Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Signal-/Weichenstörung auf der S3
geschrieben von Jay 
Laut aktueller Betriebslage wird die Störung auf der S3 nun auch am Mittwoch anhalten.

Damit auch am 24.2. zunächst Pendelverkehr Ostkreuz - Karlshorst im 20-Minuten-Takt. Gependelt wird auf dem stadtauswärtigen Gleis.

Bereits seit Dienstagfrüh (23.2.) gab es verschiedene Betriebsszenarien und Unterbrechungen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Laut aktueller Betriebslage wird die Störung auf der S3 nun auch am Mittwoch anhalten.

Damit auch am 24.2. zunächst Pendelverkehr Ostkreuz - Karlshorst im 20-Minuten-Takt. Gependelt wird auf dem stadtauswärtigen Gleis.

Bereits seit Dienstagfrüh (23.2.) gab es verschiedene Betriebsszenarien und Unterbrechungen.

behoben:



mal sehen, wie lange es anhält

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!




Zumindest ist die Ablösung an dieser Stelle zum Jahresende schon abzusehen. In Schöneweide muss die Alttechnik noch bis 2023+ durchhalten.

Spannend wäre nun die Frage, was genau kaputt war. Ich könnte mir vorstellen, dass bei den Bauarbeiten am Wochenende irgendwo ein Altkabel beschädigt wurde und es so lange dauerte, weil ersteinmal die Schadstelle gefunden werden musste. Aber das ist natürlich reine Spekulation.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
In Schöneweide muss die Alttechnik noch bis 2023+ durchhalten.

Die alte Technik wird zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 komplett verschwinden, da bis dahin die Betriebsgenehmigung der Baureihen 480 und 485 ausläuft. Die neuen Typen 483 und 484 verfügen nur über die moderne Technik.
Zitat
Henning
Zitat
Jay
In Schöneweide muss die Alttechnik noch bis 2023+ durchhalten.

Die alte Technik wird zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 komplett verschwinden, da bis dahin die Betriebsgenehmigung der Baureihen 480 und 485 ausläuft. Die neuen Typen 483 und 484 verfügen nur über die moderne Technik.

Das ist so nicht richtig. Die neuen Baureihen verfügen sowohl über Ausrüstung für Streckenanschlag als auch für ZBS. Andernfalls wäre kein Übergang von Alt auf Neu möglich. Streckenseitig läuft dabei die Frist bis 2025 (nicht 2023). Siehe:

http://www.parlament-berlin.de/ados/17/Haupt/vorgang/h17-1362.H-v.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Zugbeeinflussungssystem_S-Bahn_Berlin#Umr.C3.BCstungsphase
https://de.wikipedia.org/wiki/DB-Baureihe_483/484

Viele Grüße
André
Zitat
Henning

Die neuen Typen 483 und 484 verfügen nur über die moderne Technik.

Nein! Die Baureihe verfügt über beide Techniken. Ansonsten könnten die Fahrzeuge nicht auf der S47 getestet werden.

Es gibt nur eine Option, daß ein Teil der Serie nicht mehr mit alter Zugsicherungstechnik ausgestattet wird.
Erstaunlich: bereits nach drei Postings beginnt eine Diskussion die mit dem Thema der Überschrift nichts mehr zu tun hat. Respekt!

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
Jay
Zumindest ist die Ablösung an dieser Stelle zum Jahresende schon abzusehen. In Schöneweide muss die Alttechnik noch bis 2023+ durchhalten.

Spannend wäre nun die Frage, was genau kaputt war. Ich könnte mir vorstellen, dass bei den Bauarbeiten am Wochenende irgendwo ein Altkabel beschädigt wurde und es so lange dauerte, weil ersteinmal die Schadstelle gefunden werden musste. Aber das ist natürlich reine Spekulation.

Dann hätte das Kabel ja eigentlich bereits am Mo kaputt gewesen sein müssen.
Am Dienstag früh war es nicht besonders amüsant zu erleben wie die Bahn erstmal
lernt was überhaupt alles kaputt ist. Natürlich alles bei "offener Bühne" mit Kunden.

Eine S-Bahn fährt Betriebsbahnhof-Rummelsburg los, fährt bis zum nächsten Signal,
steht ne knappe halbe Stunde auf freier Strecke, Lokführer läuft draußen vorbei nach hinten,
Zug fährt zurück zur Haltestelle. Man läuft zum Ostkreuz.
Wenigstens wurde man unterwegs nicht von der nächsten S-Bahn überholt.
Zitat
murkelpurkel
Zitat
Jay
Zumindest ist die Ablösung an dieser Stelle zum Jahresende schon abzusehen. In Schöneweide muss die Alttechnik noch bis 2023+ durchhalten.

