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Bin ich wirklich "schwarzgefahren" ???
geschrieben von mabu 
Das Ausmaß der Konsequenzen hat mich jetzt selbst mal interessiert. Habe daher kurz mit einer Bekannten -sie ist Rechtsanwaltsgehilfin- telefoniert.

Also: Grundsätzlich ist das sogenannte "Erschleichen von Beförderungsleistungen" strafbar und kann mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden.

ABER: Die Voraussetzungen für einen derartigen Tatbestand werden nur selten erfüllt und können noch seltender eindeutig nachgewiesen werden. Also beschränken sich die Verurteilungen auf Täter, die sich in diesem Zusammenhang auch des Betruges strafbar machen, indem sie beispielsweise Karten fälschen und/oder verkaufen.

Die Verurteilung bzw. bereits die Eröffnung des Hauptverfahrens setzt IMMER einen Vorsatz voraus.

Das Interessante ist, dass selbst die Verweigerung, dem Kontrollpersonal den Fahrschein zu zeigen, weder mit einem erhöhten Beförderungsentgelt und schon garnicht mit einer Strafanzeige verfolgt werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass sich ein gültiges Ticket im Besitz des Fahrgastes befindet und er dieses nachträglich beweisen kann. Hier darf nur eine Aufwandsgebühr verlangt werden.

Komische Gesetzte, ist aber so.

Im hier geschilderten konkreten Fall werden weder die BVG, noch das Inkassobüro und schon gar kein Staatsanwalt oder Richter den Fall verfolgen. Es liegt weder der Tatbestand des Betruges, der Urkundenfälschung oder das Erschleichen von Leistungen vor. Ein Fahrschein wurde gelöst, aus Unwissenheit wurde eine angebliche Rundfahrt getätigt. Und genau da liegt die Beweispflicht der BVG. Es wird und wurde, wie von meiner Bekannten berichtet, noch nie einer verurteilt, weil er die Beförderungsbedingungen nicht auswendig gerlernt hat. In diesem Zusammenhang nannte sie mir ein Beispiel aus vergangener Zeit, bei dem ein betrunkener Fahrgast Bahnhofsverbot bekommen hatte, weil er wild gestikulierend über den Bahnhof wankte. Die Beförderungsbedingungen verbieten Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel stehen, die Beförderung. Die Werbebanner sagen jedoch etwas Anderes. In diesem Fall bekam der Fahrgast Recht, da ihm eine gewisse Mobilität zustünde, kein Schaden angerichtet wurde und eine gültige Fahrkarte vorhanden war.

Ein weiterer "schwammiger" Paragraph schließt auch die Beförderung Aidskranker aus. Auch hier wird sich bei einem "Verstoß" niemand strafbar machen.

Im konkreten Fall muss die BVG im Falle einer weiteren Verfolgung plausibel erklären, was die Rundfahrt zur Rundfahrt gemacht hat und welche Alternativen dem Fahrgast zur Verfügung standen. Da die BVG nicht verlangen kann, dass die Beförderung das Auswendiglernen der Beförderungsbedingungen und des Linienplans voraussetzt, wird sie damit nicht weit kommen. Wie würde das Beispiel der Rundfahrt denn erst bei der Ringbahn aussehen? Es kann mir Keiner zum Vorwurf machen, dass ich im Glauben, die kürzere Strecke zu wählen, am Ostkreuz mit dem Fahrtziel Bundesplatz in die S-Bahn über Gesundbrunnen einsteige und sich hinterher herausstellt, dass es anderslang schneller geht und ich damit einen Umweg gefahren bin.

Ich kann nur dazu raten, die Angelegenheit schriftlich unter Schilderung des Sachverhaltes zu klären, um 1. nicht 40€ zahlen zu müssen und 2. kein Eintrag in die Datei der Polizei erfolgt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass da dann auch nichts weiter kommt.
Wutzkman schrieb:
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> Jan Gnoth schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Da du dich aber wieder auf deinen Ausgangspunkt zubewegt
> > hast, ist die Fahrt trotzdem nicht zulässig
>
> so ein schwachsinn. wenn charlottenburg in die s7 nach potsdam einsteige also VON osten NACH westen
> fahre, dann dürfte ich ja laut deiner aussage am bahnhof wannsee dann nicht in die s1 nach
> oranienburg steigen, da diese ja wieder NACH osten fährt.

