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Bin ich wirklich "schwarzgefahren" ???
geschrieben von mabu 
Ich möchte dazu auch mal meine Erfahrung kundtun:
Bin an einem Sonntag in einen 236er Richtung Haselhorst eingestiegen, Starthaltestelle Stadion Haselhorst, dann mit der U7 bis Rath. Spandau, und dann wieder in den 236er Richtung U Haselhorst, bis Schäferstr., ich hatte keine Lust, 20 Minuten auf den Bus Richtung Gatower Str./ Heerstr. zu warten, da ich ihn knapp verpaßt habe. Der Busfahrer des 2. Busses (also am Bhf. Rath. Spandau) hat peinlich genau auf den Fahrschein geschaut (mir ist auch noch zu spät aufgefallen, daß Spandauer-See-Brücke als Starthaltestelle draufstand) und mich ohne zu Murren mitgenommen hat. Also keine Rundfahrt, obwohl ich das Ziel mit dem Gegenbus schneller hätte erreichen können. Auch ich denke, es ist so wie bei der S-Bahn: Man kann beliebig lange in alle Richtungen fahren, aber man darf nicht eine Station doppelt erreichen, erst dann ist es eine Rück- bzw. Rundfahrt.

An dieser Stelle mal ne Frage: Was ist eigentlich, wenn eine falsche Starthaltestelle draufsteht, oftmals ist ja eine Station, die zurückliegt, aufgedruckt? Ist mir schon bei Kurzstrecken passiert, deshalb habe ich mir dann die Fahrscheine immer im Zeitungsladen besorgt.

Zu den Entwertern:
Mobil (bspw. Bus) von links nach rechts: Wagennummer, Linie, Umlauf, Richtung, Wochentag, Woche, Jahr (einstellig)?, Uhrzeit -> daraus läßt sich ungefähr die Starthaltestelle ableiten
Stationär (bspw. U-Bahf.) von links nach rechts: Entwerternr., Uhrzeit, Wochentag, Woche, Jahr (einstellig)?, Bhf.
Hier ist die Starthaltestelle bereits klar

Zum Thema "B1": Es nennt sich Preisstufe, steht/stand bei OVG-Bussen auch so auf dem Fahrschein.

PS: Das Datum, die Zeit bzw der Ort, an dem / wo ein Automatenfahrschein erworben wurde, ist irrelevant für die Ermittlung des Reisewegs, da er prinzipiell auch im Vorverkauf erworben werden kann.
Ich kenne jemanden der einen Einzelfahrschein aus einem Automaten zog auf dem ausschließlich Nullen stehen. Ein genialer Fehldruck! Mit dem hätte man einige Tage fahren können. Die Kontrolleure hätten nicht schlecht geguckt. Die Verkehrsunternehmen wären in im Falle eines EBE in einer schlechten Verhandlungsposition da der Automat ferhlerhaft arbeitete.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Hätte er nicht, er muß ihn entwerten, und erst dieser Stempel legt das Ende der Gültigkeit fest.
Es war ein Fahrschein aus einen Straßenbahnautomat, der wird nicht entwertet.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Hallo

Jumbo schrieb:
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> Zu der hier ebenfalls aufgeworfenen Frage der
> Fahrtunterbrechungen: Die sind (wieder) "innerhalb
> der nachfolgend aufgeführten Fahrzeitbegrenzung
> beliebig oft gestattet:

Vielen Dank für die Information, auch an Florian Schulz, diese Wiedererlaubniss hatte ich nicht mitbekommen.

Viele Grüße

Ulrich C.

Hallo!

Also zum Stempel eines U-Bahnentwerters.

Dort steht die Entwerternummer, die Station, der Wochentag und die Wochennummer drauf
also z.B. 1234, Osloer Straße, So(nntag), 49. KW.

und jetzt noch zu der Problematik Rund- und Rückfahrt mit einem Einzelfahrausweis.

Eine Rückfahrt ist, wenn man zum Beispiel mit der S75 von S+U Rathaus Spandau nach Charlottenburg fährt und dann mit der S75 lediglich wieder eine Station in Richtung S+U Rathaus Spandau (also S Westkreuz) fährt ist das eine Rückfahrt, oder wenn man mit der U7 von U Wilmersdorfer Straße eine Station in Richtung S+U Rathaus Spandau (also U Bismarckstraße) fährt ist das eine Rundfahrt.

