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Bin ich wirklich "schwarzgefahren" ???
geschrieben von mabu 
Yepp , hab ich gelesen und werde es mit Spannung weiter verfolgen.
Nach deutschem (und nicht nur nach deutschem) Zivilprozessrecht ist die Partei, die einen Anspruch geltend macht, beweispflichtig. Unzutreffend ist also rechtlich betrachtet der Gedanke, der Fahrgast müsse nachweisen, dass er einen bestimmten Weg gefahren ist. Es genügt, dass die BVG keinen Beweis erbringt, dass der vom Fahrgast behauptete Weg nicht befahren wurde. Zu allgemein Geschäftsbedingungen gilt ferner, dass Unklarheiten zum Nachteil des Verwenders gehen. Und dass die Regelungen unklar sind, illustrieren die Beiträge in diesem Thread bestens.

In unklaren Fällen wird die BVG gelegentlich nachgeben müssen, zumindest vor Gericht. Denn ein Richter muss eine Klage als unsubtantiiert abweisen, wenn der Kläger den Nachweis nicht erbringt.

Auf Dauer wäre denkbar, dass die BVG den Ausweg sucht, kurzerhand auch noch - wie in anderen Städten - die Möglichkeit von Fahrtunterbrechungen abzuschaffen. Nur wären dann die BVG Tickets zumindest auf kürzeren Strecken im Vergleich zu anderen Städten überteuert.
Trainspotter schrieb:
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> Nach deutschem (und nicht nur nach deutschem)
> Zivilprozessrecht ist die Partei, die einen
> Anspruch geltend macht, beweispflichtig.
> Unzutreffend ist also rechtlich betrachtet der
> Gedanke, der Fahrgast müsse nachweisen, dass er
> einen bestimmten Weg gefahren ist. Es genügt, dass
> die BVG keinen Beweis erbringt, dass der vom
> Fahrgast behauptete Weg nicht befahren wurde. Zu
> allgemein Geschäftsbedingungen gilt ferner, dass
> Unklarheiten zum Nachteil des Verwenders gehen.
> Und dass die Regelungen unklar sind, illustrieren
> die Beiträge in diesem Thread bestens.
>
> In unklaren Fällen wird die BVG gelegentlich
> nachgeben müssen, zumindest vor Gericht. Denn ein
> Richter muss eine Klage als unsubtantiiert
> abweisen, wenn der Kläger den Nachweis nicht
> erbringt.
>
> Auf Dauer wäre denkbar, dass die BVG den Ausweg
> sucht, kurzerhand auch noch - wie in anderen
> Städten - die Möglichkeit von Fahrtunterbrechungen
> abzuschaffen. Nur wären dann die BVG Tickets
> zumindest auf kürzeren Strecken im Vergleich zu
> anderen Städten überteuert.


So sehe ich das auch, dazu ist die ZPO eindeutig.
Wozu habe ich den diese ganzen Gesetzestexte auf mein PC und wie gesagt, es ist eine Lücke in den Tarifbestimmungen und das wird die BVG einsehen müssen.

Gruß von Tramy1

GLG.................Tramy1
Trainspotter schrieb:
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> Auf Dauer wäre denkbar, dass die BVG den Ausweg sucht, kurzerhand auch noch - wie in anderen
> Städten - die Möglichkeit von Fahrtunterbrechungen abzuschaffen. Nur wären dann die BVG Tickets
> zumindest auf kürzeren Strecken im Vergleich zu anderen Städten überteuert.

Fahrtunterbrechungen waren doch vor einiger Zeit schonmal unzulässig.
Allerdings konnte man das auch einfach umgehen. Zumindest wenn man die Fahrt mit einer seltener verkehrenden Linie antrat, war es kein Problem, bei einer Umsteigeverbindung eine Unterbrechung von einer Taktlänge herauszuschinden.
Guten Morgen ;-)

Also wenn ich das richtig verstanden habe - am Besten ein Beispiel:
Man möchte vom Bf.Lichtenberg zum Wittenbergplatz
Mann steigt also in die S5/7/75 und fährt über Warschauer Str. zum Bf.Zoo, von dort aus 1 Station zurück zum Wittenbergplatz, was genauer genommen ja eine Fahrt zurück in Richtung auf dem Startpunkt wäre...
Ihr wollt mir noch nicht weiss machen, dass das ein Rückfahrt im Sinne der Tarifbedingungen ist und man dann zum Schwarzfahrer wird und der Tarif einen hier zwingen kann ab Warschauer Str. die U-Bahn zu benutzen?
Dann wäre ja auch jede Fahrt U2/Schönhauser Allee nach U8/Gesundbrunnen über Alex eine Schwarzfahrt?
Wenn mich da ein Kontroletti anmachen würde, ich würde es bis zum Gericht drauf ankommen lassen. (Und bin mir ziemlich sicher, dass die BVG vorher den Schwanz einzieht!)
Rückfahrt ist klar = selbe Strecke nicht nochmal.
Eine Rundfahrt ist es erst dann, wenn man sich eindeutig auf das Startpunkt hinbewegt.
In unserem Fall hier würde ich erst ein Umsteigen vom M13 in M5 (HaSt. Weißenseer Weg/K.Wolf Str.) in Ri.Zentrum als Schwarzfahrt ansehen...

VG, Plums
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