Das darfst du auch wirklich nicht, weil Du dann 2x in Nikolassee vorbei kommst.
Ersetze in deinem Satz einfach "Wann" durch "Nikolas" und dann stimmt's. :-)
Jumbo schrieb:
-------------------------------------------------------
>
> Was eine Rückfahrt und was eine Rundfahrt ist,
> steht doch in den Tarifbestimmungen, die ich oben
> verlinkt hab.

aber nicht wirklich allzu offensichtlich. denn ich habe es nicht gefunden. die anderen anscheinend auch nicht. sonst wäre hier nicht slch eine große diskussion entstanden, ob es sich um eine rück- oder rundfahrt handelt oder nicht.


>
> Das darfst du auch wirklich nicht, weil Du dann 2x
> in Nikolassee vorbei kommst.
> Ersetze in deinem Satz einfach "Wann" durch
> "Nikolas" und dann stimmt's. :-)
>

gut, da hast du echt, daran habe ich nicht gedacht, weil ich nikolassee nicht wirklich als umsteigebahnhof betrachte. aber du hast ja gewusst was ich meine und mich somit verstanden ^^

gruß


Tramy1 schrieb:

>
>
> Doch, die Tramlinie steht auf den Fahrschein.
>
> Die Erklärung hier:
>
(...)
>
> Hier zu sehen: Haltestelle Josef-Nawrocki-Str.,
> Linie 60 Umlauf 06 nach S Adlershof. Datum und
> Uhrzeit sind ja klar.
Auch wenn es nur etwas nebenbei bei dieser Diskussion eine Bedeutung hat:
Wo ist da auf dem Fahrschein eine Haltestelle zu erkennen?
Ds Kürzel "B1" ist kein Haltestellencode, sondern ein internes Tarifkürzel. Diese gibt es für jeden nur erdenklichen Tarif im gesamten VBB und sie sind abweichend von den Begrffen, die gegenüber den Kunden verwendet werden "B1" ist nun einmal Berlin AB, Standardtarif für Erwachsene "B0" ist Kurzstrecke... etc. - wenn ich mich jetzt noch richtig erinnere.
Habe im Jahre 2005 bei einer großen Fahrgastbefragungsaktion teilgenommen. Die Aufnahme der Tarifkürzel war das wichtigste und eigentlich der Hauptgrund, warum man von den Kunden den Fahrschein sehen wollte.

Viele Grüße
Ingolf
Wutzkman schrieb:
-------------------------------------------------------
> so ein schwachsinn. wenn charlottenburg in die s7
> nach potsdam einsteige also VON osten NACH westen
> fahre, dann dürfte ich ja laut deiner aussage am
> bahnhof wannsee dann nicht in die s1 nach
> oranienburg steigen, da diese ja wieder NACH osten
> fährt.
>
> dies ist jedoch völliger humbug.
>
Dieses ist kein Humbug, siehe dazu auch die Einträge von mir und Jumbo 478 ganz am Anfang dieses Diskussionspfades. Wenn du in Charlottenburg einen Einzelfahrschein kaufst und entwertest, kannst du mit diesem nach Wannsee oder Erkner oder sonstwo hinfahren. Aber wenn du mit einem in Charlottenburg gekauften und entwerteten Fahrschein erst nach Wannsee fährst, um von dort mit der S1 nach Oranienburg zu fahren, so ist das nicht zulässig. Schließlich hättest du von Charlottenburg auch über die Stadtbahn nach Friedrichstraße fahren können, um von dort aus die S1 nach Oranienburg zu nehmen. Wenn du mit einem Einzelfahrschein von Charlottenburg nach Wannsee willst, kannst du von Charlottenburg aus die S7 nehmen. Du darfst von Charlottenburg auch mit U7-U9-S1 über Berliner Straße - Rathaus Steglitz nach Wannsee fahren. Färst du aber wie von dir beschrieben mit dem Einzelfahrschein von Charlottenburg über Wannsee nach Oranienburg, wird der Prüfer in der S1 dich schon fragen, warum du nicht über die Stadtbahn nach Friedrichstraße gefahren und dort in die S1 umgestiegen bist.


Wutzkman schrieb:
-------------------------------------------------------
> nein eben nicht, sondern er ist von
> oderbruchstraße nach s-bahf landsberger
> alleegefahren und von dort mi der s-bahn.
>
Aber es war ersichtlich, dass mabu mit der M5 bereits über die Linienkreuzung Hohenschönhauser Straße / Weißenseer Weg gefahren ist.