Also eine Station Richtung Ausgangsbahnhof mit der gleichen Linie Rückfahrt und mit einer anderen Linie Rundfahrt.

Ich hoffe damit weitergeholfen zu haben.

Grüße Emau
Hallo noch einmal,

also ich finde es wirklich traurig, dass in einem Forum wo sich soviele "Experten" sind, leider doch soviel falsches zu lesen ist. siehe vorheriger Beitrag.

Also mabu du hast eine Rückfahrt begangen, was grundsätzlich 40 Euro heißt. Die Kontrolleure werden da sicherlich keine Ausnahme machen.
Der BVG eine e-Mail zu schicken oder dort anzurufen, halte ich auch nicht für sehr erfolgreich.

Das beste ist dort persönlich zu erscheinen und denen dort zu sagen, dass du schwerbehindert bist und am besten noch deinen SW vorlegst.
Falls das alles nichts helfen sollte, kann man mit denen auch eine Ratenzahlung vereinbaren.

Für alle anderen: Es reicht wenn man sich wieder in Richtung auf seinen Ausgangspunkt zurückbewegt (in der Praxis reicht dazu eine Station aus), wie ich in meinem vorherigen Beitrag beschrieben habe.

VBB-Tarifbestimmungen Punkt 5.3.1

Grüße Emau
Hallo!

Die Ringbahn stellt einen Sonderstatus dar. Da ist es wirklich so, wenn man z.B BOK einsteigt und Richtung BPAP fährt muss man spätestens BFAL wieder aussteigen, damit es keine Rundfahrt ist.

Zu den Straßenbahnfahrscheinen:

Unten rechts steht die Linie die Station und die Richtung.
z.B: 00602 B bedeutet M6 Richtung Riesaer Straße, eingestiegen ist man dann U Sk (U Schwartzkopffstraße).

Wenn ihr noch mehr Fragen habt, dann immer raus damit.

Grüße Emau
@ Emau,

Hi, Deiner Aussage, ein Brief würde nichts bringen, muss ich leider widersprechen. In meinem Fall war es so, dass ich ein 10-Uhr-Monatsticket hatte umd um 9:58 Uhr eingestiegen bin. Es folgte der übliche Schwarzfahrerdurchgang. Nach einem Schreiben an die BVG, inkl. einer Entschuldigung und eine Kopie der Monatskarte wurde der Vorgang eingestellt. Folglich musste ích auch keine 7 EUR Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Ich denke, dass gerade ein persönliches Erscheinen nicht viel bringen wird. Die Entgeltstelle ist nicht gerade wenig besucht und die Mitarbeiter allein haben wenig Entscheidungsfreiraum. Außerdem kann der Versuch, durch eine Behinderung bevorteilt zu werden, auch ziemlich nach hinten losgehen.

Wichtig ist, dass er innerhalb der Frist von 7 Tagen reagiert.

Ich würde mich auch nicht immer auf die Tarifbestimmungen berufen! Es gibt auch Klauseln in Mietverträgen, die selbst ungültig sind, wenn ich den Vertrag unterschreibe. Nennt man u.A. auch sittenwidrig oder unzumutbar. Bei der Anzahl an Bus-, Straßenbahn-, S- und U-Bahnlinien kann man vom Fahrgast schlecht verlangen, dass er sich vor seiner "Reise" tagelang über Tarife, Bestimmungen oder kürzeste Strecken informiert.

Im Übrigen sei erwähnt, dass sich die Formulierungen "nicht gestattet" und "verboten" rechtlich unterscheiden! "Nicht gestattet" bedeutet eingeschränkt bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen!

Alex Steinert schrieb:

>Das Ausmaß der Konsequenzen hat mich jetzt selbst mal interessiert. Habe daher kurz >mit einer Bekannten -sie ist Rechtsanwaltsgehilfin- telefoniert.

>Also: Grundsätzlich ist das sogenannte "Erschleichen von Beförderungsleistungen" >strafbar und kann mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren >geahndet werden.


§265a StGB spricht von einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 1 Jahr.
Aber egal ich finde es grundsätzlich einfach daneben, wenn sich Leute versuchen durch irgend etwas zu beweisen, von dem sie keine Ahnung haben.

