eigentlichen Geltungsbereich hinaus genutzte Tickets von den Prüfern eingezogen werden und dem Feststellungsformular angeheftet werden. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass die BVG das bei mabu anders gemacht haben sollte.
da es in berlin so viele grenzfälle gibt, ob es sich nun um eine rück- oder rund- oder sonstwasfahrt handelt (allein schon wegen dem s-bahn-ring), und man niemanden einem bestimmten fahrtweg aufzwängen kann/will, wurde einmal festgelegt, dass eine fahrt erst dann als rück- oder rundfahrt gilt, wenn du an einem bahnhof mehrmals auf deiner fahrt ankommst oder diesen kreuzt.

dies stand auch irgendwo mal schriftlich. ich weiß nur leuder nicht mehr wo.


von daher lag der kontrolleur falsch. und irgendwas "vermuten", wo der fahrgast hinwollte kann er schon gar nicht. er darf nur nach klaren fakten handeln und der fahrschein muss IN DEM MOMENT DER KONTROLLE gültig. er kann niemanden rausziehen, weil dessen fahrschein DEMNÄCHST ungültig wird. sonst müsste man alle fahrgäste rausholen, da jeder fahrschein irgendwann ungültig wird.
Jan Gnoth schrieb:
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> Da du dich aber wieder auf deinen Ausgangspunkt zubewegt
> hast, ist die Fahrt trotzdem nicht zulässig

so ein schwachsinn. wenn charlottenburg in die s7 nach potsdam einsteige also VON osten NACH westen fahre, dann dürfte ich ja laut deiner aussage am bahnhof wannsee dann nicht in die s1 nach oranienburg steigen, da diese ja wieder NACH osten fährt.

dies ist jedoch völliger humbug.
Jan Gnoth schrieb:
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> Herzbergstraße / Weißenseer Weg ist ein
> nahegelegener Punkt. Wie Jumbo 478 schon
> geschrieben hat, konnte der Prüfer anhand des
> Stempels auf dem Ticket folgenden Fahrtenverlauf
> nachvollziehen: Ticket auf M5 an Oderbruchstraße
> gestempelt, Fahrt von Oderbruchstraße nach
> Hohenschönhauser Straße / Weißenseer Weg,

nein eben nicht, sondern er ist von oderbruchstraße nach s-bahf landsberger alleegefahren und von dort mi der s-bahn. also war es keine rückfart mit der m13, also auch keine rundfahrt insgesamt.

> ist der Prüfer davon ausgegangen, dass mabu (...)zurück fahren wollte.
> (...) Fakt ist, dass mabu (...) mit der M5 zur
> Oderbruchstraße hätte zurück fahren können.

was soll das? hätte können? der kontrolleur ging davon aus? leben wir in einem statt in dem man nach vermutungen estraft oder was? er muss schon klare beweise haben, und die hat er selbst im falle eines prozesses nicht.


> Natürlich wird die BVG dazu in der Beweispflicht
> sein müssen, aber das wird die BVG auch ziemlich
> leicht beweisen können. Zu diesem Zweck braucht
> nur das Ticket eingezogen zu werden und dem
> Feststellungsformular beigeheftet zu werden.

Nein eben nicht, denn auf dem Ticket steht nicht drauf, wie der Fahrgast gefahren ist.
Wutzkman schrieb:
-------------------------------------------------------
> da es in berlin so viele grenzfälle gibt, ob es sich nun um eine rück- oder rund- oder
> sonstwasfahrt handelt (allein schon wegen dem s-bahn-ring), und man niemanden einem bestimmten
> fahrtweg aufzwängen kann/will, wurde einmal festgelegt, dass eine fahrt erst dann als rück-
> oder rundfahrt gilt, wenn du an einem bahnhof mehrmals auf deiner fahrt ankommst oder diesen
> kreuzt.
>
> dies stand auch irgendwo mal schriftlich. ich weiß
> nur leuder nicht mehr wo.

Was eine Rückfahrt und was eine Rundfahrt ist, steht doch in den Tarifbestimmungen, die ich oben verlinkt hab.

Übrigens spuckt fahrinfo für eine Fahrt von Oderbruchstraße nach Herzbergstraße / Weißenseer Weg über S+U Frankfurter Allee und Loeperplatz unter anderem genau den von Mario gewählten Weg aus. Bei meiner willkürlich eingegebenen Uhrzeit wurde zwar die M6 vorgeschlagen statt der M5, das dürfte aber nur daran liegen, dass sich bei der M5 längere Wartezeiten ergeben. Umsteigen soll man jedenfalls in S Landsberger Allee in die S41 und in S+U Frankfurter Alle in die M13. Mario hat nur einen Teil dieses Weges zu Fuß zurückgelegt und nicht mit der M13. Für diese Fahrt kostet der Einzelfahrschein 2,10 EUR.

Außerdem bietet Fahrinfo noch Fahrten mit Umsteigen in Hohenschönhauser Str./Weißenseer Weg (M13) und S+U Frankfurter Allee (16) an. Hier verweigert fahrinfo die Tarifauskunft, was wohl daran liegen dürfte, dass dies eine eindeutige Rückfahrt wäre.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.12.2006 00:06 von Jumbo.
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