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Monatstkarte anteilig erstatten bei Streik?
geschrieben von Jens13 
Hallo,

eigentlich wollte ich mir ab Montag eine Monatskarte AB für meien täglich Weg zur Arbeit mit der S-Bahn kaufen.
Da aber bald sicherlich der nächste Streik droht, würde mich mal interesssieren, ob die Karte anteilig erstattet wird für die Streiktage?

Jens



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.11.2007 09:23 von Jens13.
Sicher nicht...
15.11.2007 09:54
Ich denke, dass dir der Notfahrplan die Möglichkeit gibt, an dein Ziel zu kommen, wenn auch mit gewissen Schwierigkeiten. In sofern dürftest du da wenig Chancen haben.

/friedjaff

/friedjaff
Die Bahn erstattet nur streckengebundene Zeitkarten und da du vor allem in Berlin (fast) immer die Möglichkeit hast per BVG dein Ziel zu erreichen wird deine Monatskarte definitiv nicht erstattet.
yason schrieb:
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> Die Bahn erstattet nur streckengebundene
> Zeitkarten und da du vor allem in Berlin (fast)
> immer die Möglichkeit hast per BVG dein Ziel zu
> erreichen wird deine Monatskarte definitiv nicht
> erstattet.


Ausserdem ist Streik juristisch gesehen "Höhere Gewalt" und das Erstatten der Fahrkarten durch die Bahn nur ein Entgegenkommen aus Imagegründen.

Viele eher sollte Herr Schell die Karten erstatten. Was soll's auf ihn kommen in den nächsten Wochen noch genug Probleme zu, ohne Folgen wird das für ihn, was er hier im Land gerade anstiftet und anzündet hoffentlich nicht bleiben.

--
Neues vom Ostkreuz im Ostkreuzblog
Stefan Metze schrieb:
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> Viele eher sollte Herr Schell die Karten erstatten. Was soll's auf ihn kommen in den
> nächsten Wochen noch genug Probleme zu, ohne Folgen wird das für ihn, was er hier im Land
> gerade anstiftet und anzündet hoffentlich nicht bleiben.

Eher Herr Mehdorn, bei seiner Jahresgage von mehreren Millionen EUR dürfte ihm das nicht mal wehtun. Schließlich ist der Arbeitskampf eine Folge der sturen Haltung der Bahnvorstände, die Milliardengewinne der Bahn privatisieren zu wollen, statt die Mitarbeiter daran zu beteiligen, die sie hart erarbeitet haben.

so long

Mario
der weiße bim schrieb:
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>
> Eher Herr Mehdorn, bei seiner Jahresgage von
> mehreren Millionen EUR dürfte ihm das nicht mal
> wehtun. Schließlich ist der Arbeitskampf eine
> Folge der sturen Haltung der Bahnvorstände, die
> Milliardengewinne der Bahn privatisieren zu
> wollen, statt die Mitarbeiter daran zu beteiligen,
> die sie hart erarbeitet haben.
>
> so long
>
> Mario

Wie inhaltslos und oberflächlich sind doch solche Vergleiche. Sollen das etwa die Argumente für Lohnerhöhungen der GDLer sein? Ein neidischer Fingerzeig auf Andere.

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Neues vom Ostkreuz im Ostkreuzblog
Stefan Metze schrieb:
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> der weiße bim schrieb:
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>
> >
> > Eher Herr Mehdorn, bei seiner Jahresgage von
> > mehreren Millionen EUR dürfte ihm das nicht
> mal
> > wehtun. Schließlich ist der Arbeitskampf
> eine
> > Folge der sturen Haltung der Bahnvorstände,
> die
> > Milliardengewinne der Bahn privatisieren zu
> > wollen, statt die Mitarbeiter daran zu
> beteiligen,
> > die sie hart erarbeitet haben.
> >
> > so long
> >
> > Mario
>
> Wie inhaltslos und oberflächlich sind doch solche
> Vergleiche. Sollen das etwa die Argumente für
> Lohnerhöhungen der GDLer sein? Ein neidischer
> Fingerzeig auf Andere.

