Ulrich schrieb:
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> Die Auftragsbekanntmachung zur Ausschreibung
> zeigt, das die Deutsche Bahn und nicht der Senat
> federführend bei diesem Bauvorhaben ist. Es ist
> auch gängige Praxis Ausgleichsmaßnahmen an Stellen
> ausführen zu lassen, die nichts mit dem
> Bauvorhaben zu tun haben.
> Übrigens: Bei einer Senats-Baustelle gäbe es keine
Wie kommst Du auf eine derartige Idee?
Es gibt im Baurecht entprechende Regelungen bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen (darunter auch, dass sie nicht mehr unmittelbar in der Nähe der Baustelle erfolgen müssen) - aber eine Sonderstellung für bestimmte Bauauftraggeber ist mir nicht bekannt. Alles andere wäre eine Brechung geltenden Rechts.
Viele Grüße
Ingolf