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Bin ich wirklich "schwarzgefahren" ??? II (Neu)
geschrieben von Tramy1 
plums schrieb:
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> Das wäre genau so idiotisch, als wenn mann die U9
> von Zoo bis Steglitz fährt und dann den M48 eine
> Station zurück zur Kieler Str. nimmt.....
> Oder vom S Bf Hohenschönhausen mit dem RB12 bis
> Lichtenberg und von dort eine Station zurück nach
> Freidrichsfelde Ost....
> Den genauen Fartweg kann dir keiner vorschreiben,
> solange die 2h nicht überschritten werden....

Ich werf mal einfach diesen Link in die Diskussion
[www.punkt3.de] (Punkt3 vom 29.04.2004)


Tut mir ja leid, aber Du bist schwarzgefahren. Die entscheidenden Absätze in den VBB-Tarifbestimmungen lauten:

1. "...Einzelfahrausweise berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen in Richtung auf das Fahrtziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg."

Deine Fahrtroute kann man unter keinen Umständen als den "reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg" von der Ahornallee zur Westendsiedlung betrachten. Dieser kann eigentlich nur über die Haltestelle Mühlweg führen. Daß Du wohl auch nicht vorhattest, diese Strecke zu fahren zeigt ja auch die Tatsache, daß Du keinen Kurzstreckenfahrschein hast.

2. "Mit Einzelfahrausweisen ... sind Rund- und Rückfahrten ausgeschlossen. Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Ausgangspunkt auf der selben Strecke, die bei der Hinfahrt benutzt wurde. Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg
– zum Ausgangspunkt,
– zu einem diesem nahegelegenen Punkt oder
– zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können,
führen."

Sowohl die Definition einer Rückfahrt (Fahrt in Richtung auf den Ausgangspunkt auf der selben Strecke) sowie die einer Rundfahrt (Fahrt zu einem dem Ausgangspunkt nahegelegenem Punkt auf einem anderen Weg sowie Fahrt zu einem Fahrziel, das mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können) ist hier erfüllt.

Wenn Du zu viel Geld hast und Dir den Spaß gönnen möchtest, nur zu, aber ich sehe kaum Aussichten auf Erfolg. Übrigens wird der Betrag auch schnell größer als 40 Euro, weil die BVG das Ganze recht zügig an ein Inkassounternehmen weiter gibt, für das auch noch mal rund 35 Euro fällig werden. Wenn Du ein Verfahren, das die BVG iniiert, anstrebst, sei auch noch darauf hingewiesen, daß Schwarzfahren auch eine Straftat ist, was ggf. auch noch festgestellt werden könnte...

Ich würde mir an Deiner Stelle zumindest mal die folgenden Seiten durchlesen, was noch so alles passieren könnte: [www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de]
Tramy1 schrieb:
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...
> Aber wie schon zum selben Thema (Teil 1)
> geschrieben wurde, soll wirklich die BVG es wagen,
> mich vor Gericht zu bringen, müssen die Beweisen,
> also in der Beweispflicht. So sind nun mal die
> Gesetzlichen Regeln.
>
> Hier der Text dazu:
>
> Re: Bin ich wirklich "schwarzgefahren" ???
> geschrieben von: Trainspotter (IP gespeichert)
> Datum: 02. Februar 2007 22:05
>
> Nach deutschem (und nicht nur nach deutschem)
> Zivilprozessrecht ist die Partei, die einen
> Anspruch geltend macht, beweispflichtig.
> Unzutreffend ist also rechtlich betrachtet der
> Gedanke, der Fahrgast müsse nachweisen, dass er
> einen bestimmten Weg gefahren ist. ...

Na wie es scheint bist Du ein ganz schlauer...

Nur ist es nunmal so das Du, nach Deiner Darstellung, einen in A entwerteten Fahrschein auf der Fahrt von B nach A vorgezeigt hast. Damit ist der Tatbestand der Rückfahrt erfüllt. Da dieses nach den geltenden Tarifbestimmungen unzulässig ist, warst Du also zu diesem Zeitpunkt NICHT im Besitz eines gültigen Fahrscheins.
Da muß, in diesem Fall, die BVG garnicht viel beweisen.
Hoffen wir das Du auch schön den Fahrschein aufgehoben hast?

Das VU im VBB ist demnach im Recht und nicht Du, wobei ich bezweifel das dass ganze überhaupt vor Gericht landet. Es sei denn Du verklagst das VU oder besser gleich den VBB. :-P
Am besten nimmst Du dann gleich die komplette Redaktion des Kuriers mit...das wird ein Spaß.





_
Wenn Du morgens schon einen Anschiss bekommst, dann weißt Du das Du nicht alleine bist auf dieser Welt (D.Wischmeyer)
Das nächste Mal sollte er mit seinem eigenen KT4D (natürlich in Marzahner Ausführung :-) ) fahren. Achso, geht ja nicht, da hätte er ja wenden müssen...