> also war
> es keine rückfart mit der m13, also auch keine
> rundfahrt insgesamt.
>
Doch, war es sehr wohl, weil mabu mit der M13 wieder in die Richtung der Linienkreuzung Hohenschönhauser Straße / Weißenseer Weg gefahren ist.

> was soll das? hätte können? der kontrolleur ging
> davon aus? leben wir in einem statt in dem man
> nach vermutungen estraft oder was? er muss schon
> klare beweise haben, und die hat er selbst im
> falle eines prozesses nicht.
>
Die Beweise hat der Prüfer schon, nämlich den an der Oderbruchstraße gestempelten Fahrschein. Durch den Stempel auf dem Fahrschein und des Liniennetzplanes kann der Verlauf der Fahrt genau rekonstruiert werden. Da tut sich schon die Frage auf, warum mabu mit der M13 in Richtung Kreuzung Hohenschönhauser Straße / Weißenseer Weg fährt, wenn er diesen Punkt auch direkt mit der M5 von Oderbruchstraße hätte erreichen können. Der Knackpunkt an der ganzen Sache ist die Linienkreuzung von M5/M13 an der Haltestelle Hohenschönhauser Straße / Weißenseer Weg.

> Nein eben nicht, denn auf dem Ticket steht nicht
> drauf, wie der Fahrgast gefahren ist.
>
Auf dem Ticket wird nicht der genau Fahrtverlauf vermerkt, wohl aber die Einstiegshaltestelle durch den Entwertungsstempel. Anhand des Entwertungsstempels und Liniennetzplanes kann der Fahrtverlauf genau rekonstruiert werden. Da das Ticket in der M5 an der Oderbruchstraße gestempelt worden ist, hat es mabu nicht zugestanden, mit der M13 in Richtung Hohenschönhauser Straße / Weißenseer Weg zu fahren. Die Frage ist doch, warum mabu mit der M13 nach Hohenschönhauser Straße / Weißenseer Weg gefahren ist, wenn er diesen Punkt auch direkt mit der M5 von Oderbruchstraße hätte erreichen können.

Ingolf schrieb:
-------------------------------------------------------
> Tramy1 schrieb:
>
> >
> >
> > Doch, die Tramlinie steht auf den
> Fahrschein.
> >
> > Die Erklärung hier:
> >
> (...)
> >
> > Hier zu sehen: Haltestelle
> Josef-Nawrocki-Str.,
> > Linie 60 Umlauf 06 nach S Adlershof. Datum
> und
> > Uhrzeit sind ja klar.
> Auch wenn es nur etwas nebenbei bei dieser
> Diskussion eine Bedeutung hat:
> Wo ist da auf dem Fahrschein eine Haltestelle zu
> erkennen?
> Ds Kürzel "B1" ist kein Haltestellencode, sondern
> ein internes Tarifkürzel. Diese gibt es für jeden
> nur erdenklichen Tarif im gesamten VBB und sie
> sind abweichend von den Begrffen, die gegenüber
> den Kunden verwendet werden "B1" ist nun einmal
> Berlin AB, Standardtarif für Erwachsene "B0" ist
> Kurzstrecke... etc. - wenn ich mich jetzt noch
> richtig erinnere.
> Habe im Jahre 2005 bei einer großen
> Fahrgastbefragungsaktion teilgenommen. Die
> Aufnahme der Tarifkürzel war das wichtigste und
> eigentlich der Hauptgrund, warum man von den
> Kunden den Fahrschein sehen wollte.
>
> Viele Grüße
> Ingolf


Na gut, werde ich mal drauf achten, aber dachte mir, das es so ist. Immerhin wird auf den Ibiss auch von Altes Wasserwerk nach Adlershof das B angezeigt und dann die Haltesetllen B1, B2 und die dazugehörige Ansage. Rückweg wäre dann das A.


Gruß von Tramy1


GLG.................Tramy1

hab das jetzt mal grafisch etwas dargestellt und da die Strecke zum eigentlich Ziel nicht unter Ausnutzung der schnellsten und kürzesten Verbindung genutzt wurde sehe ich die rote Route als Umweg. Zumal es einem Menschen zumutbar ist die in unmitelbarer Nähe liegende Haltestelle "Karl-Lade-Straße" aufzusuchen um direkt mit der M8 das Ziel zu erreichen.