Also mabu braucht weder ein Gerichtsverfahren noch sonst irgendeine schlimme Konsequenz befürchten, außer dass es vielleicht 40 euro kostet.

Aber wie schon vorher geschrieben hingehen mit denen reden, und wenn es gar nicht anders geht, eine Ratenzahlung vereinbaren.

Grüße Emau
Alex Steinert schrieb:
-------------------------------------------------------
> @ Emau,
>
> Hi, Deiner Aussage, ein Brief würde nichts
> bringen, muss ich leider widersprechen. In meinem
> Fall war es so, dass ich ein 10-Uhr-Monatsticket
> hatte umd um 9:58 Uhr eingestiegen bin. Es folgte
> der übliche Schwarzfahrerdurchgang. Nach einem
> Schreiben an die BVG, inkl. einer Entschuldigung
> und eine Kopie der Monatskarte wurde der Vorgang
> eingestellt. Folglich musste ích auch keine 7 EUR
> Bearbeitungsgebühr bezahlen.
>
> Ich denke, dass gerade ein persönliches Erscheinen
> nicht viel bringen wird. Die Entgeltstelle ist
> nicht gerade wenig besucht und die Mitarbeiter
> allein haben wenig Entscheidungsfreiraum. Außerdem
> kann der Versuch, durch eine Behinderung
> bevorteilt zu werden, auch ziemlich nach hinten
> losgehen.
>
> Wichtig ist, dass er innerhalb der Frist von 7
> Tagen reagiert.
>
> Ich würde mich auch nicht immer auf die
> Tarifbestimmungen berufen! Es gibt auch Klauseln
> in Mietverträgen, die selbst ungültig sind, wenn
> ich den Vertrag unterschreibe. Nennt man u.A. auch
> sittenwidrig oder unzumutbar. Bei der Anzahl an
> Bus-, Straßenbahn-, S- und U-Bahnlinien kann man
> vom Fahrgast schlecht verlangen, dass er sich vor
> seiner "Reise" tagelang über Tarife, Bestimmungen
> oder kürzeste Strecken informiert.
>

>

Zum Glück hat jeder seine eigene Meinung, die ich auch keinem streitig machen will.
Der Vorteil eines persönlichen Besuchs liegt trotzdem auf der Hand, indem man sofort auf die Fragen des Bearbeiters antworten kann und nicht lange Post- und Bearbeitungswege in Kauf nehmen muss.
Des Weiteren gibt es auch Zeiten im Kundenzentrum der BVG, in denen dieses nicht so voll ist, z.B. wenn die Schüler noch in der Schule sind.
Der Sachbearbeiter hat schon eigene Kompetenzen innerhalb derer er selbständige Entscheidungen treffen darf. Sonst müsste ja jeder SB immer zur Chefin rennen, wenn er was entscheiden wolle, und das ist dort nicht so.

> Im Übrigen sei erwähnt, dass sich die
> Formulierungen "nicht gestattet" und "verboten"
> rechtlich unterscheiden! "Nicht gestattet"
> bedeutet eingeschränkt bzw. nur unter bestimmten
> Voraussetzungen!

Da in der Tarifbestimmungen aber nur "nicht gestattet" steht und nicht noch nährere Ausführungen, hat man davon auszugehen, dass diese Regelung immer gilt. Ebenfalls akzeptiert ein Fahrgast die Beförderungs- und Tarifbestimmungen sobald er die Bahn/Bus benutzt. Er geht einen Beförderungsvertrag ein.

Wie der Fahrgast sich mit diesen Bestimmungen vertraut macht, die übrigens in jedem U-Bhf aushängen, ist nicht Problem des Kontrollpersonals, sondern das des Fahrgastes. Wobei es natürlich auch Kontrollpersonal gibt, dass in meinen Augen übertrieben handelt.

_____________________________

Die Frist von 7 Tagen ist natürlich das Wichtigste, weil wenn die vorbei ist, dann kann die BVG nichts mehr machen, da der Vorgang dann bereits an die Süd- Westdeutsche Inkasso abgegeben wurde.

Ich hoffe damit helfen zu können.