Tramy1 wird noch zur BVG-Hausmarke.

Gruß
Ich hab ne Lücke an dem A-, B-Verfahren entdeckt! Wenn man mit der 60 (A) auf der Bölsche Richtung S-Bahnhof fährt, sich am Markt einen bspw. Döner holt und dann mit der nächsten Bahn, der 61 (B) weiter fährt, hat man seinen Fahrschein in A-Richtung gelöst und sitz jetzt aber in B-Richtung - Fazit (theoretisch) SCHWARZGEFAHREN !
Anonymer Benutzer
...
06.02.2007 18:41
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2011 17:39 von 54E.
54E schrieb:
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> Das auf dem Fahrschein aber die Linie und dann A
> oder B zu erkennen sind, weißt Du schon...
>
> Gruß
> 54E - Durchlaufwagen

Ändert aber nichts an der Problematik, wenn man dann in Köpenick mit dem Zug unterwegs ist!

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Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Anonymer Benutzer
...
06.02.2007 18:49
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2011 17:39 von 54E.
54E schrieb:
-------------------------------------------------------
> Was hat das mit Köpenick zu tun?
>
> Gruß
> 54E - Durchlaufwagen

Ganz einfach - die Linien 60 und 61 überlagern sich bekanntlich, fahren aber auf der Bölschestr. "entgegengesetzt". D.h. entweder auf der Bölsche, oder in Köpenick sind die Richtungen beider Linien unterschiedlich.

Fahre ich also auf der Bölsche mit der 61 (Ri Waldschänke) bis S-Bahnhof vor und ab dort mit der 60 weiter nach Köpenick, dann hab ich so oder so die falsche Richtung auf dem Fahrschein.

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Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Es geht ja bei der Frage, ob Hin-, Rück- oder Rundfahrt nicht primär darum, ob da nun ein A oder ein B auf dem Fahrschein steht, sondern ob die in den Tarifbestimmungen definierten Kriterien erfüllt sind oder nicht. Die Buchstaben dienen nur dazu, dies nachzuvollziehen.
Wer also vom Müggelseedamm zum S-Bahnhof Friedrichshagen und von dort weiter mit der S-Bahn fährt und dabei erst mit der Linie 60 in Fahrtrichtung "stadteinwärts" bis zum Marktplatz vorfährt, um dort etwas zu besorgen und dann mit der Linie 61 "stadtauswärts" weiterfährt, bewegt sich eindeutig in Richtung auf sein Fahrtziel und nimmt sein Recht zu beliebig häufigen Fahrtunterbrechungen in Anspruch. Gerade in einem komplexen Netz wie dem Berliner wäre es ja auch absurd, wenn ein "A-Stempel" bedeuten würde, daß man mit jeder Linie nur in Fahrtrichtung "A" fahren dürfte.
Lopi2000 schrieb:
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> Es geht ja bei der Frage, ob Hin-, Rück- oder
> Rundfahrt nicht primär darum, ob da nun ein A oder
> ein B auf dem Fahrschein steht, sondern ob die in
> den Tarifbestimmungen definierten Kriterien
> erfüllt sind oder nicht. Die Buchstaben dienen nur
> dazu, dies nachzuvollziehen.
> Wer also vom Müggelseedamm zum S-Bahnhof
> Friedrichshagen und von dort weiter mit der S-Bahn
> fährt und dabei erst mit der Linie 60 in
> Fahrtrichtung "stadteinwärts" bis zum Marktplatz
> vorfährt, um dort etwas zu besorgen und dann mit
> der Linie 61 "stadtauswärts" weiterfährt, bewegt
> sich eindeutig in Richtung auf sein Fahrtziel und
> nimmt sein Recht zu beliebig häufigen
> Fahrtunterbrechungen in Anspruch. Gerade in einem
> komplexen Netz wie dem Berliner wäre es ja auch
> absurd, wenn ein "A-Stempel" bedeuten würde, daß
> man mit jeder Linie nur in Fahrtrichtung "A"
> fahren dürfte.

Ja, aber wie will der Kontrolleur diesen Fall nachvollziehen? Sagen wir mal, die 61 nach Waldschänke hat A, und du wirst in Köpenick in der Linie 60 zwischen Bhfstr./ Seelenbinder Str. und /Lindenstr. kontrolliert. Woher will der Kontrolleur denn nun wissen, ob du diese legale Variante gefahren bist, oder ob du nicht am Schlossplatz in die 61 eingestiegen bist und dich nun auf der "Rückfahrt" mit der 60 befindest?