Jan Gnoth schrieb:
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> Wutzkman schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > nein eben nicht, sondern er ist von
> > oderbruchstraße nach s-bahf landsberger
> > alleegefahren und von dort mi der s-bahn.
> >
> Aber es war ersichtlich, dass mabu mit der M5 bereits über die Linienkreuzung Hohenschönhauser
> Straße / Weißenseer Weg gefahren ist.

Ist er nicht. Nach Hohenschönhauser Straße / Weißenseer Weg hätte mabu mit der M5 Richtung Ahrensfelde fahren müssen. Er ist aber ab Oderbruchstraße in Richtung S Hackescher Markt gefahren.


> > also war
> > es keine rückfart mit der m13, also auch
> keine
> > rundfahrt insgesamt.
> >
> Doch, war es sehr wohl, weil mabu mit der M13 wieder in die Richtung der Linienkreuzung
> Hohenschönhauser Straße / Weißenseer Weg gefahren ist.

Wenn die Fahrt auf eine Linienkreuzung zu eine Rundfahrt sein soll, dann verrate doch mal, wie man beispielsweise von Mühlenbeck-Mönchmühle nach Hermsdorf kommen soll. Fahrinfo meint jedenfalls, man soll ab S Hohen Neuendorf in Richtung auf den Kreuzungspunkt von S1 und S8 (S Bornholmer Straße) zu fahren. Demnach also eine Rundfahrt machen?

> > was soll das? hätte können? der kontrolleur ging
> > davon aus? leben wir in einem statt in dem man
> > nach vermutungen estraft oder was? er muss schon
> > klare beweise haben, und die hat er selbst im
> > falle eines prozesses nicht.
> >
> Die Beweise hat der Prüfer schon, nämlich den an der Oderbruchstraße gestempelten Fahrschein. Durch
> den Stempel auf dem Fahrschein und des Liniennetzplanes kann der Verlauf der Fahrt genau
> rekonstruiert werden.

Der tatsächliche Fahrtverlauf kann mit diesen zwei Beweismitteln eben nicht rekonstruiert werden. Schließlich ist mabu ja anders gefahren.

> Die Frage ist doch,
> warum mabu mit der M13 nach Hohenschönhauser
> Straße / Weißenseer Weg gefahren ist, wenn er
> diesen Punkt auch direkt mit der M5 von
> Oderbruchstraße hätte erreichen können.

Er ist nach Herzbergstraße / Weißenseer Weg gefahren; dieser Punkt ist nicht mit der M5 erreichbar.
Jan Gnoth schrieb:
-------------------------------------------------------
> Fährst du aber wie von dir
> beschrieben mit dem Einzelfahrschein von
> Charlottenburg über Wannsee nach Oranienburg, wird
> der Prüfer in der S1 dich schon fragen, warum du
> nicht über die Stadtbahn nach Friedrichstraße
> gefahren und dort in die S1 umgestiegen bist.

Ich glaube, DAS meinte er nicht.
Wer so fährt, sollte mit Recht mit 40 € bestraft werden. ;)

Gruß, Andreas
Wutzkman schrieb:
-------------------------------------------------------
> Jumbo schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> >
> > Was eine Rückfahrt und was eine Rundfahrt ist,
> > steht doch in den Tarifbestimmungen, die ich oben
> > verlinkt hab.
>
> aber nicht wirklich allzu offensichtlich. denn ich habe es nicht gefunden. die anderen anscheinend
> auch nicht.

Naja, wenn es um Tariffragen geht, sollte man schon als erstes in die Tarifbestimmungen gucken. Allerdings gebe ich zu, dass ich nach den entscheidenden Sätzen auch erst etwas suchen musste.