Grüße Emau


@ Emau: Bitte bachte Punkt 2. Dass es zu keiner Verhandlung kommen wird sagte ich ja auch schon. Es besteht kein Vorsatz und die Fahrkarte war auch zeitlich gesehen nicht einmal ungültig. Reagieren, wie auch immer, muss er trotzdem, da sonst nicht unerhebliche Zinsen anfallen.

Die Beförderungserschleichung (umgangssprachlich auch Schwarzfahren genannt) ist in Deutschland ein vertypter Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB. Systematisch gehört die Beförderungserschleichung zu den Betrugsdelikten. Vom Charakter her ist sie ein Vergehen. Die Einstufung als Beförderungserschleichung setzt Vorsatz voraus.

Zwei Fallgruppen sind zu unterscheiden:

1. Wer ohne gültige Fahrkarte ein (öffentliches) Beförderungsmittel benutzt, macht sich der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafbar (mögliche Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr).

2. Wer ohne gültige Fahrkarte ein öffentliches Beförderungsmittel benutzt und bei der Kontrolle einen falschen, nicht gültigen oder nur für bestimmte Zonen gültigen Fahrschein vorzeigt, macht sich des Betruges strafbar (Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre). Bei einer falschen Fahrkarte kann noch eine Urkundenfälschung in der Alternative des Gebrauchmachens einer unechten oder verfälschten Urkunde vorliegen.
Emau schrieb:
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> Für alle anderen: Es reicht wenn man sich wieder in Richtung auf seinen Ausgangspunkt zurückbewegt
> (in der Praxis reicht dazu eine Station aus), wie ich in meinem vorherigen Beitrag beschrieben
> habe.
>
> VBB-Tarifbestimmungen Punkt 5.3.1

Für eine Rückfahrt reicht es aus, sich eine Station wieder auf seinen Ausgangspunkt zurückzubewegen, klar. Aber für eine Rundfahrt kann ich das nicht aus den Tarifbestimmungen herauslesen. Unter welche der drei Definitionen der Rundfahrt soll denn beispielsweise eine Fahrt mit dem RE5 von Gesundbrunnen nach Oranienburg und dann mit der S1 nach Bernau-Friedenthal fallen? Diese Verbindung ist lt. Fahrinfo 5 Minuten schneller als eine direkte Fahrt ausschließlich mit der S1.

Edit: und wie sähe der Fall aus, wenn man nicht in Gesundbrunnen, sondern schon in Hbf oder Südkreuz in den RE5 gestiegen wäre?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.12.2006 13:23 von Jumbo.
Hallo

@ Alex Steinert:

also in der Praxis also draußen auf Strecke hat man meistens EvL, was meitens sowieso fallen gelassen wird wegen geringer Schuld oder was auch immer. Also es ist jemand mit einem Originalfahrschein unterwegs gewesen, der zeitlich oder räumlich ungültig war (§265a StGB) max. 1 Jahr oder geldstrafe.

Im § 265 a Abs. 1 letzte Alternative kann man lesen, "wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist." z.B. Betrug oder Urkundenfälschung.

Das ist gemäß §263 StGB mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht (Betrug).

In deinem Beitrag ging es aber nur um Beförderungserschleichung. wenn jemand z.b. einen fahrschein manipuliert oder fälscht, gehört da wesentlich mehr kriminelle energie dazu als mit einem originalfahrschein länger als 2 stunden zu fahren.

@Jumbo

es ist mir neu, dass die S1 nach Bernau friedenstal fährt.

aber um auf deine frage zurückzukommen gehe ich davon aus, dass du mit dem RE3 von BGB nach BBRN und von dort mit der s2 nach BBRF fahren möchtest. dabei handelt es sich nicht um eine Rundfahrt, weil der RE3 nich in BBRF hält.

allerdings hast du recht. für mich ist es ein "Gummiparagraph", man könnte auch sagen, dass er sehr schwammig formuliert ist. man hätte genaue stationsangaben machen müssen.

Grüße Emau
@ Emau,

so, muss nochmal antworten ;-) Also, ich hab mich dann wohl falsch ausgedrückt. In meinem Beitrag mit der Sanktion ging es mehr allgemein um entsprechende Maßnahmen. Die Verbindung zum Betrug hatte ich auch kurz erwähnt.