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Ganz einfach: gar nicht. Solange ich mich auf dem verkehrsüblichen Weg befinde und mich auch bei den zulässigen Fahrtunterbrechungen korrekt verhalten habe, braucht ihn das auch nicht zu interessieren.
Zudem steht ja auf dem Fahrschein auch mehr an Informationen als nur A oder B: zum einen eine Uhrzeit, zum anderen eine Nummer. Bei einem Fahrschein, den ich hier liegen habe: 02.05.05 07:11 01213 A
Was diese Zahl genau bedeutet, weiß ich zwar auch nicht, aber da ich den Fahrschein zwischen der 12. und 13. Haltestelle ab der Starthaltestelle der Linie 12 gekauft habe, könnte es sich um eine verschlüsselte Haltestellennummer handeln. Alternativ auch um eine Umlaufnummer.
Zumindest im Fall von Tramy wird das auch alles nichts nutzen, da ja dem Fahrschein somit zu entnehmen sein dürfte, daß er nicht auf dem gemeinsamen Abschnitt von 60 und 61 gekauft sein kann.
Lopi2000 schrieb:
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> Ganz einfach: gar nicht. Solange ich mich auf dem
> verkehrsüblichen Weg befinde und mich auch bei den
> zulässigen Fahrtunterbrechungen korrekt verhalten
> habe, braucht ihn das auch nicht zu
> interessieren.
> Zudem steht ja auf dem Fahrschein auch mehr an
> Informationen als nur A oder B: zum einen eine
> Uhrzeit, zum anderen eine Nummer. Bei einem
> Fahrschein, den ich hier liegen habe: 02.05.05
> 07:11 01213 A
> Was diese Zahl genau bedeutet, weiß ich zwar auch
> nicht, aber da ich den Fahrschein zwischen der 12.
> und 13. Haltestelle ab der Starthaltestelle der
> Linie 12 gekauft habe, könnte es sich um eine
> verschlüsselte Haltestellennummer handeln.
> Alternativ auch um eine Umlaufnummer.
> Zumindest im Fall von Tramy wird das auch alles
> nichts nutzen, da ja dem Fahrschein somit zu
> entnehmen sein dürfte, daß er nicht auf dem
> gemeinsamen Abschnitt von 60 und 61 gekauft sein
> kann.

Ich glaube, wir hatten hier schonmal rausgefunden, dass es sich dabei um Linien und Kursnummer handeln soll. Die 12 steht jedenfalls definitiv für die Linie.


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Nee, es ist die 13. Haltestelle (Die Zählung beginnt an der Starthaltestelle der Linie)

<ironie>Warme Luft hat ein Recht auf Mobilität! Linie 21 erhalten!</ironie>



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.02.2007 16:24 von F84.
02.02.05-07:11-01213-A

02.02.05---07:11-----012------13-------A
Datum------Uhrzeit---Linie----Umlauf---Fahrtrichtung


Gruß von Tramy1

GLG.................Tramy1
Und von der Liniennr.60 steht da gar nichts?
Gleisdreieck schrieb:
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> Und von der Liniennr.60 steht da gar nichts?


Nein, er nimmt ja auch die Angaben auf dem Fahrschein, den ich zitierte, auseinander. Wobei ich Zweifel habe, ob es tatsächlich 13 Umläufe auf der 12 gibt. Aber gut, "13" muss ja auch nicht zwingend der 13. Umlauf sein, mag sein, daß es der 3.Werktagsumlauf ist und sonntags dann Nummern von 51 bis 57 oder so genommen werden. Ich sollte meinen Besuch häufiger zum Fahrscheinkauf in der Tram nötigen ;-) Aber mit Tageskarten für 2 Personen muss man bei Münzzahlung schon ne Weile sammeln...
Fazit: Keiner weiß genau, was die Zahlen bedeuten; raten kann ich auch.

13 Umläufe gibt es auf der 12 mit Sicherheit nicht! Ich schätze mal 30-50 Minuten pro Strecke. Hin & zurück alle 20 Minuten (<100:20), da komme ich auf ca. 5 Umläufe, vielleicht auch mehr, aber bestimmt keine 13.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.02.2007 00:59 von Gleisdreieck.
Das ist der Umlauf. Das heißt wirklich nicht, das es auf der Tram 12 13 Umläufe gibt.

Bei der S-Bahn Linie 3 Umlauf 57 sind ja auch nicht 57 Züge unterwegs.

Es hat was mit Einsätzern zu tun oder wie bei der Tram 60/61 die Linienkopplungen.

Tram 6116 gibt es ja laut Fahrschein auch. Also Linie 61 Umlauf 16.

Gruß von Tramy1

GLG.................Tramy1
Gut, du hast aber von der 60 geschrieben, und die Zahl taucht bei deinen vom Fahrschein abgeschriebenen Zahlen nirgendwo auf. Demnach steht die Linie erkennbar doch nicht drauf - vielleicht verschlüsselt für Kontrolleure.
Gruß Rainer
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