Ich hab jetzt auch mal versucht, rauszufinden, was unter "reiseüblichen" Weg zu verstehen sein könnte. Der kürzeste oder schnellste kann es nicht sein, dann hätte man das auch so in den Tarif reinschreiben können. Über Google hab ich mit den Suchbegriffen "reiseüblich" oder "reiseüblichen" ca. 175 Treffer gehabt, dabei waren die meisten aber entweder nicht themenbezogen oder es war nur ein Zitat aus dem VBB-Tarif (übrigens interessant, dass diese Regelung nur im VBB-Tarif vorkommt).
Die einzigen Treffer, die sich offiziell (also nicht nur als Meinungsäußerung von Privatleuten wie in diesem Thread hier) mit der Auslegung dieses Begriffs beschäftigten, kamen aus der punkt3. Darunter war übrigens auch die Aussage, dass eine Rück- oder Rundfahrt erst vorliegt, wenn man eine Station ein 2. Mal erreicht: [www.punkt3.de]

Wenn die BVG nun dieselben Tarifbestimmungen anders auslegt als die S-Bahn, sollte die BVG dies meiner Meinung nach aber auch öffenlich bekannt geben.
So, ich hab nun mal einen Blick auf die in dieser Richtung dürftigen Aussagen der BVG-Seite geworfen:
"Einzelfahrausweise berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen in Richtung auf das Fahrziel innerhalb von zwei Stunden..

Für Ihre Fahrt können Sie die Busse, Straßenbahn, S- und U- Bahnen aller Verkehrsunternehmen im Tarifbereich Berlin (Teilbereiche A, B, C) benutzen, einschließlich der Regionalzüge, der RegionalExpresszüge und der Fähren.

Bitte beachten Sie:

Innerhalb der Gültigkeit des Einzelfahrausweises von zwei Stunden dürfen Sie umsteigen oder Ihre Fahrt unterbrechen, so oft Sie wollen. Rück- und Rundfahrten sind hierbei aber nicht gestattet.."


Da ist für mich jedenfalls nicht erkenntlich, dass man auch den direkten Fahrweg nehmen muss. Vielmehr animiert die Aussage, man dürfe sooft umsteigen, wie man möchte, und die Fahrt auch unterbrechen, geradezu dafür den Spielraum auszunutzen.

Da man nunmal gleiche Maßstäbe anlegen muss, sollte auch überall die Ring-Regelung gelten, und die besagt eben dass ich von Westhafen nach Wedding auch via West-, Süd- und Ostkreuz fahren darf - mit Unterbrechung. Alternativ dann eben auch mit der U9 bis Rathaus Steglitz. Wichtig ist eben nur, dass man keinen Bahnhof 2 Mal anfährt!
Insofern hat im von Tramy1 geschilderten Fall der Kontrolleur aus meiner Sicht richtig gehandelt, denn er hat angenommen dass Tramy1 das Dreieck via Hirschgarten mit einer Fahrtunterbrechung gefahren ist - also Auslegung im Sinne des Fahrgastes.

Aber diese Streiterei hier zeigt doch, wie schwammig dieses Richtungsregel ist. Dementsprechend bleibe ich auch bei meiner Meinung, dass mabu kein Schwarzfahrer war und keine Rund- oder Rückfahrt veranstaltet hat.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Irgendwie war der alte Zweistundenfahrschein doch auf eine geniale Art und Weise einfach! Es war ein System, das jeder versteht! Das mit den Rück- und Rundfahr-Verbot führt eben einfach zu Missverständnissen!

Ein Blick in die Tarifbestimmungen des VBB:

"5.3.1 Einzelfahrausweise

...

Diese Einzelfahrausweise (außer Kurzstrecke) berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen in Richtung auf das Fahrtziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg. Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der nachfolgend aufgeführten Fahrzeitbegrenzung gestattet

...

Berlin 120 min

...

Mit Einzelfahrausweisen gemäß Buchstaben a) und b) sind Rund- und Rückfahrten ausgeschlossen.
Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Ausgangspunkt auf der selben Strecke, die bei
der Hinfahrt benutzt wurde. Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg
– zum Ausgangspunkt,
– zu einem diesem nahegelegenen Punkt oder
– zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können,
führen.

..."

Aha, man darf den Fahrschein also 2 Stunden nutzen, man darf die Fahrt beliebig häufig unterbrechen, man muss sich auf sein Ziel zubewegen, Rund- und Rückfahrten sind ausgeschlossen. Das Rundfahrverbot würde ich gemeinsam mit dem Punkt "in Richtung auf das Fahrtziel" so interpretieren, dass man kleinere Umwege machen darf, um z.B. noch ein Einkaufszentrum zu erreichen, und größere Umwege, wenn sie durch den Fahrplan bedingt sind. Der Fall zu Beginn dieses Threads würde dann wohl her unter die Kategorie Schwarzfahren fallen, weil der Umweg fast zu einer Wegverdoppelung geführt hat und somit nicht mehr klein ist. Außerdem hat sich mabu ab S-Bahnhof Landsberger Allee nicht mehr auf sein eigentliches Ziel zubewegt (hier für den Kontroletti noch nicht feststellbar).