Spannend wäre nun die Frage, was genau kaputt war. Ich könnte mir vorstellen, dass bei den Bauarbeiten am Wochenende irgendwo ein Altkabel beschädigt wurde und es so lange dauerte, weil ersteinmal die Schadstelle gefunden werden musste. Aber das ist natürlich reine Spekulation.

Dann hätte das Kabel ja eigentlich bereits am Mo kaputt gewesen sein müssen.
Am Dienstag früh war es nicht besonders amüsant zu erleben wie die Bahn erstmal
lernt was überhaupt alles kaputt ist. Natürlich alles bei "offener Bühne" mit Kunden.

Eine S-Bahn fährt Betriebsbahnhof-Rummelsburg los, fährt bis zum nächsten Signal,
steht ne knappe halbe Stunde auf freier Strecke, Lokführer läuft draußen vorbei nach hinten,
Zug fährt zurück zur Haltestelle. Man läuft zum Ostkreuz.
Wenigstens wurde man unterwegs nicht von der nächsten S-Bahn überholt.

Was erwartest Du in einem solchen Fall? Zurückfahren ist nicht einfach so drin, dafür braucht es einen Fahrtauftrag, mündlich oder schriftlich, was genau, müßte ich jetzt lügen. Das gilt ja auch, wenn ein Tf sich verbremst und der erste Wagen außerhalb des Bahnsteigs zum Stehen kommt. Selbst dafür braucht der Tf einen Fahrtauftrag zum Zurücksetzen, andernfalls direkt weiter zum nächsten Hp / Bhf. Nun kann es sein, bis der Tf das Zugende erreicht hat, daß am zurückliegenden Bhf. das Gleis durch den Folgezug bereits besetzt ist, in diesem Falle muß erstmal das Gleis geräumt werden. Bei einer Signalstörung doppelt unschön, weil der Zug natürlich entweder auf Zs in ein Kehrgleis muß, falls vorhanden, oder seinerseits zurückfahren muß.

Dennis
Einen wunderfeinsten Abend gewünscht,

@ Jay & murkelpurkel: Vollkommen korrekt, es wurde am Wochenende ein Kabel bei den Bauarbeiten beschädigt, Montag morgen waren 3 Selbstblocksignale gestört.

@ drstar: Den Fahrauftrag braucht man schriftlich, nennt sich "Zurücksetzen eines Zuges". Ebenso braucht es den, wenn der Tf sich verbremst hat. Das Szenario "Ausfall des Verkehrshaltes" kommt dann zum tragen, wenn zwei Türen ausserhalb des Bahnsteiges liegen. Der einzige Punkt, wo ich dir widersprechen muss, ist der, dass ein bereits am Bahnsteig stehender Zug auf Zs (welches?) in das evtl. vorhandene Kehrgleis muss. Dafür gibt es das Signal Ra12, welches man im Regelfall dafür nimmt, alternativ, wenn nicht bedienbar, auf mündlichen Auftrag.


Mit freundlichen Grüßen

Marcel



Kurz zu mir: Ich bin geprüfter Fahrdienstleiter bei der S-Bahn und war bisher stiller Mitleser.
Ich hätte jetzt auf Zs6 getippt (im Regelfall), nur bei gestörtem Signal weiß ich nicht, ob dies dann signalisiert werden kann. Waren von der Störung eigentlich ausschließlich Signale betroffen, oder auch die Weichen?

Dennis
Zitat
drstar
Ich hätte jetzt auf Zs6 getippt (im Regelfall), nur bei gestörtem Signal weiß ich nicht, ob dies dann signalisiert werden kann. Waren von der Störung eigentlich ausschließlich Signale betroffen, oder auch die Weichen?

Zs6 zeigt an, dass die Fahrstraße ins Gegengleis führt. Zs8 wäre das Gegengleis-Ersatzsignal. Das hat aber nichts mit Rangierfahrten zu tun. Wenn ein Zug ins Kehrgleis fährt, dann ist das eine Rangierfahrt.

Bei DSO schrieb jemand, dass das Kehrgleis Karlshorst nun gesperrt wäre. In jedem Fall braucht es aber wegen der fehlenden Stege einen zweiten Tf, um es zu nutzen. Insofern wäre es natürlich logisch, dass ein Zug am Bahnsteig in Karlshorst dann nach Wuhlheide zurück geschickt wurde.