Ich sehe das genauso wie Du. In dem konkreten Fall wird es, wenn überhaupt, bei 40EUR bleiben. Geringe Schuld und mangelndes öffentliches Interesse. Dennoch bin ich doch sehr für eine Veränderung des Tarifmodels. Gerade für Touristen ist das doch sehr unübersichtlich. Allein bei diesem aktuellen Beispiel hier im Forum sieht man, dass die Definition von Umwegen oder Rundfahrten eben nicht eindeutig ist.

Besten Gruß, Alex
Hallo Alex!

ein neues tarifmodell, hätte da auch viele ideen, weil wenn man an der basis ist, weiß man wo den leuten der schuh drückt oder was ihnen nicht passt, aber wer fragt uns denn? keiner!!! und wenn man uns fragt, dann nur aus quotengründen.

ein thema neues tarifmodell für berlin könnte ich mir gut vorstellen.

Grüße Emau

Emau schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo Alex!
>
> ein neues tarifmodell, hätte da auch viele ideen,
> weil wenn man an der basis ist, weiß man wo den
> leuten der schuh drückt oder was ihnen nicht
> passt, aber wer fragt uns denn? keiner!!! und wenn
> man uns fragt, dann nur aus quotengründen.
>
> ein thema neues tarifmodell für berlin könnte ich
> mir gut vorstellen.
>
> Grüße Emau


Ja, traurig aber wahr. Und das ist auch leider nicht nur bei der BVG so. Es entscheiden immer Leute, die von der Materie keine Ahnung haben. Vielleicht ändert sich das ja irgendwann mal *träum*

Emau schrieb:
-------------------------------------------------------
> Zu den Straßenbahnfahrscheinen:
>
> Unten rechts steht die Linie die Station und die
> Richtung.
> z.B: 00602 B bedeutet M6 Richtung Riesaer Straße,
> eingestiegen ist man dann U Sk (U
> Schwartzkopffstraße).

Also ich weiß nicht woher Du die Information nimmst das auf dem Fahrausweis die Einstiegshaltestelle ersichtlich ist. Ich sehe weder das man U Schwartzkopffstr. eingestiegen ist noch das sich der Zug Richtung Riesaer Straße bewegte. Ich hatte ja vorher schon geschrieben das seitens der BVG festgelegt ist das A die Ost-West Richtung und B die West-Ost Richtung gemeint ist. Aber ebenso gut hätte es auch ein Einsätzer nach S Marzahn oder ein Aussetzer nach Betriebshof Marzahn gewesen sein können. Man sieht lediglich welche Relation die Tram befährt aber kein ZIEL. Und zur Einstiegshaltestelle sage ich nur soviel. Die konntest Du natürlich detailliert benennen da Du sicher diesen Fahrschein direkt beim Einsteigen am U Schwartzkopffstraße gekauft hast. Eine Entschlüsselung durch die Nummernfolge auf dem Fahrschein ist aber meines Erachtens nicht möglich,
Lieber Tino!

A Ist die Richtung stadteinwärts und B stadtauswärts zumindest bei denen die stadtein- und auswärts fahren.

Ich habe diesen Fahrschein nicht gekauft. dieser Fahrschein war eingecannt in einem der vorherigen Beiträge zu sehen.

wohin der zug im endeffekt fährt ist mir egal. im normalfall aber nach riesaer straße in hellersdorf. wenn dieser zug z.b. langenbeckstraße eingesetzt hätte und du würdest s landsberger allee einsteigen würde auf dem fahrschein 00617b stehen. auch wenn das erst die 2. haltestelle dieses zuges ist.

woher ich diese informationen habe, werde ich hier sicherlich nicht in einem forum schreiben. ich kann nur soviel sagen, dass ich diese infos von niemandem habe, sondern ich das gelehrt bekommen habe.

grüße emau
naja ich kann Dir nicht ganz glauben. Aber das sage ich Dir gerne zu einem späteren Zeitpunkt. Nur soviel. Das Ticket war von mir.

Aber wenn Du dir ganz sicher bist das man anhand der Nummer die Einstiegshaltestelle herausfinden kann dann gerne noch 2 weitere Tickets aus der Tram. Das dritte hattest ja angeblich schon gelöst.






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