Wohlwollend könnte man ab Frankfurter Allee vielleicht noch ein paar Haltestellen auf der M13 mit dem Fahrschein zurück legen, da man ja mit der S-Bahn schneller ist. Allerdings denke ich, dass der Abschnitt Loeperplatz - Weißenseer Weg hier nun gerade nicht mehr tolerierbar ist.

Tja, es ist ja schade, dass Fahrscheine nicht übertragbar sind, ansonsten könnte man ja bei diesen Typen, die immer vor dem Bahnhof rumstehen, mal nen Fahrschein tauschen. Aber das ist ja verboten!

Aus rechtlichen Gründen verzichte ich hier auf Ironie-Tags!


Gruß Nemo
@Nemo: Diese Erklärung mag auf der VBB-Seite (irgendwo) stehen, ist aber weder auf den BVG-Automaten, noch problemlos auf der BVG-Website zu finden. Und wie oben erwähnt (und von jemand anderem mit punkt3-Link versehen) wird die Geschichte durch die S-Bahn anders interpretiert, und IMO schloss sich die BVG damals der Interpretationsweise der S-Bahn an. Und demnach ist es keine Rück- oder Rundfahrt, da keine Haltestelle 2 Mal angefahren wurde.
Zudem ist diese Variante auch für den Fahrgast klar und verständlich, im Gegensatz zu dem schwammigen gesabbel vom VBB.

"– zu einem diesem nahegelegenen Punkt" - Definition? Was ist "nahegelegen"?
Schwammiger gehts nicht gilt auch für den letzten Punkt:
– zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können - "Hinfahrt" und "hätte erreicht werden können"? Wenn wir uns auf der Rückfahrt befänden, würde sich die Sache eh erübrigen. Und den Rest kann man sich mal genüßlich auf der Zunge zergehen lassen. Schließlich hätte ich so ziemlichen jeden weiter entfernten Punkt auch irgendwie anders erreichen können.

Nehmen wir ein nettes Beispiel. Vom U Schillingstr. fahre ich zum Alex, mach dort ne Pause und "zurück" mit der Straßenbahn zur Büschingstr., so ist das Ziel wohl eindeutig ein nahegelegener Punkt, durch die Unterbrechung am Alex eigentlich eine Rückfahrt, und trotzdem die einzige sinnvolle Verbindung, wenn ich den ÖPNV nutze. Ums kontroverser zu machen, könnte ich ja auch noch vom Strausberger Platz zur Büschingstr. fahren. Hier gibts nun noch die Variante mit dem 240er Bus zum PdvN und die eine Station mit der Strab. D.h. nach der Gnoth-Definition wäre die Fahrt via Alex nicht erlaubt, da ich mich ja auf den PdvN zubewege, und damit auf einen Knoten den ich mit dem 240er auch direkt erreicht hätte. Trotzdem werden beide Varianten in Fahrinfo angeboten (und zwar auch von Schillingstr. aus). Mit den Parallelzielen U5/M5-8 kann man auch ein bissel mehr rumspielen und man findet ähnliche "Probleme".

Bloß gut, dass ich mich zu dem "Stammkunden" zählen darf und nach dem Einstieg irgendwie irgendwohin in Radialen,Kreisen, Schleifen und sonstigen Gebilden fahren "darf".

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Tino schrieb:
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u.a zu Bild Fahrkartenmuster:

anhand dieser Fahrkarte bzw. aller Straßenbahnfahrkarten sieht man doch gar nicht, wo genau eingestiegen wurde. "mabu" könnte doch behaupten z.B. am Krankenhaus Friedrichshain eingestiegen zu sein und dann über Alex und U5 Frankfurter Alle Richtung M13 Storkower Str/Möllendorfstr. zu fahren. Das ist ja noch keine Rund- und Rückfahrt.

Übrigens finde ich es sehr interessant, dass dieses Thema "Einzelfahrschein" endlich mal diskutiert wird.