Wenn wir jetzt eine "Rückwärtsabwicklung" vermuten, dann wäre da erst einmal ein Zug in Wuhlheide. Wuhlheide ist Bahnhofsteil von Köpenick, insofern braucht der Tf "nur" einen neuen Fahrplan. Die Ausfahrt erfolgt dann ganz normal signalisiert. Zwischen Karlshorst und Wuhlheide ist der Übergang zwischen Alt- und Neutechnik. Sofern das Signal in Karlshorst einen Fahrtbegriff ins Gegengleis anzeigen kann, wäre das dann vermutlich Hl1+Zs6. Kann es keinen Fahrtbegriff anzeigen, dann wäre es Hp0+Zs8 (oder ein Befehl). Auch hier bräuchte der Tf dann natürlich einen neuen Fahrplan.

Ein Zug in Betriebsbahnhof Rummelsburg und ein Zug vor dem Einfahrsignal Rummelsburg brauchen definitiv einen Befehl, um auf freier Strecke die Fahrtrichtung zu wechseln. Das Gegengleis-Einfahrsignal in Karlshorst zeigt Dauerrot, die Einfahrt erfolgt dann also (gegen Hp0) auf Zs1 (Ersatzsignal). Standen zwei Züge in diesem Abschnitt, so muss erst der Zug aus Betriebsbahnhof Rummelsburg in Karlshorst eingefahren sein, bevor ein Zug vor dem Einfahrsignal Rummelsburg zurücksetzen darf, denn das nächste Hauptsignal im Gegengleis ist erst das Einfahrsignal Karlshorst. Insofern kann es tatsächlich eine ganze Weile dauern, bis ein Zug, der fast am Ziel in Rummelsburg war, wieder zurück fahren kann. Ursache dürfte allerdings nicht die Signal-, sondern die zwischendrin auch noch vorhandene Weichenstörung gewesen sein.

Ich kenne die Strecke nur aus dem Fahrgastraum, insofern möglich, dass das alles nicht 100% korrekt ist. Im Stellwerk Karlshorst gab es ja zudem in den letzten Jahren verschiedenen Bauzustände.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Hallo zusammen,

ein Punkt scheint mit immer wieder durcheinandergebracht zu werden: Die strikte Unterscheidung von Zugfahrten und Rangierfahrten.

Zugfahren sind stark vereinfacht gesagt Fahrten von (regulären Eisenbahnfahrzeugen, also keine Baumaschinen etc.) aus einem Bahnhof auf die freie Strecke und umgekehrt - in dem Sinne, dass die Fahrt von einem Bahnhof zum nächsten geht.

Ebenfalls stark vereinfacht gesagt sind Rangierfahrten solche Fahrten, die die Bahnhofsgrenzen nicht überschreiten.

Eine Zugfahrt kann nur nach einem Halt in eine Rangierfahrt übergehen und umgekehrt, niemals "fliegend".


Für Zugfahrten und Rangierfahrten gelten grundsätzlich andere Regeln und bis auf wenige Ausnahmen (beispielsweise Schutzsignale "Sh" und seit der Bahnreform auch "im Westen" das HP 0) unterschiedliche Signale. Ich bin nun schon sehr lange aus dem Betriebsdienst raus und kenne halbwegs bis ins Detail nur die Fahrdienstvorschrift und das Signalbuch der Bundesbahn, wie sie bis zur Bahnreform galten.

Ich denke aber, dass es nach wie vor richtig ist, zu sagen, dass Zs-Signale ("Zusatzsignale") nur für Zugfahrten gelten, Ra-Signale (Rangiersignale) nur für Rangierfahrten.

Zitat
229 181-3
[...] Der einzige Punkt, wo ich dir widersprechen muss, ist der, dass ein bereits am Bahnsteig stehender Zug auf Zs (welches?) in das evtl. vorhandene Kehrgleis muss. Dafür gibt es das Signal Ra 12, welches man im Regelfall dafür nimmt, alternativ, wenn nicht bedienbar, auf mündlichen Auftrag.

Das Signal Ra 12 ist nach wie vor das sogenannte Grenzzeichen. Hier muss eine Verwechslung vorliegen. Wenn man kein Sh 1 geben kann, kommen beispielsweise Ra 1 (Wegfahren) oder Ra 2 (Herkommen) infrage.

Ein Punkt, zu dem ich nichts sagen kann, mich auch nicht mehr erinnere, wie es "damals" bei der Bundesbahn war, ist, wie die Vorbeifahrt an Hp 0 bzw. HP 00 bei Rangierfahrten im Störungsfall geregelt wird. Ich denke, dass Zs 1 nur für Zugfahrten anwendbar ist, da bin ich mir aber nicht sicher. Wie soll bei Zs 1 eine Unterscheidung zwischen der Erlaubnis für eine Zugfahrt oder eine Rangierfahrt erfolgen?

Vielleicht ist ein Tf oder ein Fdl im Forum, der dazu etwas sagen kann?

