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Schreiben der BVG an Abonnenten
geschrieben von Logital 
Unter dem Betreff "keine Tarifanpassung im Abonnement" schreibt die BVG:

"Trotz allgemeiner Preiserhöhung insbesindere durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19% wurde gemeinsam mit dem VBB beschlossen, die Preise für das Abonnement nicht zu erhöhen."

Ist ja nicht zufassen, dieser Unsinn.

Die Mehrwertsteuer von 19% gilt gar nicht für Monatskarten AB, BC oder ABC, was soll dieser Hinweis?
Dann gerade von der BVG dieser Satz...Wenns nach ihr gehen würde wären die Preise doch erst recht gestiegen, dass sie nur moderat ausfallen liegt wohl eher an anderen Unternehmen und möglicherweisen an politischen Notwendigkeiten, jedoch ganz sicher nicht an der BVG.

Richtiger wäre folgender Brief gewesen:

"Sehr geehrter Abo-Kunde. Trotz, neuer billigerer Tarifverträge, wieder sinkenden Dieselpreisen und Einsparungen am Leistungsangebot müssen wir den Fahrpreis leider so belassen wie er ist und können unsere Einsparungen nicht an sie weitergeben.

Ironie an:
Ich werd nun erst mal einen Brief an mein Mobilfunkanbieter schreiben und danken, dass er in den letzten 6 Jahren seine Preise nicht erhöht hat.
Ironie aus.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Anonymer Benutzer
...
15.03.2007 22:20
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2011 18:46 von 54E.
Mir ist schon klar dass die Zuschüsse gesunken sind, doch dann sollen sie das doch auch so ausdrücken und mir nicht so einen Blödsinn erzählen.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Logital schrieb:

"Die Mehrwertsteuer von 19% gilt gar nicht für Monatskarten AB, BC oder ABC, was soll dieser Hinweis?"

-> Sollte eigentlich so sein, sowohl für diese als auch für alle anderen Fahrkarten glilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%.

Die BVG meint hier sicherlich ihre Ausgaben für Energie, Kraftstaoff und was es sonst noch gibt.

Allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass ein aufrichtigeres Auftreten die Kundenakzeptanz eher gewinnen würde.


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Sie befinden sich HIER.
Nur dass die BVG selbst keine Mehrwertsteuer zahlen muss.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Logital schrieb:
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> Nur dass die BVG selbst keine Mehrwertsteuer zahlen muss.

Sie zahlt allerdings wirklich die auf den Rechnungen der Lieferanten ausgewiesenen Bruttobeträge incl. Umsatzsteuer, bekommt diese aber im Gegenzug vom Finanzamt erstattet. Das gilt leider nicht für die Mineralölsteuer, Energiesteuer und ähnliches, vielleicht sollte man die U-Bahn- ,Straßenbahn-, Bus- und Fährlinien als Fluglinien konzessionieren lassen? ;-))

Der Hinweis auf die erhöhte Mehrwertsteuer war wohl eher in Bezug auf die allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten zu verstehen.

Die Fahrscheine sind natürlich wie alle Preise öffentlich-rechtlicher Unternehmen für den Kunden umsatzsteuerfrei.

Edit: Nach UStG betrifft das nur bestimmte gemeinwirtschaftliche Lieferungen und Leistungen unabhängig von der Rechtsform. Für Fahrausweise gilt das nicht. Sie enthalten den ermäßigten Steuersatz, der aber nicht gesondert ausgewiesen wird.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.03.2007 22:17 von der weiße bim.
der weiße bim schrieb:
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> Sie zahlt allerdings wirklich die auf den Rechnungen der Lieferanten ausgewiesenen
> Bruttobeträge incl. Umsatzsteuer, bekommt diese aber im Gegenzug vom Finanzamt erstattet. Das gilt leider nicht für die Mineralölsteuer,
> Energiesteuer und ähnliches,

Das stimmt.

> Die Fahrscheine sind natürlich wie alle Preiseöffentlich-rechtlicher Unternehmen für den Kunden
> umsatzsteuerfrei.

Das stimmt nicht. Denn das würde ja bedeuten, dass ein Fahrschein von der S-Bahn (privatrechtliches Unternehmen) umsatzsteuerpflichtig wäre. Und außerdem wäre Punkt 6 der Tarifbestimmungen unnötig.
Die (Beförderungs)leistungen der BVG sind umsatzsteuerpflichtig, denn die Umsatzsteuerpflicht knüpft nur daran an, dass die Leistung von einem Unternehmer ausgeführt wird - unabhängig davon, ob der Unternehmer öffentlich-rechtlich oder ein privat-rechtlich organisiert ist.

Dass auf den Fahrscheinen keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, liegt daran, dass es für Fahrscheine eine Sonderregelung im Umsatzsteuerrecht gibt (§34 UStDV).

Nachdem ich mir vorhin kurz Sorgen gemacht habe, daß ich bislang zu Unrecht einen Vorsteuerabzug für meine Fahrkarten geltend gemacht habe, habe ich mal an die BVG geschrieben. Nach nur einer guten halben Stunde kam bereits die Antwort: "Fahrscheine im VBB Berlin-Brandenburg enthalten 7% Umsatzsteuer."

Also besteht unabhängig vom Status der BVG als AöR eine Umsatzsteuerpflicht. Ansonsten wäre ich jetzt auch beim Fahrkartenkauf auf die S-Bahn GmbH, damit ich meine Umsatzsteuer erstattet bekäme.

Was mich allerdings wundert, ist die Angabe, daß der Umsatzsteuersatz grundsätzlich scheinbar 7% beträgt. In §12 (2) Nr.10 Umsatzsteuergesetz heißt es, der ermäßigte Steuersatz von 7% gelte für "die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr mit Ausnahme der Bergbahnen, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
a)innerhalb einer Gemeinde oder
b)wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als fünfzig Kilometer beträgt."

Ich hatte ausdrücklich auch nach der Strecke Berlin - Senftenberg gefragt, die doch deutlich länger ist als 50 km. Ist es wirklich korrekt, daß bei der BVG der Steuersatz hier nur 7% beträgt?

Das es im Prinzip durchaus unterschiedliche Steuersätze für dieselbe Leistung gibt, dafür gibt es zahlreiche Beispiele im Umsatzsteuerrecht:
- z.B. die Befreiung der Briefzustellung durch die Deutschen Post AG. So kostet ein Brief bei der Post 55 Cent, bei der PIN AG 52 Cent. Wenn es sich dabei um Geschäftspost handelt, bekomme ich für den mit der PIN AG versandten Brief sogar noch rund 7 Cent Umsatzsteuer durch das Finanzamt erstattet. Wenn die Befreiung bald fällt, will die Post die Umsatzsteuer voll auf den Preis draufschlagen, dann kostet der Brief dort 65 Cent. Mal sehen, ob sich das am Markt durchsetzt...
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