1. Wie sieht der Aufdruck eigentlich bei im Vorverkauf entwerteten Busfahrscheinen aus?

Zusammengefasst gesagt hat man bei einem in der Straßenbahn gelösten Fahrschein viele Fahrmöglichkeiten. Wie gesagt, ich wohne auch Oderbruchstr: So kann legal mit einem Fahrschein mit der M5 zum Alex fahren, dann weiter mit der S Bahn nach Ostkreuz und dann nach Hause mit der S Bahn über Ringcenter nach Landsberger Allee und den Rest laufen oder mit der M8 zur Karl Lade Str. und wenn man will noch weiter, weil ja wohl nicht so einfach (außer an dem Umlauf) nachweisbar ist, wo man eingestiegen ist.

Ein normaler Mensch interessiert sich für so etwas nicht und kauft nen 2. Fahrschein und schon gibt es die "Fahrgeldmehreinnahmen". Die alte 2h Regel war so einfach.

ÜBRIGENS: Bei einem am S Bahn Automaten gezogenen Einzelfahrschein steht immer noch sinngemaß drauf "Ab Entwertung 120 min gültig" Da kann man sich ja fast bei einer Rückfahrt und Kontrolle auf Irreführung berufen.

Fassungslos,

der Mario



Hallo

Ich finde diese Regelung,keine Rückfahrt und so,schon immer bekloppt,weil so oder so auslegbar. Das sieht man schon an der regen Diskussion hier.
Warum bietet man den Einzelfahrschein nicht gestaffelt an? Meine Idee wäre nen Fahrschein für die Tarifbereiche AB bzw BC mit ner Geltungsdauer von 1h oder wahlweise 1,5h. Der für 1,5h wäre aber etwas teurer als der für 1h. Wer alle 3 Tarifzonen ABC befährt müsste aber immer nen ABC Fahrschein erwerben der dann 2h gilt und aber gegenüber Variante 1h und1,5h auch am teuersten ist.
Das würde auch das an sich logische Prinzip fördern;Wer grössere Entfernungen zurück legt zahlt auch mehr.
Bei der jetzigen Regelung hat die BVG nur auf die Kohle geschielt. Zurückfahren muss schliesslich jeder mal. Dabei nimmt man in Kauf das das nicht immer eindeutig zu klären ist,ob nun ne Rückfahrt vorliegt oder nicht.


Gruss claus56
Ich bin auch ganz klar für die Zeitregel. Berlin hat nunmal dank der dezentral ausgerichteten S- und U-Bahnlinien, sowie den Metro-Bus- und -Tram-Linien ein Liniennetz, bei dem Rund- und Rückfahrten nicht klar geregelt sind. Ich denke, man sollte den rbb mal auf dieses Thema (mit unseren Spekulationen) hinweisen und um Aufklärung in der Abendschau bitten, wo Vertreter von S-Bahn Berlin GmbH, BVG und VBB befragt werden. Schließlich geht das Thema die ganze Stadt an und kaum einer weiß nun, was letztendlich Sache ist.

Wenn das tatsächlich so sein sollte, dass man nur kein zweites Mal einen Bahnhof bzw. eine Haltestelle antreffen darf, so lohnt sich eine gute Fahrweg-Planung, schließlich kann man mit 'nem Einzelfahrschein und geschickter Routenplanung viel erreichen. Ist dann nur noch 'ne Zeitfrage, ob man das alles schafft.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.12.2006 19:52 von DaniOnline.
@Jay, gut dass du im Sinne des Fahrgastes denkst und nicht wie viele in solchen und ähnlichen Foren nur Versuchen den Fahrgästen in den Dreck zu reiten.
Es gibt noch andere Situationen. Zum Beispiel wurde ich mal um 19:49 gefragt ob ob sie bereits jemanden auf die Monatskarte mitnehmen könnte. (meine Entscheidung gebe ich hier nicht kund).
Wie schwachsinnig die ganze VBB-Tarifstruktur ist merkt man wenn man erade zwischen den Tarifbereichen B und C Fahrscheine verkauft. Da muss eine Frau am Wochenende einen teureren BC-Fahrschein kaufen (sie woll von Dorf in C nach Dorf in C) weil der Bus zwischen diesen beiden Dörfern nur Mo-Fr fährt und sie und sie einen langen Umweg in Kauf nehmen muss. Die Praxis wird sogar nach telefonischer Nachfrage beim VBB verteidigt. "Der KUnde nimmt ja mehr Verkehrsleistung in Anspruch".

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
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