Marios Beitrag ist auf demselben Niveau wie deine vorhergehende Aussage zu Herrn Schell. Für diese Kindergartenveranstaltung sind beide! verantwortlich.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Stefan Metze schrieb:
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> Ausserdem ist Streik juristisch gesehen "Höhere
> Gewalt" und das Erstatten der Fahrkarten durch die
> Bahn nur ein Entgegenkommen aus Imagegründen.
>
Aha, nur mal eine Frage: Wann kann sich der Reisende, der im Zug ohne Ticket angetroffen wird, auf "Höhere Gewalt" berufen?

Mit besten Grüßen
Wuhletal
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Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.
Hallöchen

Ich darf mal wieder zum Thema kommen:
Anteilig werden nur die Monatskarten im Abo bzw. eine Jahreskarte erstattet.
Allerdings gilt das nur für Abos/Jahreskarten von der S-Bahn Berlin oder der Deutschen Bahn. Bei der BVG ast du keine Chance.
Desweiteren muss natürlich bis spätestens am Monatsende ein schriftlicher Antrag zur Erstattung eingehen.

Ich habe ein ABC-Abo bei der DB, haben auch schon meine Reklamation zum Monat Oktober eingereicht (5 Tage) und eine Gutschrift von 11,?? € bestätigt bekommen. Geht also, übrigens auch relativ fx mit einem netten Entschuldigungsschreiben.

Das DB-Abo-Center ist also von mir wärmstens zu empfehlen!

Gruß
DB
Jay schrieb:
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> Marios Beitrag ist auf demselben Niveau wie deine vorhergehende Aussage zu Herrn Schell. Für diese
> Kindergartenveranstaltung sind beide! verantwortlich.

Richtig.
Dass die Sturheit der AG-Seite letztlich die Konfrontation eskalierte, dämmert jetzt sogar schon CDU/CSU-Politikern: [www.berlinkontor.de]
Schön auch der Beitrag über den DB-Personalvorstand: [www.jungewelt.de]


so long

Mario
Jaja, schuld sind immer die Anderen...

Freu mich schon auf weitere Ausschreibungen im SPNV... Dann wird der DB und deren Töcher wohl noch ein paar Zugkilometer flöten gehen.

Mal seh`n wer dann schuld ist!
derBreite schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallöchen
>
> Ich darf mal wieder zum Thema kommen:
> Anteilig werden nur die Monatskarten im Abo bzw.
> eine Jahreskarte erstattet.
> Allerdings gilt das nur für Abos/Jahreskarten von
> der S-Bahn Berlin oder der Deutschen Bahn. Bei der
> BVG ast du keine Chance.
> Desweiteren muss natürlich bis spätestens am
> Monatsende ein schriftlicher Antrag zur Erstattung
> eingehen.

Vollkommen richtig! Das wurde so auch bereits in den Medien kommuniziert. Ich verstehe, wie so oft nicht, weshalb User hier verbindliche Aussagen aufgrund ihrer eigenen Vermutungen treffen?!

Das gleiche trifft auf die wenig nachvollziehbare Aussage, ein Streik wäre höhere Gewalt, zu. Ohne jemanden zu nahe treten zu wollen denke ich mal, dass die wenigsten hier Juristen sind und sich mit den Rechten und Pflichten beider Seiten verständlicherweise nur geringfügig auskennen. Um auf das Beispiel zurückzukommen, dass die Argumentation: "Ich habe leider keinen Fahrschein aufgrund höherer Gewalt" niemals ziehen würde kann ich nur fragen: schonmal probiert?
Das ist immer eine Sache der Umstände und wie gut der eigene Anwalt ist, wenn man seine rechtlichen Interessen diesbezüglich wirklich durchsetzen möchte. Wenn ich mich unverschuldet in Gefahr befinde und den Zug als Fluchtmittel nutze (Bsp. Noteingang) kann und wird mir das keiner zum Nachteil auslegen...

Besten Gruß,
Alex
Hm.... Wie ist das dann beim Semesterticket?

;)


MfG
Ajar
Ob ein Streik höhere Gewalt ist ist rechtlich eine Streitfrage.
Für eine Erstattung einer Monatskarte gab es auch schon in Berlin einen Präzedensfall:
Bei dem Bauarbeiten zwischen Charlottenburg und Zoologischer Garten hat ein Zeitkarteninhaber seine Monatskarte für diesen Zeitraum ersetzt bekommen. Er konnte nachweisen dass für ihn diese Karte im Bauzeitraum sonst unbrauchbar wäre.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Ajar schrieb:
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> Hm.... Wie ist das dann beim Semesterticket?
>
> ;)

Das Semesterticket läuft meines Wissens nach über den VBB. Da dort S-Bahn und DB Regio drin beteiligt sind wäre das aber tatsächlich eine interessante Frage. Schon aus Prinzip. ;-)

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Ja dann nur noch die Streiktage aufs Semszter runterbrechen und anschlie0end noch nachweisen dass man jedesmal 20 Minuten länger als sonst gebraucht hat, dann dürften anteilig vielleicht 1,20 EUR Erstattung rausspringen, selbstverständlich nur nach 3-jährigen Gerichtsprozess.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
In meinem "früheren" Leben in Kanada habe ich zwei Streiks in Montréal erleben.

Nach einem Prozess gegen die Gewerkschaft wurde jedem Kunde ein Rabatt gegeben.

OK, es war nur symbolich. Ich denke 2 kanadische dollars - weniger als einen Einzelfahrschein.

Aber troztdem, "finanzielle Entschädung" ist seitdem Norm geworden.

Weiss jemand, ob es in Deutschland möglich wäre?
Wer musste die 2 Dollar bezahlen? Die Gewerkschaft? Habe ich das so wirklich richtig verstanden?

Freundliche Grüße
Horst Bu. - histor
Warte mal, ich habe auf Google gesucht und es gab zwei Entschädigungen für den Streik von 2003.

Der Streik ging während 6 Tagen im Herbst 2003.

Im Februar 2004 zahlte die STM (Verkehrsbetrieb Montréals) allen Zeitkarteninhaben ingesamt 800000$C - 5$ mit Normaltarif, 2.50$ mit reduziert. Aber dieses Gelb wurde aus ihrem eigenen Haushalt genommen. Man musste die Karte dieses Monats vorzeigen, um das Rabatt zu bekommen.

Eine Rechtsanwaltskammer ist ausserdem gerichtlich im Namen der Kunden gegen die Gewerkschaft vorgegangen. 2006 haben die beiden Seite sich gütlich für 925000$C einigt.

200000$C wurden an der STM gezahlt, 500000$C an den Kunden. Deshalb wurden die Monatskarten für November 2006 2$ billiger verkauft (1$ Rabatt ermässig). Es ist auf einem Verkauf von ca. 335000 Karten basiert.

Die letzten 225000? "Anwaltshonorar"

Im Mai 2007 gab es noch einen 4-Tägigen Streik. Im September hat die STM ein Rabatt gegeben. Gegen Vorlage der Mai-Monatskarte hat man 3.50$C (2$ ermässig) zurückbekommen.

Wie man kalkuliert?

Preis / 31 Tage x Dauer des Streiks x % des nicht beliefert Service =

Grund des von der STM gegeben Rabatts? "Die Kunden haben nicht bekommen, alles was sie dafür bezahlt haben"
Was soll denn ein Streik, wenn die Gewerkschaft dem Kunden (zumindest zum Teil) den Schaden erstatten soll? Das kann ja wohl nur der Verkehrsbetrieb selbst aus Kulanz machen oder auch nicht. Die Gewerkschaft hat ja mit dem Kunden kein irgendwie geartetes Vertragsverhältnis.

So kann doch jeder Arbeitgeber einen Streik kalt lächelnd aussitzen, wenn die Gewerkschaft ihn von Schadersatzforderungen des Kunden frei halten soll. Seltsame Regelung. Oder spielten da noch ganz besonders ungewöhnliche Umstände mit ???

Freundliche Grüße
Horst Bu. - histor
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