Viele Grüße
Manuel
Zitat
manuelberlin
Das Signal Ra 12 ist nach wie vor das sogenannte Grenzzeichen. Hier muss eine Verwechslung vorliegen. Wenn man kein Sh 1 geben kann, kommen beispielsweise Ra 1 (Wegfahren) oder Ra 2 (Herkommen) infrage.

Da wir uns hier im Bereich der Reichsbahn bewegen, ist mit Ra12 das Signal für die Erlaubnis zur Rangierfahrt gemeint. Das entspricht vom Signalbild her dem Sh1 der Bundesbahn.


Zitat
manuelberlin
Ein Punkt, zu dem ich nichts sagen kann, mich auch nicht mehr erinnere, wie es "damals" bei der Bundesbahn war, ist, wie die Vorbeifahrt an Hp 0 bzw. HP 00 bei Rangierfahrten im Störungsfall geregelt wird. Ich denke, dass Zs 1 nur für Zugfahrten anwendbar ist, da bin ich mir aber nicht sicher. Wie soll bei Zs 1 eine Unterscheidung zwischen der Erlaubnis für eine Zugfahrt oder eine Rangierfahrt erfolgen?

Es bedarf keine Unterscheidung. Denn Zs1 ist, wie du sagst, ein Signal für Zugfahrten. Eine Rangierfahrt darf am Halt zeigendem oder erloschenem Signal per Zustimmung des Wärters vorbeifahren. Ein Zug braucht grundsätzlich einen Befehl. Ob er fernmündlich, schriftlich oder per Ersatzsignal erfolgt, ist gleich.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.02.2016 02:22 von Florian Schulz.
Guten Morgen,

Ja, das Kehrgleis in BKLH ist bis zum 20.05. gesperrt. Da auf selbigem Weichenteile liegen und nach der Weiche auch die Stromschiene abgebaut wurde, kann man nicht mal mehr im Notfall auf das Gleis rangieren. Oder man sperrte auf Unfallverhütungsgründen eines der beiden Nachbargleise, ging auch, hätte aber Haue von der Zugleitung gegeben...

Das Ausfahrsignal am Gleis 12 in Richtung BWHH kann nur Hp0, Ra12 und Zs8.

Zum Zurücksetzen eines Zuges: Man darf zwei Züge in gleicher Richtung zurücksetzen, ich kenne aus dem Stehgreif kein Verbot dessen in der Fahrdienstvorschrift.

Das Stellwerk BKLH hat seinen Endzustand und wird im 4. Quartal geschlossen.


@ manuelberlin: Man merkt, dass du mit der Bundesbahn Kontakt hattest. Das Signal Ra12 ist ein Klassiker, was die Verwechslung angeht. Auf dem Gebiet der ehemaligen Bundesbahn ist es das Grenzzeichen, auf dem Gebiet der ehemaligen Reichsbahn ist es die Zustimmung zur Rangierfahrt. [Meine Ausbildung zum Fahrdienstleiter absolvierte ich ab 2008 auf dem Gebiet der ehemaligen Bundesbahn.]
Ra1 oder Ra2 gibt nicht der Wärter, sondern ein eventuell vorhandener Rangierbegleiter, nachdem der Wärter, in welcher Form auch immer, seine Zustimmung gegeben hat.

@Florian Schulz: Korrekt, so läuft das, egal ob ehemalige Bundes- oder Reichsbahn.


BKLH: Karlshorst, BWHH: Wuhlheide

x-x-x

Elendige Signaturdiebe hier! War doch deutlich als Sarkasmus gekennzeichnet...
Zitat
manuelberlin
Eine Zugfahrt kann nur nach einem Halt in eine Rangierfahrt übergehen und umgekehrt, niemals "fliegend".

Ist der entsprechende Betriebsversuch nicht inzwischen Regelverfahren, dass das in gewissen Fällen geht?


Zitat
manuelberlin
Ein Punkt, zu dem ich nichts sagen kann, mich auch nicht mehr erinnere, wie es "damals" bei der Bundesbahn war, ist, wie die Vorbeifahrt an Hp 0 bzw. HP 00 bei Rangierfahrten im Störungsfall geregelt wird. Ich denke, dass Zs 1 nur für Zugfahrten anwendbar ist, da bin ich mir aber nicht sicher. Wie soll bei Zs 1 eine Unterscheidung zwischen der Erlaubnis für eine Zugfahrt oder eine Rangierfahrt erfolgen?

Gar nicht, deshalb nimmt mans nicht her. Alternativen: Mündlich oder Arm heben ;-)
Und warum wirde nun das schöne Foto nicht hier eingestellt? Es muss dringend wieder ein Sammelthread sein. Grrrr...
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen